Es gibt 107 Antworten in diesem Thema, welches 12.980 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juli 2016 um 23:25) ist von Kovács.

  • Ein Schießergebnis wird vom Sportschützen nicht verlangt, allerdings darf man Zweifel an der sicheren Handhabung haben, wenn er grob daneben schießt. Bei Bewachern wird ein nicht näher definierte Trefferleistung verlangt. Schlielich dürfen diese Leute später mit einer Waffe in der Öffentlichkeit rumlaufen, so es denn der Dienst verlangt.

  • Hallo,
    Ein bekanter von mir stellete mir über die Sachkundeprüfung eine frage die ich ihm nicht beantworten konnte,vieleicht einer von euch ?
    Er ist im verband als Mitglied im BDMP,und hat bei uns schon öffters mal als gastschütze mit Vereinswaffen geschossen,er würde auch gerne in unseren Verein eintreten,
    aber er muss Beruflich für ein Jahr ins Ausland,deshalb würde er erst nächstes Jahr eintreten. Jetzt hatt er aber vorher zur anmeldung zum Sachkundeprüfung
    einen Termin den er auch wahrnehmen kann und wird,nach bestandener Prüfung,wird er dann einen Monat später ins Ausland gehen,seine Sorge ist nur,wenn er später
    weiter am Sportschießen teilnehmen will und eventuell als Sportschütze ein bedürfniss nach 12 Monatigen Vereinsmitgliedschafft beantragen will,Gillt denn dann noch seine
    Sachkunde Urkunde oder müßte er sie noch mal absolvieren,weil er ein Jahr sich nicht als Sportschütze in einem Verein mitglied war.
    Lg Andreas

    Wer nicht will,der hatt schon,und ich habe zwei davon.

  • Ein einmal ausgestelltes WSK Zeugnis ist nach jetzigem Stand lebenslang gültig.

    Aber mit den Lehrgängen gibt es einen Pferdefuß.
    Vereine und Verbände dürfen Schulungen und die Prüfung der Sachkunde nur für ihre Mitglieder als Sportschützen durchführen.
    Eine Zulassung für Prüfungen für Jedermann haben nur Lehrgangsträger mit staatlicher Anerkennung, die dann auch WSK zusätzlich für Bewacher, Sammler u.a. durchführen dürfen. Es ist aber denkbar, dass es im Verein einen Lehrgangsträger mit einer solchen Anerkennung gibt. Dann darauf achten was da im Zeugnis steht, wenn man denn kein Mitglied ist.

  • Nein. Die Sachkundeprüfung ist ein Leben lang gültig. Jedoch sollten ihm die 12 Monate, die er nach der
    Prüfung nicht aktiv war, nicht angerechnet werden dürfen.

    Also Prüfung machen, in einen Verein eintreten, anschließend für ein Jahr verpieseln, zurückkommen
    und 'ne WBK kriegen - is' nich'. Sei denn, der Verein mauschelt, was ich nicht glaube oder hoffe.

  • Die Sachkunde hat mit der Trainingszeit im Verein nichts zu tun. Ungekehrt würde ein Mitglied die einjährige Trainigszeit auch ohne WSK anerkannt bekommen. Er kann aber ohne WSK keine WBK beantragen. Aber sobald derjenige die WSK dann hat, kann er auch beantragen.

  • Hallo,
    Vielen dank Floppyk :^) .
    Also lese ich das richtig,er könnte seine WSK ablegen,die er aber nicht durch den Verein,sondern sich selber ausgesucht hat,bei Schlottmann und angemeldet hatte,
    wie gesagt im BDMP ist er ja Mitglied,nur nicht bei uns im Verein,das wolle er ja später nach holen,es geht ja darum das er nicht später die Prüfung wiederholen muss
    wenn er dann im Verein eintrat und nach einen Schieß jahr,vieleicht das ein bedürfniss beantragen möchte.

