Rechtliche Frage Lauf-Laser

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 9.572 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Dezember 2015 um 19:20) ist von Kovács.

  • eigentlich hasse ich ja diese dauernde Rechtliche blabla, aber neugierig bin ich trotzdem.
    Ich habe den Crosman 357 6 Zoll mit Walter Pistolenfernrohr.
    Jetzt habe ich unter meinen Ersatzteilen auch mehrere Wechselläufe.
    Ich nehme an, da die Läufe hierfür vorgesehen sind, darf man diese auch tauschen.
    Jetzt könnte ich dvon irgendwo einen Ziellaser bekommen. diesen darf ich nicht auf eine Waffe montieren, ist klar.
    Darf ich den auf einen Lauf montieren? Ich mache die Crosman in einem Geigenkasten fertig, und da würde es cool aussehen, wenn einer der Wechselläufe vielleicht besagten Laser tragen würde,
    jetzt bin ich neugierig...darf ich? Optional würde der Laser einzeln dort seinen Platz finden

    Hört mich, meine Häuptlinge! Ich bin müde. Mein Herz ist krank und traurig. Vom jetzigen Stand der Sonne an will ich nie mehr kämpfen – für immer.(Chief Joseph )

    2 Mal editiert, zuletzt von Arutha (29. Juni 2015 um 09:54)

  • Ich hätte jetzt gesagt, du darfst den Laser wahrscheinlich nicht mal besitzen, aber ich bin kein Experte.

    Edit: mal nachgeschaut, im WaffG / Anlage 2 eindeutig geregelt:

    "Waffengesetz (WaffG)
    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste

    (Fundstelle: BGBl. I 2002, 3999 - 4002;
    bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    (...)
    1.2.4
    für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1
    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren); "

    "Das Problem mit Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie echt sind."
    - Abraham Lincoln -

    2 Mal editiert, zuletzt von thardy (29. Juni 2015 um 14:15)

  • Bei Fragen zur Montage von Lasern / Beleuchtung an einer Waffe oder Waffenrelevanten Teilen lautet die Antwort immer Nein, egal wie die Frage lautet.

    Darf ich einen Laser an einer Waffe montieren? --- Nein
    Darf ich einen Laser an einem Wechsellauf montieren? --- Nein, weil schon der Besitz eines solchen verboten ist.
    Darf ich eine Taschenlampe an einer Waffe montieren? --- Nein
    Darf ich eine Taschenlampe an einer Waffe die nur in der Vitrine steht montieren? --- Nein, weil die Kombination Verbindungsmöglichkeit und Lampe fest verbunden schon verboten ist.

    ;^)

    Ist es klug in einem von staatlichen Organen überwachten Forum zu schreiben " Ich besitze einen Ziellaser"? --- Nein
    Ist es klug in einem von staatlichen Organen überwachten Forum die Idee zu äußern einen solch verbotenen Laser zu montieren? --- Nein

  • Optional würde der Laser einzeln dort seinen Platz finden


    Damit hat sich dann auch das erledigt.

    "Das Problem mit Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie echt sind."
    - Abraham Lincoln -

  • Ah ok, Du meinst so einen Kindergartenprojektionsleuchtpunktlaser, na den darfst Du haben und montieren, es wird ja kein Lichtpunkt auf das Ziel projeziert.

    Sollte das ne Ablenkung sein um gewisse Personenkreise zu verunsichern glaub ich nicht dran das das klappt.

    :D

  • Hi Anrutha!

    Nein, das ist ein sog. RedDot-Visier. was du meinst, ist so ein roter Laser, wie er teilweise in den Ramschmärkten gibt.
    Laser

    Der Feldwebel beim erklären des MG 3: "das ist ganz einfach damit zu schießen. erst auf "F" wie Frieden stellen und dann Blei in die Heide...

    >>> BDS <<>> SGSSV <<>> SV- Birkwitz-Pratzschwitz e.V. <<<

    Einmal editiert, zuletzt von Trabantino (29. Juni 2015 um 10:24) aus folgendem Grund: Wer lesen kann...

  • Das in dem link ist ein Rotpunktvisier.

    Laser sind die Teile, die einen roten Punkt auf die Stelle projektieren, auf die gezielt wird.

    Egal wie dicht du bist Goethe war Dichter

  • Aber die gibts doch überfall zu kaufen..http://www.4komma5.de/TFI-REFLEX-11-…r-11-mm-Montage
    Z.b. einige Waffen werden direkt damit angeboten


    Das ist ein Leuchtpunktvisier. Hier wird ein roter oder grüner Punkt in der Optik des Visiers projiziert . Bei einem Laser, der verboten ist, wird ein Punkt auf dem Ziel projiziert. Oder einfacher formuliert: das Ziel wird "angestrahlt".

    Einmal editiert, zuletzt von Grag (29. Juni 2015 um 14:23)

  • Hi Anrutha! (...) was der Threadstarter meint, ist so ein roter Laser, wie er teilweise in den Ramschmärkten gibt.
    Laser


    Das glaub ich nicht, sind doch Arutha und der Threadstarter ein und dieselbe Person... ;^)

    "Das Problem mit Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie echt sind."
    - Abraham Lincoln -

  • Mal aus Neugier, angenommen du meinst wirklich so ein Teil und willst nicht nur gewisse uniformierte ablenken...
    Wie würdest du das denn nur auf einem Wechsellauf montieren wollen? o.0
    Wenn ichs richtig im Kopf hab, sind Wechselläufe doch nur die inneren Dinger, ohne die "Verkleidung" außenrum. Erst recht, wenn du sowieso schon ein Pistolenzielfernrohr dran hast.
    Aber da dus mit sowas ja dürftest, bin ich auf die Bilder gespannt ;)

    R.I.P. Sir Terry Pratchett


  • Wenn ichs richtig im Kopf hab, sind Wechselläufe doch nur die inneren Dinger, ohne die "Verkleidung" außenrum.

    Kleiner Denkfehler: Ich habe einen Revolver von Daisy und neben dem Lauf in 6 Zoll auch einen in 4 Zoll. Gab sogar einen in 8 Zoll. Der Lauf wird eingeschraubt und dann folgt der Laufmantel. Also die "Verkleidung" außenrum wird auch mit gewechselt, wenn die Lauflänge geändert wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Grag (29. Juni 2015 um 11:06)

  • Danke, "Laufmantel"... irgendwie zu schlecht geschlafen um mich daran zu erinnern.

    Und ja, wenn die Länge gewechselt wird natürlich, daran hatte ich nicht gedacht ;)

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Wenn Jemand unbedingt einen Laser haben will nur zur Optik dann kauft doch die Attrappen wo es gibt da bist rechtlich sicher.

  • Attrappen sind kein Problem, werden ja auch als Batteriefach für SA angeboten. Wenn es unbedingt eine Strahl machen soll, bietet sich ja noch ein Laser Bore Sighter an!

    Schießt sich schlecht damit, ist aber legal! :crazy2:

  • Interessant finde ich eigentlich, dass man das nach fast 3 Jahren und fast 200 Beiträgen in diesem Forum noch nicht mitbekommen hat, das Thema wird hier ja (gefühlt) einmal pro Woche gestreift.

    Arutha
    Kein Vorwurf - wundert mich nur.

    "Das Problem mit Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie echt sind."
    - Abraham Lincoln -

  • Interessant finde ich eigentlich, dass man das nach fast 3 Jahren und fast 200 Beiträgen in diesem Forum noch nicht mitbekommen hat, das Thema wird hier ja (gefühlt) einmal pro Woche gestreift.

    Arutha
    Kein Vorwurf - wundert mich nur.

    Gestreift, genau das ist es wohl.
    Nicht jeder hat Zeit oder Muße sich ausführlich mit dem Waffg. zu beschäftigen, erst recht nicht mit den Teilen, die einen selbst (wahrscheinlich) garnicht betreffen. Oder Forenbereichen/Threads, die einen nicht interessieren. Und hier ists doch meisten "Laser/Lampe an Softair bauen legal?" "Nein" "ok".
    Dass selbst der Besitz eines dafür bestimmten Lasers illegal ist, und nicht nur die Verwendung kann da schon mal untergehen.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett