Niederländer ersteigert Schreckschusswaffe

Es gibt 120 Antworten in diesem Thema, welches 12.195 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Mai 2015 um 19:07) ist von Sparky.

  • Wie ich schon Anfangs schrieb wäre mir die ganze Sache zu haarig ......
    Würde gerne wissen ob so mancher der hier mitschreibt und Ratschläge ala " schick se weg " gibt auch tatsächlich
    selbst das Risiko eingehen würde ???

    Ich für meinen Teil will lieber Forumskollegen schadfrei halten da die Rechtslage ja doch den ein oder anderen Knackpunkt enthält.

    .............Klingonenschubser..............

  • Dann würde wahrscheinlich keiner auf DAS kommen, was dahinter steckt. Zumindest bis ein Anfangsverdacht da wäre, dass sich jemand an zwei Unterschiedliche Sendungen mit dem gleichen Namen... aber dann müsste er ja immer noch wissen für was die Einzelteile sind... Ja, Moment mal, wohl doch eher nicht. Wenn man das mal visualisiert kommt man drauf: Die wesentlichen Teile von Schusswaffen erkennt doch jeder, oder?

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Dann müsste auch der Versender in China Ärger bekommen wenn der Zoll hier die Plagiate rausfischt...den Ärger hat dann aber nur der Empfänger...

    Äh? Jetzt bringst aber was Durcheinander.
    In dem Beitrag von Floppy ist die rede von Einem Deutschen Gesetz gegen das eine Versender aus Deutschland verstoßen würde wenn er sich keine Genehmigung zum Verbringen(Versenden, Exportieren, was auch immer) einer Waffen in ein anderes EU Land besorgt.

    Ob der Versender aus China einer Ware die in der EU oder Deutschland als Plagiat gilt in China gegen ein Gesetz verstoßt steht auf nem ganz anderen Zettel.

  • ....


    Nö, ist es nicht, aber das wurde weiter vorne schon diskutiert.

    Doch ist es. Es ist gesetzlich nicht verboten Waffen per Post zu verschicken, aber wenn eine Sendung verschwindet oder beschädigt wird bleibt man auf den Kosten sitzen da der Versand gegen die AGB der Post verstoßen hat.

    Strafrechtlich gesehen ist es aber absolut irrelevant...

    Zitat

    In dem Beitrag von Floppy ist die rede von Einem Deutschen Gesetz gegen das eine Versender aus Deutschland verstoßen würde wenn er sich keine Genehmigung zum Verbringen(Versenden, Exportieren, was auch immer) einer Waffen in ein anderes EU Land besorgt.

    Waffen die hier frei ab 18 sind müssen bei einem Export oder Import nicht speziell gemeldet werden, steht in einem anderen Post von Floppyk weiter unten.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Die Überweisung des Geldes durch den Gebotsabgebers.


    Das ist keine Dienstleistung.

    Und wenn der Versand nicht erlaubt ist wie bekommst du deine SSW vom Händler? Gibt ja mehr als DHL.


    Ich frage mich ob du den Thread überhaupt gelesen hast? Hier geht es um internationalen Versand (Holland ist kein Bundesland der BRD..), für den andere AGB's bei der Post und bei DHL gelten als für inländischen Versand.

  • .....
    Also, ich tendiere ganz klar zu Floppys Interpretation. Es ist aber nicht nur das Waffengesetz was hier entscheidend ist, sondern wie festgestellt auch zollrechtliche Vorschriften. Und: Wenn es dementsprechende Tatbestände sind, die grenzüberschreitend verwirklicht werden, dann kommt auch als mögliche Strafvorschrift das Begehen von Auslandsstraftaten in Betracht.....

    Innerlich gebe ich ebenfalls Floppyk recht. Nicht wegen des Waffengesetzes oder der Zollvorschriften alleine, wobei die letztere dem ja auch widerspricht, sondern wegen des europäischen Gedankens und einer mir fehlenden Logik in diesem Zusammenhang.
    Und deshalb werde ich in dieser Richtung der dem Zoll vorstehenden Behörde Fragen stellen, und wenn sie mir keine oder ausweichende Antworten geben sollte, werde ich diese Fragen über den MdB Bosbach an diese Stelle richten.

    Es sind vor allem zwei Punkte die mir nicht einleuchten bei den Zollvorschriften.
    Wie reagieren die deutschen Zöllner wenn sie im Gepäck eines Deutschen, der nach Holland einreisen will, eine Schreckschußwaffe finden.
    Nach ihren eigenen Vorschriften müßten sie ihn ohne Kommentar ziehen lassen, wohlwissend das er automatisch nach dem Überschreiten der Grenze nach holländischem Recht eine Straftat begeht?

    Der andere Punkt, das Verbringen über den Postweg, ist ähnlich gelagert. Da würde bei einer möglichen Kontrolle auf deutscher Seite nichts geschehen, obwohl das Empfängerland klar ersichtlich ist, weil das nach deutschem Recht in Ordnung ist?
    Diese in Deutschland als legal angesehene Sendung wird dann beim Grenzwechsel nach Holland automatisch nach den holländischen Gesetzen illegal und rechtswidrig?

    Wo bleibt da der europäische Gedanke der Zusammenarbeit auch auf diesen Gebieten?

    Wenn da keine abweichenden Vorschriften existieren schwebt eine offensichtliche Rechtsunsicherheit über den Köpfen der Bürger beider Länder, die sie im Fall der Fälle auszubaden haben.
    Und da möchte ich mehr darüber wissen - und Rechtssicherheit.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Na dann warte mal ab bis der falsche die Plempe in die Hand bekommt.


    Das ist wieder eine andere Geschichte...

    Zitat

    Wie reagieren die deutschen Zöllner wenn sie im Gepäck eines Deutschen, der nach Holland einreisen will, eine Schreckschußwaffe finden.
    Nach ihren eigenen Vorschriften müßten sie ihn ohne Kommentar ziehen lassen, wohlwissend das er automatisch nach dem Überschreiten der Grenze nach holländischem Recht eine Straftat begeht?

    Prinzipiell ja, denn die sind nur dazu da deutsches Recht zu überwachen. Aber alles graue Theorie, denn eine Grenzstation zwischen D und NL gibts nicht (Schengen Raum), daher finden Kontrollen höchstens im Hinterland statt (bis 10km). Das findet aber wohl eher im deutschen Raum statt, wegen gewisser Kräuter die hier verboten und es in NL eben nicht sind....

    Zitat

    Holland ist kein Bundesland der BRD

    Die königliche Familie Oranje, oder Oranien, ist der in den Niederlanden regierende Teil des Hauses Nassau...

    http://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Nassau

    Die Burg des Hauses Nassau befindet sich im gleichnamigen Ort Nassau, und der ist im Rhein-Lahn-Kreis und liegt bekanntlich in Hessen....und das ist in Deutschland...

    Also es gibt da sehr viele Verstrickungen der Länder untereinander, zum Beispiel war Kaiser Wilhelm II auch der Enkel von Königin Victoria von England, und der Cousin von Zar Nikolaus....hat trotzdem Krieg gegeben....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (15. Mai 2015 um 21:00)

  • Na ja, ob da nun Grenzstationen stehen oder nicht, und Kontrollen stattfinden oder nicht ist mir bei meiner Frage nicht wichtig.

    Sie zielt darauf ab ob es sinnvoll ist das die Gesetze des einen Landes Rechtsverletzungen im anderen Land ermöglichen, ob von der einen Seite wie von der anderen Seite.
    Und da besteht nach meinem Verständnis gerade beim Verbringen über den Versandweg Handlungsbedarf.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Hallo,

    was wäre eigentl. wenn man den Artikel zerlegt und in 3-4 separaten Paketen versendet?

    netter Gruß

    Hallo,

    mache ich ungern und äußerst selten, dennoch aus Neugier, meine eigene Frage nochmals zitiert.
    Insgesamt verhält es sich m.M. innerhalb dieses Thread unter vielen Hobbyjuristen so, dass die Tendenz dahin geht:
    'Welche Meinung die meiste Zustimmung bekommt, ist die richtige'. Was jedoch alles sehr subjektiv und schwammig macht,
    jedoch ist das wohl ein anderes Thema und im www obligatorisch.

    netter Gruß

  • Hi, :^)

    Die Überweisung des Geldes durch den Gebotsabgebers.

    also das ist doch keine Dienstleistung, ich bitte Dich. :confused2:

    Wegen dem zerlegt Verschicken:

    Wesentliche Teile von Schusswaffen sind doch den Schusswaffen gleich gestellt, oder? Und dann macht es faktisch keinen Unterschied. Wenn es nur Schräubchen und Griffschalen wären, dann könnte es klappen. Hatte da ja schon kurz was dazu... :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (15. Mai 2015 um 21:09)

  • Ich frage mich ob du den Thread überhaupt gelesen hast?

    Im Grunde ist es nichts anderes als ob jemand im Ausland ein Luftgewehr bestellt und nach Deutschland senden läßt. Mir wäre da kein Fall bekannt das der Händler dafür bestraft worden wäre. Auch wenn das Ding mehr als 7,5 Joule hat.


    @ Sparky Betrug wird im StGB Erschleichung einer Dienstleistung genannt.

    Das Problem ist das die Gesetzgeber zwar Europa Gedanken predigen aber sich eher um den Krümmungswert von Bananen kümmern.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (15. Mai 2015 um 21:21)

  • Hallo Sparky,

    möchte dir nicht zu nahe treten und finde es prima das du dazu deine Meinung geäußert hast,
    jedoch ist mir hierzu ein einzelner Aspekt nicht genug.
    Nicht falsch verstehen, natürl. sollte man das nicht "weiterspinnen" und auf z.B. scharfe Waffen ummünzen,
    hier geht es aber um eine Schreckschusswaffe bei der -so wie anfangs gelesen- es inhaltlich darum geht das in NL die besagten Waffen
    nicht wie scharfe aussehen dürfen. Versendet man das nun zeitl. versetzt in Einzelteilen, sieht es objektiv und für sich gesehen
    doch nicht aus wie eine optisch scharf aussehende Schreckschusswaffe oder?

    netter Gruß

  • @ Ballistic

    Grins, man unterschätzt sicher im Allgemeinen die Kenntnisse der Zöllner die an diesen Sichtgeräten stehen.
    Wäre ich in dem Fall holländischer Zöllner kämen mir sofort zwei Gedanken.
    Der erste wäre, da verschickt einer ne Schreckschuß in Einzelteilen. :D
    Der zweite wäre, da besitzt einer bei uns illegal ne Schreckschuß und läßt sich Ersatzteile kommen.
    Und in beiden Fällen würde ich die Teile beschlagnahmen. :D

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Hi,

    @ Sparky Betrug wird im StGB Erschleichung einer Dienstleistung genannt.

    Betrug im StGB ist Betrug. § 263 StGB. So wird nicht gesplittet. Allein bei der Unterschlagung gibt es noch so etwas wie eine andere Definition, wenn es Veruntreuung ist..

    so einen MIST habe ich jetzt wirklich noch nie gehört. :(

    @ Ballistics: Ja, kein Thema. :D Aber auch wenn die Waffe als solches nicht zusammengesetzt ist, ... es erkennt doch jeder an Schlitten, Griffstück... was es sein muss. Und wenn die "wesentlichen Bestandteile einer Schusswaffe" ,genau so als Einzelteile, wie eine komplette Waffe behandelt werden, dann wäre es doch egal, ob auseinandergenommen oder nicht. Dann wäre doch der Schlitten schon der komplette Verstoß. Und das die dort, wo das Ding hingehen soll, genau die gleiche Definition haben, das weiss ich zufällig. :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Im Rhein-Neckar-Gebiet ist neulich erst einer Hops genommen worden der sich wesentliche Teile aus dem Ausland in technischen Geräten versteckt hat liefern lassen.

    Jhary
    Der Tatbestand hier wäre Betrug, vielleicht auch noch Vorsätzlich, aber nicht Erschleichung einer Dienstleistung. Das Bezahlen eines Artikels ist keine Dienstleistung.

  • Im Grunde ist es nichts anderes als ob jemand im Ausland ein Luftgewehr bestellt und nach Deutschland senden läßt. Mir wäre da kein Fall bekannt das der Händler dafür bestraft worden wäre. Auch wenn das Ding mehr als 7,5 Joule hat
    Das Problem ist das die Gesetzgeber zwar Europa Gedanken predigen aber sich eher um den Krümmungswert von Bananen kümmern.


    Der Versender würde Ärger bekommen wenn er aus einem Land versendet in dem das verboten ist; z.b. in Schweden wäre das so, mWn.
    Hier wird immer angenommen das der Versender Probleme aus Holland bekommen könnte. Davon ist jedoch nicht die Rede. Sondern ob er Probleme hier mit dem Deutschem Gesetz bekommt.

    Ich will mich garnicht weitet beteiligen. Ich finde es nur witzig.

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (15. Mai 2015 um 21:46)

  • Im Rhein-Neckar-Gebiet ist neulich erst einer Hops genommen worden der sich wesentliche Teile aus dem Ausland in technischen Geräten versteckt hat liefern lassen.

    Nach Deutschland hat der liefern lassen nicht raus und der Händler ist Straffrei


    Jhary
    Der Tatbestand hier wäre Betrug, vielleicht auch noch Vorsätzlich, aber nicht Erschleichung einer Dienstleistung. Das Bezahlen eines Artikels ist keine Dienstleistung.

    Sorry aber im StGB steht nirgends das Wort Betrug die Juristen nennen das nunmal Erschleichung einer Dienstleistung. Es gibt ja auch keine Beamtenbeleidigung sondern nur Beleidigung.

  • Also Jhary, was redest Du denn für einen Käse? Dann schau Dir doch mal § 263 StGB an. Von Dir kommt immer wieder so ein Mist, sorry, dass ich das jetzt mal sage. ;(

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.