    Lg Andreas

    Wer nicht will,der hatt schon,und ich habe zwei davon.

  • Wenn er im Verein als Mitglied angemeldet ist, kann er auch darüber die WSK machen. Das ist in der Regel auch günstiger. Später kann er dann ja am Training teilnehmen und wenn das Jahr voll ist, mit sem vormals abgelegten WSK Prüfung auch eine Waffe beantragen.
    Es wäre nur ein Sonderfall, wenn er nicht im Verein ist, bzw. für die Zeit des Auslandsauenthaltes austritt.

    Allerdings gibt es noch ein anderes Problem, wenn sich jemand für längere Zeit im Ausland aufgehalten hat. Es kommt dann darauf an, ob man seine Zuverlässigkeit der letzten 5 Jahre glaubhaft belegen kann. Da das Wort "kann" da steht, liegt das auch im Ermessen des SB. Das bezieht sich aber auf den eigentlichen Antrag zur WBK und nicht die Teilnahme an einem WSK Kurs.

    Zitat


    WaffG § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
    ...
    (2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
    ...

  • Hallo,

    Es ist meiner Meinung nach empfehlenswert an einer Waffen Sachkunde Prüfung teil zu
    nehmen; die von einem Sachbearbeiter der Waffenbehörde abgenommen wird. Dann
    ist die Prüfungsleistung allgemein an zu erkennen. Bitte vorher abklären.

    Es gibt mehrere Träger, die bereiten nur zur Prüfung vor und
    dann muss man nochmals bei der Behörde den eigentlichen Fragenkatalog
    beantworten als Prüfung.

    Nach meiner Erfahrung ist es müßig mit einer Behörde über
    das Thema Anerkennung von Prüfungsleistungen in Sachen Waffensachkunde bzw.
    allgemein Waffen zu diskutieren.

    Ich habe die Waffensachkundeprüfung insgesamt dreimal gemacht
    obwohl ich u. a. Büchsenmachermeister und Jäger bin bzw. bereits vorher war. Mich hat die Prüfung
    jeweils drei Tage und ca. 100,00 € gekostet.

    Zur Beantragung einer WBK ist es erforderlich, dass man
    entsprechende Leistungen erbringt. Nach einem Urteil eines Verwaltungsgerichtes
    darf der SV nur dann ein Bedürfnis bestätigen wenn jährlich mindestens 18
    Teilnahmen mit erlaubnispflichtigen Waffen erfolgt ist.

    Bei mehreren Waffen muss auch an Meisterschaften erfolgreich teil genommen werden. Es ist empfehlenswert an der VM auf jeden Fall teilzunehmen, damit man die Leistung dokumentieren kann. Z. B. Vereinsmeister in Disziplin xx im Jahre yy durch Urkunde.

    Also mindestens 18 mal pro Jahr mit erlaubnispflichtigen
    Waffen schießen gehen und Buch führen und von jedem Verein sofort bestätigen
    lassen. Und zwar jedes Jahr sonst wird bei einer Überprüfung das Bedürfnis
    aberkannt. Bei einer WBK Eintragung muss mit jeder eingetragenen Waffe die 18
    mal pro Jahr nachgewiesen werden.

    Mit freundlichen Grüßen


  • Bei mehreren Waffen muss auch an Meisterschaften erfolgreich teil genommen werden. Es ist empfehlenswert an der VM auf jeden Fall teilzunehmen, damit man die Leistung dokumentieren kann. Z. B. Vereinsmeister in Disziplin xx im Jahre yy durch Urkunde.

    Also mindestens 18 mal pro Jahr mit erlaubnispflichtigen
    Waffen schießen gehen und Buch führen und von jedem Verein sofort bestätigen
    lassen. Und zwar jedes Jahr sonst wird bei einer Überprüfung das Bedürfnis
    aberkannt. Bei einer WBK Eintragung muss mit jeder eingetragenen Waffe die 18
    mal pro Jahr nachgewiesen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ich treffe mal die vorsichtige Vermutung, dass das der größte Bullshit ist, den mir heute im Laufe des Tages jemand erzählen wird und ich hab noch mit keinem heute geredet...

