Petition mitzeichnen!! - EU will Waffenrecht verschärfen, auch Schreckschuss, Deko, Salut betroffen

Es gibt 1.588 Antworten in diesem Thema, welches 309.066 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Oktober 2018 um 12:40) ist von Mad Dog Tannen.

  • So für die Freunde des Lauten Knall mit Wolke (Schwarzpulver-Schützen) da kommt noch mehr Sharps und Co. Werden da sie zb im US-Bürgerkrieg genutzt werden in zukunft als Kriegswaffen angesehen. Und wer denkt das sein Uralt Vorderlader sicher ist man muß in zukunft nachweisen das sein model nicht in kriegerischen auseinandersetzungen zum Einsatz kam.
    Ach für unsere Freunde vom fliegenden Bolzen , hat Brüssel auch etwas, Armbrüste sollen Schwarzpulverwaffen gleich gestellt werden.

    Wenn die alles umsetzen dürfen wir umsatteln auf Dartsport.

  • ...Wenn die alles umsetzen dürfen wir umsatteln auf Dartsport...

    ...zu gefährlich. Dartpfeile haben lange Spitzen und geübte Werfer können damit die Halsschlagader treffen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Politik dem Dartsportfreund dauerhaft einen sicheren Umgang damit zutraut. Besser gleich in einem Rutsch mitverbieten damit das Endziel, die Europäer zu Wattebäuschen Werfern zu degenerieren, schneller erreicht wird...

  • Um noch etwas Öl ins Feuer zu gießen:

    In dem auch für Laien verständlichen Artikel

    http://www.internet-law.de/2012/01/hebelt…rechte-aus.html

    kann man sehr schön lesen, welche Wert unser Grundgesetz gegen EU-Recht hat: Nicht den geringsten.
    Nimmt man den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht ernst, dann können die Eurokraten machen und beschließen was sie wollen - auch wenn es noch so kraß gegen unser GG verstößt können wir nicht dagegen angehen. Das BVerfG darf es nicht prüfen, eine Verfassungsbeschwerde zum EuGH gibt es (wohlweislich) nicht. Bloß nicht dem Stimmvieh die Möglichkeit geben, Sand ins Getriebe zu streuen ... auch wegen dieser von Anfang an intendierten Wehr- und Machtlosigkeit des Bürgers war ich von Anfang an gegen diese EU.
    Auch wenn das BVerfG in Fällen, in denen es will, darauf pocht, das GG gegen die Eurokraten verteidigen zu dürfen - ich würde mich auf keinen Fall darauf verlassen, wegen des evidenten Verstoßes gegen Art. 2 I GG (aufgrund der in keiner Weise gerechtfertigte Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art.2 I GG) - die Charte der EU-Grundrechte kennt dieses Grundrecht nicht (ganz sicher nicht zufällig, ebenso wie auch die Verfassungsbeschwerde nicht zufällig nicht vorgesehen wäre - das wäre ja kein Problem, wenn unser GG vorrangig wäre, aber das soll es ja gerade nicht sein) - dort punkten zu können.

    Ich zitiere mal zu Art.2 I GG aus wikipedia, denn das wäre der einzige Hebel:

    "Das Bundesverfassungsgericht hat dagegen schon früh entschieden, Art.2 Abs. 1 GG gewährleiste eine „allgemeine Handlungsfreiheit“ und schütze damit selbst so banale Dinge wie „das Reiten im Walde“.Dabei stützte das Gericht seine Auslegung maßgeblich auf den Willen des Verfassungsgebers. Der Parlamentarische Rat wollte dem Grundrecht zunächst die Formulierung „Jedermann hat die Freiheit, zu tun und zu lassen, was die Rechte anderer nicht verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“ (fälschlicherweise oft als „jeder kann tun und lassen was er will“ zitiert) geben und wählte nur der sprachlichen Gefälligkeit wegen die heutige Fassung. Für diese Ansicht spricht auch, dass die Schranken (insbesondere die der „verfassungsmäßigen Ordnung“) weiter als bei jedem anderen Grundrecht sind, was umgekehrt auf einen ungemein weiten Schutzbereich hindeutet.
    Diese Auslegung ist heute so herrschend, dass man das Grundrecht allgemeine Handlungsfreiheit nennt. Es ist damit ein „Auffanggrundrecht“, das immer eingreift, wenn speziellere Grundrechte nicht vorhanden sind oder – das ist freilich umstritten – deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Demnach darf beispielsweise jedermann die bevorzugte Kleidung tragen, ausreisen, Tauben füttern oder sich das Auto seiner Wahl kaufen. ...

    Unter Berufung auf dieses Recht kann jeder Bürger jedes ihn belastende Gesetz mittels der Verfassungsbeschwerde auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen lassen. ...

    Wie jedes Grundrecht gilt auch die allgemeine Handlungsfreiheit nicht schrankenlos. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit darf das friedliche Zusammenleben der Menschen nicht stören.
    Die so genannte Schrankentrias besteht aus der verfassungsmäßigen Ordnung, den Rechten anderer und dem Sittengesetz. Angesichts der Fülle der Rechtsnormen hat heute nur noch die Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung Bedeutung. Sie erfasst alle formell und materiell rechtmäßigen Rechtsnormen, also die gesamte Normenpyramide von Bundesgesetzen, -rechtsverordnungen, Landesverfassungen bis zu -parlamentsgesetzen. ...
    Weil beinahe jedes Gesetz die allgemeine Handlungsfreiheit einschränkt, gilt das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht für die Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit.
    Allerdings müssen auch hier die einschränkenden Gesetze dem Übermaßverbot genügen, also verhältnismäßig sein."

    In Ansehung der ständigen Gängeleien aus Brüssel, der Reglementierungen, der Beschränkungen und dem Fehlen eines effektiven Rechtsschutzes kann ich einfach nicht begreifen, wie die Politiker, die ständig und überall die Freiheit des Einzelnen in den Mund nehmen und betonen, da mitspielen können.

  • kann ich einfach nicht begreifen, wie die Politiker, die ständig und überall die Freiheit des Einzelnen in den Mund nehmen und betonen, da mitspielen können.

    Ganz einfach: wer in Amt und "Würden" gewählt ist, hat ein sicheres Einkommen und Pensionsansprüche, solange er nicht wirklich massiv gegen Recht und Gesetz verstößt (Stichwort Immunität). Das ist eben ein Freibrief für ungehemmtes herumdilettieren...

  • Da hier der zweite Verfassungszusatz der USA genannt wurde: Etwas ähnliches haben wir hier auch in Art.20 IV GG

    "(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

    In aller Kürze: Im Falle des Widerstandsfalls können wir uns natürlich nicht mehr ausreichend bewaffnen. Weder würden wir einen entsprechenden Waffenschein erhalten (denn man würde diesen dem bereits korrumpierten Staats gegenüber mit dem gegebenen Widerstandsfall und der Absicht, Widerstand zu leisten, begründen müssen ...was für ein Witz), noch könnten wie irgendwo entsprechende Waffen kaufen. Denn dieser Widerstandsfall impliziert ja, daß der Bösewicht bereits die Kontrolle hat - andernfalls könnte man ihn noch mit Wahlen, Polizei oder Prozessen stoppen und dieser gewaltsame Widerstand wäre unzulässig.
    Daraus folgt: Wir müssen uns vorher bewaffnen können, denn andernfalls ist es nicht möglich, dann, wenn es soweit ist, Widerstand zu leisten. Der natürlich effektiv sein muß, also gleichwertig mit den dann Staatsschergen, also wenigsten HA, besser natürlich VA (andererseits: 10 Mio Staatsbürger mit HA solten doch eigentlich ausreichen ...). Und wann ist der Zeitpunkt? Sicherlich nicht erst dann, wenn der Widerstand erforderlich ist. Was aber unsere Staatsmacht derzeit meinen würde. Dann ist es aber zu spät. Wenn es absehbar ist? Wann ist es absehbar? Schwierig, schwierig. Vernünftigerweise kann man sich nur an "Si vis pacem para bellum" halten, also "Rüste in der Zeit, dann hast Du in der Not". Bei den Schweizern funktioniert es. Aber natürlich möchten unsere Herrschenden kein bewaffnetes Volk, egal wie zuverlässig. Au weia, es könnte ja aufbegehren.
    Andererseits steht es im GG und die daraus zu ziehenden Folgerungen sind zwingend. Geht man mal davon aus, daß diese Regelung kein Scherz - immerhin ein Grundrecht, damit ist nicht zu scherzen - sondern ernst gemeint war ... es wurde erst 1968 im Zuge der Notstands-Gesetzgebung eingefügt ... dann kann es nicht folgenlos bleiben.
    Nicht verwechseln: Es geht nicht um irgendwelche Widerstandshandlungen oder die Frage, was man im Einzelfall gegen welche Handlung tun dürfte. Für diese ist Art.20 IV GG letztlich sowie irrelevant. Denn wenn es soweit kommen würde, dann wäre ohnehin jeder Widerstand zumindest naturrechtlich, übergesetzlich, gerechtfertigt - wie die Attentate auf Hitler. Hätte man mit dem Widerstand Erfolg, wäre man ein Held, auch ohne Art.20 IV GG. Hat man keinen Erfolg, hilft Art.20 IV GG auch nicht, denn aus Sicht der Herrschenden lag natürlich kein Widerstandsfall vor (und die Urteile schreibt immer der Gewinner, die Geschichte der Sieger, das liegt in der Natur der Sache). Es geht allein darum, was jetzt erforderlich ist, um zum gegebenen Zeitpunkt Widerstand leisten zu können, also das Grundrecht ausüben zu können. Nichts anderes - wenn man der Auslegung folgt - beabsichtigt auch der fünfte Verfassungszusatz der US-Verfassung. Die Widerstandhandlung selbst wird nach meinem Verständnis dort als selbstverständlich gerechtfertigt verstanden.

