Was war hier ungesetzlich?

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 7.398 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Februar 2016 um 16:44) ist von Floppyk.

  • Sein Hauptproblem war dass er dem Deutschen Denunziantentum zum Opfer gefallen ist, dabei hatte er noch Glück, vor kurzem ist bei einem ähnlichen Fall gleich das SEK anmarschiert.

    Da es nicht der Normallfall ist, dass in der Öffentlichkeit geschossen wird – also weder scharf, noch mit heißer Luft – finde ich es recht vermessen, hier von Denunziantentum zu sprechen. Dass unbedarfte Passanten oder auch Anwohner die Polizei informieren, wenn sie Schüsse hören oder eine Person schießen sehen, ist eine nachvollziehbare und wünschenswerte Reaktion.

    Was sollen sie auch tun? Den Schützen vorher fragen, aus welchem Grund der gerade schießt?

    Freundlich grüßt der

    Tumbe Trompeter

  • Ich war nicht dabei und habe dem Schützen nicht die Lampe gehalten aber... Laut Bericht haben die Passanten ihn ja aufgefordert aufzuhören. Wenn dann trotzdem die Rennleitung erschienen ist müsste man wissen, was sich danach abgespielt hat.
    Wie unser Floppy schon schrieb, der Schuss war auf eigenem Grund, die Schallwellen bleiben es aber leider nicht.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ich denke die beiden Personen werden da was von Kriegsgeballer usw. gefaselt haben und extrem genervt. Das die zwei Personen da Hausfriedenbruch begannen haben müßen wird mal locker unterschlagen.

    Wie kommst Du auf die Anzahl Zwei und warum Hausfriedensbruch?

  • Wie kommst Du auf die Anzahl Zwei und warum Hausfriedensbruch?

    les doch den artikel zwei passanten die ihn auffordern mit dem schießen auf zu hören und Ortbeschreibung innen Hof. Also wenn einfach so auf ein Grundstück marschierst um mal im Hof sich zu beschweren ist das schon hausfriedensbruch. Mußt du dafür über zaun klettern ist es sogar Einbruch.

  • SERVUS
    da sieht man wieder wie NERVÖS inzwischen die leute /bevölkerung
    geworden ist
    ist ja auch kein wunder was so ALLES in deutschland abgeht
    als buben sind wir mit dem 9mm flobert durchs dorf und keine sa...
    hat sich aufgeregt
    und passiert ist NIX
    aber "anzeigen" ist in vielen FÄLLEN schon ein reines volksvergnügen
    ANSTATT MITEINEANDER ZU REDEN
    in diesem sinne
    1wilderer1

  • Es ist doch wohl ziemlich einfach auf den Punkt zu bringen.

    Auszug: [...]


    Quelle und Formulierung: http://www.waffen-schlottmann.de/url.php?s=waff…hreckschuss.htm
    Die entsprechenden Stellen im Gesetzestext kann sich wohl jeder selber heraussuchen.
    Spätestens, als die Passanten ihn angesprochen haben, er möchte das doch lassen (und somit klar war, dass o.a. Ausnahmesituationen NICHT vorlagen), war der Verstoß begangen.
    MfG


    EDIT: WaffG §12 (speziell Abs. 4) ist in dem Fall recht interessant. ;)

    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." [Sokrates.]

    Einmal editiert, zuletzt von rbe902 (27. Januar 2016 um 19:12)

  • Deine Quelle ist unvollständig. Schießen während Theatervorstellungen und zum Vertreiben von Vögeln (landwirtschaftliche Betriebe) ist ebenso erlaubt.

    Darüberhinaus ist §12 WaffG bzgl. Kartuschenmunition recht eindeutig:

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1.
    durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    [..]
    b)mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

  • Also wenn man nach den Bestimmungen des WaffG geht, hat der "Schütze" nicht gesetzeswidrig gehandelt.
    Er hat so gesehen maximal gegen das Lärmschutzgesetz verstoßen.

    Wir wissen auch nicht, wie das Gespräch zwischen den Passanten und ihm abgelaufen ist. (Ob friedlich oder aufbrausend?)
    Aber spätestens als unsere Freunde und Helfer "unterstützend" eingegriffen haben, hätte es aufgrund nicht verletzter Bestimmungen des WaffG bei einem Verwarnungsgeld wegen Lärmbelästigung bleiben müssen.

    Um aber der allgemeinen Vorstellung innerhalb der Bevölkerung, wie man mit Waffenbesitzern umzugehen hat, gerecht zu werden, wurde hier unverhältnismäßig vorgegangen.
    Jeder Polizist sollte in der Lage sein, eine SSW von einer "echten" Waffe unterscheiden zu können.
    Der Schütze befand sich auf befriedetem Grund und war somit berechtigt, seine SSW abzufeuern. Lärmbelästigung ist hierbei ein anderes Thema.

    Das ist meine bescheidene Meinung zu diesem Vorgang und gibt nur mein normalverständliches Empfinden
    im Umgang mit diesem eigentlich nur lästigen Störfall wider.