    1. Meisterschaften sind völlig unnötig nach Waffengesetz, du kannst locker 10 Waffen haben, ohne eine einzelne Meisterschaft geschossen zu haben. Gelbe WBK hat nichts mit der Grünen zu tun (ach ne...) und nür für die Grüne gibts das Grundkontingent. Und um das Grundkonstingent zu ÜBERSHREITEN brauchts Meisterschaften. Erst dann brauchst du jedes Jahr ne Meisterschaft, um die Waffen zu behalten (Bedürfnis), die ÜBER dem Grundkontingent sind.

    2. Die 12/18 beziehen sich nur auf den Erstantrag. Nichts weiter. Und nein, Bedürfnisprüfung erfolgt irgendwas drei Jahren und da wird nichts aberkannt, wenn man weniger schießt.

    3. Es ist völliger Nonsense, dass man mit jeder Waffe 18 mal schießen muss... Alleine schon aus logischen Gründen nicht, denn wie sollten sonst 12 Termine im Jahr für die WBK-Beantragung reichen, die äquivalent zu 18 unregelmäßigen Terminen sind? Du musst definitiv nicht mit jeder Waffe gleich oft schießen. Nein, falsch, Blödsinn.
    Das wollen vllt Leute durchsetzen, die Waffen hassen aus irrationalen Gründen und meinen, dass mehr Waffen in der gleichen Hand noch böser wäre.
    Solange es kein Gesetz ist, muss man das nicht. Wäre auch nicht machbar...

    4. Deine drei Sachkundeprüfungen waren offensichtlich rausgeworfenes Geld. Du solltest dich mit 12/18 mal beschäftigen... Und das gilt - wie gesagt - nur für den Erstantrag und - oh Wunder - es reichen 12 Termine im Jahr, wenn du pro Monat einen Termin hast.

  • Hallo,

    Vielen dank an euch :^) .
    Ich habe meinen bekanten,das so erklärt,das er vorher bei uns im Verein eintreten muß als Sportschütze.
    Ansonsten gilt die vorher abgelegte WSK nicht,und im Fall des späteren eintretens müßte er sie neu wiederholen.
    Der Verband BDMP wo er ja Mitglied ist,würde nicht ausreichend sein für sein vorhaben,nach einenm Jahr dann bei uns sich anzumelden.
    Habe ich ihm das so richtig übermittelt ??

    Lg Andreas

    Wer nicht will,der hatt schon,und ich habe zwei davon.

  • Ihr Lieben.
    Interessantes Thema, was unser Redneck da angeschnitten hat. Momentan besteht zwar keine Absicht über das  :F: hinaus zu schießen aber eine Sachkunde würde mich durchaus interessieren. Nun gibt es ja hier im Forum Vereine, bei denen ich immer besser aufgehoben war, wie die hier in meiner Umgebung. Daher folgende Fragen:

    • Muss man Mitglied in einem Verein sein oder könnte man auch als Gast mitmachen - kostenpflichtig selbstverständlich? Praktisch Wochenendseminar.
    • Ist die WSK auf Länderebene, also für mich in der NRW-Version zu empfehlen?


    L.G.
    Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Muss man Mitglied in einem Verein sein oder könnte man auch als Gast mitmachen - kostenpflichtig selbstverständlich? Praktisch Wochenendseminar.


    Wie ich oben geschrieben habe. Vereine dürfen die WSK nur für ihre Mitglieder abnehmen (siehe § 3, Abs. 5 AWaff) , es sei denn der Lehrgangsträger hat zusätzlich eine staatliche Anerkennung.
    Übrigens beinhaltet die Jagdprüfung auch die WSK.