    Tja. Ich habe mal spaßeshalber die einschlägigen Kommentare zu Art.20 IV GG durchgesehen. Selten so eine dürftige Kommentierung gelesen. Da gibt fast schon wikipedia mehr her. Ich zitiere mal daraus:

    "Nach dieser Bestimmung ist eine Änderung des GG, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden, unzulässig. Dazu gehören die Grundelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie insbesondere der Katalog der Menschen- und Grundrechte (vor allem der Menschenwürde und damit eng verbunden die persönlichen Freiheitsrechte sowie das Gleichheitsprinzip), das Rechtsstaatsprinzip, das Demokratieprinzip, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verfassungs- und Gesetzesbindung von Legislative, Exekutive und Judikative, das Bundesstaatsprinzip, das Republikprinzip und das Sozialstaatsprinzip."

    Tja. Was habe ich vorherigen post geschrieben? Die allgemeine Handlungsfreiheit steht nicht in der EU-Grundrechtscharta. Dieses deutsche Grundrecht kann also aufgrund des Primats des EU-Rechts jederzeit und beliebig von der EU verletzt, beseitigt werden. Auch wenn es "nur" ein Auffanggrundrecht ist: Es ist ein persönliches Freiheitsrecht. Folglich wird durch die EU, durch jedes dieser dagegen verstoßenden (Also nicht gerechtfertigten) Gesetze, Regelungen, Akte unsere verfassungsmäßige Ordnung verletzt, teilweise vernichtet, beseitigt. Folglich .... naja, eigentlich haben wir ja einen Widerstandsfall, nicht wahr? Rechtsschutz dagegen gibt es nicht: Das BVerfG ist nicht zuständig, eine EU-Verfassungsbeschwerde gibt es nicht, würde aber auch nicht helfen, denn es gibt ja kein entsprechendes "EU-Grundrecht" und deutsche Grundrechte interessieren die EU nun mal nicht - EU-Recht hat ja Vorrang. Abhilfe durch Wahlen? Wen, bitte schön, soll ich denn wählen? Wer opponiert auf dieser Ebene gegen diese EU? Doch nur Leute, mit denen man, wenn sie sich durchsetzen wurden, den Teufel mit dem Beelzebub austreiben würde.

