ACP-Waffen , Rückerstattung Fehlanzeige !

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 2.015 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Januar 2015 um 16:55) ist von gilmore.

  • Hallo an die CO2air Gemeinde,

    hat vielleicht ein User schlechte Erfahrungen gesammelt mit dem Shop ACP-Waffen ? Hatte Ware zurückgesandt (Widerrufsrecht 1 Monat), diese wurde Nachweislich am 06.01 vom Empfänger/Original angenommen (DHL Sendungsverfolgung). Geldrückgabe = Pustekuchen (meine Bankverbindung lag dem Paket bei) !!!

    Auf eine freundliche Email und Fax zwecks Rückzahlung am Mittwoch dieser Woche NULL Reaktion vom Inhaber der Firma ACP Waffen. Am kommenden Dienstag sind 14 Tage um und es geht um einen Wert von 340,00 Euro. Auch 2 Anrufe Meinerseits blieben ohne Erfolg (meine Tel.-Nr. wird einblendet). Zwecks Test (der Inhaber könnte ja im Urlaub oder krank sein da keine den Hörer abnimmt) hatte ein Kumpel von mir von sich aus angerufen und siehe da, jemand nahm den Hörer ab. ?(

    Deshalb meine Frage, hat jemand schon Erfahrungen mit dem Laden gesammelt, bzw. mit der Rückerstattung ob es dort Ewigkeiten dauert ? Ich hoffe nicht dass es sich um einen Händler handelt wo man erst mit der "Keule" = Mahnverfahren, etc. aufwarten muss.

    Ich spiele sonst mit dem Gedanken ab dem 20.01 eine Frist zu setzen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten oder soll ich lieber noch ein paar Tage warten damit ? Ich bin nicht der Typ dafür, möchte lieber Unstimmigkeiten auf unkomplizierte Weise lösen aber langsam nervt es dem Geld hinterherlaufen zu müssen. 8| Was meint ihr dazu ? VG

    2 Mal editiert, zuletzt von fishandchips (17. Januar 2015 um 16:28)

  • Warum schaltest du nicht einfach die Rufnummernkennung ab oder rufst selber von deinem Kumpel aus an? Dann siehst du doch recht schnell ob es nur wegen dir ist oder ob da echt schlecht jemand zu erreichen ist.

  • Mahnfrist ab 19.01. für 1 Woche ( bis 25.01. ) mit Klageandrohung, wenn nötig Fristverlängerung ( 3 Tage ) bis zum 28.01., dann ab zum Anwalt, ganz einfach.

    Er hatte dann genug Zeit zu reagieren und in Zeiten wo jedes Geschäft Onlinebanking nutzen sollte ist es kein Problem auch mal nachts oder außerhalb der Geschäftszeit Geld zu überweisen.

  • Dir wird nur der Anwalt bleiben in den AGB steht

    Zitat

    § 8 Haftungsbegrenzung
    Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

    Wenn ich das zerpflücke steht da für mich Juristtisch Formuliert "Kunde LMAA"

    Schreib ihm einen Unfreundlichen Brief in dem Du Mahnkosten erwähnst und mitteilst das du das Ganze einem Inkasso übergibst.

  • Da man bei der Bestellung bei den meisten Shops deren allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptiert, lohnt sich manchmal in Blick in die selbigen:

    Zitat

    Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

    Quelle: http://www.acp-waffen24.de/agb.php?m=7 §10

  • Wenn das so in den AGB steht ist der Verkäufer erst ab dem 06.02. in Verzug.

    In diesem Falle hilft nur warten.

    ;^)

    Anmerkung zum Thema Inkasso:
    Es ist eher unwahrscheinlich das eine Privatperson in so einer frühen Stufe des Mahnverfahrens und bei diesem ausstehenden Betrag ein en Inkassodienst mit dr Klärung der Angelegenheit betraut.
    Denn die wollen ja schließlich einen prozentualen Anteil von der betreffenden Summe.
    Einen Anwalt ( evtl. über eine Rechtsschutzversicherung ) einschalten zu wollen ist da schon eher plausibel.
    :^)

    Einmal editiert, zuletzt von Butika (17. Januar 2015 um 21:00)

  • @ Butika Hast recht das Anwalt mehr sinn macht aber Inkassos nehmen dich ab 250.-- Euro an. Den die machen ja Gewinn ab dem Abtretten der Forderungen.

  • Aber ganz ehrlich, was ist das für ein Händler der überhaupt nicht mehr reagiert. Auf einer erneute Email (alles im freundlichen Rahmen) vor 2 Tagen wieder NULL Reaktion seinerseits. :cursing: Das Mindeste wäre doch "sorry, dauert noch ein wenig aber innerhalb der Frist lt. AGB wird der Betrag zurückerstattet.

    Seltsamerweise war der Händler VOR dem Kauf sehr Kommunikativ, jede Frage wurde schnellstens beantwortet, auch am Telefon machte dieser einen freundlich/seriösen Eindruck. Geld ist natürlich immer noch nicht Zurückerstattet.......

  • Ich denke es bringt nichts innerhalb der Frist hier zu posten oder den Händler zu kontaktieren.

    Die AGB's hat man beim Kauf akzeptiert. Dafür muss sich der Händler eigentlich nicht rechtfertigen. Wäre nett wenn du uns nach der Rückzahlung oder nach Ablauf der Rückzahlungsfrist auf dem Laufenden hälst.

  • Ich kann Euch jetzt schon auf dem Laufenden halten, hatte den Händler vorhin an der Strippe. Sehr unfreundlich am Telefon, er schickt mir die Ware zurück und hat dann einfach aufgelegt. Somit verstößt er gegen seine eigenen AGB's :evil: