Erwerb einer GK Ordonnanzwaffe auf gelbe WBK - eine kurze Einschätzung benötigt!

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 11.001 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Dezember 2016 um 09:12) ist von More.

  • Hallo ger 2206!

    Die Antwort ist Nein, weil es a) keine Pumpe ist sondern eine Selbstladeflinte, und b) auf Gelb Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen eingetragen werden. Also keine Repetierflinten.

    Gruß,
    Esti

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Es werden auch keine Repetierflinten mit gezogenen Läufen auf Gelb eingetragen. Das mal vorab, falls der Gedanke auch noch kommt.
    Aber man kann auch als Sportschütze Selbstlade- oder Repetierflinten auf Grün bekommen, jedoch nur, wenn der Verband dafür eine Disziplin bietet und man diese auch im Verein nutzen kann.

  • Es werden auch keine Repetierflinten mit gezogenen Läufen auf Gelb eingetragen. Das mal vorab, falls der Gedanke auch noch kommt.

    Ich weiß nicht genau, worauf Sie hinauswollen, aber schon vordergründig betrachtet ist diese Behauptung eine contradictio in objecto: Eine Flinte hat per definitionem einen glatten Lauf, eine Flinte (ob Kipplauf oder VSR oder was auch immer) mit gezogenem Lauf gibt es nicht. also, was wollen Sie eigentlich genau sagen?
    Außerdem ist in § 14 abs.4 WaffG nur von gezogenen Lauf die Rede, nicht von Flinte oder Büchse. Und da § 14 Abs.4 nun mal ausdrücklich Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen erfaßt würde mich doch interessieren, wie Sie Ihre Behauptung, es würden keine Repetierflinten mit gezogenen Läufen (siehe oben) eingetragen, anhand des Gesetzes begründen wollen?

  • Aus dem Gedächtnis heraus: es gab mal eine Innenministerkonferenz auf der festgelegt wurde das ein Flintenlauf halt immer ein Flintenlauf bleibt...egal ob glatt oder gezogen. Und somit der eigentliche Charakter der Waffe nicht verändert wird, da nach wie vor damit Schrot geschossen werden kann. Aber wie das genau in Paragraphen gebacken wurde (u.U. gar nicht?) würde mich auch interessieren...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Die Innenminister, die mit dem Grundgesetz ohnehin auf Kriegsfu leben, können beschliessen was sie wollen. Maßgeblich ist zunächst das WaffG und die AWaffV. Erst recht, wenn sie von Flinte und Büchse faseln, was im WaffG nun mal überhaupt keinen Niederschlag findet. Allenfalls auf die amtliche Begründung zu dieser Regelung kann man zurückgreifen, und daraus ergibt sich, daß die Abgeordneten zuviel Action-Filme sehen und meinten, eine sog. Pumpgun sei das Böse an sich - das sind aber Glattläufler, sog. VSRF, sei es mit Kolben, sei es mit Pistolengriff. Daher sind auch Glattlauf-Repetierer von § 14 Abs.4 ausgenommen und bedürfen eines expliziten Bedürfnisnachweises.
    Eine andere Frage ist, wie sich die Praxis der einzelnen WaffBehörden gestaltet. Da müßte man halt zur Not klagen.

  • Es gibt die allseits bekannten Vorderschaftrepetierflinten im Schrotklaliber mit glattem Lauf. Diese sind nicht über die gelbe Sportschützen-WBK zu erwerben. Dann gibt es Vorderschaftrepetierflinten im Schotkaliber mit gezogenen Läufen, die für das Schießen mit Slugs konzipiert sind. Definitionsgemäß würden Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen auf Gelb gehen, das haben auch wohl einige Sportschützen bekommen, aber nach einer früheren Innenministerkonferenz der Länder wurde beschlossen, diese spezielle Waffenart nicht mehr auf Gelb zu zulassen. Das ist aber nun auch nicht mehr neu.

  • Ich weiß durchaus, worum es bei der Beschränkung in § 14 Abs.4 auf gezogene Läufe geht, was ausgeschlossen werden sollte - siehe mein vorheriges post.
    Aber nochmal:
    Die Innenminister können beschließen, was sie lustig sind - relevant wird dies nur, wenn daraus ein Gesetz wird oder wenigstens eine Rechtsverordnung, die auf Grundlage und im Rahmen einer gesetzlichen Ermächtigung beschlossen und verkündet wird. Und gegen das Gesetz - hier § 14 Abs.4 WaffG - geht schon mal gar nicht.
    Also, was bitte ist nun die rechtlich verbindliche Grundlage für die Behauptung, "Repetierflinten mit gezogenen Läufen" dürften auf Gelb nicht eingetragen werden?
    Und nochmal: Eine Langwaffe mit gezogenem Lauf ist keine Flinte. Und das WaffG orientiert sich außerde nicht an den tradierten Begriffe "Flinte" und "Büchse" sondern "spricht von gezogener Lauf".

  • Wenn es keine Flinte mehr ist dürfen damit auch keine Flintendisziplinen mehr geschossen werden, und eine Büchsendisizplin in Schrotkalibern git es auch nicht = kein Bedürfniss = kein Erwerb auf Gelb
    Per Definition sind die Züge einer Flinte keine Züge, also keine Waffe mit gezogenem Lauf = Wieder kein Erwerb auf Gelb
    Das kannst du drehen wie du willst eine Pumpflinte geht nicht auf Gelb.
    Im Zweifel wird es ein Gericht klären, die sagen dir dann schon was die Intension des Gesetzgebers nach ihrer Auffassung war. Da wurden schon ganz andere Sachen gekippt, ich sage nur Halbautomatenverbot für Jäger...

