SSW schießen in Berlin verboten?

Es gibt 70 Antworten in diesem Thema, welches 8.817 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2015 um 14:32) ist von Sparky.

  • Hall Jungs,
    ich glaube ich habe da was verpasst... Und ihr sicher auch.

    Laut Berliner Polizei darf man in Berlin keine SSW schießen, nicht mal auf dem befriedetem Grundstück!

    Weder mit Patronen noch mit Pyros.

    Quelle: https://www.facebook.com/PolizeiBerlin/…?type=3&fref=nf

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Das lese ich auch grade und das kommt mir sehr seltsam vor... hab ich da eventuell vor Jahren eine Owi begangen?
    Bisher war die Rechtslage für mich relativ eindeutig... und nun alles Schall und Rauch?

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Für mich klingt das nach Streuung von Falschinformationen um gezielt Schreckschuss-Schützen zu versunsichern. Ich würde trotzdem ballern und falls es Ärger gibt, das Gericht entscheiden lassen.

    Im Gesetz steht ganz klar, dass man auf eigenem Grundstück böllern darf. Also wird an Silvester geböllert. :D

    Hinweis: Das ist meine Meinung und keine Rechtsbelehrung.

  • Hi,

    die berufen sich ja auf das Geschoss vom Grundstück usw., in Berlin sicher ein Thema.
    Aber nur mit Knall wie das, ja da hat Berlin sicher die Lärmschutzgesetze zu rate gezogen.

    Auf der Internetseite der Polizei steht aber das normale aus dem Waffengesetz.
    Nimmt man aber alles zusammen, dürfte es in großen Städten generell schwer sein seine SSW zu nutzen.

    Wohl dem der auf dem "Land" lebt.

    Gruß Christian

    P.S. wobei ich die Polizei der Großstädte sogar verstehen kann bei dem was da so abgeht, wird ja auch offen auf YT zur schau gestellt. Das ist da teils wie Bürgerkrieg.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Eine waffenrechtliche Rechtsgrundlage für die Behauptung der Polizei ist mir nicht bekannt.

    Aber die Kollegen scheinen manchmal ohnehin nicht besonders vertraut mit dem WaffG:

    Polizei Berlin
    Adrian Rudolph: Das offene Tragen von Anscheinswaffen ist verboten. Da der Laie SRS-Waffen nicht von echten Waffen unterscheiden kann, dürfen Sie, auch wenn Sie den kleinen Waffenschein haben, die Waffe nur verdeckt in der Öffentlichkeit tragen.

    Finde den Fehler.

  • Ihr müsst euch das mal komplett durchlesen, die Kommentare der Polizei sind sehr lustig.

    Angeblich ist Berlin ein Sonderfall da Ballungsgebiet, und deswegen das schießen ohne Genhmigung nicht gestattet :D

    Frage von jemanden mit KWS: Darf ich mit KWS eine SSW tragen und im Notfall schießen?

    Polizei: Nein, Sie dürfen diese nur tragen.


    Muahhahaah...

    Laut der Berliner Polizei darf man dort SSW nur kaufen und zuhause angucken....

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  • Ich denke wer in Berlin wohnt sollte sich bei einem SB der Waffenbehörde oder nem Rechtsanwalt beraten lassen.
    Ich kann mir das so nicht vorstellen denn es gibt ein Bundesdeutsches Waffengesetz wo etwas anderes drin steht.
    Desweiteren wird ja trotz mehrfacher nachfrage keine Quelle genannt.


  • Polizei Berlin
    Adrian Rudolph: Das offene Tragen von Anscheinswaffen ist verboten. Da der Laie SRS-Waffen nicht von echten Waffen unterscheiden kann, dürfen Sie, auch wenn Sie den kleinen Waffenschein haben, die Waffe nur verdeckt in der Öffentlichkeit tragen.

    Finde den Fehler.


    SRS-Waffen sind keine Anscheinswaffen? ^^

    Jedes Jahr wird wieder versucht die Leute zu verunsichern. Sei es jetzt vonseiten der Polizei, was ich übrigens unter aller Kanone finde und natürlich durch Zeitungen, die genauso einen Murks schreiben. Es ist verboten und gefährlich... blablub.

  • Irgendwo nennen die als Quelle Paragraph 12, Beck'sches Gesetz oder sowas, hahaah.

    Für mich klingt das auch alles etwas komisch, aber wenn die Polizei da Falschinformationen verbreitet, macht Sie sich dich strafbar. Irgendwie.

    Ist ja schlimmer als die BILD

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  • Ich meine und selbst wenn es verboten wäre, wie viele schießen in Berlin mit Schreckschusswaffen? Wie viele Polizisten werden in der Silvesternacht abgestellt, um das zu überprüfen? Das ist lachhaft...

    Oder sie meinen es jetzt ernst und wollen so für die Flüchtlinge das nötige Geld ranschaffen... wer weiß? :D:P ;^)

  • :D

    Ja wenn man das so durchliest mein man der das da einstellt ist nicht von der Polizei oder aber ein Polizeipraktikant :D

    Jedenfalls ist die Richtigkeit der meisten Aussagen doch stark anzuzweifeln.
    So kann sich dann wieder auch eine Institution lächerlich machen...

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  • Deutet auf einen Kommentar aus dem Beck-Verlag zum WaffG, dort zu 12 WaffG hin.

    Dort wird vermutlich zu Absatz 4 was stehen, was die Polizei so interpretiert.

    Habe den Kommentar nicht. Nicht mein Gebiet

  • Auf der Auskunftseite Berlins....des Polizeipräsidentens...

    https://www.berlin.de/polizei/servic…isfreie-waffen/

    Dort steht zumindestens dass das Schießen mit SSW auch an Silvester verboten ist.

    :thumbdown:


    Richtig lesen! Das bezieht sich nur auf öffentlichem Boden! Auf eigenem Boden ist das wieder eine ganz andere Kiste. Mensch Leute, lasst euch doch nicht wie die aufgescheuchten Hühner verrückt machen. ;^)

    Das wurde aus ganz perfidem Grund genauso undeutlich geschrieben.

  • Auf öffentlich Boden ist das überall verboten. Sogar wenn ich vorm Haus auf dem Bürgersteig stehe darf ich eigentlich nicht schießen da öffentlicher Raum. Aber wo kein Kläger... :rolleyes:

  • Richtig lesen! Das bezieht sich nur auf öffentlichem Boden! Auf eigenem Boden ist das wieder eine ganz andere Kiste. Mensch Leute, lasst euch doch nicht wie die aufgescheuchten Hühner verrückt machen. ;^)

    Uuups...ok danke für die Info...jepp hab ich komplett falsch gelesen. Sorry für mein Gespame ;^)

    This ain't no ponyride

  • Im Facebookbeitrag der Polizei finde ich so keinen sachlichen Fehler. Klickt man auf den weiterführeden Link der Beliner Polizei, so findet sich:

    Zitat

    Erlaubnisfrei ist das Schießen ferner u.a. auf dem eigenen befriedeten Gelände, wenn sichergestellt ist, dass das Geschoss das Gelände nicht verlassen kann oder nur mit Kartuschenmunition geschossen wird.

    Das stimmt allerdings so uneingeschränkt auch nicht, denn bekanntlich gilt das nur mit Waffen < 7,5 J.
    Quelle: http://www.berlin.de/polizei/servic…cht-uebersicht/

    Dennoch muss für Neulinge hier im Forum erwähnt werden, dass das Schießen mit SSW auf eigenem Grundstück zwar prinzipiell erlaubt ist, aber dennoch der Nachbar das nicht tolerieren muss. Er kann das nach § 117 OWIG wegen unnützen Lärmens unterbinden lassen. Das kann somit auf anderem Wege als OWI mit kräftiger Geldstrafe geahndet werden.
    Daher ist die Ausnahme im § 12 WaffG keinesfalls ein uneingeschränkter Freibrief zum bedingungslosen Rumknallen im Garten.
    Aber ohne Frage ist das Schießen mit einer SSW mit und ohne Pyro auf der Straße auch mit KWS grundsätzlich verboten. Da schafft auch Silvester keine Ausnahme. Wenn die Polizei das nicht ahndet, hat man halt Glück gehabt. Das bedeutet jedoch nicht, dass nicht mal ein eifriger Polizist das nicht doch einmal zur Anzeige bringt. Man sollte das aber nicht zum Beispiel nehmen, wenn da irgendwer zu Silvester auf der Straße schießt.
    Der Schuss kann dann nicht nur sprichwörtlich nach hinten losgehen.

  • Dabei beziehen die sich selbst auf §12 WaffG.

    Darin steht aber

    Zitat

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

    1.
    durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a)
    mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    b)
    mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,


    Ferner bezieht man sich da auf "gängige Rechtsprechung", ohne jedoch Aktenzeichen zu nennen.

    Der Satz ist auch nicht schlecht:

    Zitat

    Polizei Berlin Adrian Rudolph: Das offene Tragen von Anscheinswaffen ist verboten. Da der Laie SRS-Waffen nicht von echten Waffen unterscheiden kann, dürfen Sie, auch wenn Sie den kleinen Waffenschein haben, die Waffe nur verdeckt in der Öffentlichkeit tragen.

    Er kann das nach § 117 OWIG wegen unnützen Lärmens unterbinden lassen.

    Die Polizei bezieht sich ja hier insbes. auf Silvester. Und gerade in dieser Nacht dürfte kein Nachbar gem. § 117 OWIG eine Chance haben, einem da an den Karren zu fahren. (Gerade auf Knallkartuschen bezogen)

  • Natürlich sollte man auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen. Vorher reden oder vielleicht mal zum Schießen einladen und ein wenig diskutieren. Dann wird auch keine Polizei gerufen. Ich gehe immer davon aus, dass man so etwas mit dem Inhalt seines Kopfes regelt und nicht mit dem Kopf durch die Wand...

    Bisher hatte ich noch nie Probleme. Also bei dem Thema "Waffen" immer den Kopf benutzen! Und BISHER hatte ich mit der Polizei im direkten Kontakt immer gute Erfahrungen gemacht. Sie waren freundlich und haben mir meine Freiheiten gelassen.

  • Die Polizei bezieht sich ja hier insbes. auf Silvester. Und gerade in dieser Nacht dürfte kein Nachbar gem. § 117 OWIG eine Chance haben, einem da an den Karren zu fahren. (Gerade auf Knallkartuschen bezogen)


    Stimmt, darüber gabs auch mal ein Urteil. Jedoch sind das immer Einzelfallentscheidungen und man kann sich nicht darauf verlassen, dass auch in Zukunft so entschieden wird. Das kann und darf ein anderer Richter auch gegenteilig sehen. Das auch im Hinblick, dass Schusswaffen generell zunehmend immer kritischer gesehen werden und daher muss man damit rechnen, dass künftige Entscheidungen immer restriktiver ausgelegt werden.