Crosman 2240 auf 4,5 mm umbauen ?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 11.530 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. März 2015 um 12:36) ist von MarcKA.

  • Doch, kalibergleicher Wechsellauf ist auf jedem Fall in Ordnung. Nur wenn die Waffe so geändert wird, dass Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, dann sieht das doch genauso aus, wie das im obig zitierten Waffengesetz geschrieben wurde, oder etwa nicht?

  • Na dann isser kräftig auf dem Holzweg. Das hieße ja zb. das man sein Wechselsystem von 9 Para auf .22lr nicht selber montieren darf...

    PS: Es wird hier, wie fast überall, das falsche Wort verwendet. Es muss Austauschlauf heißen. Nicht Wechsellauf.

  • Doch, kalibergleicher Wechsellauf ist auf jedem Fall in Ordnung. Nur wenn die Waffe so geändert wird, dass Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, dann sieht das doch genauso aus, wie das im obig zitierten Waffengesetz geschrieben wurde, oder etwa nicht?


    Ne ich meine z.b. ein Wechsellaufsystem das aus eine Glock17 Kaliber 9mm eine Kaliber .22 macht. Da bin ich mir sehr sicher das ich das selber einbauen darf.

  • Ein Widerspruch zwischen Gesetz und Handhabung. Wen wundert denn das noch heutzutage? Intellekt und Vernunft hat mit dem Waffengesetz nun wirklich nicht mehr viel gemeinsam. Als Grund könnte man anführen, dass das Gesetz von Politikern gemacht wurde...

  • Na dann isser kräftig auf dem Holzweg. Das hieße ja zb. das man sein Wechselsystem von 9 Para auf .22lr nicht selber montieren darf...

    PS: Es wird hier, wie fast überall, das falsche Wort verwendet. Es muss Austauschlauf heißen. Nicht Wechsellauf.

    Genau das meine ich. Wenn man das bei net Glock von 9mm auf .22 selber darf, warum sollte mane s bei nem LG von 5,5 auf 4,5 mm nicht auch selber machen. Ich habe das nur extra etwas in Frage gestellt, damit es besser klar wird.
    Bdw.. ich meinte schon Wechsellauf. beim Austauschlauf bleibt das Kaliber ja gleich. (oder?)

  • Ne ich meine z.b. ein Wechsellaufsystem das aus eine Glock17 Kaliber 9mm eine Kaliber .22 macht. Da bin ich mir sehr sicher das ich das selber einbauen darf.

    Sicher? Wo steht, dass das Tauschen von in-WBK-eingetragenen-Wechselsystemen von der "Erlaubnispflicht zur nichtgewerbsmäßigen Bearbeitung von Schusswaffen" ausgenommen ist? Könnte es evtl. sein, dass das noch keinem Aufgefallen ist und auch besser so ist?

  • Ja sicher.
    ansonsten machich mich ka strafbar wenn ich am Sonntag erst ne Stunde Gk schieße dan ds Wechselsystem montiere und dann KK schieße.
    Zumindest wird das so gehandhabt.

  • Bildstock
    Wenn du deinen 4,5 mm Lauf auf 5,5 mm aufziehst dann bearbeitest du.
    Wenn du deinen 4,5 mm Lauf mit einem 5,5 mm Lauf austauschst dann bearbeitest du nicht, du montierst.

  • Das bedeutet doch, die Punkte 3.1 bis 3.7 sind alles wesentliche Teile einer Schusswaffe.

    Sobald das Kaliber gewechselt wird, spricht das Gesetz eindeutig von "erlaubnispflichtigem Bearbeiten von Schusswaffen", auch wenn am Lauf selbst nichts mehr bearbeitet werden muss.

  • ich meinte schon Wechselsysteme bei denen man nicht nacharbeiten muss. Aber man ändert Trotzdem das Kaliber. Aber eigentlich tut man das ja auch nicht weil ja das Wechsel system einer Waffe gleichgestellt ist. Beim Montieren Ändert man also nicht das Kaliber der Waffe, sondern Fügt dem Wechselsystem einen Griff hinzu, wodurch das Kaliber des Wechselsystems ja nicht geändert wird.

  • Danke Jollyhoker. Endlich hat jemand Begriffen, warum die WS in der WBK eingetragen werden. Das war die Erklärung, die die ganze Zeit über gefehlt hat.


    Naja, das lernt man unter Umständen bei der Sachkunde.


    Meine Frage ist aber was Ist ein LG Lauf im sinne des WaffG der an ein LG ohne bearbeitung montiert wird.

    Austauschlauf? Ne weil das Kaliber sich ja ändert.
    Wechsellauf? Ne weil er ja nicht bearbeitet wird( oder ist das bearbeiten eine AND verknüfung? d.h. ist es nur ein WL wenn er das Kaliber ändert und bearbeitet werden muss; oder auch wenn er nur das Kaliber ändert? Letzteres wohl nicht, eigendlich ist das klar Formuliert)
    Wechselsystem? Ne weil ja kein Verschluss dabei. Zumindest in diesem Fall.

    2 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (1. März 2015 um 21:42)

  • Hmm, was möchtest du damit sagen?

    Gruß
    Daniel

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (2. März 2015 um 07:53)

  • Na, das scheint wieder solche eine gewohnheitsmäßige Handhabung zu sein, die bei genauerem Hinsehen gegen diese willkürlichen Behördenregeln verstößt, von der Behörde jedoch, evtl. aus Unkenntnis geduldet wird und noch nie vor Gericht von einem Richter beurteilt wurde. Da, wo man dem Gesetzgeber noch keine konkrete Veranlassung aufgezwungen hat, wird dieser auch nicht tätig werden und alles bleibt wie bisher, solange es eben funktioniert.

  • Was Mark meinte ist das man bei einem Einsteckauf auch das Kaliber ändert(ganz ovne BüMa). Also das kann jeder halten wie ein Dachdecker. Es wird immer jemanden geben der es einfach nicht wahr haben will. Ich habe schon erlebt das da für so manchen eine ganze Welt zusammen gebrochen ist, weil man ihnen nahegebracht hat das sie falsch liegen.

  • Was mir jetzt erst einfällt...

    Es gibt da ein größeres Problem. Auf der Waffe steht 5,5mm, also ist das nicht erlaubt mit dem 4,5mm Lauf.

    Hatte mich mal erkundigt bei der HW45 mit dem Wechsellauf. Rechtlich gesehen darf man nicht einfach bei ner 5,5mm 45er den 4,5mm Lauf einbauen, das Kaliber auf der Waffe muss stimmen.

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