Alles anzeigenHi!
Da hatte ich gerade was zu gelesen.
Der Verschluss einer Salutwaffe ist so lange frei, bis er entfernt wird. Er darf zwar zum reinigen entnommen werden, aber nicht länger!
Dann nämlich ist er wieder ein WBK pflichtiges Teil! Daher machen sich auch diejenigen Strafbar, die so einen Salutverschluss ohne WBK Pflicht verkaufen!
Ist irgendwie sinnlos, aber so wurde es in einem andern Forum erklärt!
Viele Grüße
Thorsten
UPS! Ne Minute zu langsam!
Bei neueren BA-Salutumbauten ist der Verschluss als Salutverschluss gekennzeichnet, bei neuesten (allen?) Umbauten z.B. mit einem Schweißpunkt gegen Entnahme blockiert. Das Problem wird also mit neuen Umbauten nicht mehr auftauchen.