3D Druck Schalldämpfer für LG legal?

Es gibt 98 Antworten in diesem Thema, welches 14.276 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Mai 2022 um 11:48) ist von Ingo.M.

  • Zitat

    Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

    Würde ich durchaus so interpretieren, dass sie Schusswaffen sind. Nur eben nachträglich dann wieder vom Gesetz ausgenommen.
    Die Frage ist halt, ob sie trotzdem noch Schusswaffen bleiben (sonst würde sich der Ausnahmesatz ja garnicht auf sie beziehen... ich hasse Rückkopplungen).

    Ich zumindest würde es so interpretieren, dass sie durchaus nach wie vor Schusswaffen sind, allerdings eine Besondere, vom WaffG. sonst nicht weiter betrachtete Form dieser.

    Ließe sich jetzt klären, wenn man wüsste, ob es Anscheinswaffen nach 1.6.1 (Schusswaffen, die wie Feuerwaffen aussehen) oder 1.6.2 (Nachbildungen von Schusswaffen) sind.
    Auf die Schnelle finde ich da aber grade nichts zu, und für mehr ist es mir jetzt zu spät. Insbesondere für eine Diskussion, die zwar interessant, im großen und ganzen aber doch nutzlos ist^^

    Aber was anderes:
    Dann kann es dazu eben keinen gleichgestellten SD geben. Dennoch bleibt das mit der Bestimmung... kann ich doch genauso gut für die Verwendung am Auspuff meines Benziner-Modellautos bauen, oder? Dass da zufällig das gleiche Gewinde wie bei einer Waffe benutzt wurde... passiert eben.

    Jedenfalls wäre es dann ein garnicht mehr vom WaffG erfasster, weil garnicht für eine Waffe irgendeiner Art bestimmer SD, oder nicht?

    Würde ich so vorm Richter nicht verantworten wollen, aber interessant wäre es schon.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Woher Ihr eure Interpretationen nehmt, frage ich mich des öfteren mal ?(

    Es stett doch schon im Gesetz drin, das der Schalldämpfer der Waffe für die er bestimmt ist gleichgestellt ist.
    Der Schalldämpfer für Luftgewehre braucht auch kein :F: , da er kein Geschoss beschleunigt.
    Mit euren Interpretationen in diesen Gesetzestext, braucht es keine Politiker die für schärfere Gesetze sorgen, das macht Ihr selber wunderbar!

    Wir hatten das Thema damals in dem Sachkunde/Standaufsichtslehrgang mal kurz auf dem Tisch, und wenn ich mich da noch richtig erinnere, ist ja doch schon länger her, hieß es da, dass ein Schalldämpfer der für eine :F: Waffe gedacht ist, explizit dieser Waffe zuortbar sein müsste und deswegen auch ein :F: tragen muß, ähnlich wie bei einem "Wechsel" Lauf für eine nicht :F: Waffe, diesen darf man ohne WBK Eintrag ja auch nicht erwerben/besitzen.
    Ein Schalldämpfer ohne :F: wäre demnach für "scharfe" WBK pflichtige Waffen gedacht, und damit auch WBK pflichtig.
    Wenn man jetzt einen Schalldämpfer zB. für sein KK haben möchte, muss man diesen auch mit Angaben von triftigen Gründen (zB. Stadtjäger) bei der Behörde beantragen.
    Klar könnte man auch einen mit :F: gekennzeichneten Schalldämpfer, der ja frei erwerbbar ist, an ein KK schrauben, nur ist dieses eben nicht erlaubt, da dieser Dämpfer mit anbringen an die Waffe der Waffe gleichgestellt wird, damit kein :F: tragen darf und WBK pflichtig wird.
    Soweit zumindest mein Wissensstand. Muss natürlich nicht heißen dass da kein Fehler drin ist, ich habe mich jetzt auf die Aussage vom hiesigen Sachkundeleiter des DSB verlassen.

  • So ist es auch. Denn sonst wäre der freie SD ohne Kennzeichnung von einem erlaubnispflichtigen nicht mehr unterscheidbar.
    Außerdem hat so ein freier SD kein eigenes F, sondern es steht drauf, "Verwendung nur an F-Waffen"! Das schrieb ich schon.