  • Es ergibt sich aus der Sache der Flinte mit gezogenem Lauf ja erst mal ein ganz anderes Problem. Wenn das Teil als Büchse eingetragen werden könnte, welche Disziplin gibt es dann für Büchsen im Kaliber 12?
    Und damit wäre wahrscheinlich das Bedürfnis auf Gelb nicht mehr gegeben.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • "Per Definition" .... wo seht das, bitte? Wir reden hier nicht über Verbandsgeschwätz, wir reden übers WaffG. Und da bei Gelb keine Bedürfnisbescheinigung erforderlich ist kommt es hier auch nicht auf irgendwelche eigenmächtige Sonderlocken der Verbände an.
    Also nennen Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage oder zumindest Rechtsprechung, aus der hervorgeht, daß ich eine sog. "Flinte" mt gezogenem Lauf nicht auf Geld erwerben könnte. Die Hersteller können das Teil nennen wie sie sollen, denn das das Gesetz nun mal auf den gezogenen Lauf abstellt und nicht darauf, ob der Hersteller die Hardware als Büchse oder Flinte bezeichnet, und es auch nicht darauf ankommt, daß/ob irgendwer die Züge weg- oder umdefinieren möchte, ist allein das Merkmal des gezogenen Laufs maßgeblich. Und dies solange, bis entweder das Gesetz geändert wird oder die Rechtsprechung entscheidet, daß mit "gezogener Lauf" nicht dies sondern "Nicht-Flinte" gemeint sei, wie immer man dies auch definieren und abgrenzen möchte,
    Hier geht´s um rechtliche Fragen, also bitte auch die entsprechenden Regeln beachten.


  • Und nochmal: Eine Langwaffe mit gezogenem Lauf ist keine Flinte. Und das WaffG orientiert sich außerde nicht an den tradierten Begriffe "Flinte" und "Büchse" sondern "spricht von gezogener Lauf".


    Wenn eine Langwaffe mit gezogenem Lauf keine Flinte ist, kann sie mir auch kein Sachbearbeiter auf Basis einer Sportordnung für Flintendisziplinen eintragen. Dann sollte ich eine Langwaffendisziplin nennen können, die man nach einer gültigen Sportordnung mit Büchsen im Flintenkaliber schiessen darf. Denn ich benötige zwar auf Gelb keinen Einzelnachweis des Bedürfnisses, aber es sind nur Waffen eintragungsfähig, die nach einer geltenden Sportordnung genutzt werden können.
    Der SB wird wohl Vorderschaftrepetierflinte vom System vorgegeben bekommen, wenn er die Waffe einträgt. Dann ist es Sache des Antragstellers, nachzuweisen, dass es sich um eine Büchse handelt und eine entsprechende Disziplin existiert.

    Gruß,
    Esti

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Es werden auch keine Repetierflinten mit gezogenen Läufen auf Gelb eingetragen. Das mal vorab, falls der Gedanke auch noch kommt.
    Aber man kann auch als Sportschütze Selbstlade- oder Repetierflinten auf Grün bekommen, jedoch nur, wenn der Verband dafür eine Disziplin bietet und man diese auch im Verein nutzen kann.


    http://www.waffen-centrale.de/epages/6169227…65097-Blackhawk

    Mein Vereinskollege hat die selbe, AUF GELB!

    Grüsse aus Bayern

  • Welche Disziplin schiesst denn dein Kollege damit?
    Ich hab mich in den letzten Tagen mal etwas durch die Sportordnungen gelesen, die beim Bundesverwaltungsamt hinterlegt sind. Ich hab zwar hauptsächlich bei den Büchsendisziplinen durchgewühlt aber, bei allen Flintendisziplinen, die ich gesehen habe, waren nur Flinten mit glattem Lauf zugelassen. Und ich hab nix für Büchsen mit Flintenkaliber gefunden. Meistens war bei 8mm Schluss. Im Höchstfall hatte ich Kaliber .50 gefunden.

    Gruß,
    Esti

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Könnte beim BDMP in der Disziplin RF1 oder RF2 passen.
    Ich bin mir aber nicht ganz sicher wegen dem Pistolengriff.
    Wobei es wenig Sinn macht ein Flintengeschoss in einer Büchse zu verschießen.

    Ich hab eine Mosberg Maverick 88 in 12/76
    Die passt in die Disziplinen.

  • Das Sporthandbuch, dass ich beim BDMP runtergeladen hab, spricht auch von glatten Läufen. Der Pistolengriff ist scheinbar kein Problem. Es sind wohl nur Vorderschäfte mit Pistolengriff verboten.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Die Flinten mit gezogenem Lauf sind ja eigentlich für Slugs gedacht. Die Präzision auf lange Distanz soll isch dadurch verbessern. Bei Schrot macht es ja gar keinen Sinn.

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  • Ach wie schoen das neuerdings eine Vorderschaftrepetierflinte zu den Ordonnanzwaffen zaehlt...
    Zum Thema "Flinte" mit gezogenen Lauf. Mag sein das diese Gesetzesluecke noch besteht, aber irgendwann wird diese auch geschlossen werden und ob dann Altbestand zaehlt wage ich zu bezweifeln. Dieses Experiment mit der Gelben und der Ratschbumm kann glaub boese nach hinten los gehen.

  • Die Flinten mit gezogenem Lauf sind ja eigentlich für Slugs gedacht. Die Präzision auf lange Distanz soll isch dadurch verbessern. Bei Schrot macht es ja gar keinen Sinn.

    Slugs werden eh nicht auf lange Distanzen benutzt.
    Bei 25 m ist Schluss.
    Wenn man sich die Löcher auf der Scheibe ansieht, sind die kreisrund also alles im grünen Bereich.