Besitz von Alarmpatronen 16/40 ohne EWB strafbar?

Es gibt 122 Antworten in diesem Thema, welches 27.828 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Februar 2017 um 01:19) ist von Hochwürden.

  • Zitat von »JochenOWL«
    ...warte mal ab, darüber wird sicherlich noch ne Doktorarbeit geschrieben...

    Update: Mit deiner Vermutung lagst du (fast) richtig. Nach einem Telefongespräch mit dem Ordnungsamt der Stadt B hat sich die örtliche Polizeidirektion - mit einem Gutachten im Umfang einer juristischen Hausarbeit :thumbsup: - zur Rechtslage der 16/40 Alarmpatronen geäußert.

    Ergebnis: 16/40 Alarmpatronen sind EWB-frei

    Leider ist das Gutachten nur "für den Dienstgebrauch" vorgesehen, d.h. das Ordnungsamt ist nicht bereit mir eine Kopie zur Verfügung stellen. Allerdings will sich Ordnungsamt der Stadt B mit "meiner" SGL in Verbindung setzen und die Fehleinschätzungen der Vergangenheit richtig stellen.

    Frag gibts auf dem Gelände Strom? ... Dann währen IP Kameras mit SIM und benachrichtigung das beste! Eigene Nummer, Polizei und Bild versand per eMail.

    Vermute mal, du hast mich als Threadersteller/ "Lagerflächenverantwortlichen" gemeint. Typische Aufbruchstelle ist ein Seiteneingang der - von der Architektur her - unter einer Art mittelalterlichen Torbogen liegt. D.h. wenn ich den Türbereich mit der Kamera erfassen wollte, müsste ich die Kamera etwa in Höhe von 1m 80 innerhalb des Torbogens montieren. Folgeprobleme wären dann natürlich Diebstahl bzw. "Zusprayen" der Kameralinse.

    Aber jedenfalls Danke für deinen Tip :^)

  • Hochinteressant. An das Gutachten kann man durch
    das IFG herankommen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Moin!

    Zitat:"In Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen existiert hingegen kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz. "

    Bei Bavarian Kid als Nickname vermute ich mal Bayern als Herkunftsland! Somit ist das IFG erledigt!

    Und dann noch das:"Der Begriff der Informationsfreiheit ist jedoch mehrdeutig und deshalb potentiell missverständlich. Die Informationsfreiheit beschreibt in Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz nämlich nicht die Verwirklichung der mit der grundgesetzlichen Meinungsfreiheit einhergehenden Freiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz), sondern stellt die Voraussetzung hierfür dar. "

    Schon die nächste Einschränkung!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Bayern wäre unglücklich, aber das wissen wir (noch) nicht.
    Dagegen spricht die Behörde. Die Polizei ist in Bayern nicht
    für das Waffenrecht zuständig sondern die Landratsämter.
    Wenn doch muss man den unbequemen Weg über die Akten-
    einsicht gehen.
    Andere Einschränkungen werden von den Gerichten allerdings
    meist nicht akzeptiert - solange keine anderen Rechte berührt
    sind. Das würde ich hier nicht annehmen.

    Aber gegen Behörden vorzugehen ist immer ein Kampf gegen
    Windmühlen. Die Beamten zermürben die Bürger einfach bis
    die aufgeben. Klappt ja auch oft genug.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Bayern wäre unglücklich, aber das wissen wir (noch) nicht.


    Bavarian kid wohnt tatsächlich in Bayern ;^) . Wenn ernsthaftes Interesse am Gutachten besteht wäre es wohl die einfachste Lösung, wenn einer der mitlesenden Beamten das Gutachten anfordert und einsieht. Und uns wissen lässt, ob über die bekannte, von der PTB bestätigte Interpretation des WaffG hinaus überhaupt "neuer Erkenntniswert" vorhanden ist. Bei Interesse kurzes Posting hier im Thread, ich gebe dann per PN Telefonnummern der Ansprechpartner weiter.