  • Klar könnte man auch einen mit :F: gekennzeichneten Schalldämpfer, der ja frei erwerbbar ist, an ein KK schrauben, nur ist dieses eben nicht erlaubt, da dieser Dämpfer mit anbringen an die Waffe der Waffe gleichgestellt wird, damit kein :F: tragen darf und WBK pflichtig wird.

    So ist es auch. Denn sonst wäre der freie SD ohne Kennzeichnung von einem erlaubnispflichtigen nicht mehr unterscheidbar.
    Außerdem hat so ein freier SD kein eigenes F, sondern es steht drauf, "Verwendung nur an F-Waffen"! Das schrieb ich schon.

    Lustige Interpretation die ihr an Tag legt :thumbup:
    Das mit dem gleichgestellt versteht ihr noch, wenn der Hersteller expliziter weiße darauf hinweist.
    Das ihr aber auch einen Schalldämpfer verwenden könnt, wo der Hersteller mal nicht für jeden Dödel drauf schreibt das der für freie Waffen gedacht ist, das versteht Ihr nicht mehr, obwohl Ihr die Antwort darauf schon selbst gebt.

    Wenn ich nur freie Waffen habe und mir dafür einen Schalldämpfer besorge, brauche ich keine WBK oder einen Eintrag darin!
    Habe ich eine WBK Waffe und will dafür einen SD, brauche ich auch einen Eintrag in der WBK, sonst wäre es Illegal einen Schalldämpfer(ob nun mit oder ohne Aufschrifft) daran zu montieren, wie es oben schon richtig angemerkt wurde.


    "Wer die Vergangenheit kontrolliert, der kontrolliert die Zukunft;
    wer die Gegenwart kontrolliert, der kontrolliert die Vergangenheit!"

    George Orwell´s 1984

  • Willst du damit ausdrücken, dass ein SD ohne Beschriftung automatisch legal ist, wenn man nur freie Waffen im Haus hat?
    Ich ergänze noch.: Oder den legalen Besitz daraus ableiten, dass man diesen nur an freien Waffen benutzen will?

  • Wenn die F Kennzeichnung Pflicht ist, dann muss das ja auch irgendwo geschrieben stehen, vielleicht weis ja jemand wo das steht. Ich habe eben einiges überflogen aber nischt gefunden??!!

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Bitte genau lesen. Ich habe nicht geschrieben, dass SD eine F-Kennzeichnung haben, sondern, dass die Verwendung auf dem SD angebracht sein muss. Das alleine schon deswegen, damit eine Aufschrift diesen von erlaubnispflichtigen SD abgrenzt.
    Deswegen auch wer Wortlaut: "Verwendung nur an F-Waffen". Das ist ja keine F-Kennzeichnung in dem Sinne. Ich meine mich zu erinnern, dass das so auch auf Weihrauch-SD aufgedruckt ist.

    Nachtrag:
    Ich habe das Sonderheft Visier 78 Schalldämpfer herausgesucht. Zitat Kasten auf Seite 58:

    Zitat


    ...
    Dämpfer für freie Druckluftwaffen tragen die Marke des "F im Fünfeck". Abgesehen von der Gefahr, Waffe und Dämpfer zu beschädigen, gilt hier: Schraubt man so ein freies Gerät an einer erwerbspflichtigen Waffe, vestößt man gegen das Waffengesetz.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (23. Januar 2016 um 13:25)


  • Deswegen auch wer Wortlaut: "Verwendung nur an F-Waffen". Das ist ja keine F-Kennzeichnung in dem Sinne. Ich meine mich zu erinnern, dass das so auch auf Weihrauch-SD aufgedruckt ]


    Das ist Unsinn denn auf den Weihrauch Schallis steht aber "Nur für :F:-Luftgewehre".
    Das würde deiner Argumentation nach dann ja bedeuten das man sie an einer :F:-LuftPistole nicht verwenden darf.

  • Willst du damit ausdrücken, dass ein SD ohne Beschriftung automatisch legal ist, wenn man nur freie Waffen im Haus hat?

