Ja, das ist ja die nun bereits besprochene Ausnahme wegen der EU-Regelung von Jagdgegnern. Nichts Neues also.
Ja, also deswegen kann man nicht mehr von Zwangsmietgliedschaft sprechen weil man ganz klar nein sagen kann.
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Ja, das ist ja die nun bereits besprochene Ausnahme wegen der EU-Regelung von Jagdgegnern. Nichts Neues also.
Ja, also deswegen kann man nicht mehr von Zwangsmietgliedschaft sprechen weil man ganz klar nein sagen kann.
Ja, also deswegen kann man nicht mehr von Zwangsmietgliedschaft sprechen weil man ganz klar nein sagen kann.
Doch, weil man zuerst Kraft des Bundesjagdgesetzes Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft ist. Man umgeht dass dann nur (später) durch Antrag und Bewilligung.
Aber egal. Es ist nun alles zu Thema gesagt und lass uns das nicht weiter im mikroskopischen Maßstab zerlegen.
Der Kernsatz bleibt: Man darf eben nicht so einfach im Wald einen Bereich zum Privatvergnügen einfrieden, auch nicht wenn eigenes Grundstück ist. Da muss derjenige sich genau informieren.
So gesehen hast du Recht.
Ihr Lieben.
Sehr gut, dass Du das erwähnst:
Zum FT schiessen im Wald... stellt sich da keiner quer wegen Bleikontaminierung?
Der Kurt ist sehr gewissenhaft und umweltbewusst. Seine Ziele stehen auf Müllbeuteln und er sammelt die geplätteten Dias darauf ein.
Seit dem die Leute Handys haben, rufen die direkt an wegen jeder Lappalie. Vielleicht dazu noch eine Sache: Egal ob die Oma mit Wählscheibe oder das Handy im Inkognito-Modus, die Rufnummer wird dem Herrn auf der Leitstelle auf jeden Fall angezeigt.
L.G. Udo
Ihr Lieben.
Sehr gut, dass Du das erwähnst:Der Kurt ist sehr gewissenhaft und umweltbewusst. Seine Ziele stehen auf Müllbeuteln und er sammelt die geplätteten Dias darauf ein.
Seit dem die Leute Handys haben, rufen die direkt an wegen jeder Lappalie. Vielleicht dazu noch eine Sache: Egal ob die Oma mit Wählscheibe oder das Handy im Inkognito-Modus, die Rufnummer wird dem Herrn auf der Leitstelle auf jeden Fall angezeigt.L.G. Udo
Dann wird der Kurt aber viele Müllbeutel benötigen. Denn ab und zu geht mal ein Dia vorbei und wer weiß wohin. Die Frage mit den Dias/Blei im Wald dürfte nicht einfach sein. Die spielen im Softairbereich nicht ohne Grund mit biologisch abbaubaren Kugeln.
Dann wird der Kurt aber viele Müllbeutel benötigen. Denn ab und zu geht mal ein Dia vorbei und wer weiß wohin.
Er macht ganz einfach das, was im Rahmen des möglichen liegt. Ich finde es in Ordnung. Alle anderen FT-Stände, die ich bis Dato besuchte, machten in der Richtung gar nichts, was auch nicht schlimm ist.
Taucht der Angler denn auch dem Blei hinterher, dass ihm von der Schnur gefallen ist? Sorry aber der Weltverbesserer liegt mir fern. Stell Dir vor, Du fährst dann noch mit einem Diesel-VW zum Schießen in den Wald! Fabelhaft? Nein, Einzelhaft! Schön das wir hier so sauber sind, während der Rest der Welt......
L.G. Udo
Hallo Ewald..
dann solltest du dich evtl. mal mit dem User BigDaddy in Verbindung setzen (am besten per PN):
https://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=User&userID=149748
Die haben gerade was neues aufgebaut in einem Waldstück das zum Schießstand Krelinger Heide gehört.
