Gute Idee für meinen Blauen, beim Nickel soll alles schön Bling Bling sein
Umarex Colt Single Action Army Peacemaker
Es gibt 6.953 Antworten in diesem Thema, welches 1.255.779 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Ich habe Antwort vom Händler wegen dem Wackellauf:
Wird zum Hersteller geschickt und kostenpflichtig repariert, da der Schaden durchs abschleifen der Brünierung entstanden sei.
Das ist natürlich Quatsch und ich habe dem wiedersprochen und darauf hingewiesen, dass das Problem bekannt iat. Zum Glück über PayPal bezahlt, bin gespannt was da noch wird.
Vom Colt SAA bin ich vorerst geheilt, leider.
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Wird zum Hersteller geschickt und kostenpflichtig repariert, da der Schaden durchs abschleifen der Brünierung entstanden sei.
Wie jetzt, abschleifen der Brünierung... ich dachte Du hast einen Antik, der gehört doch so. Oder hast Du was dran verändert?
Klingt mir ziemlich nach Bullshit.
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reden wir hier jetzt über umarex ?
Hat der Händler das gesagt oder hat er das nur weitergegeben was Umarex dazu gesagt hat?
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Ich habe meinen mit Schleifwolle noch etwas Antiker gestaltet und die Handgriffe mit einer Drahtbürst bearbeitet, damit die nicht ganz so nach Kunststoff aussehen. Nichts was einen Lauf lockern sollte.
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reden wir hier jetzt über umarex ?
Nein über den Händler. Dieser weigert sich Gewährleistungsansprüche zu akzeptieren, da ich den Colt verändert habe. (Abgeschliffen)
Der Händler hat mit Umarex noch keinen Kontakt gehabt. Die wollen das wohl einfach in die Umarex Reperaturabteilung weiterleiten. Vertragspartner ist ja aber der Händler.
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Ja der Händler macht sich das aber leicht!!!!
Vor allen hat er das gar nicht zu entscheiden sondern Umarex! Wenn Umarex sagt ,ja das ist ein Garantiefall dann kann er sich auf den Kopf stellen .
Für mich hört sich das an als wolle er an dir nochmal richtig abkassieren
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Wer ist den der Händler wenn ich mal fragen darf.
Vor allem kannst du soviel verändern wie du möchtest, solange du den Revolver nicht aufschraubst weil dann wäre deine Garantie erloschen
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Ja der Händler macht sich das aber leicht!!!!
Vor allen hat er das gar nicht zu entscheiden sondern Umarex! Wenn Umarex sagt ,ja das ist ein Garantiefall dann kann er sich auf den Kopf stellen .
Ganz falsch. Der Händler hat die gesetzliche Gewährleistung
zu erfüllen, auch wenn Umarex njet sagen würde.
solange du den Revolver nicht aufschraubst weil dann wäre deine Garantie erloschen
Garantie gibt Umarex - das geht den Händler nix an.
Aber die Gewährleistung (die hast du sicher gemeint)erlischt natürlich nicht durch aufschrauben.
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Vertragspartner ist ja aber der Händler.
Völlig richtig. Mach Ihm klar daß dies eine
Gewährleistung ist die nichts mit der äußerlichenVeränderung zu tun hat.
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Bestellt habe ich den Revolver bei 4komma5. Gefallen lasse ich mir das nicht. Habe jetzt noch eine Mail mit all meinen Argumenten geschrieben. Vorallem, dass die nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen.
Ich hätte die Wahl: entweder (eventuell) kostenpflichtig zu Umarex oder kaputt zu mir zurück.
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Ja der Händler macht sich das aber leicht!!!!
Vor allen hat er das gar nicht zu entscheiden sondern Umarex! Wenn Umarex sagt ,ja das ist ein Garantiefall dann kann er sich auf den Kopf stellen .
Ganz falsch. Der Händler hat die gesetzliche Gewährleistung
zu erfüllen, auch wenn Umarex njet sagen würde.
solange du den Revolver nicht aufschraubst weil dann wäre deine Garantie erloschen
Garantie gibt Umarex - das geht den Händler nix an.
Aber die Gewährleistung (die hast du sicher gemeint)erlischt natürlich nicht durch aufschrauben.
Stimmt ,genau das habe ich gemeint
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Bestellt habe ich den Revolver bei 4komma5. Gefallen lasse ich mir das nicht. Habe jetzt noch eine Mail mit all meinen Argumenten geschrieben. Vorallem, dass die nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen.
Ich hätte die Wahl: entweder (eventuell) kostenpflichtig zu Umarex oder kaputt zu mir zurück.
Also ich hatte mal mit denen so nen ähnlichen Fall da haben sie überhaubt nix gesagt das der Revolver äußerlich nicht mehr dem Original (Patina) entsprach und haben das Ding repariert und nix verlangt ... Komisch muss wohl ein neuer Mitarbeiter sein
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Und um es ganz verwirrend zu machen, nehmen wir noch die Sachmangelhaftung mit dazu.
Der Händler ist hier in der Pflicht - ganz klar. § 477 BGB greift erst nach 6 Monaten.
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Aber die Gewährleistung (die hast du sicher gemeint)
erlischt natürlich nicht durch aufschrauben.
Neeeejaaaaanein...also bei den Airsoftwaffen ist sogar so, das die Gearboxen ein Siegel haben, sobald da was aufgemacht wurde, das Siegel gebrochen ist, isrt es vorbei mit den Ansprüchen.
ABER...wir reden hier ja auch nicht von der Teczhnik, sondern dem Äußern, das dort etwas verändert wurde, geschliffen, was aber nicht den Umstand des Wackellaufs gefördert hätte.
Sei es drum, da ist ein richtig ar$chiger Mitarbeiter, Sachbearbeiter, verlange einfach die Kundendiesntleitung zu sprechen, wenn Du mit dem Dödel nicht weiter kommst...pffff, Sachen gibts. -
Die Angestellte per Mail ist der Meinung und auch die Telefonmitarbeiterin hat nichts anderes gesagt. Auf die Frage an wem ich mich wenden solle, meinte die an die Frau mit der ich Mails schriebe.
Langsam komme ich mir verarscht vor.
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Langsam komme ich mir verarscht vor.
Ware verpacken mit Beschreibung des Mangels. Zurück schicken mit klarer Ansage:
Entweder Reparatur ohne Kosten oder Erstattung des Kaufpreises.
Diskussionen am Telefon oder per Email bringen da nichts.
Das ist ein Sachmangel und der Verkäufer ist in der Haftung bis sechs Monate ab Kaufdatum.
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Ganz genau und nur um es im Hinterkopf zu haben, der Händler darf bis zu dreimal nachbessern eher er die Ware tauschen muss.
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Nicht ganz, der Hersteller hat das Recht der dreimaligen Nachbesserung.
Der Händler hat lediglich die Pflicht, es an den Hersteller weiter zu leiten.
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