Kaufberatung Klassisches Springmesser

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.217 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Oktober 2015 um 15:44) ist von Arutha.

  • Ich glaube ich bin angefixt. Danke für die Links Markus.

    Hier übrigens mal der Gesetzestext dazu.

    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste
    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen

    1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
    - höchstens 8,5 cm lang ist und
    - nicht zweiseitig geschliffen ist;

  • zählen die assisted opening messer eigentlich auch als springmesser?

    Laut BKA nicht, es gelten die gleichen Regeln zum Einhandmesser. Was also bis auf die Länge nicht viel ändert.

  • zählen die assisted opening messer eigentlich auch als springmesser?

    nein, das sind normale einhandmesser laut gesetzt, weil da die energie zum öffnen erst noch aufgebracht werden muss, wobei sie bei Springmessern schon in form der Feder vorhanden ist und man die klinge selbst nicht bewegt um das teil zu öffnen..


    und ich würde dir tatsächlich die von Linder empfehlen. habe selbst seit jahren eines und immer wieder damit rumgespielt unde s funktioniert noch immer wie am ersten tag. kein gewackel, kein klingenspiel, nix. aber lass von einhandmessern von linder besser die Pfötchen...  :pinch:

  • so ganz generell.
    Hab ich mit Hubertus da keine gute Erfahrung gemacht, Feder hatte zu wenig Power. Lindner sind o.k. können aber auch mal ganz gerne in der Tasche aufgehen.
    Herbertz waren alle Schrott.
    Im Moment mag ich mein AK74 von Böker. schön klein und praktisch.
    Alles subjektiv. Hab so wie so die Erfahrung gemacht, das das gleiche Modell mal passt, mal nicht.
    Wichtig ist, das es dich richtig anmacht.
    Gruß

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

  • Wenn ich das richtig verstehe sind Messer bei denen die Klinge seitlich ausklappt erlaubt?

    Aber Messer bei denen die Klinge zur Längsachse ausfährt also "oben raus" sind verboten?

    Der Sinn erschliesst sich mir nicht ganz...bei den Einstufungen zum illegalen Gegenstand oder nicht geht es dem BKA doch bei Messern vorwiegend darum, wie schnell man sie gegen einen Beamten in Anschlag bringen kann?

    Oder erfolgt die Einstufung zum illegalen Messer auch nach anderen Schwerpunkten?

    Sry die dumme Frage hab jetzt die Links nicht angeklickt. Muss jetzt auch nicht beantwortet werden wenns zu Müssig ist.

    Beste grüsse

    Im verdorbensten Staate sind die meisten Gesetze.

    Publius Cornelius Tacitus (um 55 - um 120 n. Chr.)

  • Das Waffengesetz darf man nicht unter logischen Aspekten betrachten, nicht wenige Reglementierungen entbehren der Logik, ja selbst dem gesunden Menschenverstand. Da es aber nun mal gilt wie es ist, kann man zwar den Kopfschütteln, sollte sich aber gesetzeskonform verhalten.

  • Eigentlich hätten Springer ganz verboten werden sollen, dazu legten einige ihr Veto ein und man einigte sich auf das Verbot von Butterfly Messern. Das alles war 2008 in dem Zug kam auch 42a. Im Messerforum gibt es mehr dazu. Auch zu den falschen Behauptungen auf denen das alles beruht. Wenn ich heute Abend dran denke schau ich mal was ich hierzu noch finde.