Problem mit Waffen ohne F-Stempel (vor 1970/ aus DDR-Zeit)

Es gibt 144 Antworten in diesem Thema, welches 10.272 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. September 2015 um 06:20) ist von Helmut - ein Bär.

  • Nur bei Antragsdelikten. Wenn ein Strafantrag erforderlich ist, dann kann dieser wieder zurück gezogen werden.


    Es ging um die Aussage eines Beschuldigten.
    Das kann man nicht zurücknehmen.
    Nur sehr wenige Ausnahmen sind möglich.

    Darum geht es doch gar nicht. Was für ein Käse.


    Doch, es ging genau darum.

    Du hast leider überhaupt keine Ahnung, was den Ausbildungsumfang angeht.


    Das kannst du beurteilen? Ich denke nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn eine solche pauschalisierende Aussage von Dir kommt… Doch, dann kann ich das sagen. Und zwar mit hundertprozentiger Sicherheit.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Warum machst du dir nicht mal die Mühe und liest das
    was ich ursprünglich geschrieben habe statt hier dumm
    rumzubashen?
    Ich habe nämlich - ganz im Gegensatz zu dir - gar nichts
    pauschalisiert.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Mal zurück zum Thema.
    Ein bekanntes sehr nette Forenmitglied bot eine tschechische Luftdruckwaffe an, fast sicher gebaut nach 1970 und aus der EX DDR. Kein F.
    Also darf ich mal davon ausgehen daß die illegal ist?

    Wenn ich jetzt ( verbotener Weise ) ein F rein haue, kann ich aber auch davon ausgehen daß die bei einer eventuellen Kontrolle sicher durchgewinkt wird?
    Weil, mir kann ja keiner beweisen wie das F rein kam, solange sie die 7,5 Joule einhält. Oder?

  • Ach, wenn mal mal genau nachdenkt, ist das einzige Problem: es wurde "damals" anscheinend schlicht vergessen, dass es auch auf dem Gebiet der DDR "neuzeitlichere" Druckluftwaffen gab, welche eben nicht Made in GDR waren. Solche Teile waren sicher nicht häufig anzutreffen, aber es gab sie. Nur wurden diese eben nicht bei der Anpassung des WaffG berücksichtigt. Somit hat jemand, der ein solches Gerät besitzt, nach dem Wortlaut des deutschen Rechtes nun mal ein Problem. Man kann sowas als eine Posse abtun, bei der alle Amtsschimmel entzückt wiehern - leider bewahrt das die Betreffenden nicht davor, dass sie ggf. die volle Härte des Gesetzes trifft.... so bescheuert unverständlich das auch für jemand mit etwas gesundem Menschenverstand sein mag.

    Gruß
    Eastwood

  • Aber ich darf mich doch in dieser Grauzone sicherer fühlen als wenn ich eines der realtiv oft in egun angebotenen
    Hatsan-Waffen besitze, mit F. Denn die haben das F nicht zu Recht, da kein Importeur drauf steht.

    ( Wie gerne hätte ich so eine schon ersteigert, aber leider....... )

  • Aber ich darf mich doch in dieser Grauzone sicherer fühlen als wenn ich eines der realtiv oft in egun angebotenen
    Hatsan-Waffen besitze, mit F. Denn die haben das F nicht zu Recht, da kein Importeuer drauf steht.

    Darauf würde ich besser nicht wetten. :wacko:

  • Wenn ich jetzt ( verbotener Weise ) ein F rein haue, kann ich aber auch davon ausgehen daß die bei einer eventuellen Kontrolle sicher durchgewinkt wird?

    Ganz heiße Sache. Wenn nachgewiesen werden kann, dass Du diese Waffe mit einem :F: versehen hast, und das ist vielleicht möglich, wenn man den Weg nachvollziehen kann. Dann reicht ein hinreichender Tatverdacht und es wird wegen Urkundenfälschung gem. 267 StGB ermittelt. Die Waffe in Verbindung mit dem Stempel ist eine zusammengesetzte Urkunde im Sinne des Gesetzes.

    Aber Du hast natürlich Recht. Normalerweise schöpft niemand Verdacht, es sei denn die Waffe kann gar kein F bekommen haben.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Zitat

    Die Waffe in Verbindung mit dem Stempel ist eine zusammengesetzte Urkunde im Sinne des Gesetzes.

    Ich will nicht klugscheissern, aber was tatsächlich niemand weiss: Eine FIN ist zum Beispiel keine Urkunde, die darf ich selber einschlagen.
    Jedenfalls war das so vor ein paar Jahren.
    ( Wer mal versucht hat einen Oldtimer ohne eingeschlagene FIN zuzulassen weiss was ich meine. )
    ( Fehlt sie, darf das nur der TÜV machen, aber der macht es nicht weil er nicht weiss ob die korrekt ist. )
    Erst wenn ich ein Auto klaue, und die Fahrgestellnummer ändere, wird es zu einer Urkundenfälschung.
    Oder auch nicht, weil ich die Urkunde ja gar nicht gefälscht habe. Das ist dann eine echte Grauzone

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (25. August 2015 um 17:38)

  • Ich will nicht klugscheissern, aber was tatsächlich niemand weiss: Eine FIN ist zum Beispiel keine Urkunde, die darf ich selber einschlagen.
    Jedenfalls war das so vor ein paar Jahren.