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Um das mal zu verdeutlichen: Aus dem Artikel gehen die genauen Umstände nicht hervor. Und selbst wenn auf dem "Innenhof" geschossen wurde, kann das gegen das Gesetz gewesen sein: Falls kein durchgehender Zaun mit Tor/Schranke vorhanden ist, man den Hof ohne Barriere erreichen kann und das Besitztum somit nicht als befriedet gilt.

  • Deine Quelle ist unvollständig. Schießen während Theatervorstellungen und zum Vertreiben von Vögeln (landwirtschaftliche Betriebe) ist ebenso erlaubt.

    Darüberhinaus ist §12 WaffG bzgl. Kartuschenmunition recht eindeutig:

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1.
    durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    [..]
    b)mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

    Natürlich steht das da, aber Gesetze schliessen sich weder gegenseitig aus, noch sollte man "DAS" Gesetz suchen. Die eierlegende Wollmilchsau gibt es (auch in diesem Bereich) nicht.
    Wer sich an einzelne Passagen im Gesetz hält, läßt allzu leicht andere, verknüpfte Vorschriften ausser acht und verfrachtet sich schnell selber in teufels Küche.


    D.h., selbst wenn man auf seinem eigenen Grund als Eigentümer (laut einer Passage eines Gesetzes) schiessen darf, gibt es noch einige andere Gesetze, die greifen - Stichwort "Lärmschutz", "Erregung der Öffentlichkeit" und "Nötigung".


    Aber um Deinem Argument bezüglich des "Vertreibens von Tieren (!) in landwirtschaftlichen Betrieben" nachzukommen:


    "Landwirtschaftliche Betriebe im Sinne des § 12 Abs. 4 lit. c Nr. 2 WaffG umfassen nach herrschender Auffassung auch die zu den Betrieben gehörenden Äcker und Felder, da in der Regel insbesondere hier ein Bedürfnis für das Vertreiben von Vögeln bestehen wird. Nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aus dem Jahre 2012 ist das Schießen in diesen Fällen auch dann erlaubt, wenn neben Vögeln gleichzeitig andere Tiere vertrieben werden sollen, so etwa wenn ein Bauer auf seinem Acker mit einer Schreckschußwaffe schießt, um Hasen und Fasane zu vertreiben. Nicht erlaubt wäre hingegen das Schießen, wenn damit im Einzelfall nur Hasen (und nicht gleichzeitig auch Fasane) vertrieben werden sollen."


    Quelle: Schreckschusswaffen - Wikipedia

    Gut dass es keine artspezifische Munition gibt..

    MfG

    EDIT: Vielleicht hätte der gute Mann lieber bei geschlossenen Fenstern bzw im Keller sein neues Spielzeug ausprobiert und nicht so, dass es die halbe Strasse mitbekommt (was übrigens in meinen Augen doppelt dumm war, denn nun wissen etwaige Einbrecher oder Diebe,
    die das vielleicht zufällig mitbekommen haben, dass der Mann "gerüstet" ist).
    Für mich wäre das ein klassischer Fall von "self owned!!1!"

    EDIT2: Nachträglich gesehen könnte es auch etwas HIERMIT zu tun haben. In dem Fall brauch wohl keiner einen Schreckschusspistolero in der Nachbarschaft  :D Aber das ist reine Spekulation meinerseits.

    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." [Sokrates.]

    Einmal editiert, zuletzt von rbe902 (27. Januar 2016 um 20:19)

  • Anbetrachts der jüngsten "Bewaffnungsorgie", die ja auch sehr breit publiziert wird, kann ich mir schon vorstellen, dass die Toleranzgrenzen der Ordnungsmacht deutlich gesenkt wurden. Wer weiß, vielleicht sogar durch interne "Empfehlungen".

    Immerhin, viele Leute, die vormals nicht im Traum daran gedacht haben, halten plötzlich so ein Teil in der Hand. Der Versuchung, das mal auszuprobieren, ist einfach da. Und mit dem Kauf erhält man ja keine ausführliche Rechtsbelehrung inkl. gerichtsfester Interpretation des Waffengesetzes. "Fehlverhalten" muß und wird es einfach gehäuft geben.
    Und dann die Angst vor dem Terror! Es wird immer weniger Leuten leichtfallen, Geballere nur mit einem Lächeln zur Kenntnis zu nehmen.

    In der dargestellten Konstellation passt die Vorgehensweise der Beamten wohl in die heutige Zeit. Daß die SSW und das LG sichergestellt wurden, bedeutet doch nicht, dass beide nach behördlicher Prüfung nicht wieder ausgehändigt werden, in einem noch unbekannten Zustand allerdings.

    Was die Legalität betrifft: Recht haben, Recht bekommen ...

    Und das Auswalzen solcher Berichte führt ja zwangsläufig dazu, dass man sich vorsichtiger verhält. Wenn das mal nicht so gewünscht ist ...

  • Bei solchen Schilderungen stellt sich halt immer die Frage was stimmt und was nicht? Vollständig ist die Geschichte eh nie, weil alles subjektive Geschehen fehlt.

    Man wird also gezwungen, mit keinem Aussenstehenden über sein Hobby zu reden, und seine Waffen hinter zugezogenen Gardinen zu reinigen oder anzuschauen - (So mache ich das) - um nicht in ungerechtfertigter Weise belangt zu werden.

    ja, leider ist das aber nicht der richtige Weg. Wir müssen für unser Hobby einstehen, sonst haben wir bald keins mehr. Wenn wir uns auch noch verstecken… aber ich weiss natürlich was Du meinst. Eigentlich unterliegen wir bei dieser Hysterie einem Sachzwang dem man sich fast nicht entziehen kann.

    Wie oft ich schon in Polizeigewahrsam hätte sein müssen.

    Fabian, Fabian… *lol* :direx: Co2air-Häftling Fabian ab in den :knast: Ich kann mir schon vorstellen… DU kämst vermutlich gar nicht mehr raus. :nuts:

    Stimmt, die Anzahl hatte ich überlesen. Aber Du meinst sicher Landfriedensbruch.

    Landfriedensbruch ist etwas ganz anderes.

    Wer sich an einzelne Passagen im Gesetz hält, läßt allzu leicht andere, verknüpfte Vorschriften ausser acht und verfrachtet sich schnell selber in teufels Küche.

    genau so ist es. Nicht alles was nach dem WaffenG erlaubt wäre, wäre auch straf- oder konsequenzenlos. Konsequenzen deshalb, weil auch die Polizei zur Gefahrenabwehr Waffen beschlagnahmen darf. Auch wenn es keinen zu ahndenden Gesetzesverstoß darstellt, weil die Entscheidung noch im Bereich der Ordnungswidrigkeit liegt und somit das pflichtmäßige Ermessen des Beamten greift. Es ist einfach so, dass verschiedene Gesetze miteinander konkurrieren. Das muss man wissen. Im Straftenor kann es von gesetzlichen Vorschriften dann so aussehen: StGB, WaffenG, Ordnungswidrigkeitengesetz. Nur mal als Beispiel. Wird in der Wertigkeit der Straftaten von oben nach unten geführt. Ich sage es auch schon seit Jahren, dass nicht alles was nach einem Gesetz möglich wäre auch von anderen Gesetzen folgenlos bleibt.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hallo Andreas :winke:

    Du hast vollkommen Recht mit Deinen Anmerkungen.
    Das soll auch jetzt von mir keine Entschuldigung sein, mir geht es in dem Sinne nicht um´s Verstecken an sich, aber die Vorgehensweise in der Realität sieht mittlerweile so aus, dass jemand mit Waffe, egal wofür, warum und überhaupt, sofort vorverurteilt wird und in den Topf der Pauschal-Terroristen geworfen wird.

    Und ganz ehrlich Andreas, bevor ich mich dem ganzen Theater der Beschlagnahme, Ermittlungen und dem Ärger um meine SSW wieder zurück zu bekommen, aussetze, halte ich mich doch lieber im Stillen, oder? Leider ist es heute so. (Eigentlich war es schon immer so)

    Trotzdem schmälert das nicht meine Leidenschaft zum Hobby "Waffen". ;^)

    Klar, anders sieht es vielleicht bei den WBK Waffen-Besitzern aus, mit denen man im Verein schiesst,
    diese hin und her transportiert, sich mit anderen Schützen trifft und quasi dieses Hobby/Leidenschaft lebt.

    Die WBK Besitzer sind in meinen Augen auch ganz anders für dieses Thema sensibilisiert.

    Von diesen würde KEINER auf die Idee kommen, mal eben vor der Türe oder auf der Terasse mit seiner SSW zu schiessen, um nicht die mühsam erlangte WBK zu verlieren.

    Diese Sensibilität fehlt den Schreckschusswaffen-Besitzern, weil SSW ohne Nachweise, Lehrgänge oder sonstige Vorbereitungen zu erwerben sind.

    Ich will nur damit sagen, leider wiederhole ich mich jetzt, durch die Ereignisse seit Silvester, durch die geplanten, weiteren Verschärfungen der Politiker und nicht zuletzt durch die breite Ablehnung unserer ängstlichen Bevölkerung vor Waffenbesitzern, kann man nicht anders, als sich, um Ärger zu vermeiden, dieser leidigen Situation anzupassen.

    Mal sehen, wie sich das alles weiter entwickelt, wenn der "Bewaffnungsboom" erstmal eine Weile anhält....

    Beste Grüße
    Marcus :winke:

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • In meiner eigenen Wohnung ( Mietwohnung ) darf ich aber schon mal schiesen.
    Oder gibt es da auch wieder irgendeine versteckte Klausel.
    Beispiel: ich schiese in meinem Zimmer im ersten Stock,
    ein Anwohner hört den Knall aus dem Fenster herraus und ruft die Polizei.
    Kann mir da auch passieren das die meine Waffen beschlagnahmen
    und alles durchsucht wird ? Bin ich dann ein übler Terrorist ?

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