  • Natürlich kann man die WSK machen, wenn man möchte. Es macht nur wenig Sinn, wenn man nicht plant in absehbarer Zeit eine WBK zu beantragen,
    bzw. sie anderweitig zu nutzen.

    Es gibt sogar Verbände die haben da so komische Regeln wie "Die WSK Prüfung darf nicht älter als drei Jahre sein" oder so.
    Da besteht zwar keine Rechtsgrundlage für, aber wenn der Verband einem Sportschützen die Befürwortung versagt, weil die WSK halt älter ist,
    dann kann man natürlich dagegen klagen ... aber wer verklagt schon gern den 'eigenen Verband', bzw. wer hat dann die Zeit sich Monate oder gar Jahre
    herumzustreiten.

    Anders herum - entscheidet man sich später wirklich für eine WBK und für einen Sportverein oder auch Jagdschein, so bleibt dann immer noch reichlich Zeit
    seine WSK zu machen.

    Man darf sich auch nicht zuviel davon versprechen - klar, schaden kann es nicht, nur wenn man es nicht braucht nützt es auch wenig.
    Ich würde dazu raten, es dann zu machen wenn man es braucht, bzw. sich entschieden hat das die Reise in Richtung WBK geht.
    Dem 'Otto Normal Bürger' bringt so eine WSK nichts. Dann lieber mal einen Erste Hilfe Kurs wiederholen, oder so.


    Zitat

    es sei denn der Lehrgangsträger hat zusätzlich eine staatliche Anerkennung.

    Auch ein ganz wichtiger Punkt.

  • Natürlich kann man die WSK machen, wenn man möchte. Es macht nur wenig Sinn, wenn man nicht plant in absehbarer Zeit eine WBK zu beantragen,
    bzw. sie anderweitig zu nutzen.


    Es gibt auch Interessenten, die wollen die WSK einfach so aus Interesse machen. Warum auch nicht? Dann gibt es auch welche, die eine WSK als Standaufsicht benötigen, auch wenn diese gar keine eigenen Waffen beantragen möchten. Die sollten die WSK aber im Verein machen.

    Anders herum - entscheidet man sich später wirklich für eine WBK und für einen Sportverein oder auch Jagdschein, so bleibt dann immer noch reichlich Zeit
    seine WSK zu machen.


    Also für den Jagdschein braucht man vorab keine WSK machen. Die ist Bestandteil der Jagdschulung. Zudem werden Jagdwaffen und deren Besonderheiten auch nicht in einer WSK für Sportschützen geschult, sind aber auf der Jägerprüfung elementar wichtig. Wer da mit einem Drilling oder dem Stecherabzug nicht klar kommt, fällt gnadenlos durch. Der Waffenteil ist bei der Jägerprüfung ein K.O. Teil. Wer dort patzt fährt sofort nach Hause und zwar vorzeitig. Von vorne herein durchgefallene Jägeraspiranten dürfen nicht weiter auf dem Gelände der Prüfungsveranstaltung verweilen. Da sind die ganz streng.

  • Ihr Lieben.
    Aus gegebenem Anlass...

    Dann lieber mal einen Erste Hilfe Kurs wiederholen, oder so.

    Viele Menschen - gerade älteren Semesters - sind hier ja oft unbelehrbar und beratungsresistent!

    Meine Mutter (76) eiert hier mit ihrem PKW rum. Die Motordrehzahlen kennen andere Fahrer nur von der Abgasuntersuchung. Das Ding hält und das seit Jahrzehnten. Sie hat keinen Erste Hilfe Kurs, nicht einmal die "light Version" Sofortmaßnahmen am Unfallort. Das brauchte sie damals nicht.

    Alle Appelle sind vergebens: "Och, es wird schon Jemand vorbei kommen, der Bescheid weiß!"


    Das ist der einzige Unterschied zwischen Eltern und Kleinkindern. Letzteren kann man dann den Hintern versohlen - was wir natürlich nicht machen...


    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!