Alles anzeigenHi, :^)
100 (hundert) Stunden sind eine Menge und Du sagst, Du warst bei einem Einbruch dabei. Dazu bleibt grundsätzlich zu sagen: Du hast als Mittäter bei einer Straftat arbeitsteilig mitgewirkt. (bewusstes, arbeitsteiliges, zusammenwirken zum Erreichen des gleichen tatbestandsäßigen Erfolges), auch wenn es nur Schmiere stehen war. Deshalb ist die Strafte auch so hoch.
Denn: Mittäter werden gleich dem Täter bestraft.
Wie lange ist das her, was wurde als Tagessatz zugrunde gelegt? Ich gehe davon aus, dass Du es noch nicht probieren brauchst. Der Zeitraum zwischen Urteil und Antrag wird noch zu gering sein. Hast Du sonst noch Anzeigen, wegen irgend etwas bekommen? Auch etwas, das nicht vor Gericht landete?
Ich schätze eher mit "nein" ein.
LG Andreas :^)
Nichts alles sauber !! Sozialstunden hatte ich letztes Jahr Mai ungefähr fertig.