Da auch hier die Notwehr und was damit zusammenhängt oft ein Thema ist, hier ein lesenswerter Artikel aus Focus-online:
http://www.focus.de/finanzen/recht…id_4463720.html
Notwehrrecht
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Der Artikel gefällt mir. Nur in einem Punkt würde ich vorsichtig sein:
"Steht Aussage gegen Aussage, sollten Angeklagte ihre Sicht der Dinge
darlegen und nicht von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, rät
Baumhöfener."Dem würde ich hinzufügen: Aber nur über den Anwalt. Denn zu leicht redet man sich um Kopf und Kragen und der Rechtsbeistand sagt einem in der Regel schon, wann man besser den Mund halten sollte.
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Ich lese da nur das immergleich wiederholte Larifari. Für mich hat das den Anschein, als wäre der Text von einem offiziellen Notwehr-Gegner geschrieben worden.
Da finde ich die Ausarbeitung von der Jiu-Jitsu-Schule aber deutlich fundierter und in den wichtigen Punkten auch detaillierter.
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Alle Fallbeispiele können nur Grundlegendes zeigen. Daher steht ja auch deutlich:
ZitatJede Notwehr-Situation wird vor Gericht einzeln abgewogen. Deswegen kommt es auch auf das Gericht an, welches Urteil ergeht. "Das Notwehrrecht ist in der juristischen Anwendung hoch komplex.
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Zitat
Illegale Waffen sind auch in einer Notwehr-Situation verboten.
Da hätten wir's ja wieder...
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Also,...wenn so etwas in der Dämmerung passiert:
http://www.112-magazin.de/meldungen-aus-…et-in-vorgarten
und ich schnappe mir Opa seine alte Panzerfaust, die er vergessen hat abzugeben und verteidige
nach Britischen Vorbild:..."Mein Heim ist meine Burg"..mein Haus...
Dann kann ich mich wegen der illegalen Waffe nicht auf Notwehr berufen ...Gruß Wolf ...
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Sorry :wacko:
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Zitat
"Der Gebrauch von gefährlichen Waffen, wie Pistolen oder Messern, zur Verteidigung ist grundsätzlich vorher anzudrohen"
Das "grundsätzlich" sollte man durch ein "wenn möglich" ersetzten
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Der Schreiberling dichtet sich da sein eigenes Notwehrrecht zurecht, der Artikel ist keinen Pfifferling wert.