Frage zur Munition

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.880 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Juli 2014 um 14:48) ist von Floppyk.

  • Hey Ho Leute...


    Ich bin gerade in einem Post auf eine Munitionssorte von YAS gestoßen...

    Neues von der IWA (SSW)


    Und zwar ist das die YAS "Rubber Ball"

    Ist das nur der Name der Munition?
    Oder ist kommt einem da wirklich Gummi entgegen?
    Wenn ja wie soll das funktionieren, ich meine wegen der in vorgeschriebenen Laufsperre. (Welche meiner Meinung nach, völlig übertriebene Maße annimmt)
    UND JA es ist PAK-Munition. Steht auf der Verpackung

  • Gibt Schreckschuss-Waffen dafür und dann kommen da wirklich Rubber Balls raus.

    Aber nicht bei uns in DE.

    Eher in CZ oder Polen.

    2x Walther P99, Walther P88, Mauser HSC90, 2x Röhm RG88, Reck Goliath, HS 5A, Röhm Mod. 3S, Geco 722G
    Beretta 92FS CO2,

  • Gibt es. Da aber über 7,5 Joule erwerbsscheinpflichtig. Aber als Kurzwaffe dann auch vollumfänglich Einzel-Bedürfnispflicht. Dürfte kaum einen Sinn machen dafür ein wertvolles Bedürfnis zu opfern. Da weder sportlich noch jagdlich zu gebrauchen, ist es einfacher ein Bedürfnis für eine richtige Schusswaffe zu bekommen.


  • 9 mm PA Rubber is a non-lethal civilian selfdefence kaliber, with E0= 35-91 joules.

  • 9 mm PA Rubber is a non-lethal civilian selfdefence kaliber, with E0= 35-91 joules.

    Is this energy rate realy "non-lethal" ? On low distance in a 90° angel in the head, it should lead to a traumatic brain injury. Are there any statistic data in countries that allow such ammunition ?

  • Is this energy rate realy "non-lethal" ? On low distance in a 90° angel in the head, it should lead to a traumatic brain injury. Are there any statistic data in countries that allow such ammunition ?

    "On low distance in a 90° angel in the head,"


    1. these guns are NOT intended, nor recommended to use against head or neck area
    2. even a 7,5 J airgun can be fatal in case of such shot
    3. the danger zone of the traumatic guns is considerably less than a conventional airgun. After cca. 10 meters the energy will be lost rapidly
    4. when you use the traumatic/gaspistol as a blunt weapon, simply hitting the head, that is much more effective then shooting

    In Hungary I know statistics: ZERO is the number of lethal consequences of using traumatic guns, and the sold weapon's number is several ten thousands. (Exact number is unknown.)

    (In Russia: I've read about 6 million licence holders for such devices, and there were some _small_ number of deaths most of them headshots, and suicides.)

  • Na mit was begründest Du das Du eben diese Art von Munition bzw. Waffe brauchst.
    Übrigens SV als Bedürfnis wirste nicht anerkannt bekommen.
    Wie bereits oben geschrieben gibt es hier in DE für diese Art Waffen und Muntion kein allgm. anerkanntes Bedürfnis. Weder sportl. noch jagdl. gesehn , also bedeutet das Du ein Einzelbedürfnis brauchst und das heißt nichts anderes das der Einzelfall geprüft, und dann entschieden wird ob Du ein ausreichendes Bedürfnis hast um eine solche Waffe und die dazugehörige Munition erwerben zu dürfen.


    Edit. Hoffe das ich es einigermaßen verständlich geschrieben habe  :D

    4 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (24. Juli 2014 um 14:32)

  • mmh also nicht so einfach zubekommen.


    Einfach ist relativ. Scharfe Schusswaffen sind die gängigsten Bedürfnisse Sportschütze, Jäger und Sammler. Im Prinzip für jedermann machbar.


    Und was darf ich unter EINZEL-BEDÜRFNIS zuverstehen??


    Der Jäger und Sportschütze muss jede Kurzwaffe einzeln begründen. Bei den Langwaffen ist das anderes. Sportschützen haben mit ihrer gelben WBK eine Erlaubnis zum Erwerb aller Langwaffen die sportlich nutzbar sind, sowie keine Halbautomaten sind. Für alles andere benötigen sie pro Waffe eine einzelne Bedürfnisbestätigung, Ausnahme Vorderlader und Einzellader, wie die freie Pistole in KK und Siloettenpistole.
    Jäger dürfen alle Langwaffen mit Ihrem JS erwerben. Kurzwaffen sind in der Regel auf zwei beschränkt.

    Aber immer gilt, die Schusswaffe muss für das Bedürfnis geeignet sein. Mit welchem Bedürfnis kann man so eine Gummi(spielzeug)pistole begründen? Auch für das sehr selten zu bekommende Bedürfnis der Selbstverteidigung (§ 19 WaffG) muss die Waffe dafür geeignet sein. Das trifft noch nicht mal für eine KK Waffe zu. In der Regel wird damit was in der Richtung 9x19, 357 Mag usw. benutzt.
    Machbar wäre höchstens ein Sammelgebiet auf rote WBK zu beantragen. Ob so was ausreichend begründet werden kann, ist dann vom Gutachten bzw. Sachbearbeiter abhängig. Da aber weder kulturhistorisch noch technisch bedeutsam, dürfte das kaum genehmigungsfähig sein.