    Keine Ahnung, ob das so ist .... aber das hat eh nichts mit Waffen zu tun. Wie Du selbst sagst "Wenn ich jetzt ( verbotener Weise ) ein F rein haue" ... die Betonung liegt auf verbotener Weise. Sicher keine gute Idee, auch wenn es die entsprechenden Stempel frei zu kaufen gibt.

    Gruß
    Eastwood

  • Verbotender Weise bedeutet eigentlich nur, daß ein F neuerdings nur vom Beschussamt angebracht werden darf.
    Früher durften es auch Büchsenmacher machen.

    OK; ich habe meine Frage selbst beantwortet. Ist ein F drauf war es ein Büchsenmacher, den man natürlich nicht mehr kennt.
    Alle ehemaligen DDR-Druckluftwaffen die dort theoretisch in Umlauf hätten sein können -mit F- sind also bis zum Einigungsvertrag legal sofern sie ein F haben.
    Das ist doch mal ne gute Nachricht. :love:

    Jetzt müssen wir nur noch klären wie der Einigungsvertrag mit in der DDR vorhanden Jagdwaffen in Privatbesitz umgeht. :D

  • Danke Micha. Jetzt habe ich es auch kapiert. Nein, ein F-Stempel ist keine Urkunde. Aber in Verbindung mit der Waffe, wird dies zu einer verkörperten Gedankenerklärung und somit ist es eine zusammengesetzte Urkunde, die für die Aussage im Rechtsverkehr bestimmt ist. Wie bei einem Autokennzeichen. Wenn es ein missbräuchlich verwendetes Kennzeichen ist, dann wird immer auch wegen Urkundenfälschung ermittelt. Neben einem Kennzeichenmissbrauch, natürlich.

    LG A. :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (25. August 2015 um 18:25)

  • Danke Micha. Jetzt habe ich es auch kapiert. Nein, ein F-Stempel ist keine Urkunde. Aber in Verbindung mit der Waffe, wird dies zu einer verkörperten Gedankenerklärung und somit ist es eine zusammengesetzte Urkunde, die für die Aussage im Rechtsverkehr bestimmt ist. Wie bei einem Autokennzeichen. Wenn es ein missbräuchlich verwendetes Kennzeichen ist, dann wird immer auch wegen Urkundenfälschung ermittelt.


    Hallo Sparky
    was ich an deinen Beiträgen so schätze ist nicht daß du das Polizeideutsch verstehst, sonder auch virtuos gebrauchen kannst. :D :D :D

    Ja, ein Autokennzeichen darf jeder herstellen ( lassen ) aber erst auf dem falschen Auto ist es eine Urkundenfälschung. Das habe ich gerade kapiert. ;^)

  • Verbotender Weise bedeutet eigentlich nur, daß ein F neuerdings nur vom Beschussamt angebracht werden darf.
    Früher durften es auch Büchsenmacher machen.

    Es bedeutet nur, dass lediglich dazu berechtigte Personen befugt sind. Das "Wenn ich jetzt ( verbotener Weise ) ein F rein haue", wie Du es gesagt hast, bedeutet nur, dass Du das halt nur tun darfst, sofern Du die entsprechende Berechtigung hast.
    Und die alten DDR-Kniften brauchen halt (lt. Gesetz) kein F ... sofern in der DDR hergestellt.
    Knackpunkt ist im Thread: was ist mit Waffen, die zwar in der DDR in den Handel gekommen sind, aber dort nicht hergestellt wurden? Darum geht es doch. :^)

  • Genau. Die sind illegal. Wegen dem "und".
    Also an alle:
    Sucht euch einen Büchsenmacher der den Mut hat ein F einzuschlagen. Der wird natürlich vorher prüfen ob die 7,5 Joule eingehalten sind. Fertig.

  • Wenn Du mir jetzt gesagt hättest: INKFZ, dann hätte ich gewusst was gemeint ist. Das heisst oder hieß: Individualnummer KFZ. Aber das ist ja kein festgelegter Begriff. Bin ich aber gar nicht darauf gekommen.

    Ich weiss nicht so recht. Also wenn dies in der Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr geschieht, dann ist es meiner Meinung nach auch eine Urkundenfälschung. Das wäre dann der Fall analog zum :F:?(


    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich will nicht klugscheissern, aber was tatsächlich niemand weiss: Eine FIN ist zum Beispiel keine Urkunde, die darf ich selber einschlagen.
    Jedenfalls war das so vor ein paar Jahren.
    ( Wer mal versucht hat einen Oldtimer ohne eingeschlagene FIN zuzulassen weiss was ich meine. )
    ( Fehlt sie, darf das nur der TÜV machen, aber der macht es nicht weil er nicht weiss ob die korrekt ist. )
    Erst wenn ich ein Auto klaue, und die Fahrgestellnummer ändere, wird es zu einer Urkundenfälschung.
    Oder auch nicht, weil ich die Urkunde ja gar nicht gefälscht habe. Das ist dann eine echte Grauzone


    Der § 267 StGB beinhaltet ja mehrere Tatbestandsmerkmale. U.a. "zur Täuschung im Rechtsverkehr". Ist diese Täuschung nicht gegeben, erfüllst du auch die Tatbestandsmerkmale des § 267 StGB nicht.

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