    Vielleicht erbarmt sich ja mal jemand und beantragt eine WBK (einen Waffenschein braucht man nicht, denn vorerst wollen wir ja nur gerüstet sein, und im Fall des Falles fragt niemand nach der Erlaubnis zum Führen, wie auch Kriminelle jedweder Coleur keine Erlaubnis beantragen, bevor sie mit illegalen (oder vielleicht sogar legal besessenen) Waffen ihre Staftaten begehen) für einen HA nebst Mun mit dieser Begründung. Natürlich würde man verlieren, spätestens beim BVerwG wäre die Show zu Ende. Das wäre ja noch schöner, irgendso einem dahergekaufenen Staatsbürger das Recht zu geben, einen HA nebst 1000 Schuß Mun zu kaufen und einzulagern. Dann hätte man ja ruckzuck 10 Mio oder 20 Mio effektiv bewaffnete Bürger. Und würde letztlich die Verfassungsbeschwerde kommen und die Sache zum Schwure. Ohne daß ich mir Illusionen über das Ergebnis machen würde. Aber dann wäre wenigstens allen klar, in welchem Boot wir hier sitzen: Würde noch einmal jemand wie Hitler "kommen" ("Er ist wieder da" - derzeit waren ja einige Kreise vor so etwas ähnlichem), wir könnten es rein tatsächlich nicht verhindern, selbst wenn wir wollten.
    Ich kann es leider nicht, ich besitze schon taugliche HA und somit kein Bedürfnis für einen weiteren bzw. dieses Bedürfnis aus Art.12 IV GG wäre bereits mit vorhandener Hardware befriedigt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (29. November 2015 um 18:34)

  • Ganz einfach: wer in Amt und "Würden" gewählt ist, hat ein sicheres Einkommen und Pensionsansprüche, solange er nicht wirklich massiv gegen Recht und Gesetz verstößt (Stichwort Immunität). Das ist eben ein Freibrief für ungehemmtes herumdilettieren…

    Nein, das ist es nicht. Immunität kann ganz schnell aufgehoben werden und Indemnität gilt nur für die Innenräume des Bundestages. Es ist kein Freibrief gegen ungehemmtes herumdilettieren. Das sind doch nur platte Parolen, von denen Du meinst, dass der Mainstream sie hören will.

    Sogar Herr Dr. König als RA schießt jetzt über das Ziel hinaus. Es sind doch auch nur Horrorphantasien, die Sie gerade verbreiten. Aus jedem ihrer Worte spricht eine totale Verbitterung, die sich wohl im Laufe der Zeit gebildet hat. Bitte nicht böse sein, Sie können gerne kontern, ich lasse es bleiben, wer es jetzt nicht kapiert hat, dass noch überhaupt kein Grund zur Panik besteht.…

    Jede Ihrer Äußerungen verbreitet hier nur Panik, die gar nicht gerechtfertigt ist. Wir können uns hier alle hochschaukeln oder sachlich bleiben. Ich weiss, dass Sie eine große Sammlung haben und entsprechend Angst, da steckt viel Arbeit drin, aber ich habe auch eine große Sammlung und fange nicht an panisch zu werden. Der Schrankentrias wird auch weiterhin die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleisten. Die freie Wahl des Hobbys gehört da auch dazu, solange es nicht die Rechte anderer verletzt. Und wenn das nicht mehr gewährleistet wäre, dann ist es eine Sache für das Bundesverfassungsgericht und nicht für korrupte Politiker..

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das mag vielleicht nicht für die EU zutreffen, aber Verbeamtete in Deutschland sind so gut wie immun, wenn sie nicht gerade gröbste Fehler begehen. Beamte haben eine sichere und sehr gute Rente. Beamte sind sozusagen Bürger 1. Klasse.

    Ich glaube für Spitzenpolitiker gibt es noch Sonderzuschüsse und Ehepartner erhalten nach Tod ebenfalls die Rente weiter. Ich meine mich sogar zu erinnern, dass ein Auto mit Chauffeur zur Verfügung steht. Wer gut in Deutschland leben möchte, sollte Beamter werden.

  • Dr. König, wenn ich sehe auf was Sie hinaus wollen… Dann sollten Sie mal etwas visualisieren. Sie glauben doch nicht, dass eine größere Zahl Deutscher, die ja gar nicht koordiniert werden könnten und gegen ausgesuchte Ziele vorgehen, aktiv werden würden mit Waffen? Das ist doch lächerlich. Es umfasst dann ein Recht gegen den Staat, aber sicher keine bürgerkriegsähnlichen Zustände. Der Deutsche ist leider zu sehr mit dem Rechtssystem und seiner Erziehung behaftet… Wie hat mal jemand berühmtes gesagt: In Deutschland wird es keine Revolution geben, dazu müsste man nämlich den grünen Rasen betreten. Dass die deutschen Waffenbesitzer bewaffneten Widerstand gegen Truppen mit Vollautomatischen Waffen und die gleichgeschaltete Polizei leisten, das ist doch lächerlich. Einen Untergrund wird es gar nicht geben, weil kein Zusammengehörigkeitsgefühl da ist. Da ist sich jeder selbst der Nächste.

    Sein Sie mir nicht böse, aber das ist extremes und gefährliches Gedankengut, was Sie hier gerade ins Forum streuen.

    Trotzdem,

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Sogar Herr Dr. König als RA schießt jetzt über das Ziel hinaus. Es sind doch auch nur Horrorphantasien, die Sie gerade verbreiten. Aus jedem ihrer Worte spricht eine totale Verbitterung, die sich wohl im Laufe der Zeit gebildet hat. Bitte nicht böse sein, Sie können gerne kontern, ich lasse es bleiben, wer es jetzt nicht kapiert hat, dass noch überhaupt kein Grund zur Panik besteht.…
    ...

    Jede Ihrer Äußerungen verbreitet hier nur Panik, die gar nicht gerechtfertigt ist. Wir können uns hier alle hochschaukeln oder sachlich bleiben. Ich weiss, dass Sie eine große Sammlung haben und entsprechend Angst, da steckt viel Arbeit drin, aber ich habe auch eine große Sammlung und fange nicht an panisch zu werden. Der Schrankentrias wird auch weiterhin die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleisten. Die freie Wahl des Hobbys gehört da auch dazu, solange es nicht die Rechte anderer verletzt. Und wenn das nicht mehr gewährleistet wäre, dann ist es eine Sache für das Bundesverfassungsgericht und nicht für korrupte Politiker..

    Nehmen Sie es mir nicht übel, aber Sie sind grenzenlos naiv. Ich erlebe seit 30 Jahren, wie man in Karlsruhe mit ihren Verfahrensgrundrechten umgeht. Recht auf rechtliches Gehör, Recht auf einen fairen Prozeß .... "Hüter der Verfassung ..." ... Schauen Sie mal in das BVerfGG, in die Annahmekritierien, und googlen Sie mal ein bischen nach den einschlägigen Erläuterungen. Sie werden feststellen, daß man mit Ihnen Schlittenfahren kann wie man möchte. Die Grundrechtsverstöße mögen so so evident sein - wenn "das" BVerfG nicht will wird Ihre Verfassungsbeschwerde nicht angenommen. Sie erhalten nicht einmal eine Begründung. Wenn sogar die erfahrensten Anwälte, die seid Jahr und Tag darin arbeiten, nur eine minimale Annahme- und Erfolgsquote haben ... nicht deswegen, weil sie keine Ahnung hätten.
    Und davon abgesehen: Was ich geschrieben habe sind Rechtstatsachen, keine Fantasien. Andernfalls: Widerlegen Sie sie bitte. Mit Fakten. Nimmt man die Regeln ernst, dann können Sie gegen eine auf EU-Recht beruhende Verletzung von Art.2 I GG nicht angehen. Ich bin zwar davon überzeugt, daß dies bei "wichtigen" Dingen vom BVerfG nicht akzeptiert werden wird - EU-Recht hin oder her. Aber und in welchem Umfang der deutsche Michel Schußwaffen besitzen darf ... Herrjeh, Sie kennen doch die öffentliche Meinung, die Meinung der Medien, "der" Politiker allgemeinen.

  • Dr. König, wenn ich sehe auf was Sie hinaus wollen… Dann sollten Sie mal etwas visualisieren. Sie glauben doch nicht, dass eine größere Zahl Deutscher, die ja gar nicht koordiniert werden könnten und gegen ausgesuchte Ziele vorgehen, aktiv werden würden mit Waffen? ...
    Sein Sie mir nicht böse, aber das ist extremes und gefährliches Gedankengut, was Sie hier gerade ins Forum streuen.

    Anscheinend haben Sie nicht gelesen, was ich geschrieben habe. Ich wiederhole es nicht, lesen Sie es bitte und denken Sie darüber und die Zitate nach.

  • Reden Sie sich weiter in Rage mit ihrer stark subjektiv durch Enttäuschung über unser Rechtssystem verfärbten Meinung, ich rede nicht weiter mit. Ich habe auch die politische und rechtliche Landschaft der letzten Jahre verfolgt. Ich habe auch keine Illusionen über die Ehrlichkeit und Anständigkeit unserer Politiker, aber sie sind mittlerweile so verärgert, dass dies hier in Stammtischgerede abgleitet.

    Wir werden sehen was die Zeit bringt.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • … Wie hat mal jemand berühmtes gesagt: In Deutschland wird es keine Revolution geben, dazu müsste man nämlich den grünen Rasen betreten....
    ... Einen Untergrund wird es gar nicht geben, weil kein Zusammengehörigkeitsgefühl da ist...

    ...da kennst du den Ostdeutschen aber nicht...

  • Soweit ich das verstehe sind "lediglich" umgebaute Vollautomaten und Zivile Derivate von Vollautomaten gemeint. Pistolen, Semiautoflinten und rein zivile Halbautomaten sind nicht betroffen.

    Hier noch ein Link:

    Änderungsantrag

    Nun es geht auch um freie Waffen...

    (die registrierten KWS-Leute u.a.) sollen ihre Gaswaffen und Dekowaffen, die nicht wie militärische Waffen aussehen, wie Repetierbüchsen behandeln: Bedürfnis, 5-Jahres-Lizenz und medizinischer Test.

    zu finden hier:

    https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2015/11/24/gem…=news.publishes

  • Das muß jetzt noch mal raus: Welche Rechte Dritter verletzen Sie, wenn Sie einfach so, weil Sie es eben möchten, einen VA besitzen? Oder nur einen HA? Warum müssen Sie in einem passenden Verein und Verband sein, um wenigstens einen HA besitzen zu dürfen - nach einem irren Aufwand? Oder als Sammler erst als nach langer und umfassender Sammeltätigkeit? Warum dürfen Sie keine Kriegswaffe besitzen? Wessen Rechte beeinträchtigen Sie, wenn Sie das G3 aus Ihrer Grundausbildung zuhause haben und einmal im halben Jahr rausholen und ölen? Wessen Rechte sind tangiert, wenn mit einer böse aussehenden Softair auf dem Rücken spazierengehen?
    Sie beinträchtigen niemandens Rechte. Definitiv. So einfach, wie Sie meinen, ist das nicht.

  • Hallo Herr König,

    ich verfolge diesen Thread jetzt schon eine Weile, nur bei Ihren Aussagen stockt mir etwas der Atem.
    Wenn ich das richtig verstehe, sind sie Volljurist? Wenn dieses Rechtssystem hier so schlecht ist, oder gebeugt wird, oder auf lange Sicht zum Nachteil des Volkes ausgerichtet wird,( sicher machen manche Gesetze nachdenklich), wer außer diejenigen dieses explizite Wissen darüber haben, sollte gezielt darauf einwirken? Ich denke, da ist ihr Berufsstand doch besonders gefragt, oder?
    Und in den Auszügen die Sie genannt haben und von Widerstand gesprochen wird, war sicherlich nicht die Rede von einem bewaffneten Aufstand. Geht's noch?

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Nun es geht auch um freie Waffen...

    (die registrierten KWS-Leute u.a.) sollen ihre Gaswaffen und Dekowaffen, die nicht wie militärische Waffen aussehen, wie Repetierbüchsen behandeln: Bedürfnis, 5-Jahres-Lizenz und medizinischer Test.

    zu finden hier:

    https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2015/11/24/gem…=news.publishes


    Ich hau mich weg. Entwaffung der RU Anreihner und Selbstmord von Waffenhändlern.

    Solche Quatschartikel erweisen doch den Befürwörtern der Restriktionen den letzten Vorschub. Das ist doch keine ernsthafte Argumentation..

  • Zitat

    Wer gut in Deutschland leben möchte, sollte Beamter werden.

    Diese Tür steht ja auch im Grunde jedem offen, also wo ist das Problem? ;^)

    Ich glaube nicht, dass es uns jetzt und hier vor dem Hintergrund des drohenden Ende des Schießsports hilft, wenn wir dieses Fass nun auch noch aufmachen.

    Auch Polizisten sind Beamte und die trifft hier bei diesem legislativen Akt gar keine Schuld und ob man gerade hier in Doofland als Cop oder Lehrer nun soooo ein super geiles Leben hat ... ich glaube es eher nicht. In der Wirtschaft verdienst du z. B. mit einer vergleichbaren Ausbildung in den meisten Fällen deutlich mehr. Und Unkündbarkeit und berufliche Sicherheit sind auch nicht alles, zumal, wenn ich nicht irre, die Griechen seinerzeit bei den Beamten als erstes gekürzt haben, als das Chaos los ging.

    Bei der Politikerverachtung bin ich aber ganz bei dir, mistermister!

    Jens