(Krelingen ist ja nicht so weit von der Nordheide weg)Gruß TM
Hallo TM,
vielen Dank für den Hinweis auf unsere (H)FT Interessengemeinschaft in der Krelinger Heide
Mit weihnachtlichen (H)FT Grüßen aus Langenhagen,
BigDaddy
Mit weihnachtlichen..... Grüßen aus Langenhagen,
Dito. ;^)
Schön das zumindest im FT Bereich es Voran geht. Aber was mich als Bewegungseingeschränkten nervt, alles nicht für Fußkranke.
Was ich noch anmerken wollte:
Mit eine "FT-Strecke" scheint ein dafür besonders hergerichteter Schießstand mit Nutzung von mehreren Personen zu sein, die dann sicherlich als Gemeinschaft organisiert sind und diese "FT-Strecke" mehrfach nutzen wollen. Das ist aber dem Gesetz nach eine genehmigungspflichtige Schießstätte mit allen Konsequenzen drumherum.
Haftpflichtversicherung des Standbetreibers
Schießstandgutachten, der einen Umweltverträglichkeitsnachweis fordert
Schießstandgenehmigung
und das alles alle 6 Jahre wiederholend
Sofern das geeignete Grundstück zur Verfügung steht sicherlich machbar, aber wohl teuer.
Ihr Lieben.
der einen Umweltverträglichkeitsnachweis fordert
Wildstrecken, die nach der Jagd mit einem Bleisensor überprüft werden !?!?!? Logisch, es ist alles gültiges Recht und nur wer sich daran hält, darf weiter teilnehmen aber .
Ganz ernsthaft Blei...:
Ein Blick aus dem Fenster, fast jeder Schornstein, jede Gaube oder jedes Dachfenster wurde damit eingefasst. Wo läuft das Regenwasser denn hin, was damit "kontaminiert" wurde. Ich habe lange aushilfsweise Kiesbomber gefahren. Erkundigt Euch doch einmal, wie viele Häuser noch Trinkwasseranschlüsse aus Blei haben. Einfache Panikmache, nicht mehr und nicht weniger!
Ob einem Naturfreund wie mir denn sowas egal wäre?
Wenn in einem Interview ein Astronaut berichtet, dass man die Rodung des Regenwalds von da oben aus dem Weltall mit bloßem Auge sehen kann, das macht mir viel größere Sorgen wie 0,5 Gramm Blei, die in den Wald fliegen.
Leider hat der Tropenholzhandel die bessere Lobby...
L.G. Udo
Leider hat der Tropenholzhandel die bessere Lobby...
L.G. Udo
Für Tropenholz wird aber kaum noch gerodet, viel mehr für Palmoil. Und da können wir uns alle mal an die Nase fassen.
Aber ansonsten geb ich dir recht.
Mit Umweltverträglichkeitsnachweis ist auch eine mögliche Geräuschmission gemeint.
Was ich noch anmerken wollte:
Mit eine "FT-Strecke" scheint ein dafür besonders hergerichteter Schießstand mit Nutzung von mehreren Personen zu sein, die dann sicherlich als Gemeinschaft organisiert sind und diese "FT-Strecke" mehrfach nutzen wollen. Das ist aber dem Gesetz nach eine genehmigungspflichtige Schießstätte mit allen Konsequenzen drumherum.
Haftpflichtversicherung des Standbetreibers
Schießstandgutachten, der einen Umweltverträglichkeitsnachweis fordert
Schießstandgenehmigung
und das alles alle 6 Jahre wiederholend
naja, das ist die rechtliche Seite. Keine Frage, aber manchmal muss man einfach machen und notfalls Konsequenzen, falls überhaupt welche eintreten, abschätzen. Wie immer im Leben. Aber das ist natürlich nur eine Überlegung.
LG, Andreas
Es ist sehr richtig, die rechtliche Lage und die sich daraus ergebenen Konsequenzen zu kennen. Es ist gleichfalls wichtig, sein Hobby verantwortungsbewußt AUSZUÜBEN.
Hier gab es wirklich wertvolle Tipps und Hinweise durch die User.
Diese sollte man auch nicht außer Acht lassen.
Aber grundsätzlich würde ich mich jetzt nicht verrückt machen lassen,
was alles rechtlich notwendig ist und welche Möglichkeiten man
überhaupt hat.
Oftmals lässt sich Vieles mit einfachen Gesprächen und ganz einfachen
Vorgehensweisen, mit den zuständigen Institutionen klären. Dauert mit-
unter nicht mal lange und der Aufwand sieht anfangs größer aus, als er
wirklich ist.
Es ist zum Teil auch regions- und menthalitätsabhängig, wie und was
entschieden wird. Jeder hier weiß, was für unterschiedliche Entscheid-
scheidungen, von Region zu Region und von Behörde zu Behörde
getroffen werden können, obwohl es zum Teil um die gleichen Sachver-
verhalte geht.
Ich würde es an Deiner Stelle ganz einfach mal ausprobieren. Im Allge-
meinen ist das Waffenverständnis in der Heide, im bundesweiten Vergleich,
noch relativ hoch. Es gibt einige Regionen in Deutschland, da geht man
mit so einem Thema erheblich verkrampfter um.
Also gib Gas!
Ihr Lieben.
Haftpflichtversicherung des Standbetreibers
Könnte es möglich sein, dass das abhängig vom verwendeten Gerät ist? Auf den 3D Parcours für Bögen liegen Listen aus, in die man sich eintragen muss, mit Unterschrift. Damit bestätigt man, die Benutzungsbestimmungen anerkannt zu haben. Diese sehen u.A. vor eine private Haftpflichtversicherung zu haben.
Die gleichen Bedingungen sah ich bei einem FT-Gelände im privatem Besitz, das auf Geschossenergie max. 7,5 Joule begrenzt ist. Inhaber ist ein Sportschütze mit WBK, der sich garantiert keine Läuse in den Pelz setzt.
Wie in diesem Beitrag zu lesen ist ja doch die eine oder andere Frage offen. Um eine Beratung an sachkundiger Stelle wird man wohl nicht herum kommen, will man böse Überraschungen vermeiden. Vielleicht hier nachfragen (http://www.bds-field-target.de/index.htm) oder bei einem FT-Verein in Deiner Nähe. Vielleicht kann auch ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt mit Fachrichtung Waffenrecht helfen. Kosten? Ich habe schon eine Beratung bekommen für eine 30 € Spende ins Sparschwein. Einfach fragen!
L.G. Udo
Könnte es möglich sein, dass das abhängig vom verwendeten Gerät ist? Auf den 3D Parcours für Bögen liegen Listen aus, in die man sich eintragen muss, mit Unterschrift. Damit bestätigt man, die Benutzungsbestimmungen anerkannt zu haben. Diese sehen u.A. vor eine private Haftpflichtversicherung zu haben.
Nein, die Haftpflichtversicherung für einen Schießstandbetreiber ist verpflichtend. Siehe § 27 WaffG:
ZitatAlles anzeigen
§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
...
Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem
Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder
in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis
darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung
(§ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende
Schädigungen in Höhe von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie
gegen Unfall für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des
Schießbetriebs mitwirkenden Personen in Höhe von mindestens 10 000 Euro für den Todesfall und 100 000
Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten
Versicherungsunternehmen nachweist.
...
Das gilt somit für alle Schießstätten, die einer Genehmigung bedürfen. Die Haftpflichtpolice ist mit der Beantragung der Erlaubnis zur Schießstätte beizubringen. Mit der Genehmigung zum Betrieb einer Schießstätte ist eine Schießerlaubnis enthalten.
Ihr Lieben.
Zitat §12 Abs. 4 :
"Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum"
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
Diese Ausführung lässt ja die Schlussfolgerung zu, dass es auch eine Schießerlaubnis außerhalb von Schießstätten gibt. Vermutlich Jagd oder berufliche Waffenträger, richtig? Der Rest wurde ja in Abschnitt 1a) extern festgelegt.
L.G. Udo
Eine Schießerlaubnis gibt es z.B. für Jäger, die einen Abschuss in einerm Wildgatter machen müssen. Denn ein Wildgatter ist ein befriedeter Bezirk, wo automatisch die Jagd ruht. Oder die Jagd auf Friedhöfen, Sportplätzen ect.