Frage zum Waffenrecht / Zuverlässigkeit

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 3.818 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2016 um 14:18) ist von Detonex.

  • jemand schuldet mir Geld, ist verurteilt und ich habe einenTitel in der Tasche, er hat aber angeblich kein Geld....

    Nun hat man ja Al Capone auch wegen einer Nebensache erwischt und daher suche ich weitere Möglichkeiten.

    Derjenige hat mir gegenüber behauptet, er hätte eine scharfe Waffe, gesehen wurde sie auch vor Jahren. Ich weiß nicht, ob er einen Waffenschein hat oder nicht. Wenn ich jetzt eine zeitnahe Bestätigung bekomme, dass die Waffe immer noch in seinem Besitz ist, würde ich ihn gerne anzeigen. Falls er eine Berechtigung hat (was ich bezweifle), wäre das ein Schuss nach hinten. Daher meine Frage, kann jemand einen Waffenschein haben/behalten, wenn er nicht zuverlässig ist nach dem Waffengesetzt?


    § 5 Zuverlässigkeit

    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
    1. die rechtskräftig verurteilt worden sind
    a) wegen eines Verbrechens oder
    b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
    wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
    2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

    b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen
    oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

    c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die
    zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht
    berechtigt sind.

    (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
    1.
    a) wegen einer vorsätzlichen Straftat,

    ich beziehe mich jetzt auf den Satz rechtskräftig verurteilt wegen eines Verbrechens. Da er nicht nur mir Geld schuldet, sondern auch schon in ca. 20 Verfahren wegen Schneeballsystem Geldanlage bzw. Veruntreuung verurteilt ist und die Rechtkräftigkeit bestätigt wurde, gilt das als Verbrechen im Sinne des Waffengesetzes? Dann bräuchte ich bloss warten auf die Bestätigung der Waffe und dann sitze ich bei der Polizei bzw. der Staatsanwältin, die ihn betreut :thumbsup:

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Die Zuverlässigkeit kann schon weg sein, wenn du über eine rote Ampel fährst.

    ..aber: Jemanden Geld zu schulden ist ja kein Verbrechen.
    Wegen eines Titel ist man ja nicht automatisch unzuverlässig.
    Glaubst du, dass er einen Waffenschein hat oder nur eine WBK?

    Such mal nach der Definition Verbrechen.
    Ich klaube darauf steht mindestens 3 Jahre.

  • Der Begriff des Verbrechens ist im Strafgesetzbuch derselbe wie im Waffengesetz.

    Nach 12 I StGB sind Verbrechen rechtswidrige Taten , die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafen von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

    Wenn Du über einen amtlichen Titel gegen den Schuldner verfügst, bedeutet das ja nur, dass es zu einer Verurteilung in einem zivilrechtlichen Verfahren gekommen ist. Das hat mit einem Verbrechen nichts zu tun. Hierfür ist die Verurteilung durch ein Strafgericht notwendig. Der Grundtatbestand eines Betruges ( 263 StGB) stellt kein Verbrechen sondern ein Vergehen dar - da auch eine Geldstrafe möglich ist.

    Die Sache mit der Waffe könnte man allerdings als Bedrohung einstufen . 241 I StGB - für sich genommen , auch nur ein Vergehen. Allerdings koennte dieser Sachverhalt die Annahme rechtfertigen, dass die Person mit Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig umgeht ( 5 I ; 2 lit. a WaffG)

  • die Definition Verbrechen hatte ich schon gesucht und war mir nicht sicher, daher die Frage.

    Und ja, mein Titel ist nicht für Zuverlässigkeit nicht mehr ausreichend anzuerkennen.

    Ich denke, er hat weder Waffenschein noch WBK. Also kann ich nur warten, ob eine Bestätigung kommt, dass die Waffe noch da ist und dann mit der Staatsanwältin sprechen. Sollte er die behördlichen Genehmigung dafür haben, dann isses Pech.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Ich vermute mal, meistens sind private Forderungen Zivilrecht. Wenn ich nicht irre, hat das mit Straftaten nichts zu tun. Der Gläubiger bekommt einen Titel zum Nachteil des Schuldners zugesprochen. Dieser berechtigt ihn die Forderung notfalls per Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen und könnte ihm sogar eine eidesstattliche Versicherung abverlangen.
    Aber das hat mit Strafrecht nichts zu tun. Da muss der Staatsanwalt dabei sein.
    Allerdings kann eine zivile Forderung auch die Folge einer Straftat eines Anderen begründet sein. Aber alleine ein (verlorenes) Zivilverfahren dürfte für die Infragestellung der Zuverlässigkeit nicht ausreichen, vermute ich.

    Allerdings bleibt die Gefahr des Schuldners seine Waffen zu verlieren. Denn diese stellen einen gewissen Wert dar, der ja pfändbar ist. Auch einen JS dürfte er nicht mehr lösen dürfen, sofern er die eid. Versicherung abgegeben hat.

  • Mmmmh, wenn es meine Sache wäre, dann würde ich mir aus meiner laienhaften Sphäre heraus vielleicht überlegen, ob möglicherweise nicht eine Pfändung der Waffe – wenn sie denn einen gewissen Wert hat – in Betracht kommen könnte.

    Beste Grüße vom

    Tumben Trompeter

    P.S.: Ich würde die Staatsanwältin in Ruhe ihre Aktenberge abarbeiten lassen und (wenn es denn ganz konkrete Anhaltspunkte gibt) Anzeige bei der Polizei erstatten. Die leitet es nach Abschluss ihrer Ermittlungen ohnehin der Staatsanwaltschaft zu.

    2 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (27. Januar 2016 um 12:13)

  • Mmmmh, wenn es meine Sache wäre, dann würde ich mir aus meiner laienhaften Sphäre heraus vielleicht überlegen, ob möglicherweise nicht eine Pfändung der Waffe – wenn sie denn einen gewissen Wert hat – in Betracht kommen könnte.

    das ist ja die Bestätigung, auf die ich warte ;^) :whistling:

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • das ist ja die Bestätigung, auf die ich warte ;^) :whistling:

    Wenn Du die Waffe pfänden möchtest, dann könnte es sicherlich hilfreich sein, zuerst mit Deinem Rechtsberater oder mit dem Gerichtsvollzieher zu sprechen. Sonst könnte es im Bereich des Denkbaren liegen, dass die Waffe in der Asservatenkammer landet und dort vielleicht nie mehr zu Geld wird.

    Gruß vom

    Tumben Trompeter

  • das ist mir egal, Hauptsache eine Waffe wird gefunden und ist dokumentiert. Dann wird geklärt, ob rechtmäßiger Besitz oder nicht und dann gilt wieder Al Capone ....

    Das ich mich in geregelter Armut weiterhin halte ist mir bewusst, glaube auch nicht, dass ich auch nur teilweise mein Geld wiedersehe, aber wenn dem Herrn der Boden unter den Füssen immer wärmer wird hilft es dem Ego. Es kann einfach nicht sein, dass er straflos durchs Leben kommt und fröhlich auf den Strassen wandelt. Irgendwie muss er zu greifen sein.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Was auch immer Du tust, ich wünsche Dir viel Erfolg. In Zeiten überarbeiteter Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte ist Dein Fall wohl nur einer von ganz vielen. Wenn Du nicht zu große Hoffnungen in Deine strafrechtliche Genugtuung setzt, wirst Du am Ende wahrscheinlich auch am wenigsten enttäuscht sein.

    Alles Gute vom

    Tumben Trompeter

  • jemand schuldet mir Geld, ist verurteilt und ich habe einenTitel in der Tasche, er hat aber angeblich kein Geld....

    Nun hat man ja Al Capone auch wegen einer Nebensache erwischt und daher suche ich weitere Möglichkeiten.

