Frage zum Waffenrecht / Zuverlässigkeit

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 3.911 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Januar 2016 um 14:18) ist von Detonex.

  • Hallo,

    ich könnte mir vorstellen, dass die Idee von Bogenschütze vielleicht aus seiner hilflosen Wut entstanden ist. Je nachdem wie eng es bei jemanden wird, mit dem Geld, oder Wielange jemand schon auf sein Geld wartet, da fallen einem schon die dollsten Sachen ein. Ich glaube wenn er sein Geld bekommt, wird das Gefühl wieder abflauen. Obwohl wie du schon sagst, illegaler Waffenbesitz ist kein Kavaliersdelikt.

    Aber er sollte sich beeilen, am besten wirklich zum Rechtsanwalt. Wer zuerst kommt, malt zuerst :^) .

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Wer zuerst kommt, malt zuerst :^)

    Und wer die Musik bestellt, der bezahlt sie. Der Rechtsanwalt, das Gericht, der Gerichtsvollzieher, sie alle nehmen Gebühren, die der Gläubiger vorstrecken muss. Bei solventen Schuldnern kein Problem, aber die gehören zur aussterbenden Art.

    Vollstreckungsmaßnahmen ohne konkreten Anhaltspunkt sollte man daher gut überdenken, will man nicht gutes Geld schlechtem hinterherwerfen. Da können sich eigene Recherchen vor dem Gang zum Anwalt lohnen.

    Carsten hat ja schon angedeutet, dass er nicht unbedingt mit Geld rechnet.

    Grüße vom

    Tumben Trompeter

  • Ja, da hast du Recht.

    Ich würde auch erstmal sehen, das eine aktuelle Kontoverbindung vorhanden ist, dass wäre Vorraussetzung. Dann sind die Erfolgschancen enorm gestiegen
    Die gesamten Kosten von Anwalt, Gerichtsvollzieher, werden dem Schuldner auferlegt. Das wird später verrechnet. Man geht erstmal in Vorleistung, ganz klar. Ich würde für so eine Maßnahme ca 150 - 250 Euro ansetzen, ist in der Regel ja nur eine kurze Sitzung beim Anwalt und der Schreibkram.

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • um den Spekulationen mal Einhalt zu gebieten.

    Anwalt habe ich, 4 Jahre Prozess über 2 Instanzen mit allen Gebühren stehen hinter mir. Titel bekommt man nicht einfach so. :whistling:

    Gerichtsvollzieher ist letzte Woche da gewesen, ich warte auf den Bericht. Wenn der nichts gefunden hat, sind alle legalen Mittel ausgeschöpft. Und ja, Russeninkasso und wie diese ganzen Vereine heißen sind natürlich im Gedankengut gewesen. nach einem Gespräch mit meinem Anwalt kam dann auch die Aufklärung, was ich dann alles erlebe, wenn ich mich einmal in diese Niederungen begebe. Daher :thumbdown:

    Und wenn ich als letzte Genugtuung ihm die Waffe wenigstens in den Weg werfen kann und er mit dem Staatsanwalt Stress hat, dann ist es so.

    @ John Matrix, wenn Du ausser diesem Kommentar nichts beizubringen hast, wäre es besser sich rauszuhalten. Ich wünsche niemanden in solch eine Situation reinzukommen, die ich erlebt habe. Und daher ist es menschlich, wenigstens über solch eine Anzeige sich Luft zu verschaffen. Anderes Mittel wäre Faustrecht, aber dann habe ich eine Anzeige wegen Körperverletzung, wo mich mein Anwalt auch aufgeklärt hat....

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Lass feststellen wo der Schuldner überall ein Konto hat.
    Das ist über den Gerichtsvollzieher möglich der Zugriff
    auf eine zentrale Datei aller Konten hat. Das weis nur
    kaum jemand ;)
    Diese Konten dann alle Pfänden. Das geht ganz leicht
    mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß.
    Wenn man alle Konten erwischt ist der Schuldner dann
    praktisch handlungsunfähig. Das steigert die Bereitschaft
    zur Zahlung ganz ungemein.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Guten Morgen NC :D

    @ Christian,

    oft sind das Leute die man schon länger kennt. Aus Geschäftsbeziehungen oder oder. Das hat nichts mit Blödheit zu tun

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Wenn man alle Konten erwischt ist der Schuldner dann
    praktisch handlungsunfähig.


    Es sei denn, er hat ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet, verdient monatlich nicht mehr als den Pfändungsfreibetrag und hat selbst kein Vermögen. Ganz so einfach ist das - wie geschrieben - dann doch nur bei solventen Schuldnern.

