Frage zum "kleinen Waffenschein"

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 3.779 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2014 um 17:40) ist von Derringer.

  • Hallo Leute,

    bin ganz neu hier im Forum.
    Mein Name ist Meik, bin 22 und komme aus dem kleinen Saarland. Soviel zu mir.


    Ich will demnächst den kleinen Waffenschein beantragen.
    Nun steht aber in meinem Formular das ich auf der Homepage unserer Gemeinde downloaden kann drinn,
    das ich einen Lagerort der SSW angeben muss. Nun meine Frage:

    Ich muss doch wohl nicht extra einen Waffenschrank oder einen Tresor für die SSW kaufen?
    Wass muss ich als Lagerort am besten angeben?
    Ich bin im Besitz mehrerer SSW´s die sich in einer Vitrine befinden. Meiner Kenntnisse entsprechend, müssen diese auch nicht fest Verschlossen sein in meinen 4 Wänden.

    Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

    Mit freundlichen Grüßen

    Redneck 92

  • "Den Vorschriften entsprechend verschlossen, getrennt von der Munition."

    Ein richtiger Waffenschrank wird fuer SSW nicht benoetigt, es duerfen nur keine minderjaehrigen Zugriff haben.

  • Wichtig ist, das du angibst das sie verschlossen und getrennt von der Munition lagern. Mehr sollten sie nicht verlangen. Notfalls machst du an deine Vitrine ein schloss, das kostet nich viel.

    Der Feldwebel beim erklären des MG 3: "das ist ganz einfach damit zu schießen. erst auf "F" wie Frieden stellen und dann Blei in die Heide...

    >>> BDS <<>> SGSSV <<>> SV- Birkwitz-Pratzschwitz e.V. <<<

  • Wenn die Waffe in einem Kuststoffkoffer geliefert ist, machst Du ganz einfach ein passendes Vorhängeschloß um den Griff bzw. durch eine evtl. vorhandene Schloß-Öse und der Kuchen ist gegessen. Falls keine unberechtigten Personen bei Dir in der Wohnung leben ( sprich: U18 ), könntest Du sie sogar ungeladen auf dem Küchentisch liegen lassen, ohne gegen das Waffengesetz zu verstoßen.
    Entscheidend ist:
    Minderjährige / Unberechtigte dürfen nicht darauf zugreifen können.
    Waffe und Munition müssen getrennt aufbewahrt werden.
    Mit der Schloßlösung bist Du aber auf der sicheren Seite. Meine Luftpistolen und das Luftgewehr sind ebenfalls mit Schlössern gesichert. :rolleyes:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Sag Geldkassette und fertig. Mach dich drauf gefasst das der SB dir fragen stellt wie "Wozu wollen sie usw." wandern in abgelegenen gebieten ohne Handy netz sind als Grund akzeptiert.

    Und um Himmels willen sag nicht von Selbstschutz.

  • Frage: Meine Waffenkoffer liegen abgeschlossen in einer großen Schublade. Zählt die Munition schon als "von der Waffe getrennt", wenn sie ausserhalb der Koffer, aber immernoch in der Schublade liegen ?

    Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, "Wo kämen wir hin" und keiner ginge, um zu sehen wohin wir kämen, wenn wir gingen ?
    Suum Cuique

  • Ein "Pilotenkoffer" leistet hierzu auch gute Dienste - ihn gibt es immer mal wieder für kleines Geld bei den Discountern, er hat viele Fächer und reichlich Platz für Munition und Zubehör, lässt sich i. d. R. mit zwei Zahlenschlössern verschließen und bei Bedarf rollen und ziehen :^)

  • Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen und Munition:

    Hinsichtlich der Aufbewahrung von CO2-,Druckluft- oder Federdruck-Waffen mit F-Zeichen oder Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffen mit PTB-Zeichen oder Hieb- und Stoßwaffen reicht es aus, wenn diese Gegenstände in einem geschlossenen Behältnis aufbewahrt werden, so dass sie gegen die Wegnahme durch Unbefugte gesichert sind. Die Munition ist verschlossen und getrennt von der jeweiligen Waffe aufzubewahren. Die Geschosse von CO2-, Druckluft oder Federdruck-Waffen unterfallen allerdings nicht dem Munitionsbegriff des Waffengesetzes.

    Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den gesetzlichen Waffenbegriff erfüllen (Luftdruckwaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Gas- und Alarmwaffen usw.) ist ein festes abgeschlossenes Behältnis anzusehen

    Wer seine Waffen und Munition nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt, begeht gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 19 WaffG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann. Vorsätzliche Verstöße können auch als Straftat nach § 52 a WaffG verfolgt und geahndet werden. Ferner wird durch eine unsachgemäße Aufbewahrung die waffen- und jagdrechtliche Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers in Frage gestellt. Eine Missachtung der Aufbewahrungsvorschriften kann letztendlich zum Widerruf von waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnissen führen.

  • Die Munition ist bereits "vorschriftsmäßig" getrennt von der Waffe verwahrt, wenn die Trommel oder das Magazin nicht befüllt sind. Die Kartuschen dürfen sich sogar im gleichen Behältnis, wie die Waffe befinden. Das ist sogar bei scharfen Waffen so!!!!

    Warum sollte man also bei einer Schreckschusswaffe die Vorschriften übererfüllen? Sorry, aber hier wird verdammt viel kluggeschi§§en und relativ wenig gewusst!

    ....das erkläre so mal dem zuständigen Sachbearbeiter oder bei einer Begehung bzw. Überprüfung der Polizei.

    Ich wünsche dir viel Erfolg

  • Die Munition ist bereits "vorschriftsmäßig" getrennt von der Waffe verwahrt, wenn die Trommel oder das Magazin nicht befüllt sind. Die Kartuschen dürfen sich sogar im gleichen Behältnis, wie die Waffe befinden. Das ist sogar bei scharfen Waffen so!!!!

    Klar, in einem Schrank der Schutzstufe 0 ist das so, da darfste die Waffe sogar geladen lagern.

    Zitat

    Sorry, aber hier wird verdammt viel kluggeschi§§en und relativ wenig gewusst!

    Stimmt :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von MultiChris (16. November 2014 um 09:44)

  • Hallo Chris,

    diese Art von Waffenschrank wird wohl nicht jeder Besitzer von SSW haben. Ich hatte meine Antwort auf die Allgemeinheit bezogen und nicht auf seltene Ausnahmen.

    Gruß
    Jochen

  • Also müsste ich schlussendlich die Munition extra in meiner Schublade abschliessen oder auch komplett rausnehmen ?

    Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, "Wo kämen wir hin" und keiner ginge, um zu sehen wohin wir kämen, wenn wir gingen ?
    Suum Cuique

  • Hallo Chris,

    diese Art von Waffenschrank wird wohl nicht jeder Besitzer von SSW haben. Ich hatte meine Antwort auf die Allgemeinheit bezogen und nicht auf seltene Ausnahmen.

    Gruß
    Jochen


    Hallo Jochen,
    ich wollte auch nur auf das zusammenlagern von scharfen Waffen mit der Munition eingehen. Zumal imho geladene SSW den scharfen Waffen gleichgestellt sind (in sachen Lagerung).

    Edit: ansonsten reichen natuerlich Geldkasetten aus.