  • Hallo miteinander,

    ich habe bei einem Händler aktuell 2 Kieferle Selbstschüsse bestellt und seinen Restbestand an Alarmpatronen im Kaliber 16 aufgekauft. Bei der Gelegenheit habe ich noch mal gefragt was denn nun richtig sei.

    Also: Kaliber 16/40 wird von ihm frei verkauft, aber nun nicht mehr nachbestellt, da die Geräte nicht mehr produziert und die Munitionsnachfrage einfach zu gering sei. Die Gesetzeslage sei eindeutig, aber schwer zu verstehen - und da die Nachfrage eh gering sei, hätte sich das Thema für ihn erledigt. Da er es nicht für unmöglich hielt, dass die seltene Munition mangels Umsatz über kurz oder lang eingestellt wird, ist mir ein Vorrat in beruhigender Menge sehr wichtig.

    Beste Grüße

    Max

    Man sollte sich in der Jugend einen Stock schnitzen, an dem man dann im Alter gehen kann!

  • Hallo miteinander,

    ich habe bei einem Händler aktuell 2 Kieferle Selbstschüsse bestellt und seinen Restbestand an Alarmpatronen im Kaliber 16 aufgekauft. Bei der Gelegenheit habe ich noch mal gefragt was denn nun richtig sei.

    Also: Kaliber 16/40 wird von ihm frei verkauft, aber nun nicht mehr nachbestellt, da die Geräte nicht mehr produziert und die Munitionsnachfrage einfach zu gering sei. Die Gesetzeslage sei eindeutig, aber schwer zu verstehen - und da die Nachfrage eh gering sei, hätte sich das Thema für ihn erledigt. Da er es nicht für unmöglich hielt, dass die seltene Munition mangels Umsatz über kurz oder lang eingestellt wird, ist mir ein Vorrat in beruhigender Menge sehr wichtig.

    Beste Grüße

    Max

    Da habe ich aber ganz andere Info´s von einem Büchsenmacher und aus eigenen Recherchen. Denn die Kieferle in Kal. 16/40 sollen wieder produziert werden und sind sogar vereinzelt schon im Handel. Außerdem werden die 16/40er und die 12/40er nicht nur in den Kieferles verwendet, auch in einigen anderen "Gerätschaften". Daher wird die Produktion bestimmt nicht eingestellt.
    Außerdem gibt es noch andere Hersteller, außer RWS/Rottweil.
    Was die Gesetzlage angeht, so ist sie in der Tat eindeutig, aber nicht schwer zu verstehen; denn irgendwo im WaffG steht ein Passus der ziemlich eindeutig besagt: "...frei ab 18, da zur Verwendung in ebenfalls frei erwerbbaren PTB-geprüften Alarmgeräten...". So oder so ähnlich mal gesehen.

    Grüße, Patrick.

  • Hallo Patrick,

    das sind ja gute Nachrichten. Meine interne Recherche hat nur ergeben, dass der Metallbauer der Geräte, nicht Herr Kieferle, diese momentan über Egun zu Höchstpreisen versteigert. In der Regel ungefähr zum sechsfachen der 9mm M1 Version, als Direktkauf.

    Da ich größere Mengen brauche, geht der Preis natürlich nicht, schon gar nicht ohne Rechnung wie im Egunangebot ausdrücklich beschrieben. Also lohnt sich das Warten ja vielleicht noch... .

    Noch mal DANKE für die tolle Information, wenn vielleicht auch noch nicht 100% spruchreif!

    Grüße in Dein schönes Wochenendhaus

    Max

    Man sollte sich in der Jugend einen Stock schnitzen, an dem man dann im Alter gehen kann!

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (10. Juli 2016 um 19:32) aus folgendem Grund: Adjektiv wg. Anstoßnahme geändert.

  • Denn die Kieferle in Kal. 16/40 sollen wieder produziert werden und sind sogar vereinzelt schon im Handel.

