Rechtsanwalt Thomas Urmann

Es gibt 114 Antworten in diesem Thema, welches 13.935 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. April 2015 um 16:55) ist von Tizzandor.

  • Das genaue Gegenteil ist der Fall!
    Ein Anwalt der einen möglichen Mandanten vor einem völlig
    sinnlosen Rechtsstreit bewahrt und damit auch auf seine
    Gebühren verzichtet (die er ja mit minimalstem Aufwand
    generieren könnte) handelt im Sinn seines Mandanten.

    Leider gibt es genug Anwälte die das nicht so handhaben
    und jede Gebühr mitnehmen; das sind aber weder die Guten
    noch die "Anständigen".

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Interessante Rechtsauffassung, Du würdest also einen derartigen Rechtsstreit immer noch als völlig sinnlos erachten? Das wäre dann in etwa so, als wenn der Notarzt einem Unfallschwerverletztem mit der Begründung, er hätte schon zu viele Schwerverletzte sterben sehen und auch in Aussicht auf die entstehenden Kosten, die Hilfe verweigern würde. Schade.

  • Ich selber könnte aus einigen Jahrzehnten der eigenen Erfahrung mit Anwälten, speziell in Sachen Haus - und Wohnungseigentum diverse Fälle aufzeigen wo Miteigentümer in offensichtlich erkennbaren, aussichtslosen Fällen über längere Zeiträume abgezockt wurden, so nach dem Motto: Lassen sie mich mal machen, "da geht noch was".

    Für mich ist aber hier der Fall Urmann, sozusagen als Präzedensfall in Sachen Abmahnabzockerei von Interesse, und nicht ob man das nun fälschlicherweise auf die gesamte Berufsgruppe Rechtsanwalt beziehen will oder eben nicht, und danke an dieser Stelle Floppyk, der mit sicher nicht unerheblichen Zeitaufwand an diesem Thema dran bleibt und uns mit Neuigkeiten versorgt.
    Schön wäre es in der Tat erleben zu dürfen das Urmann wie auch andere Geister mit der gleichen fragwürdigen Berufsauffassung endgültig und für alle Zeiten aus dieser Berufsgruppe herauskatapultiert würden.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Du würdest also einen derartigen Rechtsstreit immer noch als völlig sinnlos erachten?


    Da sich die Rechtsprechung in der Thematik geändert hat: heute
    nicht mehr. Vor einigen Jahren dagegen schon.
    Es ist dann auch eine Frage von Prozessrisiko, Kosten und Streitlust.
    Und nicht alles was hinkt ist ein Vergleich - dein Vergleich ist aber
    schon Beinamputiert.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Danke, für mich ist Beinamputation voll gesellschaftsfähig. Du sagst also, die Rechtsprechung bezüglich Abmahnungsgebühren habe sich geändert, deswegen würdest Du jetzt auch Dein Verhalten ändern. Das, was Du vorher zweifelsfrei als rechtens beurteilt hättest wäre jetzt Unrecht. Wie kam es denn zu dieser Gesetzesänderung?

  • Anwaltbashing ist nicht neu.

    Zitat

    Von den Studierten behaupten die Rechtsgelehrten, allen anderen weit voraus zu sein, und niemand ist auf sich so eingebildet wie sie. In einem Atemzug drechseln sie wer weiß wie viel aus der Luft gegriffene Gesetze zusammen, und indem sie Auslegungen auf Auslegungen und Erläuterungen auf Erläuterungen häufen, erwecken sie den Eindruck, daß von allen Wissenschaften die ihrige die anstrengendste Tätigkeit erfordert!

    Erasmus von Rotterdam (1469 - 1536), holländischer Theologe, Philologe und Humanist,

  • Das, was Du vorher zweifelsfrei als rechtens beurteilt hättest wäre jetzt Unrecht. Wie kam es denn zu dieser Gesetzesänderung?


    Was habe ich als rechtens beurteilt?

    Nicht das Gesetz wurde geändert, die Rechtsprechung hat sich geändert.
    Das ist aber wohl eher ein Thema für das Juraforum.

    PS: Ich würde nicht nur, ich habe so gehandelt - ich war vor einigen Jahren
    selbst betroffen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • "Ein Anwalt der einen möglichen Mandanten vor einem völlig
    sinnlosen Rechtsstreit bewahrt..."


    Du hast recht, danke. Völlig sinnlos bedeutet in obigem Falle allerdings rechtens. Der völlig sinnlose Rechtsstreit war aber anscheinend nicht völlig sinnlos, da die Rechtsprechung durch diesen geändert wurde. Kollegen von Herrn Dr. König haben nicht Recht gesprochen, indem sie den ausstehenden Rechtsstreit als völlig sinnlos vorverurteilten sondern sie haben sich der Rechtsprechung unterworfen, den völlig sinnlosen Rechtsstreit bestritten, gewonnen und damit sinnvoll gemacht, sozusagen in dubio pro reo. Das Recht ist ein dynamischer Zustand, das sollten wir, gerade auch als Legalwaffenbesitzer, bitte niemals vergessen.

  • Die vielen tausend Rechtsstreite waren sinnlos und haben nur
    zusätzliche Kosten verursacht, einige wenige Verfahren haben
    zur Veränderung der Rechtsprechung geführt.
    Sehr erfreulich und mein Dank gilt denen die das durchgezogen
    haben. Wie ich schon sagte:

    Zitat

    Es ist dann auch eine Frage von Prozessrisiko, Kosten und Streitlust.


    Nicht jeder hat die Mittel, den Willen und den Anwalt so etwas
    durchzuziehen. Im Jahr 2009 waren die Aussichten derart schlecht
    daß ich trotz der Möglichkeit und der grundsätzlichen Streitlust in
    solchen Dingen einen aussergerichtlichen Vergleich vorzog.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn ich ein Mandat ablehne, weil ich das Ergebnis des ausstehenden Rechtsspruches im voraus zu wissen denke, dann ist das meiner Meinung nach oben genannte Anmaßung und hat nichts mit einem gebrochenen Zeh zu tun.


    Noch gibts in Deutschland Vertragsfreiheit, und wenn der Ablehnungsgrund heißt das mir deine Nase nicht passt, dann ist das eben so.

    Ich brauche übrigens jemanden der mir am Wochende mal ein wenig Wasserleitung bei mir im Haus legt...wenn ich deine Meinung zugrunde lege kannst du das ja nicht ablehnen...

    Was sagst du eigentlich deinem Arzt wenn er dich an einen anderen Arzt überweist?

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich....

    Ein medizinischer Notfall ist schon noch was anderes als vor Gericht zu stehen, bei ersterem hängt das Leben am seidenen Faden. Beim zweiteren wird einem evt. auch ein Anwalt vom Gericht bestellt, bzw. hat man da auch die entsprechende Zeit sich einen Fachanwalt zu suchen, was bei einem medizinischen Notfall nicht gegeben ist. Da ist Zeit ein Luxus den man sich absolut nicht leisten kann, deswegen ist es ja ein Notfall. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen hat man in der Regel Wochen, bis hin zu Monaten, Zeit einen entsprechenden Anwalt zu suchen. Daher ist dein Vergleich absolut unsinnig.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Seine Anwaltlizens ist er doch schon seit September los.

    ZITAT
    Der Verteidiger von Urmann bestätigte gegenüber der MZ, dass der Anwalt seine Lizenz verliert. Auf das Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung, 80.000 Euro Strafe und 80 Sozialstunden hatten sich Urmann, der Richter und der Staatsanwalt bereits vor dem Geständnis des Anwalts geeinigt.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

    Einmal editiert, zuletzt von Armageddon (30. November 2014 um 18:20)

  • Seine Anwaltlizens ist er doch schon seit September los.


    Nein, er ist wegen der Insolvenzverschleppung seiner Wurstfirma zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das hat primär nichts mit seiner Zulassung als Anwalt zu tun. Erst nach Rechtskraft dieses Urteils wird die Kammer über diesen Fall beraten und kann (!) zeitliche Sperren oder die Zulassung komplett widerrufen. Möglicherweise gab es aber Deal in dieser Richtung, so dass er seine Zulassung selbst zurückgegeben hat. Vielleicht kann er sie später wieder bekommen. Das werden wir wohl nie erfahren.
    Fakt ist aber auch, dass damit die noch anstehenden Prozesse in Sachen Redtube nicht vom Tisch sind. Er wird sich aber nun nicht mehr auf seine anwaltliche Schweigepflicht berufen können, nehme ich mal stark an. Das hat er wohl in seinen bisherigen Prozessen benutzt. Das wird wohl nun mehr klappen. Meines Wissens stehen noch mehrere Prozesse gegen ihn an.
    Somit bleibt das noch ne Weile spannend.

  • zwei Jahren auf Bewährung, 80.000 Euro Strafe und 80 Sozialstunden

    Das ist doch noch nicht mal ein Klaps maximal ein erhobener Zeigefinder während der Bewährung "ruht" die Anwaltslizens die holt der sich wieder. Wenn man bedenkt wieviele Existensen der Vernichtet hat.

  • Er wird sich aber nun nicht mehr auf seine anwaltliche Schweigepflicht berufen können, nehme ich mal stark an


    Doch, die Schweigepflicht dient dem Schutz der Mandanten
    und bleibt unter allen Umständen bestehen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Dazu lese ich aber nichts - ausser daß er sich auf seine Schweigepflicht beruft.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • die Schweigepflicht dient dem Schutz der Mandanten

    Nur alt und aktuelle Fälle.

    So uneingeschränkt scheint das auch nicht zu gelten:

    stimmt bei Strafftaten, Landesverat wenn die öffentliche Sicherheit gefärdet ist. In deinem zitierten Artikel gehts um die Quellen seiner Infos. Wenn er die Beschaffung beauftragt hat dürfte da Schweigepflicht nicht greifen.