    Gruß vom

    Tumben Trompeter

    P.S.: Carsten ist ja anwaltlich vertreten. Der wird wissen, was getan werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (27. Januar 2016 um 18:46)

  • Guten Morgen NC


    Den wünsche ich dir auch. Der Teil mit dem Herausfinden
    welche Konten der Schuldner hat war bisher nicht erwähnt :D
    Ohne die Information kommt man halt nicht sehr weit.

    Es sei denn, er hat ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet,


    Ja, das schützt den Grundbedarf. Er soll ja nicht verhungern.
    Das macht dem keinen Spass...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hat er denn keine anderen Gläubiger? Wenn da noch Banken zwischen sind, wirst du sowieso in der Schlange anstehen müssen.

  • Er wird bei einer Bank bei der er Schulden hat kein
    Geld aufs Konto buchen. Insofern sind Banken nicht
    viel besser gestellt. Ansonsten gilt: wer zuerst kommt
    mahlt zuerst. Jedenfalls wenn es überhaupt etwas zu
    holen gibt.
    Man kann auch nur ein P-Konto einrichten. Hat er eins
    und kommt - auf welche Weise auch immer - zu einem
    zusätzlichen Einkommen wird er das auf eine andere
    Bank bringen. Das ist dann nicht gegen Pfändung
    geschützt. Man muss es nur herausfinden.

    Ein Titel gilt übrigens 30 Jahre. Manchmal braucht man
    auch einfach viel Geduld. Kommt z.B. eine Erbschaft
    hat man wieder Möglichkeiten.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wie kann man nur so blöd sein und jemandem Geld leihen 8|

    genauso, wie man überhaupt so einen Satz schrieben kann. Schon mal daran gedacht, das ich auch einen Vertrag habe, aber der andere sich nicht daran hält? Ist aber immer einfacher, jemanden als blöd zu bezeichnen, wenn man ihm nicht gegenüber steht, sondern sinnlos quasi anonym einen Beitrag verfasst.

    Sorry musste sein.

    Kontenpfändung und das ganze Programm ist durch, Ich stehe an, bisher hat aber keiner was bekommen, weil ein paar Banken die Guthaben mit den Darlehen sofort verrechnet haben. Ein Konto hat er nicht mehr, er wird das Geld auf seine Freundin geschoben haben, die ihn aushält. Bei der eidesstattlichen Versicherung hat er angegeben, das er von guten Freunden ausgehalten wird, bis er den Schaden, den er verursacht hat ausgleichen kann. Die Freundin ist nicht greifbar. Alles mit hoher krimineller Energie geplant und zum richtigen Zeitpunkt das Kartenhaus zusammen fallen lassen.

    Um zum Fragethema zurückzukommen, meine Frage ist beantwortet, sollte er tatsächlich eine Genehmigung haben, eine Waffe zu besitzen und zu führen, dann ist es erledigt. Sollte er keine haben, hoffe ich, die Staatsanwältin ihn mehr in die Zange nimmt.

    Und ja ein Titel ist 30 Jahre lang gültig, aber man wirft auch jedesmal gutes Geld hinterher, damit sich ein GV bewegt. Und bei meinen Titeln tut die Bewegungsgebühr schon richtig weh. Und ja, ich habe mehrere Titel und haue nicht immer gleich den gößten drauf, um Rechtsanwalt und Gerichtsvollzieher noch reicher zu machen, sondern teste immer erst mit dem kleinsten Titel. Viele haben schon aufgegeben, weil sie einfach nicht die Gebühren vorauslegen können, damit ihr Recht durchgesetzt wird, immer mit der 50/50 Wahrscheinlichkeit, ob es von Erfolg gekrönt ist.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Carstens, halte durch. Ich habe das hinter mir und hatte insofern Glück, das es sich um eine Firma handelte die noch liquide war.
    Die wollten meine berechtigten Forderungen einfach nicht begleichen, haben einfach gar nicht mehr reagiert. Nicht auf Einschreiben, nicht auf Post von meinem Anwalt, nicht auf den gerichtlichen Mahnbescheid. Als die Gerichtsvollzieher dann das Geschäftskonto pfänden wollten ist der Typ wach geworden. Insgesamt ist es für den dann um ein Mehrfaches teurer geworden, als wenn er gleich gezahlt hätte.
    Die Umstände des Falls sind bei dir natürlich anders und der Kerl scheint ja ein ganz abgebrüht zu sein. Trotzdem viel Erfolg und ja....mach ihm das Leben jetzt so schwer wie es überhaupt nur geht.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Ich denke, er hat weder Waffenschein noch WBK. Also kann ich nur warten, ob eine Bestätigung kommt, dass die Waffe noch da ist und dann mit der Staatsanwältin sprechen. Sollte er die behördlichen Genehmigung dafür haben, dann isses Pech.

