Zoraki 918 Fabrikationsfehler ^^

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 8.127 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Januar 2015 um 16:58) ist von Schniffi.

  • Haben die sich wohl gedacht. ^^
    Da wartet man 11 lange Tage auf das Teil und dann kommt sowas ^^


    Ich dreh da rum und denk mir hä irgendwas stimmt doch da ganz und garnicht. Wieso geht das denn nicht.
    Ist das ein selbst schneidendes Gewinde oder wat haben sie die Türken da ausgedacht? xD

    Live Today Love Tomorrow Unite Forever

  • Ja hab ich mir auch schon gedacht.
    Wenns nen abnehmer für sowas gibt der die für den entsprechenden Preis haben will gerne.
    Dann Kauf ich mir ne neue.
    150 und wir sind im geschäft :D

    Live Today Love Tomorrow Unite Forever

  • Das Gewinde haben meine Landsleute wohl nach der Teepause vergessen. :D

    Hat aber irgendwie was... :thumbsup:

    Mal sehen wie meine später ausschaut. Eventuell fehlt denn ja das Gewinde am Abschussbecher.

    Die 918 steht ganz oben auf meiner Liste. Die 917 habe ich ja schon.

  • Bauen die Tatsächlich :P

    Ja, das stimmt, da hast du Recht. Ich hatte es aber auf das fehlende Gewinde bezogen. Würde mich aber interessieren, wie JETZT die Rechtslage ist, denn die Waffe entspricht ja so nicht mehr dem von der PTB geprüften und abgesegneten Modell, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass sich daran jmd. stört.

  • Gut, wir lachen darüber, das ist ja auch okay aber wir nehmen jetzt einfach mal an, jmd. hätte diese Waffe gekauft, wollte sie nur zur SV verwenden, hätte deshalb noch nicht einmal versucht, ob und wie sich der Abschußbecher aufschrauben läßt. Er hat einen KWS, führt die Waffe und kommt in eine Kontrolle. Dabei fällt dem Pol.Beamten ein "Manipulationsversuch" an der Waffe auf, weil er glaubt, der Besitzer hätte versucht den Lauf aufzubohren (da ist ja kein Gewinde, wo es ja eigentlich sein müßte). Das ist zwar alles nur Theorie aber würde dann doch vielleicht gewissen Ärger mit sich bringen.

  • Ich glaube nicht dass das irgendeinen Beamten auffällt.
    Und ob das Gewinde für den Abschussbecher zwingend sein muss... ?! Ich glaub da müsste selbst die PTB recherchieren ;)

  • Das glaube ich ja auch aber hier, in diesem, unserem Lande, wetten würde ich nicht... Unabhängig davon steht die Laufsperre ja etwas vor und an ihr würde man ja "Bohrversuche" erkennen.

    Trotzdem ärgerlich, dass die Waffe so durch die Endkontrolle und durch den Beschuß gekommen ist....

  • Es gibt doch Länder wo Waffen mit den sich Pyromunition abschießen lässt nicht frei sind. Gibt es diese Waffe vielleicht auch in diesen Länder und es ist dann aus versehen auch eine wo bei uns verkauft wurde so gebaut wurden oder gibt es diese Waffe in diesen Länder nicht. Wäre nämlich eine Erklärung dafür warum kein Gewinde vorhanden ist.

  • Liegt da unten im Karton vielleicht ein Gewindeschneider und man kann das Gewinde wenn man es haben will selbst reinmachen. :D :D :D :D

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.