Erwerb eines 16J Luftgewehr mit Verweis auf Sportordnung des BDS?

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 4.225 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. August 2014 um 14:28) ist von Kante.

  • Nicht etwa, weil das auf dem Stand unzulässig wäre, sondern weil ich als Sportschütze keinen Jäger beaufsichtigen darf (oder möchte).


    Zumindest wenn die Waffe sportlich zulässig ist, schießt der Jäger ja als Sportschütze. Was anderes dürfte er auf diesem Stand m.A. auch nicht.
    Etwas anderes ist das gleichzeitige Schießen verschiedener Waffen bzw. Disziplinen. Es gibt Disziplinen, die sich inerhalb der Schützenstände gar nicht mischen lassen. Duell wäre ein Beispiel, weil dann die Duellanlage auf allen Plätzen läuft. Weiterhin haben bei uns die KK-Schützen eigene Trainingstage. Logischerweise will man insbesondere als (leiser) Langwaffenschütze keine 44 Magnum neben sich haben. Daher darf an bestimmten Tagen nur KK geschossen werden, während an anderen Tagen beides erlaubt ist. GK Schützen wird ein KK Schütze wohl kaum stören.
    Aber die Schützenaufsicht hat m.M. nicht das Recht bestimmte Schützen des Standes zu verweisen, blos weil er Jäger ist. Das Hausrecht hat der Standinhaber.


  • Aber die Schützenaufsicht hat m.M. nicht das Recht bestimmte Schützen des Standes zu verweisen, blos weil er Jäger ist. Das Hausrecht hat der Standinhaber.


    Davon wurde ja auch nicht geschrieben, als Aufsicht hast du aber das Recht eine Aufsicht über einen Schützen zu verweigern.
    Dann muß sich dieser eine andere Aufsichtsperson suchen oder es eben mit dir so absprechen, so daß du ihn dann doch beaufsichtigst.
    Wenn du Aufsicht führst müssen die Beaufsichtigten deinen Anweisungen folgen.

  • Zitat

    a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

    b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

    c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

    Bin gerade etwas verwirrt....ist dieser Passus aus § 6 AWaffV so zu interpretieren, das bereits ein einzelnes der 2 (b und c) genannten Merkmale einen sportlichen Ausschluss bewirkt, oder b) und c) gemeinsam?
    Und dann nur in Verbindung mit a) oder getrennt von a)?

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • hallo,

    mal was kurioses am rande. anfang 2002 beantragte ich eine grüne wbk und es sollte auch gleich ein voreintrag für eine gk pistole vorgenommen werden. gleichzeitig beantragte ich die erteilung einer gelben wbk. bei stellung des antrages gab ich an, dass ich ein starkes luftgewehrzum ft schießen erwerben möchte, welches ich auch zum günstigen trainingsschießen verwenden wollte.
    unser verein ist im dsb, war aber auch veranstalter von ft wettkämpfen.
    nun dauerte das etliche wochen bis ich endlich den bescheid erhielt ich könne die wbk`s abholen. ich war schon sehr genervt wegen der langen bearbeitungsdauer.
    als ich die teile nun in den händen hielt und reinschaute, war da in der grünen wbk neben dem voreintrag für die pistole auch einer für das luftgewehr. na toll.....da war wohl was durcheinander geraten. da ich kein bock hatte wegen der änderung nocheinmal wochen zu warten hab ich das dann so gelassen.
    nun habe ich ein browning vectis 032 eingetragen in der grünen wbk.
    in der spalte "berechtigt zum munitionserwerb" ist ein "nein" gestempelt........
    ich glaub die wbk ist ein unikat  :D


  • Das wäre mir neu.


    Dich kann doch keiner Zwingen eine Person zu beaufsichtigen wo du irgend ein Problem siehst, du hast zu dem Zeitpunkt die Verantwortung für den Schießbetrieb und die Schützen, wenn ich diese nicht sicher stellen kann, muß ich entscheiden wie ich es sicher stelle, und wenn ich da einen unsicheren Anfänger oder Jemand mit einer nicht richtig funktionierenden Waffe vom Stand nehme, die Sicherheit hat in dem Fall vortritt. Wenn eine zweite Aufsichtsperson zur Verfügung steht, kann ich auch diese Bitten sich der Person alleine zu widmen.

  • Also wenn der Schütze den Anweisungen der Aufsicht nicht befolgt, ist das was anderes. Aber einfach die Aufsicht zu verweigern, bloß weil ihm seine Nase nicht passt, wird nicht gehen. Dann soll sich die Standaufsicht für den Tag auswechseln lassen.

  • Bin gerade etwas verwirrt....ist dieser Passus aus § 6 AWaffV so zu interpretieren, das bereits ein einzelnes der 2 (b und c) genannten Merkmale einen sportlichen Ausschluss bewirkt, oder b) und c) gemeinsam?
    Und dann nur in Verbindung mit a) oder getrennt von a)?


    Diese 3 Merkmale bewirken keinen Ausschluss vom sportlichen Schießen, nicht einzeln oder alle zusammen.

    Den §6AWaffV mal richtig lesen. Nur wenn die Halbautomatische Waffe den Anschein einer Vollautomatischen nach aktueller Kriegswaffenliste erweckt und wenigstens eines der 3 Merkmale hat ist es vorbei mit der sportlichen Verwendung.

  • Zitat

    Den §6AWaffV mal richtig lesen. Nur wenn die Halbautomatische Waffe den Anschein einer Vollautomatischen nach aktueller Kriegswaffenliste erweckt und wenigstens eines der 3 Merkmale hat ist es vorbei mit der sportlichen Verwendung.