    Derjenige hat mir gegenüber behauptet, er hätte eine scharfe Waffe, gesehen wurde sie auch vor Jahren. Ich weiß nicht, ob er einen Waffenschein hat oder nicht. Wenn ich jetzt eine zeitnahe Bestätigung bekomme, dass die Waffe immer noch in seinem Besitz ist, würde ich ihn gerne anzeigen.

    Keine Ahnung wer von euch beiden mir unsympathischer ist, du oder dein Schuldner, schwere Entscheidung :thumbdown:

  • Was auch immer Du tust, ich wünsche Dir viel Erfolg. In Zeiten überarbeiteter Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte ist Dein Fall wohl nur einer von ganz vielen. Wenn Du nicht zu große Hoffnungen in Deine strafrechtliche Genugtuung setzt, wirst Du am Ende wahrscheinlich auch am wenigsten enttäuscht sein.

    Alles Gute vom

    Tumben Trompeter

    Naja, der Überarbeitung steht Terrorangst und ähnliches gegenüber, deswegen rücken Fälle mit Waffenbezug etc. auf der Prioritätenliste evt. ein Stück nach oben.

    Erst recht wenn, je nachdem wie der Threadersteller überhaupt Kenntnis von der Waffe erhalten hat das evt. als Drohung zu interpretieren ist (stell ich mir in solchen Fällen nicht ungewöhnlich vor. "Du schuldest mir noch Geld." "Hab ich aber nicht, und jetzt hör auf zu nerven, ich hab ne Waffe!" oder was in der Richtung.).
    Ob die Waffe dann tatsächlich zur teilweisen Schuldentilgung genutzt werden kann oder sowas, und dann bei mehreren Gläubigen auch noch ausgerechnet bei ihm landet... naja, viel Glück^^

    Verstehen kann ich das Bedürfnis, ihm zumindest irgendwie noch was auszuwischen, wenn das Geld sowieso weg ist aber auf alle Fälle.
    Naja... man munkelt eine anonyme meldung bei der Polizei, jemand würde im Garten rumballern wirkt manchmal schon wunder, egal ob der wirklich ne Waffe besitzt oder nicht^^ Noch gibt es prepaid-Karten für Handys und ähnliche Möglichkeiten... Darf man natürlich trotzdem nicht, wäre ja unberechtigter Notruf oder wie auch immer das dann richtig heißt, und im schlimmsten Fall bleibt man selbst auf den Kosten des Einsatzes sitzen. Falls sie einen denn finden... nicht ganz auszuschließen, nachdem das öffentlich in einem Forum steht^^

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Hallo,

    das hat nichts mit unsympathisch zu tun.
    Bis man einen Titel in den Händen hält, vergeht eine geraume Zeit und jeder möchte gern sein Geld wiederhaben

    @ Bogenschütze,

    wenn du die Möglichkeit hast an eine Kontoverbindung der Person zu kommen,
    dann kann ein Rechtsanwalt ziemlich schnell die Sperrung veranlassen. Und das gilt dann für alle Konten, Sparbücher, Kapitalanlagen dieser Person bei allen Geldinstituten. Da trifft man solche Leute sehr extrem. Diese Sperrung besteht dann solange, bis die Schuld beglichen ist, oder du anordnest das sie aufgehoben wird. Das funktioniert aber am besten in Verbindung mit einem Rechtsanwalt, der auch zb mit dem Arbeitgeber der Person Kontakt aufnimmt, zwecks Kontopfändung.
    Auf einen Gerichtsvollzieher sollte man sich nicht so verlassen, die unternehmen ein paar Versuche und wenn das nichts bringt, schickt er dir den Titel zurück. Bis zum nächstenmal.

    Lg Steffi :love:

    PS: diese Sperrung gilt für alle Konten, wo der Name dieser Person auftaucht. Zb Gemeinschaftskonten von Ehepartnern, Geschäftspartnern ect

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

    Einmal editiert, zuletzt von Löwenherzchen (27. Januar 2016 um 14:53)

  • Du solltest aber bedenken das wenn du ihn jetzt wegen irgendwas anscheißt wodurch er hohe Strafzahlungen, Kosten für Gerichtsverhandlungen/Anwalt oder sonstige Strafen bekommt,
    das nicht grade schneller geht bis er wieder Flüssig ist, und dir dein Geld zahlen kann.   :rolleyes:   

  • wenn du die Möglichkeit hast an eine Kontoverbindung der Person zu kommen,
    dann kann ein Rechtsanwalt ziemlich schnell die Sperrung veranlassen. Und das gilt dann für alle Konten, Sparbücher, Kapitalanlagen dieser Person bei allen Geldinstituten.


    Auch eine Idee. Das nennt sich Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und funktioniert nicht nur bei Kontoverbindungen. Der Antrag auf den PfÜb wird bei dem als Vollstreckungsgericht zuständigen Amtsgericht eingereicht, vom Rechtspfleger geprüft und dann ggf. erlassen. Danach wird der Beschluss über den Gerichtsvollzieher an den sogenannten Drittschuldner (z. B. die Bank) zugestellt. Der Drittschuldner hat darauf hin eine sogenannte Drittschuldnererklärung (also eine Auskunft) über das Bestehen und den Wert der Forderung abzugeben. Wenn was da ist, dann ist es toll.

    Freundlich Grüßt der

    Tumbe Trompeter

  • @ Schultz ,

    wenn dieser Typ schon in 20 Fällen ein Verfahren am Hals hat oder hatte, dann hält sich das Mitgefühl in Grenzen.
    Bei solchen Typen fährt man am besten sofort die schwersten Geschütze auf, die das System zu bieten hat. Ansonsten wartest du ewig auf dein Geld.

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Ein Inkassobüro hat keine endgültigen Mittel. Es ist nur ein Kostenfaktor der dazwischenhängt. Wenn die an ihre Grenzen kommen, schalten die auch einen Rechtsanwalt ein. Inkassobüros werden überbewertet. Früher haben diese Büros noch mit einem " schwarzen Mann" gearbeitet, der die Schuldner ständig verfolgt hat, oder Inkasso " Moskau", die ihre Drohtrupps losschickten. Aber da bekämpft man Kriminelle mit Kriminellen, weis nicht ob das der richtige Weg ist.
    Ein Konto hat aber jeder, dass ist die wirkungsvollste Art jemanden richtig zu ärgern. Und für ein Schneeballsystem gibt's ne Kontonummer. Natürlich wird wenn Geld draufkommt nicht sofort alles gepfändet, es muss die Grundsicherung bleiben, aber alles was dann drüber ist, ist weg. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. In den meisten Fällen leihen sich die Schuldner dann Geld woanders um die Pfändung vom Hintern zu haben, deswegen kann es auch sehr schnell gehen.

    Lg Steffi :love:

    PS: Richtig. Pfändungs und Überweisungsbeschluss heißt das :^)

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Klar sollte man was dagegen Unternehmen, da wurden doch auch ein paar Tips gegeben was er machen kann.
    Nur was bringt ihm das wenn er ihn wegen womöglich Illegalem Waffenbesitz anzeigt. ?  ?(
    Genugtuung für ihn ja und natürlich sollte Illegaler Waffenbesitz auch angezeigt werden.
    Nur ist es aus meiner Sicht Kontraproduktiv zu suchen was er alles falschmacht und ihn jedesmal eine Anzeige aufzubrummen,
    da die dadurch evtl. anfallenden Gerichtskosten usw. nicht grade beschleunigen das der wieder Flüssig wird.
    Wenn er sein Geld abgeschrieben hat ok, Soll er seinen Krezzug starten. Deus lo vult!    ;^) 
    Aber es sollte doch möglich sein das wenn er wieder Flüßig ist ihn zu zwingen das Geld zurückzuzahlen.
    Sei es durch Inkassobüros usw. auch wenn das bei so vielen Schuldigern ein wenig dauern kann.
    Allerdings kenne ich mich damit nicht aus. Hatte zum Glück noch nicht sone Probleme.