Nach Hausdurchsuchung...

Es gibt 140 Antworten in diesem Thema, welches 18.800 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2015 um 20:06) ist von jollyhoker.

  • Erschreck dich nicht wenn der erst mal 500 oder 1000 Euro
    Vorschuss haben will. Das wird der Spaß schon kosten.

    Lass bloß den Mist bleiben. Anwalt wegen so einem Käse. Da sind die Kosten des Anwalts ein Vielfaches des Strafbefehls.

    Dieses musste ich mir selber bei der Polizei abholen..

    Damit hat es die Polizei doch auch ausgefertigt, oder nicht? Das muss zeitnah erfolgen, wie es die Umstände zulassen, normalerweise, wenn die Gegenstände aus dem Gewahrsam des Beschuldigten entfernt werden. Aber so geht es auch.

    Im Übrigen kommt mir diese ganze Geschichte nach der letzten Schilderung auch mehr als komisch vor. Dieses Schreiben mit dem die rumgewedelt haben, das war der Durchsuchungsbeschluß auf dem dezidiert alles drauf gestanden hat. Die Zeugen darfst Du selbst benennen, wenn vorhanden.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.


  • Das können die so nicht gesagt haben.


    Die Formulierung ist meist etwas anders, aber so ähnlich
    hat es das schon oft gegeben. Die Beamten sind dabei
    sogar im Recht (meistens jedenfalls).

    Meines Erachtens muss die Polizei den Zweck der Durchsuchung nicht eröffnen.


    Der Zweck muss dem Betroffenen eröffnet werden, er steht
    - so vorhanden - im Durchsuchungsbeschluß.
    Durch die Herausgabe der gesuchten Gegenstände kann die
    Durchsuchung abgewendet bzw. beendet werden. Jedenfalls
    in der Theorie. In der Praxis gelingt das selten.

    Anwalt wegen so einem Käse. Da sind die Kosten des Anwalts ein Vielfaches des Strafbefehls.


    Vor ein paar Tagen erst hat jemand einen Strafbefehl über
    5500,- Euro erhalten weil er mit einem Luftgewehr im Wald
    auf Plastikflaschen geschossen hat.
    Ohne der genauen Vorwurf zu kennen ist das Spekulation.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    3 Mal editiert, zuletzt von NC9210 (9. Dezember 2015 um 21:30)

  • Muss bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung nicht ein Staatsanwalt dabei sein? Oder machen die das nur im Fernsehen so?

    Ich erwarte doch daß bei einer Durchsuchung auch wirklich die ganze Wohnung durchsucht wird. Oder wird da nur nach dem Objekt gesucht um das es geht?
    Hier eine Waffe.

    Ich kenne zwei Leute bei denen die Polizei geklingelt hat.
    Der eine, ein Nachbar meinte nur daß die Polizei nachgeschaut hat, weil der Vermieter seine Softair an der Wand gesehen hatte.
    Nachdem sie alle Softair beguckt hatten sind sie nett grüßend wieder gegangen. Nach dem Wechsel des Hauseigentümers das gleiche Spiel nochmal.
    Aber diesmal kannte man sich schon.

    Im anderen Fall handelt es sich um einen Vorbestraften. Bei dem haben die nach seiner Aussage in jede einzelne Kaffeetasse geschaut.
    Aber der wurde auch der Hehlerei verdächtigt.

    Und eine Frage habe ich ganz vergessen. Vielleicht können wir das heute klären.
    Softairsammler.
    Der Hauseigentümer hat also die Softairs gesehen.Ist zur Polizei.
    Können die einfach so vorbeikommen und klingeln? Oder brauchen die einen wie auch immer gestalteten Durchsuchungsbefehl und wer stellt den aus?
    Daß sie einfach klingeln dürfen und man den Eintritt verweigern darf ist mir bekannt. Auch daß man sie rein lassen muss wenn ein Durchsuchungebefehl erteilt wurde.
    Es geht nur darum ob die einfach so mal klingeln dürfen weil in dem Fall der Hauseigentümer einen Verdacht geäußert hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (9. Dezember 2015 um 21:34)

  • Muss bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung nicht ein Staatsanwalt dabei sein? Oder machen die das nur im Fernsehen so?

    Der STA nimmt nur bei größeren Geschichten an einer Durchsuchung teil.

