Hallo zusammen!
Ein Federdruck-Luftgewehr, nach 1970 hergestellt, hat eine Standartfeder 7,5 Joule eingebaut und
eine F-Kennzeichnung am Lauf und an der Systemhülse, die Vo von 175m/s werden eingehalten.
Wie verhält es sich rechtlich, wenn dies ursprünglich ein WBK-pflichtiges Federdruck-Luftgewehr war
(z.B. Weihrauch HW 35 Export oder Diana 35, nachweisbar durch Seriennummer),
und nachträglich eine Standartfeder und eine F-Kennzeichnung erhalten hat?
Frage:
Ist die F-Kennzeichnung ausreichend als Nachweis einer freien Waffe oder ist es gesetzlich vorgeschrieben,
dass der Umbau zu einer freien Waffe dokumentiert und nachgewiesen werden muss?
Bitte kein Halbwissen und sofern möglich mit Quellenhinweis, danke.