    Das Thema "Preisvergleich mit anderen Bezugsquellen" hat mich auch interessiert :^) . Nach Auskunft von Herrn Kieferle (April 2016) ist Herr Stowitschek jedoch Monopolanbieter für die nachgefertigten Geräte. Hast du evtl. Shop-Links o.ä. die einen Preisvergleich ermöglichen?

  • Ich dachte, dies sei bekannt, Chromkappe verkauft erfolgreich immer wieder als Privatier ohne Rechnung bei Egun neue Geräte. Ich gönne ihm auch sein Geschäft, nur kann ich nicht bei meinen Stückzahlen ohne Rechnung und dann zu 169,00€ plus Versand kaufen. Ich kaufe mal hier und da Restbestände zu vernünftigen Preisen.

    Grüße

    Max

  • Ich dachte, dies sei bekannt, Chromkappe verkauft erfolgreich immer wieder als Privatier ohne Rechnung bei Egun neue Geräte. Ich gönne ihm auch sein Geschäft, nur kann ich nicht bei meinen Stückzahlen ohne Rechnung und dann zu 169,00€ plus Versand kaufen. Ich kaufe mal hier und da Restbestände zu vernünftigen Preisen.

    Grüße

    Max

    Aha, so sieht es also aus! ICH gönne dem "Privatanbieter" jedenfalls sein Geschäft NICHT. Es kann nicht sein, das die Fa. Kieferle diesen Verkäufer als Monopol-Anbieter angibt und dieser dann eindeutig gewerblich aggiert, aber sich als "Privater" ausgibt... :cursing:

    Ich war sehr oft mit der Fa. Kieferle früher in Kontakt, da ich ja selber mal ein Nebengewerbe vor meiner Erkrankung angemeldet hatte; mit denen kam ich immer sehr gut aus. Aber das die Fa. Kieferle die Apparate nicht mehr selber vertreibt, sondern der Kerl bei egun exklusiv, paßt irgendwie nicht zu dem Gebahren von Kieferle... :S

    Dann waren die neuen Alarm-Apparate, die ich hier und da mal gesehen habe, wohl alle mal bei dem Kerl bei egun gekauft worden...
    Alles sehr, sehr seltsam und nicht gut X(

    Mir wurden schon Summen von 500,-€ für einen meiner Kieferle´s geboten, bei egon gingen auch schon welche für ca. 400,-€ über die Theke... Wenn man dann die 169,-€ von dem Anbieter Chromkappe sieht, ist das eigentlich preiswert; ABER da er sie ja offensichtlich gewerblich und ohne Rechnugn vertikkt, ist es schon wieder eine andere Hausnummer... :huh:

  • Sind die Sachen überhaupt von der Fa. Kieferle? :whistling:

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

  • Laut meiner Anfrage bei Kieferle hat die Firma nur noch Interesse daran die M1 Geräte (9mm) zu vertreiben. Ich denke schon, dass es da klare interne Vereinbarungen zum Kaliber 16 gibt. Da die Geräte ja relativ simpel sind, wundere ich mich, dass es noch keine "Fakes" am Markt gibt. Ein Metallbauer müsste dies doch 1:1 hinbekommen... .

    Der Preis wird sich beim Monopolisten wohl nur in eine Richtung bewegen.

    Grüße

    Max

    Man sollte sich in der Jugend einen Stock schnitzen, an dem man dann im Alter gehen kann!

  • So ein Gerät wird doch bestimmt wie eine technische Schuss Einrichtung behandelt, so wie z.B. auch ein Bolzensetzgerät.
    Sowas braucht doch bestimmt auch einen Beschuss oder?
    Darf man da sowas dann einfach als Privatperson zusammenbauen und verkaufen?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Darf man da sowas dann einfach als Privatperson zusammenbauen und verkaufen?


    Privat ja, einfach so nicht.
    Man benötigt eine Herstellerlaubnis.
    Bevor die Teile in Verkehr gebracht werden
    müssen Sie natürlich beschossen werden.
    Und dann benötigt man eine Handelserlaubnis
    da ja sicher mehrere Stücke verkauft werden.
    Wie lange das Finanzamt das als privat ansieht
    ist auch offen...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.