    Ich erwarte doch daß bei einer Durchsuchung auch wirklich die ganze Wohnung durchsucht wird. Oder wird da nur nach dem Objekt gesucht um das es geht?
    Hier eine Waffe.

    Wenn der Adressat der Maßnahme den Gegenstand nicht freiwillig herausgibt, dann wird alles durchsucht, bis der Gegenstand eventuell gefunden werden kann. Aber das kann er durch die Herausgabe verhindern und Zufallsfunde damit auch.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Muss bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung nicht ein Staatsanwalt dabei sein?


    Nein, ist nicht nötig und eher selten. Eigentlich nur bei
    Kapitalverbrechen.

    Ich erwarte doch daß bei einer Durchsuchung auch wirklich die ganze Wohnung durchsucht wird. Oder wird da nur nach dem Objekt gesucht um das es geht?


    Das ist sehr unterschiedlich. Es kommt auf die Schwere
    der vorgeworfenen Tat und auf den Zusammenhang an;
    aber auch auf die Beamten die damit beauftragt sind.
    Wenn nach Drogen oder Waffen gesucht wird muss man
    mit allem Rechnen. Bei KiPos ist alles was einen Stecker
    hat weg.
    Auch wenn die Beweislage eher dünn ist neigen manche
    Beamte dazu eine möglichst große Drohkulisse aufzubauen
    um den Beschuldigten zu einem Geständnis oder zumindest
    einer unbedachten Äußerung zu bewegen die man dann
    verwenden kann. Das gelingt erstaunlich oft.
    Andererseits gibt es auch Fälle bei denen die Beamten auf
    Anhieb erkennen daß ein Vorwurf kaum haltbar ist. Dann
    geht das auch ganz freundlich und schnell.

    unzulässige Durchsuchung beim Themenstarter


    Selbst wenn, das nützt Ihm genau nichts.

    Der Hauseigentümer hat also die Softairs gesehen.Ist zur Polizei.
    Können die einfach so vorbeikommen und klingeln?


    Ja, das können Sie. Und wenn Sie einen Verdacht auf illegalen
    Waffenbesitz begründen können dürfen Sie auch ohne den
    richterlichen Durchsuchungsbeschluß rein. Das läuft dann
    unter "Gefahr im Verzug".

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (9. Dezember 2015 um 21:44)

  • Gibts in Deutschland keine Rechtsschutzversicherungen?
    Meine kostet 200 Euro im Jahr und ich kann mir einen Anwalt aussuchen. Da werden auch Gerichtskosten und Verfahrenskosten abgedeckt mit.

  • Gibts in Deutschland keine Rechtsschutzversicherungen?


    Doch, im Vollkaskoland gibt es natürlich Rechtsschutzversicherungen.
    Die decken aber keine Vorsatztaten. Illegaler Waffenbesitz ist immer
    eine Vorsatztat, unerlaubtes Schießen auch. Solche Fälle sind daher
    in der Regel nicht gedeckt. Es kommt natürlich auf die Formulierung
    des Antrags an ob die Versicherung erst mal Deckung zusagt.
    Abgerechnet wird aber am Ende - und dann ist der genaue Vorwurf
    auch der Versicherung bekannt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nein ich wurde nicht belehrt. Ich schilder mal den Ablauf.
    Ich saß am PC als es klingelte. Dann bin ich runter da standen zwei Polizisten mit nem Zettel. Dann habe ich aufgemacht und sie sagte es ist ein Durchsuchungsbefehl. Darauf habe ich natürlich erst einmal den Eintritt verwehrt. Da ich mich auch in Sachen Hausdurchsuchung auskenne. Natürlich wollte ich erstmal den Grund wissen warum wieso weshalb. Die haben nichts gesagt und nur gefragt ob sie rein dürfen ansonsten würden sie sich Eintritt verschaffen.
    Ich habe sie reingelassen bin mit Ihnen in mein Zimmer. Dort an einem Nachttisch lag die besagte Pistole. Habe ich Ihnen dann ausgehändigt. Ich mir sofort Stift und Zettel geschnappt. Alles aufgeschrieben was beschlagnahmt wurde und dokumentiert. Dazu wollte ich auch die Dienstnummern der beiden Polizisten. Diese wollte sie mir nicht geben. Nun gut. Sie haben mich gefragt warum ich so eine Waffe besitze. Ich habe gesagt gegen Schutz vor Einbrechern. Diese Waffe ist LEGAL und Frei Erwerbbar. Darauf sagte man mir ich solle meinen "Kleinen Waffenschein" Aushändigen. Habe ich gesagt brauche ich nicht. Ich darf die Wafffe besitzen nur nicht mit mir rum führen. Daraufhin wollte man immer wieder diesen besagten Waffenschein.
    Ich habe weder den Grund erfahren warum die Durchsuchung statt fand noch habe ich herraus finden können was genau dieser sinnlose Anlass war..

