Feststellungsbescheid beantragen

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 926 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. November 2015 um 21:57) ist von Floppyk.

  • Moin, im Rahmen meines Hobbys/Nebenjobs gibt es einige Gegenstände, wo ich mir rechtlich etwas mehr Sicherheit wünschen würde.

    Dabei geht es um die Feuerartistik und entsprechende Effekte auf der Bühne, um genau zu sein um so genannte Lycofackeln Siehe hier und Gasbrenner, die an die Unterarme geschnallt werden können Siehe hier, ich empfehle ohne Ton^^.

    Beides sind sehr schöne Effekte und (wenn der Bau entsprechend sorgfältig durchgeführt wurde) gesundheitlich sehr, sehr viel angenehmer als Feuerspucken... ich würde vor allem letzteres quasi als Ersatz dafür nehmen wollen.

    Beides wird, in gewisser Weise bereits benutzt (Lycofackeln sind in der Feuerartistik relativ weit verbreitet, Rammstein haben alles mögliche an Gasflammen-Dingen...), allerdings glaube ich kaum, dass viele Feuerartisten mal ins Waffengesetz geguckt haben, und bei Rammstein bin ich mir nicht sicher, wie die Gasversorgung geregelt ist, und/oder ob es noch eine Schlauchverbindung zu einer stationären Flasche gibt, wodurch das allers nichtmehr als "tragbarer Gegenstand" zählt.

    Deswegen wäre mir für beide ein Feststellungsbescheid am liebsten, um zu wissen ob mir irgendwer sowas als (illegale) Waffe auslegen und vor Gericht zerren könnte... und ob ich da dann wieder rauskomme.
    Vor allem ist es für die Lycofackel dieser Absatz:

    Zitat

    1.3.4 Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann


    Und für die Gasbrenner der im Kriegswaffenkontrollgesetz genannte, aber überhaupt nicht definierte "Flammenwerfer". Denn umgangssprachlich würde ich dazu durchaus Flammenwerfer sagen. Das würde ich aber auch zu diesen Dingern um Unkraut im Garten abzufackeln sagen.


    Hat jemand von euch eine Ahnung, wie viel sowas kosten würde (und wie lange es dauern kann)?
    Zu Messern hab ich einen Erfahrungsbericht gefunden, der von 200€ und einem Jahr sprach, aber das sind nunmal keine Messer.
    Auf der Homepage vom BKA steht nur, dass sich die Kosten nach einem Katalog richten... in dem ich nichts gefunden habe und bei dem die Preise noch in DM angegeben waren^^

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Naja ich denke da biste bei uns im Falschen Forum. Da wirds Sonderreglungen geben.
    Dürfte ähnlich zu behandeln sein wie Kriegswaffen bei Film und Theater. Da würde ich mich an Künstler Foren wenden.

    Edit: Könnte auch sein das man dafür nen Pyroschein braucht

  • Im Prinzip ist das doch auch nur ein normaler Bunsenbrenner, und wenn du das Ding nur für Auftritte nutzt, sollte es da doch eigentlich keine Probleme geben, wichtig ist daß du für den Fall der Fälle eine passende Versicherung hast ;^) .
    Für Propan Gas braucht man meines Wissens auch keinen Pyroschein, den braucht man nur für genehmigungspflichtige Sprengstoffe.
    Ich würde mich da mal an eine Fachfirma/Forum für Bühnen/Pyrotechnik wenden, ich vermute mal daß du da eher auf Brandvorschriften und Ähnliches zu achten haben wirst.

  • In genau so einem Feuerartistikforum, in dem sich auch etliche Pyrotechniker, Feuerwehrleute etc. tummeln ist genau das grade in großes Thema mit noch größeren Fragezeichen, und keiner hat ne Ahnung^^
    Jedenfalls nicht von der seite des Waffengesetzes...
    In Film und Theater werden ja in der Regel keine funktionierenden Kriegswaffen eingesetzt, in diesem Falle wäre es aber funktionell.
    Ich halte es auch für sehr unwahrscheinlich, dass irgendwer mit ein wenig Vernunft im Kopf sowas als Waffe einstuft, aber naja... da braucht nur einer im Publikum sein, der irgendeinen Grund sucht, einem was auszuwischen (sei es, weil die Veranstaltung insgesamt einen Anwohner nervt oder sonstwas, muss ja nichtmal persönlich sein), der zufällig auch noch auf die Idee kommt... Da will ich mich nicht auf die Logik etc. von deutschen Gerichten verlassen, dafür kommt da manchmal zu seltsames raus.

