Halloooo und helau, seit ihr bereit
bald ist wieder Beklopptenzeit...
(ja, das musste sein)
Wie unschwer aus dem Titel zu entnehmen soll es hier mal um das "mitführen" von als waffen ausgeschriebenen Gegenständen zu Karnevalsumzügen gehen.
Es ist ja schon lange so, dass solche Plättchenpistolen mitgenommen werden, aber diese neu anzuschaffen wo doch schon was daheim rumliegt wäre ja unsinn, wenn es rechtliche Möglichleiten gibt
Unter anderem Schwebt mir und meinen Kollegen vor, als Elitetruppe die Straßen unsicher zu machen, ganz und komplett mit Tarnanzug und Waffen. Da die meisten von uns bereits eine oder mehrere Airsoft-Waffen besitzen drängt sich die Frage der rechtlichen Möglichkeiten auf.
Aber nicht nur im Bereich Airsoft-Replika sondern auch im Bereich SSW und besonders noch im Falle Tonfa, da ein Polizeithema noch nicht ausgeschlossen ist
...