    Ich möchte jetzt nicht unsinnig Gelder für meinen Anwalt rauswerfen und im Endeffekt wird das alles fallen gelassen... Ich finde das sagen wir mal eine Lapalie.. Ich wurde behandelt wie ein schlimmer Waffenhändler.. Mein Zimmer sah aus.. Natürlich waren die Herren sich so Fein und haben nichts aufgeräumt und nur dumme Sprüche gerissen. Wie z.b Wenn ich sowas nochmal mache werde ich in ihren Trakt kommen der ist nummeriert von 1-10 und da bleib ich dann mal ein paar Nächte.. Die sog. "EINSCHÜCHTERUNGSTAKTIKEN".


    Aus Deinem Post entnehme ich, daß Du noch bei Deinen Eltern wohnst. Außerdem, daß Du den "Richterlichen Beschluß" nicht gelesen hast. Und daß es bei der Durchsuchung nicht explizit um die Waffe ging, aber egal. Bei einem richterlichem Durchsuchungsbeschluß muß immer ein Zeuge dabei sein, vom Ordnungsamt oder ein Nachbar, den Du ablehnen kannst, wenn er Dir nicht paßt. Nach der Durchsuchung musst Du unterschreiben, was sie mitnehmen, quittieren (bei Dir wohl mehr). Wenn es wirklich nur um die Waffe ging, kannst Du ganz enntspannt sein, Du bekommst dann nach ein paar Wochen Post vom Staatsanwalt, daß das Verfahren eingestellt ist und Du Dir Deine Sachen in der Aservatenkammer abholen kannst. Die Fahrtkosten dahin musst Du selber tragen.

    Aber irgendwie hört sich die Geschichte komisch an. Vielleicht doch erfunden :?: :^)

    Liebe Grüße,

    elz

  • Gibts in Deutschland keine Rechtsschutzversicherungen?
    Meine kostet 200 Euro im Jahr und ich kann mir einen Anwalt aussuchen. Da werden auch Gerichtskosten und Verfahrenskosten abgedeckt mit.


    Klar, man kann sich gegen jeden Dreck versichern.
    Aber mal nachgerechnet. Angenommene 200 € pro Jahr, damit kann man sich alle 10 - 20 Jahre schon einen kleinen Streitfall für leisten.


  • Aus Deinem Post entnehme ich, daß Du noch bei Deinen Eltern wohnst. Außerdem, daß Du den "Richterlichen Beschluß" nicht gelesen hast. Und daß es bei der Durchsuchung nicht explizit um die Waffe ging, aber egal. Bei einem richterlichem Durchsuchungsbeschluß muß immer ein Zeuge dabei sein, vom Ordnungsamt oder ein Nachbar, den Du ablehnen kannst, wenn er Dir nicht paßt. Nach der Durchsuchung musst Du unterschreiben, was sie mitnehmen, quittieren (bei Dir wohl mehr). Wenn es wirklich nur um die Waffe ging, kannst Du ganz enntspannt sein, Du bekommst dann nach ein paar Wochen Post vom Staatsanwalt, daß das Verfahren eingestellt ist und Du Dir Deine Sachen in der Aservatenkammer abholen kannst. Die Fahrtkosten dahin musst Du selber tragen.

