Hallo,
das was Du schreibst Grün ist Wunschdenken aber keine
Realität. Du solltest Dich vorher genau informieren, bevor Du los legst.
Die >18 mal schießen pro Jahr stammt aus einem Urteil eines Verwaltungsgerichtes. Das nennt
man Richterrecht. Es braucht keine Gesetze hierzu. Durch Google kann man das
Urteil finden.
Die >18 mal pro jede Waffe im Jahr schießen stammt aus einem weiteren Urteil eines
Verwaltungsgerichtes. Auch dieses Problem wurde ausgeurteilt und damit gilt
ebenfalls Richterrecht. Der betreffende Schütze musste die Waffen abgeben für
die er keinen Nachweis des Bedürfnisses erbringen konnte, also nicht mindestens
18 mal pro Jahr geschossen hatte. Durch Google kann man das Urteil finden.
Die Bedürfnisprüfung erfolgt dann, wenn und wann die Behörde
dies anordnet. Das Bedürfnis muss auf jeden Fall bei der Überprüfung nachgewiesen
werden.
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass ich mich mit den
Urteilen nicht identifiziere, aber diese stehen als Richterecht, bis ein weiteres
höheres Urteil diese möglicherweise aufhebt. Ich bezweifele jedoch, dass dies
jemals geschehen wird. Das neuere Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
bestätigt meine Aussage.
Du glaubst man kann nicht mit jeder erlaubnispflichtigen Waffe mehr als 18 mal pro Jahr schießen? Nehme jedes Mal Deine Spielzeuge mit
auf den Schiesstand und übe. Der OSM muss Dir nur jede Disziplin bestätigen wenn
Du das Bedürfnis nachweisen musst. Aus diesem Grund schreiben viele Satzungen
der SV vor, dass mindestens mit jeder Waffe die VM geschossen werden muss. Der
Nachweis des Bedürfnisses ist dann objektiv einfacher zu führen, indem Du die Urkunde
mit dem Aufdruck Vereinsmeister in der xx Disziplin nachweisen kannst. Es gibt auch noch die KM und so weiter.
Richterrecht und Gesetze werden fortgeschrieben. Meinungen
der Mitmenschen ändern sich manchmal auch sehr schnell.
Mit freundlichen Grüßen