Noch eine Frage:
Mir sind die Paragraphen bekannt, nachdem man nur auf "befriedetem" Gelände schiessen darf usw. Aber wie verhält sich das z.B. auf öffentlichem Gelände oder einem Mietgrundstück?
Ich wohne hier in einem Mehrparteien-Miethaus mit kleinem Garten, der für alle Mieter ist. Der Rasen ist 15 m lang und schliesst mit einer mannshohen Mauer ab. Dort könnte ich Kugelfang aufstellen und es würde nuichts passieren.
Aber ich vermute, das ist nicht erlaubt?
Und wie ist es mit einem Waldstück in der Nähe, wo nie was los ist? Auch nicht, oder?