Wo darf man schiessen?

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.094 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Juli 2014 um 11:13) ist von LEP FAN.

  • Noch eine Frage:

    Mir sind die Paragraphen bekannt, nachdem man nur auf "befriedetem" Gelände schiessen darf usw. Aber wie verhält sich das z.B. auf öffentlichem Gelände oder einem Mietgrundstück?

    Ich wohne hier in einem Mehrparteien-Miethaus mit kleinem Garten, der für alle Mieter ist. Der Rasen ist 15 m lang und schliesst mit einer mannshohen Mauer ab. Dort könnte ich Kugelfang aufstellen und es würde nuichts passieren.

    Aber ich vermute, das ist nicht erlaubt?

    Und wie ist es mit einem Waldstück in der Nähe, wo nie was los ist? Auch nicht, oder?

  • öffentliches gelände: nein mit allen waffen.

    Mietgelände: nur wenn du die Erlaubnis des Mieters hast

    der von dir angesprochene Garten: du hast mit der Miete auch das volle nutzungsrecht an dem Garten erworben, aber du solltest es mit den anderen Mietern abklären, bevor du die Gartenluft verbleist-das wäre zumindet meine Meinung.

    ABER: ich würde gerne wissen, ob und wie das grsetzlich geregelt ist. das interessiert (und betrifft) mich immerhin auch

    worauf du aber auch achten musst: nur schießen, wenn die verschossenen Projektile nicht das Gelände verlassen können.

    und natürlich nichts triffst, das Beine hat...

  • Naja, das ist alles eine Sache von Recht und Recht haben .-)

    Bei einer Luftpistole auf Kugelfang vor einer Mauer passiert zu 100 % nichts. Allerdings wäre es theoretisch trotzdem möglich, dass die Kugeln das Gelände verlassen, wenn sich zufällig ein Schuß löst, während die Waffe noch nicht ausgerichtet ist.

    Darum ist das sicher nicht erlaubt, obwohl es Schwachsinn ist!

    Ich frage mich nur, wann das denn dann übverghaubt erlaubt sein soll. Im Grunde dürfte man ja dann nur in Räumen schiessen, wo alles hermetisch und kugelsicher abgedichtet ist....

  • worauf du aber auch achten musst: nur schießen, wenn die verschossenen Projektile nicht das Gelände verlassen können.


    ...und das "unter keinen Umständen".....da könnte man sich alles Mögliche drunter vorstellen...
    Herzattacke :( kurz vor Schußabgabe - Stolpern - sich erschrecken,z.B. durch einen Wespenstich o.ä.

    Im Grunde dürfte man ja dann nur in Räumen schiessen, wo alles hermetisch und kugelsicher abgedichtet ist....


    ...nicht unbedingt(aber fast)
    Ich hab' immer wieder gelesen,man soll sich einen Unterstand bauen,von wo aus man nicht den Himmel sehen kann.
    In Deinem Fall also nur die Mauer,keinen Streifen Himmel darüber!

    Ich stell mir das so vor wie eine Art Hundehütte in Groß - oder wie eine Garage mit offenen/oder ohne Türen.....und dann nur von dort aus schießen

    Ich frage mich nur, wann das denn dann übverghaubt erlaubt sein soll.


    ...äh :wogaga: .....ist nicht in D so gut wie alles,was Spaß macht verboten bzw. extrem überreguliert :?::!: :?:

  • Vor langer langer Zeit gab es eine Republik...wo das Hobby noch gefördert wurde... ;^)


    Den "Wehrsport" als Teil einer Indoktrinierung durch die NSDAP bzw. der SED (da du ja Republik schriebst) hier positiv hervorzuheben ist ja wohl das Letzte.

    Warum nicht einfach hervorheben, dass die WaffG in der BRD vor der RAF wesentich weniger streng waren? Diese drei linken Gruppierungen haben in dem Land hier so viel ruiniert - da haben wir bestimmt noch Jahrhunderte dran zu knabbern.


  • Aber ich vermute, das ist nicht erlaubt?

    Und wie ist es mit einem Waldstück in der Nähe, wo nie was los ist? Auch nicht, oder?


    So wie du deine Wohnsituation schilderst, dürfte das schwierig werden. Erstens müsste das schriftliche Einverständnis des Vermieters eingeholt werden und wahrscheinlich aller Mitmieter. Da der Garten mit 15 m klein ist, wären bauliche Maßnahmen nötig, damit man sicherstellen kann, dass das Geschoss...
    Wohl nicht im Mietgarten zu vereinbaren. Aber das Gesetz meint mit der Ausnahme zum Schießen in § 12, Abs. 4 nicht unbedingt einen Garten. Das Schießen wäre auch im Keller oder Dachboden erlaubt. Steht die Fläche oder Raum unter Gemeinschaftsnutzung, müssen alle Nutzer zustimmen. Im eigenen Interesse sind Maßnahmen wichtig, damit unvorhergesehene Besucher nicht in die Schusslinie geraten können. (Im einfachsten Fall Tür innen abschließen.)

    Außerhalb umfriedetem Besitztum geht das so gar nicht. Denn dort ist schon das Führen einer Waffe verboten. Im Wald ist das nur für Jäger mit Jagdschein im eigenen oder zugestimmten Revier erlaubt. (Zugestimmt bedeutet auf Einladung des Pächters.)

    Wenn du keinen Anderen findest, der sich die Bedingungen zum Schießen zu Hause geschaffen hat, wirst wohl einen Schützenverein suchen müssen. Aber dann prophezeie ich auch, wirst du mit einer Freizeitwaffe dort nicht glücklich. Allerdings sind üblicherweise genug Vereinswaffen gratis zum ausleihen da.


  • Den "Wehrsport" als Teil einer Indoktrinierung durch die NSDAP bzw. der SED (da du ja Republik schriebst) hier positiv hervorzuheben ist ja wohl das Letzte.

    Warum nicht einfach hervorheben, dass die WaffG in der BRD vor der RAF wesentich weniger streng waren? Diese drei linken Gruppierungen haben in dem Land hier so viel ruiniert - da haben wir bestimmt noch Jahrhunderte dran zu knabbern.

    @Ithildae...ruhig. Ohne groß auf dein politisches Wischiwaschi einzugehen...ich bin Baujahr 74, somit war meine Welt in der ehemaligen DDR geprägt von reeller fester Freundschaft, Hilfsbereitschaft und jeder Menge Freizeitaktivität.
    Aus diesen und noch ein paar anderen guten gründen bin ich bekennender Ossi, egal was andere davon halten oder denken! 8)

    Gruß André

  • Aus diesen und noch ein paar anderen guten gründen bin ich bekennender Ossi, egal was andere davon halten oder denken!


    Ihr Lieben.
    Also ich bin hier im Forum, um mit gleichgesinnten Erfahrungen auszutauschen. Herkunft, Aussehen oder andere personelle Merkmale sind mir dabei aber sowas von egal! Spielt für mich absolut keine Rolle. Ich bin im Leben viel rumgekommen, habe mit schwarz, weiß, gelb usw. gemeinsam gearbeitet. Wer Menschen pauschal nach ihrer Herkunft be- und verurteilt, dem ist eh nicht zu helfen.

    Lieber Holginho.
    Eine ähnliche Frage hatten wir schonmal. Die Wahrscheinlichkeit, unter den Mietern einen Waffengegener zu haben, ist denkbar. Mein Tipp: Such Dir hier im Forum Gleichgesinnte mit eigenem Grundstück. Wir hantieren hier in meinem Garten, das stört die Nachbarschaft überhaupt nicht. Außerdem macht es viel mehr Spaß gemeinsam zu plinken.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Wir hantieren hier in meinem Garten, das stört die Nachbarschaft überhaupt nicht. Außerdem macht es viel mehr Spaß gemeinsam zu plinken.


    Wie wahr - schade,daß das mit den Gleichgesinnten mit eigenem Grundstück nicht immer so einfach ist :(:cry::(

  • @ Ithildae : :pinch: 8)

    @ Holginho: Nee, geht alles nicht - was Du vor hast! Aber bau Dir doch eine "Knallkiste" im Keller, wenn Du deine SSW abfeuern möchtest. Achte aber auf Brandschutz... :D Und sag den Nachbarn bescheid.

    Oder Schießverein - da kann man sogar echte SW kontrolliert abfeuern. ^^

    Colt Aktionär
    Ich mag Kunststoffwaffen...

  • Ist ja eine nette Idee mit der Knallkiste im Keller, aber ich glaube der Themenstarter denkt eher an Luftpistolen und Gewehre wenn er schon von seinen 15m Garten redet.
    Für solche Waffen stelle ich mir eine Knallkiste nicht so spannend vor :)
    Aber da braucht man auch nicht auf den Brandschutz achten.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!