Neues Verbot von Monkey Fist's

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 4.858 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Dezember 2015 um 19:25) ist von Rancon.

  • Moin die Runde :^) , wieder einmal wurde für die Sicherheit unseres schönen Landes gesorgt und ein weiterer fragwürdiger Gegenstand in die Liste der "verbotenen Gegenstände" aufgenommen.

    Nun können wir endlich wieder alle ruhig schlafen, nachdem diese gefährliche Waffe Deutschlandweit aus dem Verkehr gezogen wurde. :thumbup:

    https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/conte…08.12.2015%20B5

    Damit wäre die Sache wohl amtlich.  :^)

    3 Mal editiert, zuletzt von Natopatrone (9. Dezember 2015 um 04:27)

  • Moin!

    Zitat: "Im Online-Videoportal YouTube sind diverse Videos zur Wirkung der „Monkey Fist“ eingestellt worden."

    Das passiert, wenn jeder Vollpfosten bekloppte Videos hochladen kann und darf!

    Deshalb krieg ich auch jedesmal ne Krise wenn so ein blöder Depp mit nem Luftgewehr auf Spraydosen neben einer Flamme schiesst oder ähnliche Schei§§e! :cursing:

    Ja, der Segen des Internet! Und wegen solcher Trottel kriegen wir, die ihr Hobby anständig ausüben, jedes Mal wieder aufs neue irgendwelche Verbote um die Ohren geknallt!

    Sorry fürs auskotzen! Aber manchmal könnte ich echt ausrasten!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Guten Morgen,

    das sehe ich auch genauso wie Bastefreak.
    Wenn man mal nach Monkeys Fist googelt, kommt bei Wiki eine Beschreibung als sinnvolle Kletterhilfe und 4 Absätze tiefer,eine Frage bei CO2, ob man so' Ding als Selbstverteidigungswaffe führen darf. Also Hirnloser geht's doch kaum noch. Und dann noch Videos bei Youtube.....,wen wundert's. Und wenn die Leute sich nicht mal langsam zusammenreißen und jeden vernünftigen Gebrauchsgegenstand zweckentfremden,wird das auch so weitergehen. ;( .


    Lg Steffi :love:

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • O.0
    Na das wird eventuell noch richtig spaßig.

    Monkey Fist ist die mit Abstand beliebteste Bauform für Feuerpoi.
    Da steckt dann zwar keine Metallkugel drin, allerdings oft ein Holzkern (um Material zu sparen), und dafür hängen sie an Ketten statt an noch mehr Schnur. Und sind aus Kevlar, bzw. einem Aramid-Glasfaser-Gemisch. Und fast immer werden zwei gleiczeitig benutzt. Das macht es natürlich alles besser.

    Und bei den Übungsvarianten werden durchaus auch mal Kerne aus schwererem Material benutzt, um das Gewicht des Öls bei der Feuervariante zu simulieren.


    Na da werd ich ja richtig Spaß haben, falls ich das nächste mal im Park üben gehe und nicht nur einen, sondern gleich zwei davon um mich herumschleuder. Und die auch noch brennen.
    Das Verbot ist zwar eindeutig auf den Bestimmungszweck ausgelegt, der bei mir nunmal ein ganz anderer ist, allerdings bezweifel ich, dass solche Details auch beim Polizisten auf der Straße ankommen, falls der überhaupt etwas von dem Verbot mitbekommt.

    (hey, zur Not nehm ich bleigefüllte Tennisbälle, die sind eh einfacher zu bauen... Und meine Feuerpoi sind glücklicherweise "Monkey Stars", also mit kleinen Vierecken statt den Streifen. Ändert an sich ja nichts, außer dass sie stabiler sind und besser anbrennen, aber sind damit keine Monkey Fists mehr.)


    Aber mal ehrlich, als Waffe finde ich die absolut untauglich. Nicht, weil man damit nicht durchaus ordentlich zuschlagen könnte, sondern weil der erste Treffer sitzen muss. Zumindest ohne wirklich, wirklich viel Übung verprügelt man sich damit sonst nur selbst. Ich zumindest würde mir nicht zutrauen sowas sinnvoll einzusetzen, und ich benutz die Dinger seit inzwischen 7 Jahren unter anderem indem ich damit auf Bühnen stehe o.0

    R.I.P. Sir Terry Pratchett


  • Deshalb krieg ich auch jedesmal ne Krise wenn so ein blöder Depp mit nem Luftgewehr auf Spraydosen neben einer Flamme schiesst oder ähnliche Schei§§e! :cursing:


    Willst jetzt auch jedem Ami verbieten sein .50cal Barrett von der Motorhaube aus auf eine mit Tannerite gefüllte Melone zu schießen? :rolleyes:

    Wa legal ist, kann gezeigt werden. Können ja nicht alle wissen, wie bescheuert die deutsche Gesetzgebung ist... Wenn es kein Deutscher hochlädt, dann ein Ösi, Holländer oder Ami. Chinese, Taiwanese, Russe, Franzose... Youtube ist international.

    EDIT: VERBIETET SPAß!

  • Mein Beitrag bezog sich ausschließlich auf Trottel aus DE!

    Die albern vermummt (weil sie ja wissen das sie grad Sch... bauen), in deutschen Parklandschaften auf alle möglichen Ziele ballern, teils mit illegal aufgemotzen 20J Gewehren.

    Die Obrigkeit kann sehr gut unterscheiden ob son Vollschwachmat aus USA oder DE kommt!

    Grüße

    Thorsten

    EDIT: Verbietet Idioten die unsere Hobbies versauen!

  • Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist das ein BKA-Feststellungsbescheid, also keine Änderung bzw. Verschärfung des WaffG, sondern dessen Anwendung in der vorliegenden Form.
    Außerdem wird hier die verbotene Eigenschaft für einen ganz konkreten Gegenstand, mit Produktbezeichnung und Maßen festgestellt.
    Damit dürften z.B. Jackenverschlüsse oder auch Utensilien für Feuerspiele nicht betroffen sein.

    Klar, wenn ich mir dieses konkrete Produkt zum Zwecke der SV angeschafft hätte, wäre ich jetzt auch angep...

    Aber mit der jetzigen Verschärfungshysterie hat das nix zu tun.

  • Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist das ein BKA-Feststellungsbescheid, also keine Änderung bzw. Verschärfung des WaffG, sondern dessen Anwendung in der vorliegenden Form.
    Außerdem wird hier die verbotene Eigenschaft für einen ganz konkreten Gegenstand, mit Produktbezeichnung und Maßen festgestellt.
    Damit dürften z.B. Jackenverschlüsse oder auch Utensilien für Feuerspiele nicht betroffen sein.

    Klar, wenn ich mir dieses konkrete Produkt zum Zwecke der SV angeschafft hätte, wäre ich jetzt auch angep...

    Aber mit der jetzigen Verschärfungshysterie hat das nix zu tun.

    Betrifft definitiv nicht andere Dinge, allerdings...
    Mal ehrlich, wie hoch ist die Chance, dass ein Polizist auf Streife den Bescheid kennt, und ihn auch genau kennt? Falls überhaupt, dürfte nach einer Schulung oder ähnlichem "Ball aus Schnur an Schnur mit dem Köpfe eingeschlagen werden können ist verboten" hängenbleiben.
    Völlig verständlich, immerhin gibt es einen riesigen Haufen Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Feststellungsbescheide und was da sonst noch so existiert.

    Allerdings kann es dadurch sehr wohl zu Missverständnissen kommen, deswegen werd ich mir eben diesen Bescheid wohl ausdrucken und zu meinem "Spielzeug" packen. Einfach um im Falle eines Missverständnisses direkt darauf zeigen zu können, warum genau das Modell verboten ist, meines aber nicht.
    Ist mir jedenfalls lieber einen Zettel für etwas wohl nie stattfindendes in der Tasche zu haben als eventuell nach der Generalprobe für einen Auftritt ohne Material für den Auftritt am nächsten Abend dazustehen, selbst wenn ichs nach Überprüfung wiederbekomme ;)

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Als Kanute habe ich den Knoten am Ende meiner Schwimmleine, damit sie besser zum nächsten Kanu geworfen werden kann. Zum Festmachen, nicht zum Versenken :whistling: übrigens auch ohne Bleiklumpen, sonst wäre es in Verbindung mit einer Schwimmleine kontraproduktiv. Da der Link nicht mehr funzt, kann ich leider nicht nachlesen, ob ich jetzt als Schwerkrimmineler eingestuft werde......

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Mal eine rechtliche Klarstellung, da hier über die Natur eines BKA Feststellungsbescheides wohl Unsicherheit herrscht.

    1) Das BKA kann das Waffengesetz nicht erweitern
    2) Das BKA kann durch einen solchen Bescheid verbindlich für die einzelnen Behörden die Einordnung eines Gegenstandes nach dem WaffG festlegen
    3) Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt. Ähnlich also z.B. einer Abrissverfügung oder einer Baugenehmigung.
    4) Ein solcher als "Allgemeinverfügung" ergebender VA ist VOLLSTÄNDIG gerichtlich überprüfbar. Die Gerichte sind nicht an die Einschätzung gebunden.
    5) Achtung, durch die amtliche Bekanntmachung ist ein Verbotsirrtum vermutlich ausgeschlossen

    Ich kann das hier am Telefon nicht selbst lesen. Zusammengefasst jedoch:

    Der BKA Bescheid kann nur bestimmen, dass es sich nach Ansicht der Behörde um eine Waffe isd WaffG handelt, weil sich die Merkmale unter die Voraussetzungen des WaffG subsumieren lassen - nach Ansicht der Juristen des BKA.
    Das BKA kann NICHT losgelöst vom WaffG etwas zu einer Waffe machen. Und Amtsrichter Kunze und Verwaltungsrichter Müller können das anders sehen.

    Ob ein Widerspruch Erfolg hätte kann ich so nicht einschätzen.

    *alle Angaben ohne Gewähr. Waffenrecht ist nicht mein Gebiet. Erörterung aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts.

    3 Mal editiert, zuletzt von Rancon (9. Dezember 2015 um 08:42)

  • Fragt sich nur wem so Kasper Verbote noch interessieren oder wer sich noch daran hält?
    Überhaupt wenn es sich um einen Gegenstand dreht den man relativ leicht selber herstellen kann.

    Das erinnert mich sehr an das Verbot von Butterflymessern, Schlagringen, Polenböllern oder Vogelschreckpyros.
    Vom Gesetzgeber verboten aber über all ist der oben genannte Kram erhältlich weil es keinen Menschen mehr juckt.

    Habt Spaß mit eurem komischen Affenknoten und prollt damit nicht im Internet oder vor Leuten rum die gerne petzen gehen und alles wird gut. :^)

  • Werde mal zur Einschätzung ein Foto meiner Einliter Edelstahlthermoskanne zum BKA schicken und Anfragen, ob diese mit der 50 cm langen Trageschlaufe auch im Sinne des Waffengesetzes geprüft werden muss. Wahrscheinlich kommt raus, wenn sie leer ist ok aber wehe ich fülle Tee ein, dann ist mit dieser Masse im geschleuderten Zustand eine Wirkungskraft entfaltet, die nicht nur blaue Flecken macht.

    Oder der gute alte Brustbeutel gefüllt mit 1 und 2 Cent Stücken, oder die Taschenlampe mit Schlaufe, die ich absichtlich mit Batterien fülle, damit sie schwerer wird und die Reichweite meines Armes verlängert.

    Oje, im Sinne des Waffelgestzes bin ich permanent latent gefährlich.

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Wenn ich das richtig gelesen habe, dann ist das ein BKA-Feststellungsbescheid, also keine Änderung bzw. Verschärfung des WaffG, sondern dessen Anwendung in der vorliegenden Form.
    Außerdem wird hier die verbotene Eigenschaft für einen ganz konkreten Gegenstand, mit Produktbezeichnung und Maßen festgestellt.
    Damit dürften z.B. Jackenverschlüsse oder auch Utensilien für Feuerspiele nicht betroffen sein.


    Vergessen: Er hat absolut recht. Deshalb:
    Ähm, jetzt regt euch nicht auf. Das hat bis jetzt keine Gesetzeskraft und wird es auch nicht kriegen. Es handelt sich nur um einen Feststellungsbescheid, der von einer Behörde in Auftrag gegeben wurde. Und jetzt bitte genau lesen:

    Man wollte eine Grundlage haben das Ding auch zu beschlagnahmen, wenn es missbräuchlich verwendet wird, oder mit der Absicht geführt es als Selbstverteidigungsmittel einzusetzen. Das sagen ja Leute auch schon mal, genau wie sie sagen, dass sie ihre Pfefferkartuschen in der Waffe haben um sie gegen Menschen einzusetzen. Dann ist beides eben WEG. Es ging hier nur um Handhabe. Und um missbräuchliche Verwendung. Es gibt auch Leute, die nach einem Geschwindigkeitsverstoß mit Gefährdung zur Polizei sagen: Aber ich muss dringend nach Hause, oder ich muss dringend ins Geschäft. Dann ist es eben eine Straßenverkehrsgefärdung, da um das eigene ungehinderte Fortkommens Willen begangen. Da kann man sich um Kopf und Kragen reden und so ist es auch hier. Nur als Einschätzung der Handlungsoption.

    Jetzt reagiert doch nicht immer gleich so wegen Allem dass das Waffengesetz auch nur im Entferntesten betreffen könnte. Kein Grund zu Panik.

    Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt eine Billardkugel anzubohren und ein Seil zu befestigen, dann wird die gleiche Verbotseigenschaft bejaht werden. Vielleicht verdeutlicht das Dilemma mit dem man es zu tun hatte.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (9. Dezember 2015 um 10:20)