    Und ich dachte halt, hier steht die chance, dass irgendwer schonmal mit dem BKA wegen Feststellungsbescheiden zu tun hatte doch deutlich höher als in jedem anderen Forum oder so, dass ich kenne.


    [Aber ja, Versicherung für genau solche Auftritte ist da, die nützt aber nur wenn was passiert, und nicht, wenn mich jemand anzeigt^^]

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Feststellungsbescheide ergehen nach § 2 Abs. 5 WaffG, d.h. du müsstest ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung glaubhaft machen. Welche waffenrechtlichen Probleme siehst du denn? Wegen der Kosten und zum weiteren, hast du beim BKA schon mal angerufen und gefragt? Wenn du die Fackeln auf einer Bühne, und dann auch noch als Nebenjob sozusagen gewerblich, nutzt, bzw. diese häufiger auch von anderen genutzt werden, hast du die Angelegenheit mal mit der zuständigen Unfallversicherung besprochen? Vielleicht ist die Frage da ja schon aufgetaucht, was das eigentlich für Dinger sind, die die Künstler da einsetzen. Im übrigen kannst du immer auch mal eine Anfrage an die örtlich zuständige Waffenbehörde stellen; ich habe mir z.B. mal ein ausziehbares Schwert gebaut und dazu eine (allerdings unverbindliche) Auskunft von der Waffenbehörde geholt, die immerhin erhellend war.

  • Berechtigtes Interesse wäre in dem Falle, dass zumindest erstere seit Jahren, wenn nicht gar Jahrzehnten gewerbsmäßig von diversen Leuten genutzt werden.
    Das ist zwar ein Randgewerbe, und "diverse Leute" sind in dem Falle weniger, als es aus den meisten anderen Berufen überhaupt gibt, allerdings wird fast jeder Auftritt inzwischen per smartphone gefilmt und nicht selten auch gleich ins Internet gestellt. Falls also irgendwer mal schlecht drauf ist, jemanden deswegen verklagt und sogar Recht bekommen sollte, wird da wahrscheinlich gleich eine ganze Welle losgetreten, die einen ganzen Berufszweig mehr oder weniger wegfegen könnte.

    Ich denke ein "Ist das, was ich bei der Arbeit benutze und womit ich mein Geld verdiene überhaupt legal?" kann man durchaus als berechtigtes Interesse sehen ;)

    Bei sämtlichen Versicherungen (bzw. fast alle Feuerartisten sind sowieso bei der gleichen) steht immer nur "Feuerartistik" bzw. "keine Pyrotechnik" oder "Pyrotechnik kostet extra". Es gibt so viele Formen und Arten von "Feuerspielzeug", ein guter Teil davon Einzel- Sonder- und/oder Selbstbauten, bei denen es oft auch keine einheitlichen Namen gibt... Dazu kommt, dass bei jeder Feuershow, die es verdient so genannt zu werden mindestens eine Handvoll unterschiedlicher Dinge benutzt wird. Das alles beim Namen zu nennen wollen sich nichtmal die Papierkrieger der Versicherungen aufhalsen^^


    Aber ja, eine Mail dazu ist seit einer Weile (unbeantwortet) draußen, telefonisch hatte ich keinen erreicht...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Feststellungsbescheide können nur von Personen mit berechtigtem Interesse beantragt werden. Ein berechtigtes Interesse hat z.B. ein Waffenhändler, der vor dem geplanten Import und Vertreib einer Waffe eine rechtssichere Einstufung zur Legalität haben will.

    Bei Privatpersonen stellt sich ein besonderes Problem, was zur gaaanz bösen Falle werden kann. Die Privatperson besitzt ja den zu prüfenden Gegenstand. Wehe es stellt sich heraus, dass er Verbotsmerkmale hat. Denn jeglicher Umgang wäre dann verboten und die Folgen wären offensichtlich.
    Vielleicht ist das auch der Grund, warum es nicht vorgesehen ist, dass eine Privatperson einen Antrag auf einer solchen Prüfung an das BKA stellt. Das auch im Hinblick darauf, dass im WaffG schon genau geregelt ist, welche Arten von Waffen dieser herstellen bzw. besitzen darf und dieser auf normalem Wege eigentlich auch nicht an verbotene Waffen kommt.