    Das hatte ich vorausgesetzt - nur nicht genannt. Und gelesen natürlich auch....Aber die Antwort auf meine Fragehast du ja genannt: ein einzelnes der 3 Merkmale reicht dann zum Ausschluss aus. Insofern thanks!

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Also wenn der Schütze den Anweisungen der Aufsicht nicht befolgt, ist das was anderes. Aber einfach die Aufsicht zu verweigern, bloß weil ihm seine Nase nicht passt, wird nicht gehen. Dann soll sich die Standaufsicht für den Tag auswechseln lassen.


    Ja, einen Grund sollte man schon benennen können, wenn ein mir unbekannter Jäger mit einer AK47 auftaucht (so war ja die Ausgangssituation) und im "normalen" Sportbetrieb zwischen KK Schützen damit schießen möchte, wäre das aber für mich ein Grund, kommt er beim GK Training mit einer jagdlichen 308, könnte er damit auch problemlos nach ausfüllen der Gastversicherung mitmachen.

  • da ich für meine Gelbe einen Eintrag für Repetierer drin haben wollte.

    Ich weiß nicht wie das in anderen Bundesländern ausser BaWü ist, den dort habe ich selber nie eine gelbe WBK beantragt. Aber andere Schützenbrüder aus Hessen,Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz berichteten mir das selbe: Auf einer Gelben WBK gibts keine Voreinträge. Die kommen im Normalfall Blanko.

    Bei manchen Verbänden/Behörden ist das Formular für die Gelbe quasi das selbe wie für die Grüne, da steht dann was über den Voreintrag drin. Das ist aber eigentlich hinfällig, da für die Gelbe meiner Meinung und persönlichen Erfahrung nach nicht relevant. Die Gelbe ist Voreintragsfrei, auch bei der Beantragung.

    PS:
    Wenn die Standaufsicht nicht nach belieben Personen vom Stand verweisen kann, dann wüßte ich nicht was die Aufsicht für einen Sinn hat. Wenn sich z.B. andere Schützen durch den auf dem äusserst linken Stand schiessenden Selbstladerschützen belästigt fühlen, stellt der bei mir das Schiessen ein bis der äusserst rechte Stand frei ist. Aber so viel Hirn haben normale Leute auch selber, die tauschen dann mit den betreffenden Leuten einfach unaufgefordert. Sonst sind das für mich keine Schützenbrüder, sondern Idioten.

  • Der ist meines Wissens nach immer drin. Dafür brauchst du nix erwerben. Das sind lediglich die Beschränkungen die für den Erwerb auf Gelb gelten. Bei mir steht auf allen Gelben der selbe Sermon und ich habe noch nie etwas besonderes "beantragt".

  • Ok. Ich hab da keine Ahnung. Derjenige, der meinen Antrag auf Gelb ausgefüllt hat, meinte, dass BDS Ziffer 7102 nicht ausreichend sei, um den Text auf der Rückseite zu haben. Wie war das bei anderen, die kürzlich nur die Gelbe beantragt haben?

  • Kriegst du doch auch! Bei mir war es sogar so, dass ich ein entsprechendes Kreuz vergessen hatte und mich die SB'in darauf hinwies und für mich angekreuzt hat.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Es gibt keine unterschiedlichen Gelben WBK'en. Die neu beantragten sind alle gleich.

    Meine neueste (Folge-WBK, alte war voll) ist am 27.05. dieses Jahres abgestempelt worden und hat auf der Rückseite den selben Schrieb, nur steht da noch dabei das man innerhalb von 6 Monaten nur 2 Waffen erwerben bla bla bla...

    Mit Verlaub, derjenige der deinen Antrag ausgefüllt hatte weiß darüber wahrscheinlich genauso wenig wie du. Mir hatte man ganz am Anfang im Verein auch mal das falsche Formular hingelegt worauf hin mich die Sekretärin vom Verband zurückgerufen hat, das Ding sei für eine Gelbe Mumpitz. Alles noch mal von Vorne.

    Bei §14.4 gibts keinen Voreintrag und man braucht auch keinen um diesen Passus auf seiner Gelben WBK zu haben. Mein erster Eintrag auf meiner ersten Gelben WBK war auch kein starkes Luftgewehr, ich hab mir ganz klassisch einen KK-Repetierer geholt. Die hat der Händler eingetragen, da stand vorher nix drin.

    http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html

  • Zitat

    Ich weiß nicht wie das in anderen Bundesländern ausser BaWü ist, den dort habe ich selber nie eine gelbe WBK beantragt. Aber andere Schützenbrüder aus Hessen,Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz berichteten mir das selbe: Auf einer Gelben WBK gibts keine Voreinträge. Die kommen im Normalfall Blanko.

    Niedersachsen, 2011:
    Gelbe WBK wurde blanko ausgestellt, der oben abgebildete Passus stand bereits vorne in Form eines gesiegelten Aufklebers mit auf der Karte.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Meine ist damals auch blanko ausgestellt worden. Als diese voll war, hat er mir gleich die nächste ausgestellt.
    Voreinträge gibt es auf Gelb nicht. Aber das wissen nicht alle SB und würgen da was in die Zeilen.

  • Früher hat das die Berliner Behörde tatsächlich so gehandhabt, da wurde schonmal ne alte Gelbe ausgestellt, obwohl es diese garnicht mehr gab. Imzwischen scheinen sie vernünftig geworden zu sein.