    ?(

    Der wäre auch legal wenn man keine Waffe im Haus hat.
    Denn Erlaubnispflichtig ist er nur, wenn er für die dementsprechende Waffe gedacht ist!
    Was ist daran nicht zu verstehen?


    "Wer die Vergangenheit kontrolliert, der kontrolliert die Zukunft;
    wer die Gegenwart kontrolliert, der kontrolliert die Vergangenheit!"

    George Orwell´s 1984

  • Denn Erlaubnispflichtig ist er nur, wenn er für die dementsprechende Waffe gedacht ist!


    Genau, aber deswegen braucht er eine Beschriftung, aus der das hervorgeht. Daher ja der Satz mit dem "F".
    Und daher kann muss jeder SD eine dementsprechende Beschriftung tragen, wenn er denn nicht als erlaubnispflichtig anzusehen ist.

  • Was würde das denn dann im Umkehrschluss bedeuten? Das ein EWB-Schalldämpfer beschriftet sein muss, mit welcher Waffe er verwendet werden darf? Is das so? MWn. nicht; warum sollte es denn dann bei Freien Schalldämpfern so sein?


  • Genau, aber deswegen braucht er eine Beschriftung, aus der das hervorgeht. Daher ja der Satz mit dem "F".
    Und daher kann muss jeder SD eine dementsprechende Beschriftung tragen, wenn er denn nicht als erlaubnispflichtig anzusehen ist.

    Floppyk, damit ich dies bezüglich meine Bildungslücke schliessen kann, kopiere doch mal bitte den Gesetztestext zu deiner Behauptung


    "Wer die Vergangenheit kontrolliert, der kontrolliert die Zukunft;
    wer die Gegenwart kontrolliert, der kontrolliert die Vergangenheit!"

    George Orwell´s 1984

  • Nein, eine Beschriftung ist nicht vorgeschrieben, aber zweckmässig.
    Die Bestimmung ergibt sich allerdings nicht aus der Absicht des
    Käufers sondern der Hersteller oder Importeur legt die Bestimmung
    fest. Das kann auch auf der Verpackung oder in der Beschreibung
    stehen. Wird im Paintball-Bereich gelegentlich so gemacht.
    Im Falle des Falles muss der Besitzer das dann zur Hand haben,
    daher ist die Beschriftung sinnvoll.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es geht doch in diesem Thema darum ob ein Schalldämpfer ohne Kennzeichnung (Nur an F Luftgewehre) an einer F Waffe betrieben werden darf.

    Ja oder Nein?

    Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
    Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
    sagt mir ich soll auf mich warten !

  • Auf den Weihrauch Schallis steht aber "Nur für -Luftgewehre".
    Das würde deiner Argumentation nach dann ja bedeuten das man sie an einer -LuftPistole nicht verwenden darf.


    Er ist vom Hersteller bestimmt für die Verwendung mit Luftgewehren.
    Ein Verbot der Verwendung die nicht bestimmungsgemäß ist gibt es
    nicht. Er darf daher auch an einer Luftpistole verwendet werden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Er ist vom Hersteller bestimmt für die Verwendung mit Luftgewehren.
    Ein Verbot der Verwendung die nicht bestimmungsgemäß ist gibt es
    nicht.


    Würde das dann nicht auch bedeuten das ich den an einer KK benutzen könnte?
    Weil das WaffG spricht sich ja nur zum Erwerb und Besitz des Schalldämpfers aus.

  • Im Prinzip und nach dem Gesetzestext ja. Dazu hatte ich
    etwas weiter oben schon geschrieben. Ich würde allerdings
    aus ideologischen Gründen dringend davon abraten.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Im Prinzip und nach dem Gesetzestext ja. Dazu hatte ich
    etwas weiter oben schon geschrieben. Ich würde allerdings
    aus ideologischen Gründen dringend davon abraten.


    Dann bin ich mit diese Einschätzung also doch niht alleine. So sage ich es auch immer, wenn diese Debatte aufkommt. Nicht alles was man darf und kann, muss und solle man auch tun.