Transport von 0,5j bis hin zu 7,5j Airsoft Waffen und BBS, Akkus.

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 6.078 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. September 2015 um 01:47) ist von Ingo.M.

  • Das ja die frage wo steht das Gesetzlich geschrieben das es Drusenn sein muss?
    Da ja BBS nicht als Munition zählt.
    Das mir da zu undurchsichtig bei dein Link.
    Schau mir doch jetzt keine 9 Seite an.

    Ob Geschoss, oder Munition ist egal. Die Waffe darf beim Tranzport nicht Schussbereit sein, und das wäre sie mit eingestektem gefülltem Magazin.

    Du musst auch keine 9 Seiten Lesen. Hiersteht eigentlich alles was du wissen muss. Ansonsten mach nen Sachkunde Lehrgang, der geduldige Sachkundeprüfer wird dir sicherlich geduldig alle deine Fragen beantworten. Ohne das du dafür auch selber nur eine Finger krumm machen musst.

  • Achso. Draußen soll es heißen. Ich dachte das wäre ein spezielles Wort für irgendwas Fachspezifisches.


    Na Also, geht doch. Nun muss der Müller das noch mit dem WaffG hinbekommen und die Sache ist geritzt.

  • Gäähhhnnnn, seid ihr jetzt fertig ? Der letzte Thread hat sich ja schon gezogen und jetzt das gleiche nochmal !

    Grüße und weg  :whistling:

      Field Target - Thüringen " SSG - Südharz "

  • Der Redneck will auch ^^

    also bei diversen Discountern werden BBs (gratiger Plasteschrott) also "Kugelmunition" verkauft.

    Also wenn man jetzt den Polizeiazubi dabei hat und der das Wort Munition sieht, dann könnte das wohl doch wieder unnötig Stress bringen :elkgrin:

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Also halten wir fest.

    Transport von UNTER 0,5j Airsofts:
    Was ist dabei erlaubt?

    1)Muss die Abgeschlossen sein? ------------------------------------------------------------------------Ja weil Anscheinswaffen.
    2)Darf die Geladen sein mit BBS+AKKU? -----------------------------------------------------------Jaein, darf nicht Schussbereit sein. Sprich bei einer AEG muss entweder der AKKU oder das Geladene Magazin entfernt sein.
    Wen Magazin Geladen drin ist aber der AKKU raus ist ist sie nicht Schussbereit somit erlaubt.Und umgekehrt.
    3)Darf der AKKU drin sein? --------------------------------------------------------------------------------Ja
    4)Darf AKKU und BBS mit im Selben Koffer Tasche Tüte wie auch immer? ----------Ja weil AKKU und BBS nicht als Munition zählt.


    Transport von ÜBER 0,5j Airsofts:
    Was ist dabei erlaubt?

    1)Muss die Abgeschlossen sein? ------------------------------------------------------------------------ja weil sie eine Waffe nach den Deutschen gesetz ist F in Fünfeck
    2)Darf die Geladen sein mit BBS+AKKU? -----------------------------------------------------------Jaein, darf nicht Schussbereit sein. Sprich bei einer AEG muss entweder der AKKU oder das Geladene Magazin entfernt sein.Wen Magazin Geladen drin ist aber der AKKU raus ist ist sie nicht Schussbereit somit erlaubt.Und umgekehrt.
    3)Darf der AKKU drin sein? -------------------------------------------------------------------------------Ja
    4)Darf AKKU und BBS mit im Selben Koffer Tasche Tüte wie auch immer? ----------Ja weil AKKU und BBS nicht als Munition zählt.


    So jetzt OK ?

    Einmal editiert, zuletzt von Müller1234 (14. September 2015 um 21:46)

  • Müller meinte ja, das Airsoft-Sonderheft sei zu teuer. Dabei hat dort ein Ex-GdP-Chef + Waffensammler die Feinheiten der Anscheinsproblematik auch aus polizeipraktischer Sicht erläutert. Aber

    99% was drin steht ist mir bekannt somit habe ich es eh wider zurück gelegt.

    ;^)

    Zugegeben: Auf den Akku sind wir nicht gekommen. Das ist dünnes Eis, denn eigentlich geht es ja um "Ärger mit die Cops gar nicht erst aufkommen lassen" .

    https://www.co2air.de/wbb3/index.php…ageID=1#Anl1Ab2

    Zitat

    12. ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

    Heißt: Gefülltes Magazin rauslassen oder Konfiszierung, Anwalt, Sachverständigen-Gutachten riskieren und einen Staatsanwalt überzeugen, der einen Strafbefehl auf der Basis "Geschoss drin heißt schussbereit" ausstellt.

    Zu "zugriffsbereit" sei die WaffVwV speziell Nr. 12.3. empfohlen. Link Dort wird die 3 Sekunden-Regel auch als konform genannt. Sicherer ist das Peosiealbum-Schloss. Da schwindet jegliche Diskussionsgrundlage.

    4)Darf AKKU und BBS mit im Selben Koffer Tasche Tüte wie auch immer? ----------Ja weil AKKU und BBS nicht als Munition zählt.

    Nö, Du darfst auch ein geladenes Magazin mit Munition i.S. des Gesetzes in derselben Tasche wie die Waffe haben. Wenn Du dann sagst oder man Dir unterstellt, das Du das zur schnelleren Schussbereitschaft im SV-Fall machst, könnte die Knifte trotzdem weg sein, da der Transportbegriff darauf abzielt, genau das zu vermeiden. Es hilft immer, sich den Sinn eines Gesetzes vor Augen zu halten, womit wir wieder am Anfang des Beitrages wären.

    Klar, das WaffG gehört entrümpelt. Das man an 3 bis 5 Stellen nach den Ausnahmen suchen muß oder dem Definitionszusammenhang, widerspricht dem Bestimmtheitsgebot. Dieses ist kein philosophischer Jux, sondern unerläßlich für die Funktion eines Rechtsstaates.

    Andreas

  • Hi,

    1)Muss die Abgeschlossen sein? ————————————————————————————————————Ja weil Anscheinswaffen.

    Nein, sie muss meiner Meinung nach nicht abgeschlossen sein. Das mit der Anscheinswaffe als solches hat zuerst nichts mit dem eigentlichen Transport zu tun, eine Anscheinswaffe kann immer nur zur Anscheinswaffe werden, wenn sie auch benutzt oder präsentiert wird und bei einem anderen den Eindruck einer echten Waffe erweckt.

    Das sind beides verschiedene paar Schuhe. So weit sind wir hier in Deutschland doch noch nicht, dass wir jetzt Spielzeug wegschließen müssten, weil es durch eine bestimmte Handlung zweckentfremdet werden kann. Dann müsste man auch Knete wegschließen, wie könnte ja für Plastiksprengstoff gehalten werden.

    Liebe Grüße :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ok also werde ich das ädern bei-

    Transport von UNTER 0,5j Airsofts:
    Was ist dabei erlaubt?

    1)Muss die Abgeschlossen sein? ------------------------------------------------------------------------Nein verdeckt transportieren reicht.
    Da sie erst als Anscheinswaffe werden würde wen man sie vorführt oder Öffentlich Trägt. Beim Transport ist sie ein Spielzeug und unterliegt somit keine Rechtlichen Bestimmungen.


    Was dann aber wider bedeuten würde das man sie auch Geladen lassen kann mit BBS ?
    Oder sehe ich das Falsch?


    Wäre das so ok?

  • Ja es gab mal eine Kristall-Serie bei Softairs. Also durchsichtig damit die Kids spielen können ohne das das SEK mitspielen will. Nur haben die Medien mit ihrer Gehirnwäsche auch volle Arbeit geleistet das "besorgte Bürger" Waffeneinsatz mit Kinderbeteiligung meldeten.

    Mach doch mal den Wasserpistolen Versuch . Neonfarbene Wasserpistole Durchsichtig im Hochsommer in der Hand mit Freunden durch die Stadt. Das SEK wird gar gekocht in ihren Anzügen wegen deiner Wasserpistole.

  • Leute der gesunde Menschenverstand sagt doch, das ich beim Transport von einem Gegenstand von dem eine Gefahr ausgeht ( Wenn ich in nen Lauf von einer 0,5 Joule Softair schaue und ich ein Schuss löst kann das auch gefährlich sein ) jede mögliche Gefahr vermeide ?!

    Da stellt sich mir die Frage überhaupt nicht ob ich sie Geladen Transportiere oder in einem nicht verschlossenen Behältnis transportiere!
    Bedenke wie oft sind Leute erschossen worden weil sie mit einer nicht erwebscheinpflichtigen Waffe, Softair 7,5 joule oder 0,5Joule umhergelaufen sind?
    Ihr beschwert euch über schärfere Waffengesetze und die 7,5Joule Grenze in Deutschland? Dann lernt erstmal den Verantwortungsvollen Umgang um "Waffen"!
    Ich meine auf der FWB home page gelesen zu haben, das sie es z.b. wünschen das Waffen nur zu ihnen Gesendet werden wenn der Waffe anzusehen ist, das diese nicht geladen ist.

    Das wäre so OK!

  • Was dann aber wider bedeuten würde das man sie auch Geladen lassen kann mit BBS ?
    Oder sehe ich das Falsch?

    Kannst du auch geladen transportieren. Sie fällt nicht unter die Vorschriften des WaffG. ABER: Wie bereits gesagt, ist es aus dem Gedanken der Unfallverhütung nicht anzuraten. Eine schwere Verletzung des Auges ist auch mit 0,5 Joule möglich. Netzhautablösung, usw., wenn etwas schief läuft, dann doch meistens richtig.

    Liebe Grüße :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Kannst du auch geladen transportieren. Sie fällt nicht unter die Vorschriften des WaffG. ABER: Wie bereits gesagt, ist es aus dem Gedanken der Unfallverhütung nicht anzuraten. Eine schwere Verletzung des Auges ist auch mit 0,5 Joule möglich. Netzhautablösung, usw., wenn etwas schief läuft, dann doch meistens richtig.

    Liebe Grüße :)

    Passieren kann immer was, darum geht es aber hier nicht.

    Mir geht es nur rein ums rechtlich erlaubten.

  • Mal eine Frage am Rande, in meiner Kindheit haben wir regelmäßig Cowboy und Indianer/Räuber und Gendarm gespielt, dabei kam vom einfachen Stock, über Erbsenpistolen, Gummi/Plastikmesser, Wasserpistole bis hin zur Knallplättchen Pistole so ziemlich Alles zum Einsatz.
    Auch heute spielen hier einige Nachbarskinder Cowboy und Indianer/Räuber und Gendarm, nutzen anstatt der alten Erbsenpistolen eben diese Spielzeug Softairs (gibt es sogar mit kleinen Farbkugeln), und auf 10m Entfernung sehen die Dinger auch nicht wirklich unecht aus, eben komplett Schwarz.
    Heißt das jetzt daß man heute mit som Ding draußen eigentlich nicht mehr spielen darf?
    Ich kratz mich gerade am Kopf :huh: , habe dem Nachbarssohn vor nem Jahr auch son Ding zum Geburtstag geschenkt (mit Zustimmung der Eltern).
    OK, bis jetzt sehen das alle Nachbarn, als für Kinder normal und nicht gefährlich an, nur könnte da jetzt irgend wer fremdes Ärger machen?
    Gruß Ingo

  • OK, bis jetzt sehen das alle Nachbarn, als für Kinder normal und nicht gefährlich an, nur könnte da jetzt irgend wer fremdes Ärger machen?

    Nein, Kinder sind ja noch gar nicht strafmündig (14), aber selbst da kann man es noch beurteilen. DAS auf der einen Seite und in der Praxis sieht es so aus, dass die Polizei schon situativ beurteilen kann: Kleine Kinder, Spiel, mit Sicherheit Airsoft… Da wird mit Sicherheit nichts passieren. Selbst wenn dann einer der Gören mit der Waffe mal in Richtung Polizei zielt. Da holt mit Sicherheit keiner total in Panik die MP5 heraus.

    Wird die Polizei zu einem Banküberfall gerufen, der Täter hat eine Waffe in der Hand und zielt auf die Polizei… ja dann: Pech gehabt. Auch wenn es nur eine Airsoft ist.

    Aber noch mal zur eigentlichen Frage: Allein von den rechtlichen Voraussetzungen ist es gar nicht möglich Kindern bis vierzehn Jahren rechtliche Schwierigkeiten zu machen und: Den Eltern auch nicht. Nicht einmal beschlagnahmen wird man solche Airsoft, sollte sich doch mal jemand die Dinger genauer ansehen.

    Außerdem sind das die zukünftigen User dieses Forums hier und da traut sich die Polizei eh nicht. ;^)  8)  :rolleyes:

    Liebe Grüße :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.