Gas- und Schreckschusswaffen eignen sich nicht zum Schutz!

Es gibt 183 Antworten in diesem Thema, welches 20.615 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Oktober 2015 um 18:48) ist von Aaron-Sempai.

  • es wird sich mit Sicherheit kein Richter/Jurist finden der Empfehlungen dazu ausspricht, aussprechen kann,
    welche Art der SV denn nun im Einzelfall optimal und gesetzl. "wasserdicht" ist.


    Das ist auch logisch, weil zur Notwehr ist im Prinzip jedes Mittel gerechtfertigt, was gerade zur Verfügung steht.


    Insofern sind das was du liest subjektive Meinungen die sich gerne auf Rechtskommentare berufen und evtl. unterstützen können,
    einen eigenen Standpunkt zu finden -und dahinter letztendlich allein und Eigenverantwortlich zu stehen,


    Öffentlich geschriebene Meinungen, insbesondere Äußerungen in Foren sind grundsätzlich rechtlich unverbindlich. Darauf kann man sich nicht berufen.
    Ein Forum ist ein Sammelsurium von zu einem Thema interessierten Mitgliedern, die ihre rein private Meinung kund tun. Der Fragensteller muss sich aus der Masse der geschriebenen Meinungen seine Antwort finden und muss auch lernen unpassende oder möglicherweise falsche Antworten zu filtern. Denn es liegt in der Natur von vielen Antworten, dass diese bunt und nicht immer eindeutig und stimmig sind.

    Zur Notwehr:
    Auch wenn man sich bei einem vermeintlichen Angriff wehrt, begeht man (meistens) eine Körperverletzung gegen den Angreifer. Wenn nun der (vorherige) Angreifer dies anzeigt, wird der Beschuldigte die "Notwehr" als Rechtfertigungsgrund zur begangenen KV gelten machen wollen.
    Dann wird geprüft, ob getreu des Notwehr-§ die Notwehr gerechtfertigt war. Wir erinnern uns:
    "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
    Dort sind Schlüsselwörter genannt, die alle zugleich als Bedingung gelten. Sonst ist es keine Notwehr.
    Wer eine Waffe zur Notwehr führt, sollte sich dieses Satzes sehr genau verinnerlichen. Daher:
    Verteidigung, bedeutet eine Handlung zur Abwehr eines Angriffs. Das Nachtreten einer am Boden liegende (wehrlose) Person fällt nicht darunter.
    Gegenwärtig, die Verteidigung ist nur gerechtfertigt solange der Angriff andauert. Ein Faustschlag für die gestrige Ungerechtigkeit ist nicht notwehrfähig, ebenso wenn der Angreifer seinen Angriff abbricht.
    Rechtswidrig = wenn man von einem Polizisten festgenommen wird, ist diese Handlung nicht rechtswidrig.
    Angriff = es muss sich um einen Angriff handeln. Verliert eine Frau unbemerkt ihre Geldbörse, ein Passant sieht das,läuft der Frau hinterher und tippt ihr auf die Schulter um sie darauf aufmerksam zu machen, könnte die Frau sich mit Kniestoß in die Magengrube erwehren, weil sie an einem Angriff glaubt. Das wäre entschuldbar, wenn die Frau eine Vergewaltigung hinter sich hätte. ...

    Es gibt unendliche Konstellationen dazu, wobei wir wieder oben sind.
    Und eben weil die Sachlage bei einer Notwehr immer individuell ist und nicht nach Liste abgearbeitet werden kann oder zumindest schwierig ist, gibt es auch keine Empfehlungen oder Musterbeispiele.

    Übrigens gibt es den Notwehr-§ nicht nur im Strafrecht (§ 32 StGB), sondern auch wortgleich im § 227 BGB, also Zivilrecht. Stellt sich beispielsweise heraus, dass die Notwehrhandlung nicht begründet war, so steht dann nicht nur die KV im Raum, sondern der Geschädigte kann dann auch (nuschenlnd) die Kosten für die eingeschlagenen Zähne verlangen. (sinngemäß zu verstehen). Bei eventuell bleibenden Schäden und der dann zu leistenden Rente eine teure Sache, die dem Verursacher lebenslang anhängt.

  • Der einzige Grund für mich eine SSW zu führen ist erschreckend simpel: Weil ich's darf. Der Staat erlaubt es, also tue ich es.

    Wir Deutschen werden Waffenrechtlich so bevormundet, dass ich es schon fast als meine Pflicht sehe, den Rahmen, der mir als Bürger gegeben wird auch auszuschöpfen. Ob das nun sinnig ist oder nicht sei dahingestellt.

    Aus der ganzen Debatte bzgl. Notwehr, rechtfertigender Notstand ect. halte ich mich raus, dazu fehlen mir ein paar Jahre Studium auf dem Gebiet.
    Nur eine persönlich Notiz zum Thema SSW und SV sei mit noch gestattet: Ich persönlich halte es für übertrieben eine SSW zur SV einzusetzen. Die Erfahrung zeigt: Gewalt erzeugt Gegengewalt. Und die Wahrscheinlichkeit, das ich eine Horde betrunkener Jugendlicher mit ein paar Hustern CS - Gas davon abhalten kann einen gemeinen Meuchelmord an einem meiner Mitmenschen zu verüben kann ich nur erahnen.
    Ich denke das wie mit Pfefferspray für Bären, wenn man nicht gleich richtig trifft ist man, naja, man ist tot.  :thumbsup:
    Der Knall mag Aufmerksamkeit erzeugen, ja, aber bis dann letzendes Hilfe anrückt habe ich etwa 3 Zähne weniger und grob über den Daumen gepeilt 7 Messer im Rücken. Daher meine Devise: Alleine nur eingreifen wenn man sicher ist einen Chance zu haben. Gerne auch Mitbürger mobilisieren wenn möglich, ansonsten sowas den Profis überlassen, die können im Zweifelsfall wenigstens mit 9mm antworten.


    Gruß vom Warlord


    P.S. Wer Zynismus findet darf ihn behalten.

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.

  • Jetzt gehe ich auch mal ein bisschen OT: Stimmt es, dass man bei euch in D den JPX führen darf, sogar ohne KWL?
    Bei uns ist der WTB-pflichtig.

    Ja, der ist vom BKA als "Tierabwehrgerät" zugelassen. Damit unterliegt er nicht mal dem Waffengesetz und darf ohne Alterseinschränkung geführt werden. Er ist auch keine Anscheinswaffe, was das BKA auch festgestellt hat.

  • Na das wäre doch was, wenn jemand etwas mit mehr "Bumms" haben möchte. Gibt es jetzt auch in der 4-Schuss Version.
    Komisch die deutschen Behörden... Das Ding sieht sowas von wie ne Knarre aus von weitem, grade für das ungeübte Auge.
    Aber wer bin ich, dass ich die geniale Logik des deutschen Beamtentums kritiesieren würde! xD
    Ich weiss schon, warum ich in der Schweiz bleibe.

  • Na das wäre doch was, wenn jemand etwas mit mehr "Bumms" haben möchte. Gibt es jetzt auch in der 4-Schuss Version.
    Komisch die deutschen Behörden... Das Ding sieht sowas von wie ne Knarre aus von weitem, grade für das ungeübte Auge.
    Aber wer bin ich, dass ich die geniale Logik des deutschen Beamtentums kritiesieren würde! xD
    Ich weiss schon, warum ich in der Schweiz bleibe.


    Die 4-Schuss-Version ist in Deutschland nicht zugelassen.

  • Für SV nutze ich alles was mir erlaubt ist.

    Meine SSW ist in erster Linie dafür wenn ich bei Wanderungen in Gegenden bin wo es keinen Handy Empfang gibt um Notsignal abzusetzen wenn es Notwendig ist.


    Und Waffenhändler sind auch keine Hilfe die kommen mit Argumenten Viel Magazin kapazität, den die Angreifer sind ja Gruppen und (ab da verließ ich den Laden, den SSW verteilen Gaswolken und keine Kugeln )

  • Nein muß man nicht!

    Als Abwehrmittel ist eine SSW aber durchaus zu gebrauchen, in meiner damaligen Funktion
    als Türsteher einer Disco habe ich mal eine Ladung CS Gas abbekommen.
    Ein Gast wollte einfach nicht glauben daß er nicht mehr rein kann weil es zu voll war, kurze Zeit erschien er wieder
    an der Tür und als ich auf ihn zugegangen bin, zückte er eine 8 mm Pistole und
    drückte drei mal ab.

    Ich hab die volle Ladung abbekommen, nichts mehr gesehen und keine Luft mehr gekriegt!
    Natürlich ist der Typ geflüchtet, sowie alle Leute die sich im Eingangsbereich aufgehalten haben.
    Polizeiliche Ermittlungen brachten nichts.

    Jerder der hier behauptet so ein bischen CS Gas hält einen nicht davon ab jemand
    weiter zu Attackieren, Anzugreifen oder zu Verfolgen hat deffinitiv keine Ahnung!

    mfg.

  • Meine SSW ist in erster Linie dafür wenn ich bei Wanderungen in Gegenden bin wo es keinen Handy Empfang gibt um Notsignal abzusetzen wenn es Notwendig ist.


    Wäre da nicht ein Signalgeber-Stift (z.B. Komet) angebrachter? Den habe ich bei den Touren immer dabei. Zudem ist er leichter als eine Pistole.

    Grüße - Bernhard

  • Ich habe noch eine RG 9, seit 30 Jahren, sowie genauso alte 8 mm Patronen.

    Das ist gegenüber einer 9 PAK von heute eine unglaublich starke Schussleistung und wirklich nicht vergleichbar mit den 400 bar Patronen von heute.

    Auch war da wesentlich mehr CS drin und der Lauf der alten Röhm wesentlich weniger verbaut, mit modernerer Muni repetiert das Teil noch nicht mal...

    Heute ist das, was da vorne rauskommt, dagegen lächerlich. Da ist jedes Billig-Spray effektiver.

  • Ein sehr guter Beitrag. Da ich selbst einer von den Angesprochenen hier bin, kann ich dem im Grundsatz nur beipflichten.

    [size=8]Meine Waffen: Walther und Zoraki.

  • Hier mal was aus eigener Erfahrung:
    Ich wurde im Zug von Paris nach Deutschland von einem Albaner (erfuhr ich hinterher vor Gericht) angepöbelt, meine Freundin als Schlam... bezeichnet, weil ich im oberen Gepäckabteil meine Reisetasche zu nahe neben die des Albaners gestellt (er hatte angeblich ganz zerbrechliche Sachen in seiner Plastiktüte, die ich unabsichtlich mit meiner Reisetasche berührt hatte).
    Es ging hin und her und der Albaner wurde handgreiflich. Darauf fing er sich von mir einen rechten Haken ein und verzog sich aus dem Abteil. Die letzten Worte waren: "Wenn wir in Hamburg ankommen seid Ihr tot!"

    Kurz darauf wurde ich mit meiner Feundin in Aachen kurz hinter der Grenze von der Bahnpolizei aus dem Zug geholt (wir fuhren also zum Glück nicht mehr zusammen bis nach Hamburg). Der Kollege hatte mich angezeigt. Juristisch heißt das: Ich bin Angeklagter, muß mir einen Rechtsanwalt nehen und vor Gericht als schwerer Körperverletzer erscheinen. Der Angreifer ist ein Zeuge, hat den Staatsanwalt alz Anwalt (natürlich kostenlos). Dieser Zeuge wird durch Vereidigung vom Staatsanwalt noch glaubwürdiger gemacht. Glaubt mir, es ist so! Er legte Atteste vor wg. Sehbehinderung etc.... das volle Programm. Zum Glück fand ich noch einen Zeugen, der zu meinen Gunsten aussagte (meine Freundin war ja "voreingenommen"). Ich durfte dann trotzdem 1.000 Euro an eine gemeinnützige Institution überweisen, nach Einstellung des Verfahrens.

    Insgeamt habe ich 1 Jahr schlecht geschlafen (Strafanzeige wegen Körperverletzung tut man mal nicht eben so ab), mußte meinen Anwalt und die 1.000,- Euro bezahlen. Wenn ich mir das Ganze jetzt mit SSW vorstelle, gruselt es mich ganz gewaltig. Laßt bloß die Finger davon, wenn Ihr nicht mindest 3 Zeugen zu euren Gunsten habt!!!
    Ich gebe jedenfalls bei so etwas demnächst Fersengel, bis die Socken qualmen. :D

  • Jerder der hier behauptet so ein bischen CS Gas hält einen nicht davon ab jemand
    weiter zu Attackieren, Anzugreifen oder zu Verfolgen hat deffinitiv keine Ahnung!

    Da darf ich mal gekonnt widersprechen. Ahnung habe ich in der Tat keine, :rolleyes: ist allerdings ein bekannter Fakt, das die Wirkung von CS-Gas bei alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen eingeschränkt sein kann. (Und sind wir doch mal ehrlich, wahrscheinlich 97 % der Personen, der die wir hier reden sind genau das.)
    OC-Gas hingegen nicht. Allerdings ist dieses in Deutschland nur zur Tierabwehr zugelassen, sprich bei Einsatz wirst du dir gleich den nächsten Ärger einfangen.

    Desweiteren schriebst du dass du die: "volle Ladung" von "drei Schüssen" abbekommen hast. Das ist dann in diesem Fall eher Pech für dich und Glück für den Angreifer gewesen. Denn auf kurze Distanz in einer dynamischen Stresssituation mehrmals hintereinander "volle Ladungen" treffsicher zu verteilen halte ich für unwahrscheinlich. Und wenn die Delinquenten nur in eine Wolke reinstolpern, dürfte der Wirkungskoeffizient weiter nach unten zeigen.

    Ich bleibe daher bei meiner Aussage: CS - Gas wird im Zweifelsfall den unterschied nicht ausmachen.

    Gruß vom

    Warlord

    Fliegen ist eine Kunst. Oder vielmehr ein Trick. Der Trick besteht darin sich auf den Boden zu werfen. Aber daneben.

  • Der Kollege hatte mich angezeigt. Juristisch heißt das: Ich bin Angeklagter, muß mir einen Rechtsanwalt nehen und vor Gericht als schwerer Körperverletzer erscheinen. Der Angreifer ist ein Zeuge, hat den Staatsanwalt alz Anwalt (natürlich kostenlos). Dieser Zeuge wird durch Vereidigung vom Staatsanwalt noch glaubwürdiger gemacht. Glaubt mir, es ist so! Er legte Atteste vor wg. Sehbehinderung etc.... das volle Programm. Zum Glück fand ich noch einen Zeugen, der zu meinen Gunsten aussagte (meine Freundin war ja "voreingenommen"). Ich durfte dann trotzdem 1.000 Euro an eine gemeinnützige Institution überweisen, nach Einstellung des Verfahrens.

    Hast noch Glück gehabt, mit einem Freispruch dritter Klasse. Oh und kann auch einem Passieren die haut einer dir die zähne ein du schubst ihn weg und wenn die Polizei ihn abholt macht er eine Gegen Anzeige. Manchmal habe ich das gefühl das Polizei bei Tätern eine Rechtsberatung macht.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (25. Mai 2015 um 01:09)

  • Hi, :^)

    Zitat von »thickerthanasnicker«
    Der Kollege hatte mich angezeigt. Juristisch heißt das: Ich bin Angeklagter, muß mir einen Rechtsanwalt nehen und vor Gericht als schwerer Körperverletzer erscheinen. Der Angreifer ist ein Zeuge, hat den Staatsanwalt alz Anwalt (natürlich kostenlos). Dieser Zeuge wird durch Vereidigung vom Staatsanwalt noch glaubwürdiger gemacht. Glaubt mir, es ist so! Er legte Atteste vor wg. Sehbehinderung etc.... das volle Programm. Zum Glück fand ich noch einen Zeugen, der zu meinen Gunsten aussagte (meine Freundin war ja "voreingenommen"). Ich durfte dann trotzdem 1.000 Euro an eine gemeinnützige Institution überweisen, nach Einstellung des Verfahrens.

    das kann man so nicht stehen lassen. Bevor sich da falsche Vorstellungen bilden. Juristisch ist man dann erst mal Beschuldigter. Du musst Dir keinen Rechtsanwalt nehmen, aber es ist ratsam. Der Angreifer ist in deinem Verfahren Zeuge, in seinem ebenfalls Beschuldigter. Und: Der Staatsanwalt vertritt nicht den Zeugen. Das ist falsch formuliert. Der Staatsanwalt kommt seiner Pflicht der Strafverfolgung nach und befragt in diesem Zusammenhang den Zeugen, um das Strafverfolgungsinteresse des Staates durchzusetzen. Wenn der Zeuge möchte, dass seine Rechte vertreten werden, dann muss er sich genauso einen Anwalt nehmen, wie der Beschuldigte es wahrscheinlich tut. Es ist keine "Schwere Körperverletzung", die bedingt bleibende Schäden beim Opfer, also eine Qualifizierung, - wie bei der "Gefährlichen Körperverletzung" eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gefordert wird.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • "Es ist keine "Schwere Körperverletzung", die bedingt bleibende Schäden beim Opfer, also eine Qualifizierung"

    thickerthanasnicker hat doch geschrieben:

    "Er legte Atteste vor wg. Sehbehinderung"


    Sparky schmeißt mal wieder mit Sachen um sich ohne auch nur den einen dazugehörigen Absatz gelesen zu haben. Und wenn man ihn drauf aufmerksam macht kommen nur Beleidigungen.