Walther LP53

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 2.182 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Mai 2015 um 18:45) ist von broohlyn.

  • Hallo Forum

    Könnte eine LP53 haben,die mit dem Schwalbenschanz.Hat kein "F" daher meine Frage zur Legalität,weiss jemand bis wann die so gebaut wurde?
    Seriennummer habe ich momentan nicht zur Hand.
    Sowie ich verstanden habe,waren die Schwalbenschwänze noch vor denen mit dem schrägen Abschluss.

    Gruß Max

  • Eigentlich ich das Herstellungsjahr nicht weiter Relevant. Die LP53 war vor der F-Pflicht in Deutschland legal und frei im Handel erhältlich, damit darfst Du sie genau so besitzen wie eine LuPi mit F.


    Kauf sie! Meine LP53 habe ich geerbt. Damit wurde richtig viel geschossen und sie funktioniert hervorragend. Der Griff ist dem der P38 nachempfunden und die Waffe besitze einen extra Rückschlag zum Training für GK Schützen.

  • Anlage 2, 1.2 WaffG


    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind

    Es ist absolut unstrittig, dass die Walther LP53 dazu gehört. Zur Rechtssicherheit kannst Du dir diese Stelle aus den Gesetz kopieren und dazu was schlaues über die Pistole von Wiki oder aus einem Buch. Wenn Du magst kann ich Dir auch was aus den Buch "Walther eine deutsche Erfolgsgeschichte" abfotografieren. Dann melde Dich per PN.

  • Das Gesetz mit der F-Pflicht trat doch erst1972 in Kraft und wurde dann mit der Freistellung bis 1970 vordatiert.
    Somit gab es ja im Nachhinein viele illegale Druckluftwaffen aus der Zeit 70-72,wo es das "F" ja noch nicht gab.
    Egal ob unter oder über 7,5J. ?(

  • Zitat

    Somit gab es ja im Nachhinein viele illegale Druckluftwaffen


    Die gab es nur, wenn genau diese Dinger 1973 nicht angemeldet wurden.
    Bis zu diesem Termin konnte man jede Langwaffe kaufen. Nicht nur
    Druckluftwaffen. Die Rechtslage ist eindeutig. Eine nicht gemeldete
    Druckluftwaffe aus dieser Übergangszeit ist nicht weniger illegal, als ein
    nicht gemeldetes KK Gewehr.

    Klaus

  • Stimmt, das ist mir noch gar nicht aufgefallen, dass es da zwei Jahre Differenz gegeben hat. Ich habe aber noch nie gehört dass es aus der Zeit EWB pflichtige Druckluftwaffen gibt?

    Ich hab grade im Polizeiwaffenkalender (sehr dickes WaffG Buch) von 1982 nachgelesen. Da steht auch nichts drin, dass es EWB pflichtige Waffen aus den drei Jahre gibt. Andere "Quellen der Rechtssprechung" kann ich leider erst in einigen Tagen einsehen.

    Evtl weiß hier einer aus dem Forum was genaues?

  • Danke für die Antworten

    Um nochmal auf meine Frage zurückzukommen,weiß denn jemand bis wann die Version mit dem Schweif gebaut wurde?

  • Nachdem Walther 1993 von Umarex übernommen wurde, könnte man da mal anfragen, vielleicht über deren Pressesprecher Ulrich Eichstädt der hier bei uns Mitglied ist.
    Kann ja sein das man da noch Unterlagen hat die Aufschluß geben können.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • In dem seeeehr dicken Walther Buch steht leider nicht mehr drin. Da ist nur das eine Bild. Vermutlich muss man da ne Weile googeln, evtl. auch auf englisch. Die Amis mögen und sammeln gerne alte Walther Pistolen.

    Und LuPi ist leider gar nicht mein Fachgebiet.

  • Die "Weitschussgewehre", wie zB das HW35 waren natürlich bis 1973 genau
    wie die KK Gewehre frei zu erwerben. Die hatten das F Zeichen natürlich nicht.
    Genau um diese Gewehre ging es hauptsächlich.

    Die beiden Ausführungen der LP 53 haben nichts mit Vor oder Nach F Zeit zu tun.
    Man kann aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen,
    dass Walther spätestens am Stichtag die Pistolen mit dem F Zeichen versehen hat.
    Wann genau die Griffstücke geändert wurden kann ich auch nicht sagen. Da müsste
    man in Ulm nachfragen, wann genau die Werkzeuge geändert wurden. Oft werden
    solche Änderungen in Prospekten als Neuerung thematisiert.

    In der Bedienungsanleitung der LP53 mit neuem Griffstück ist zB auch schon das
    Walther LGR und die LP3 abgebildet und vom Druckereicode könnte die Anleitung
    1974 entworfen worden sein. Das als groben Anhaltspunkt.

    Gruß Klaus

  • .... Da müsste man in Ulm nachfragen, wann genau die Werkzeuge geändert wurden. .....

    Ja klar, bei Umarex braucht man gar nicht Fragen wie ich vorher schrieb. Ulm ist die relevante Adresse. Sorry.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Müßte dann laut Liste eine vor 69 sein,ich mein ich kann mich an 09...... erinnern.
    Sollte die Liste stimmen,sind wohl alle ab 70 ge "F" t und es ergibt sich die Frage nach illegal oder nicht erst gar nicht,sowie Klaus es geschrieben hat :winke: