Unterschied grüne/gelbe WBK für Sportschützen?

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 29.897 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2015 um 11:29) ist von Grün.

  • Jetzt habe ich nochmal eine Frage zu den mehrschüssigen Kurzwaffen und der Bedürfnisgeschichte als Sportschütze:

    Kann ich bei regelmäßigem Training und evtl. VM-Einsatz von jedem Kaliber eine Kurzwaffe beantragen bzw. Bedarf anmelden?
    Sinnvoll wäre z.B. eine 9mm mit evtl. Wechselsystem auf .22lfb, eine .45 ACP (könnte man auch ein 9mm Wechselsystem nehmen und stattdessen ein "richtige" KK-Pistole kaufen) und ein .357 Revolver, mit dem man auch .38 Special verschießen kann?
    Hier fielen ja schon die Tipps sich die erste WBK-Kurzwaffe nicht mit einer KK zu "versauen"....andere haben scheinbar für jedes Kaliber eine eigene Waffe...?(

    In dubio pro reo

  • 2 KW sind " Grundkontigent" für jede weitere KW musst Du das deinem Verband begründen und das gesteigerte schießsportliche Bedürfnis darlegen (nachweisen).

    2 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (5. Februar 2015 um 00:41)

  • Ja worin liegt das gesteigerte Bedürfnis? Einfach ausreichend das es die Disziplin im Verband gibt und in meinem Verein auf der Anlage geschossen werden darf?

    In dubio pro reo

  • .357 Revolver, mit dem man auch .38 Special verschießen kann?

    Ist so eine Sache. Bein mir wars so, ich wollte es mit eingetragen haben in der grünen WBK,- ging aber nicht und der Sachbearbeiter meinte " Das wissen die Büchsenmacher, dass sie die auch kaufen können" . Finde ich schwammig, denn nur weil ich .22 lr kaufen kann heißt es rechtlich nicht, dass ist .22 kurz kaufen kann.
    Ich hatte es später bei meinem UHR in der gelben WBK mal nachgeholt und dazu dann .38 Spl schreiben lassen.
    Macht aber nicht wirklich Sinn .38 Spl zu verschießen.

  • Nein Teilnahme an höherwertigen Wettkämpfen ( Kreis, Land oder Bund) muss gegeben sein und auch nachgewiesen werden.
    Es geht ja hierbei um Dein Bedürfnis und nicht das was im Verein geschossen wird oder geschossen werden kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (5. Februar 2015 um 00:53)

  • Das Bedürfniss bescheinigt der Verband, vom Gesetzgeber her wären Vereinsmeisterschaften ausreichend um weitere Bedürfnisse zu begründen, die Verbände legen die Hürden aber höher, du musst beim jeweiligen Verband schauen was dieser voraussetzt.

    Da das Thema Wechselsysteme angesprochen wurde: Hier haben die Behörden eine neue Möglichkeit gefunden um LWBs das Leben schwer zu machen, der Erwerb von WS kalibergleich oder kleiner ist erlaubnisfrei, das WS aber eintragungspflichtig, manche Behörden gehen nun her und verweigern den Munitionseintrag da die zugehörige Munition im Gesetz nicht expliziet erwähnt ist, wodurch das WS zum Briefbeschwerer wird. Für den Munitionseintrag wird eine Befürwortung vom Verband gefordert was dasselbe Procedere wie für eine neue Waffe ist.

  • Zwei Kurzwaffen sind kein Ding, die dritte geht mit Kreismeisterschaft (oder so) und die vierte dann ne Ebene höher und so weiter. Je nach Verband, wird das bisl unterschiedlich gehandhabt.

    Teils gibts die Bedingung (je mehr KW, desto schwieriger die Wettkampfebene) wie 80% der besten Ringzahl im Wettkampf, dann hast ein Bedürfnis (begründet hier mit Leistungssteigerung durch passendes Gerät).

    Die Gelbe ist da anders: Einmal ein Bedürfnis nachgewiesen, ist die Gelbe an sich darin begründet und die Waffen hierauf kann man unter Beachtung von 2/6 (inkl. Grüne) einfach so kaufen, denn:
    Hier braucht man nicht für eine bestimmte Diszplin DEINES Verbandes, sondern man soll ja extra auch in anderen Verbänden mit geeigneten Geräten mitmachen können.

    Also: Was "irgendwo" in Deutschland als Disziplin vorhanden ist, darfst du kaufen, auch wenn dein Verband das nicht anbietet. Die Grüne ist halt nur auf DEINEN Verband beschränkt...

    e:/
    Manche tragen .38Special nicht ein, weil nur Bedürfnis für .357 da ist (was Blödsinn ist, weil Training mit Special möglich), andere tragen es ein, weil man sonst keine .38 kaufen darf für den 357er...
    Andere halten sich sklavisch an die elektronische Maske und wenn es nicht automatisch dabei ist...

    Keine Ahnung, ob ein Verkäufer dann bei alleinigem Eintrag mit .357 auch .38 mitgibt, weil man ja wissen sollte, dass man das verschießen darf...

  • Eine Frage hätte ich noch bzgl. der 18er Regel als Bedürfnisnachweis:
    Zählt jeder Schießtermin nur einmal oder kann ich bspw. 3 getrennte Trainings eintragen wie 40 Schuss KK, 40 Schuss .357 und 40 Schuss 9mm hintereinander? ?(

    In dubio pro reo

  • Die Trainingstermine sollen regelmäßig über das Jahr verteilt sein.
    Es geht nicht um ein möglichst schnelles "Ableisten" von Schießterminen, sondern um sich als ernsthafter Sportschütze zu beweisen. Deswegen wird die Behörde mindestens einmal nach drei Jahren und dann immer vereinzelt wiederholt das Bedürfnis prüfen. Daher muss man auch nach Erhalt der WBK weitrhin Sportschütze bleiben.

  • Ja schon klar ... mir gehts jetzt um das erste Bedürfnis.
    Wenn ich sonntags eben einmal KK schieße und einmal GK - brauch ich dann davon nur eines eintragen ins Schießbuch oder eben beide, weil beide zu der 18er Regel hinzuzählen - das war die eigentliche Frage. ;^)

    In dubio pro reo

  • Du brauchst 12 bzw. 18 verschiedene Termine im Jahr. Ob du an einem Tag nur 10 Schuss KK oder 200 Schuß alle möglichen Kaliber nach vorne bringst ist egal. 1 Tag = 1 Termin.
    Ich trage unabhängig davon aber auch immer ein ob KK oder GK oder beides und lasse das vom Schiessportleiter abstempeln.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Die Anzahl der "Trainingseinheiten" ist nicht vom WaffG defininiert:

    § 14 WaffG:

    Zudem muss erwähnt werden, dass 1. das Schießen mit einigen wenigen Schüssen kein Training im Sinne eines Sportschützen ist und 2. die "Regelmäßigkeit" und der Nachweis zum Training zur Glaubhaftmachung eines Sportschützen nicht von der Behörde geprüft und bewertet wird, sondern der Verband prüft das und stellt dann das Bedürfnis aus. Daher gibt es leicht unterschiedliche Regelungen der einzelnen Verbände, wie viele Trainingseinheiten über den Jahreszeitraum wie verteilt sein müssen. Die Behörde prüft und hinterfragt bei Antragstellung nicht das vom Verband ausgestellte Bedürfnis, sondern prüft nur noch Zuverlässigkeit, pers. Eignung und Lagerung. Wenn man das normalerweise als gegeben ansieht, ist der Verband mehr oder weniger die maßgebende Stelle zum Waffenerwerb für Sportschützen, wenngleich die Behörde den letzten Stempel unter der Sache setzt.

    Als Minimum gelten bei den (meisten?) Verbänden ein regelmäßiges Training pro Monat, was dann 12 in der Zahl entsprechen. Kann diese Regelmäßigkeit nicht eingehalten werden, so müssen 18 Schießen im Jahr zusammen kommen, wobei aber auch diese erkennbar über das Jahr verteilt sind.
    Aber einem "echten" Sportschützen sollte das wenig interessieren, so er doch gerade am Anfang fast jede Möglichkeit zum Schießen nutzen wird. Das wird bei den Meisten einmal pro Woche sein.

  • Danke für eure Antworten - das wollte ich hören :thumbup:
    Heute ersten Doppeleintrag mit KK/GK vorgenommen und stempeln lassen :love:

    In dubio pro reo

  • Na dann viel Spaß und guten Erfolg - gut Schuss.

    PS. Entgegen vieler Gerüchte kommt es weniger gut, wenn das Schießbuch das Loch einer 357 Magnum ziert :rolleyes:

  • Entgegen vieler Gerüchte kommt es weniger gut, wenn das Schießbuch das Loch einer 357 Magnum ziert :rolleyes:

    Och, der Verband (zumindest bei mir) akzeptiert kein Schießbuch (weder Kopie noch Original) und will sein eigenes Formular ausgefüllt und vom Verein gestempelt haben.

    Rein von daher könnte ich ruhig den 44ger nehmen anstelle eines Lochers um das Teil abheften zu können ;)