    Aber irgendwie hört sich die Geschichte komisch an. Vielleicht doch erfunden :?: :^)

    Liebe Grüße,

    elz


    Gerne kann ich auch das Durchsuchungsprotokoll hier hochladen ;)
    Erfunden ist hier an der Sache garnichts ;)

    Aber was ich sehr interessant gerade aus deinem Schreiben gelesen habe war folgende Textzeile: " Nach der Durchsuchung musst Du unterschreiben, was sie mitnehmen, quittieren (bei Dir wohl mehr)."
    Ich habe nichts unterschrieben. Mir wurde nichts gegeben zum Unterschreiben. Ich habe persönlich für meinen Anwalt ein Zettel geschrieben wo drauf stand was mitgenommen wurde. Ich habe keine Unterschrift bei der Polizei hinterlassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kr0ne (9. Dezember 2015 um 22:16)

  • Kr0ne
    Meine Frage war eher rhetorisch. Mach Dir keine Sorgen, ich glaube Dir ja. Aber es geht doch nicht nur um die Waffe oder? Wenn doch kannst Du meine Frage ignorieren. Wenn nicht, dann auch, will nicht indiskret sein.

    elz

    Einmal editiert, zuletzt von elz (9. Dezember 2015 um 22:51)


  • Klar, man kann sich gegen jeden Dreck versichern.
    Aber mal nachgerechnet. Angenommene 200 € pro Jahr, damit kann man sich alle 10 - 20 Jahre schon einen kleinen Streitfall für leisten.

    Gut, das ding gilt auch für Mieterrecht, Verkehrsrecht etc. 200 Euro war jetzt geschätzt. Kann auch 150 sein. Ich verstehe dein Argument, aber es ist doch recht beruhigend. Zudem muss man hier im Fall einer Klage einen relativ hohen Prozentsatz der Gerichtskosten oder wenn es um Geld geht, des Klagbetrages vor schiessen. Das übernimmt die Versicherung ebenfalls. Ich war zumindest schon oft froh um Rechtsauskünfte, die bei der Versicherung auch jederzeit eingeholt werden können.

    Bezüglich dem Thema hier: Ich zweifle an der Geschichte irgendwie...

  • Aber da hier an meiner Glaubhaftigkeit ja gezweifelt wird..

    Hier nun das Durchsuchungsprotokoll

    Zum Schutz meiner Daten habe ich meinen Namen und meine Anschrift Zensiert ;)
    http://www.directupload.net/file/d/4197/yqvc3wo4_jpg.htm
    http://www.directupload.net/file/d/4197/myysyq85_jpg.htm

    Kr0ne
    Meine Frage war eher rethorisch. Mach Dir keine Sorgen, ich glaube Dir ja. Aber es geht doch nicht nur um die Waffe oder? Wenn doch kannst Du meine Frage ignorieren. Wenn nicht, dann auch, will nicht indiskret sein.

    Es ging hierbei nur um die Waffe. So steht es auch im Protokoll

  • Ich habe nichts unterschrieben. Mir wurde nichts gegeben zum Unterschreiben. Ich habe persönlich für meinen Anwalt ein Zettel geschrieben wo drauf stand was mitgenommen wurde. Ich habe keine Unterschrift bei der Polizei hinterlassen.


    Das ist Das, was mich irritiert. (Staatsschutz?)

    elz

  • Inwiefern Staatsschutz??


    Dieser Post ging bevor Du die .jpg gepostet hast ab.
    Hab das bis jetzt nicht ganz so dramatisch gesehen. In dem Fall tatsächlich nur noch über Deinen Anwalt verhandeln. Ich begreife es nicht, da steht doch Softairwaffe?

    elz

  • Ich habe nichts unterschrieben.


    Das musst du auch nicht. Manche Beamte lassen sich das
    Protokoll unterschreiben, andere auch nicht. Müssen must
    du nicht. Auch nicht wenn der Beamte das sagt.

    Der Vorwurf ist also unerlaubter Waffenbesitz. Das macht die
    Sache dann doch sehr übersichtlich. Sofern die Waffe nicht
    auf über 7,5 Joule gebracht wurde (was bei CO²-Pistolen kaum
    möglich ist) und kein Laser dran ist lässt sich der Vorwurf ja
    leicht entkräften.
    Das wird jetzt eine längere Zeit dauern denn meistens werden
    sichergestellte Pistolen zum LKA zu Prüfung gesandt. Und die
    haben dort keine Langeweile.
    Wenn das alles ist kannst du beruhigt schlafen gehen, dieses
    Verfahren wird eingestellt werden.
    Lass den Anwalt trotzdem eine Akteneinsicht vornehmen. Das
    kostet erst mal nur ca. 50,- Euro; die sind erstattungsfähig.
    Erst dann kann man wirklich sicher sein.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Ich habe gelesen das die Pistole auf 3.1 Joule kommt. Steht so auf mehreren webseiten.
    Nun gut dann heisst es erstmal abwarten.