    Wie zuverlässig ist die Bestätigung Quelle? Den wenn dann keine Waffe da ist machst du Bum bum (mit dem Kopf gegen die Wand).

  • Wenn, dann hat der Gerichtsvollzieher die Waffe gefunden, und da schlage ich mir nicht den Kopf ein. Habe ich auch vorher schon geschrieben, eine andere Quelle wäre mir zu heikel.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Wie kann man nur so blöd sein und jemandem Geld leihen 8|

    Das geht ganz schnell.

    Du kannst ja lesen was Bogenschuetze dazu gesagt hat.
    Wenn es ein guter Freund ist der Geld braucht ist es noch unangenehmer.

    Mieter mit der Miete in Rückstand aber Geld für ein neues Sofa und ein teures Auto und die teure Urlaubsreise, und die Klamotten für
    die 3 Kinder...
    Da kann man als Schuldner kaum verstehen für was jemand manchmal sein Geld ausgibt. Um den Schein zu wahren? Da will man den Leuten gerne Vorschriften machen
    für was sie ihr ( mein ) Geld auszugeben haben.

    Kumpel von mir hat seinem Mieter 6000 Euro geliehen für sein neu gegründetes Geschäft.

    In dem Fall lief das Geschäft prima. Wusste ja keiner daß die Einnahmen immer gleich in der Spielhölle landeten.
    Nun sind zu den 6000 Euro noch ( angeblich ) 11000 fürs Finanzamt, 4000 für die Miete vom Geschäft, 3000 für den Strom... die anderen Gläubiger kennen wir gar nicht.
    Und das ganze Geld hat jetzt der Herr der die Spielautomaten aufstellt und in Talkshows so unschuldig tut.

    Der Schuldner verdient gerade sehr gut, als Angestellter im früher eigenen Geschäft, und sein Auto steht jeden Abend wieder vor der Spielhalle...
    dabei wäre er in einem Jahr Schuldenfrei.
    Manchmal läuft der Zickzack die Straße entlang, immer schnell auf die andere Seite... :D

    Man kann natürlich jemandem noch den letzten Stoß geben und ihn in den Knast bringen.
    Ob das Sinn macht?

    Wie sagte ein Handwerker mal zu mir?
    Ich habe auch Leute die nicht bezahlen. Einfach mal zufällig am neuen Benz mit dem Schlüssel vorbei gehen
    hätte er schon öfter gemacht. Das Geld kommt dann schon. ( Sein eigenes Auto steht Nachts im Hof. )
    Einem Handwerker den ich kenne ist drei mal die Halle angezündet worden. Ich kanns verstehen. Der hatte auch überall Schulden.
    Und nun? Kann er gar nichts mehr bezahlen.

    Man muss kreativ sein. Aber in den Knast bringen würde ich den nur wenn er partout nicht zahlen will.
    Einmal wurde in einem aufgebrochenen Auto eine Zigarettenkippe und eine Rechnung gefunden.
    Ein Typ der seine Freundin ausgenommen hatte wie eine Weihnachtsgans wurde mir Drogen im Auto erwischt.
    Betrunkener Autofahrer wird erwischt. Von wem kam der Hinweis?
    So was passiert natürlich nur Leuten die es wirklich verdient haben.
    Wenn ich von denen Geld zu kriegen habe kann ich sie nicht ins Gefängnis bringen. Hinterher lernen die dort noch was.

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (28. Januar 2016 um 09:21)

  • Du solltest aber bedenken das wenn du ihn jetzt wegen irgendwas anscheißt wodurch er hohe Strafzahlungen, Kosten für Gerichtsverhandlungen/Anwalt oder sonstige Strafen bekommt,
    das nicht grade schneller geht bis er wieder Flüssig ist, und dir dein Geld zahlen kann. :rolleyes:

    .....nurn zu logisch ! Und weiter wird zu bedenken, wenn dem Kerl Strafzahlungen ins Haus stehen, Vater Staat als Erster zu langt um an seine Kröten zu gelangen ! Und User Bogenschütze wartet noch länger !

    ( nebenbei bin ich kein Freund solcher Denunziationen - wenn der Schuldner das Waffengesetz am Hals hat , bringt das dem Gläubiger keinen Cent ! Im Gegenteil - siehe oben ...aber das ist nur meine persönliche Meinung)

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !