Weihrauch HW 35 ohne f neuer Wechsellauf mit 5,5mm

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 5.475 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Mai 2023 um 22:06) ist von NC9210.

  • Hallo

    Bin neue hier, beschäftige mich schon lang mit LG.
    Nun habe ich mir ein altes WH35 ohne f Stempelung zugelegt.
    Gesetzlich weis ich darüber bescheid nicht zuhause und und ..
    Jetzt stelle ich mir die frage: Wenn ich mir nun einen neuen Lauf zulegen möchte (egal 5,5 oder 4,5mm), ist ja der Stempel f drauf.
    Ich baue es zusammen und ich bekommen wie auch immer ärger mit den Behörden, weil die alten wh`s vor 70ig meist stärker waren aber der neue lauf ein f hat.
    Wie verhält es sich Gesetzlich? Die energie ist ja höher als 7,5j

    Gruß Sven

  • Nicht ganz:
    Ich verstehe zwar, was du mit diesem Beispiel andeuten willst aber eine Grauzone ist es nicht. Die HW 35 müsste, um nicht WBK-pflichtig zu sein, eine entsprechende 7,5 Joule-Feder und zudem die :F: - Kennzeichnung tragen. Einen Vorteil verschafft der Austausch von Lauf und Feder in jedem Fall, die Waffe mag dann zwar ein Hybride sein aber sie ist dann legal....

  • Ein Hybride kann sie niemals sein, das :F: bedeutet die Waffe muss < 7,5J e0 erteilen.

    Kontaktiere Weihrauch und frag' was die dazu sagen. Anhand der Seriennummer ist ja nachzuvollziehen wann das Gewehr gebaut wurde.

  • Nabend.

    Wäre es rechtlich problematisch, das Zeichen zu entfernen (z.B. Körner)?
    Dann hätte die Waffe kein , ist vor BJ 70, und wäre auch mit über 7,5J legal.

    Gruß
    Holgi

  • Ok da bin ich überfragt.
    denk mir aber das das dann wie Urkundenfälschung ist, bekommt ja auch nicht jeder so eine schlagpunze.
    Mir gehts ja darum das 35 soweit als möglich orginal zu lassen, das nächste wäre die Feder im alten ohne f ist ja glaube ich die 13,5 j verbaut und die gibts ja auch noch zu kaufen.
    verbaue ich die,mache ich mich strafbar oder nicht?!

  • Hi, nein du machst dich nicht strafbar. Du darfst die Waffe halt nur auf einem zugelassenen Schiesstand schiessen und nicht zuhause im Garten oder Keller.
    Das F entfernen oder aufbringen darf nach meinem Wissen nur ein Büchsenmacher
    Gruss Womel

    Ich kam , sah und schoss vorbei :cry:

    Carpe Diem
    Si vis pacem para bellum

  • Hi

    Wegen dem alter der Waffe, Weihrauch hat im Appel AppStore eine App veröffentlich, diese ist kostenfrei und dort gibt man seine Seriennummer ein und bekommt dann das Herstelldatum angezeigt! Kann aber nicht sagen ob es die App auch für andere Betriebssysteme gibt!

    Grüße
    Caemi ;^)  

  • Moin, auf dem lauf der HW35 ist kein F eingeschlagen. Das F befindet sich auf der systemhülse.
    Nur kaliber und modell sind in den lauf geprägt. Jedenfalls bei meiner HW 35 von 2002.
    was macht dich so sicher , das auf dem wechsellauf ein F ist ?

    Edit: habe übersehen , das bei dem Wechsellauf beisteht , das ein F drauf ist  :S
    Sorry :^) 

    Mfg Timy

    3 Mal editiert, zuletzt von Hw37 timy (22. Januar 2015 um 13:14)

  • Ich glaube das auf den Wechselläufen kein F ist. Zumindest auf meinem 5,5er war keins drauf.

    Ich habe keinen mehr für eine HW35, aber einen für eine HW50 hab ich noch im Schrank. Auf dem ist auch kein F drauf.

    Aber ich hatte schon viel früher gesagt, einfach Weihrauch anrufen und dort nachfragen. Die müssen es doch mit Sicherheit wissen, stellen sie doch die Läufe her. Das könnte man ja machen bevor wir endlos weiterdiskutieren.

  • Moin, auf meinem HW 35 ist das F auf dem Lauf über der Kaliberangabe, gekauft wurde die Waffe 1980.
    Gruss Womel

    Ich kam , sah und schoss vorbei :cry:

    Carpe Diem
    Si vis pacem para bellum

  • Gilt der Lauf nicht als "wesentliches Teil" im Sinne des WaffG?
    Dann wäre doch die Ausnahmeerlaubnis für Waffen älter als 1970 sowieso hinfällig, oder hab ich da das WaffG falsch verstanden?
    Gälte die Ausnahme weiterhin, könnte man ja auch wie beim "Schiff des Theseus" eine uralte Schrottwaffe nehmen und Stück für Stück die komplette Waffe durch die Teile einer neuen ersetzen bis kein Teil mehr original ist.
    Deswegen ist die Aufteilung in wesentliche Teile und den Rest schon sinnvoll: Man kann z.B. ohne Weiteres den Schaft tauschen, ohne dass es eine Bearbeitung im Sinne des WaffG wäre. Der Lauf hingegen gehört nicht dazu.

  • Gälte die Ausnahme weiterhin, könnte man ja auch wie beim "Schiff des Theseus" eine uralte Schrottwaffe nehmen und Stück für Stück die komplette Waffe durch die Teile einer neuen ersetzen bis kein Teil mehr original ist.

    Prinzipiell kannst Du das machen, wenn der Ersatz durch dem Ursprungszustand baugleiche Teile erfolgt.
    Sonst dürfte man ja keine Schrottwaffe mehr reparieren.

    Es kann Dir aber passieren, das der Hersteller Teile wie das System, die bei einer neuen Komplettwaffe die Seriennummer tragen, nur an Büchsenmacher oder im Austausch gegen Einsendung des Teils oder der Waffe rausrückt.

    Andreas

  • Ja, natürlich darf man Schrottwaffen reparieren bis sie nur noch aus Neuteilen bestehen.
    Die Frage ist aber dann, ob diese immernoch als vor 1970 in Verkehr gebracht gilt oder ob es dann eine neuere Waffe ist.