Liebe COair.de Gemeinschaft,
Ich möchte ohne große Umschweife gleich zum Thema kommen:
(Ich habe die Suchfunktion zu diesem oder ähnlichen Themen ausreichend bemüht, jedoch nichts finden können, sollte ich etwas übersehen haben, bitte ich förmlich um Entschuldigung)
Es ist mir bekannt, dass das anbringen von Lichtquellen, egal ob Taschenlampe, Laser oder ähnliches an Waffen jeglicher Art, in Deutschland verboten ist.
Nun kam gestern mein Cousin zu besuch und präsentierte mir seine neueste Errungenschaft: Eine extrem leistungsstarke Taschenlampe mit sog. Strobo-Effekt. Ich muss zugeben das mich die Lichtintensität durchaus beeindruckt hat und konnte mir gut vorstellen das diese einen potenziellen Angreifer zumindest für einen Moment orientierungslos machen kann. Ausprobieren wollte ich das nun wirklich nicht, denn selbst den passive Lichtschein, empfand ich als ungemein fies für die Augen.
Nun zur Frage: Angenommen man benutzt nun eben so eine Taschenlampe in einer Notsituation zur Selbstverteidigung, (im besten Fall nutzt man die Orientierungslosigkeit des Angreifers und sieht zu das man Land gewinnt), stellt jedoch fest, das blenden reicht nicht aus um dem Gegner einen Angriff madig zu machen und er setzt nach. Wäre es in diesem Fall gesetzlich vertretbar zusätzlich eine SSW oder Pfefferspray zur Hilfe zu nehmen?
Ich selber besitze zwar eine SSW, die mir zu Silvester im heimischen Garten auch diebischen Spaß bereitet, zum führen kommt das für mich jedoch nicht in Frage. Allein die Kohle für den KWS wäre mir zu schade. Aber anderes Thema ich weiß. Möchte auch gar keine Grundsatzdebatte über das für und wider einer SSW zur SV anregen.
Nun ist es so, mein Cousin führt seit ich denken kann eine SSW. Er schwört darauf und lässt sich auch nicht davon abbringen. Nun gut, wen es seinem Sicherheitsgefühl hilft, finde ich das auch in Ordnung. Auf die Kombination von TL und SSW angesprochen, gab er sich gelassen und war sich sicher, dass solange die Lampe nicht an der Waffe angebracht wäre, ginge das in Ordnung. Ich bin mir da nicht so sicher. Für mich wäre die Kombi TL & Pfefferspray aus verschiedenen Gründen auch viel interessanter, trotzdem interessiert mich die Rechtslage.
Ich weiß, dies hier ist kein Juristenforum, doch als langjähriger Mitleser ist mir auch bewusst, das die meisten unter euch die eine SSW führen durchaus sehr genau mit der Gesetzteslage vertraut sind.
Liebe Grüße, Tom