Schützenverein beitreten?

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 6.096 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Mai 2014 um 21:53) ist von Tizzandor.

  • Hallo,

    Ich habe vor 2 Jahren einmal ein Luftgewehr geschenkt bekommen, und damit immer im Sommer auf Zielscheiben etc. geschossen.
    Mir macht das Schiessen super viel Spaß und nun habe ich von einem Freund erfahren, dass er schon seit er 12 ist im Schützenverein bei uns in der nähe ist. Ich habe mich im Internet ein bisschen erkundigt, wie es mit der Rechtslage aussieht und meine Eltern würden zustimmen. Darf ich dann im Schützenverein Luftgewehr (vllt. auch KK) schiessen?


    LG,
    David


    Tiere haben Waffen, weil sie Feinde haben, wir sind Feinde, weil wir Waffen haben.
    Manfred Hinrich *1926

    Ein schlechtes Gewehr - schiesst ohne Gewähr
    Erhard Bellermann *1936

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (15. April 2014 um 14:52)

  • Nicht das das wirklich relevant ist, aber wie alt bist du denn?

    Wegen"....meiner Eltern...."


    lg

    Im verdorbensten Staate sind die meisten Gesetze.

    Publius Cornelius Tacitus (um 55 - um 120 n. Chr.)

  • ab 14 mit Einverständniserklärung der Eltern, ab 16 ohne darfst du auch im Verein KK schießen.

    Die Story mit dem selbst mitgebrachten Luftgewehr im Verein kommt hier alle paar Wochen mal.

    Kurz zusammen gefasst: Manche Vereine lassen dich damit schießen, manche nur mit Vereinswaffen, Tenor ist das die Präzision den Matchwaffen die dort verwendet werden unterlegen ist.
    Also beim Verein anrufen und fragen wie das da gehandhabt wird, falls du unbedingt dein eigenes LG verwenden willst.

    Pro Legal / BDS

  • Ohe große Probleme kannst Du ab 12 im Verein mit Luftgewehr / Pistole Schießen. KK ist erlaubt ab 14 . Allerdings muss der Verein eine für die Jugendarbeit zugelassene Person (Trainer C oder besser) haben, oder die Ezziehungsberechtigten müssen selbst Schießleiter und anwesend sein. Gibt Ausnahmen, aber die sind erst mal nicht so typisch.

  • Nicht das das wirklich relevant ist, aber wie alt bist du denn?

    Wegen"....meiner Eltern...."


    lg

    Ich bin 14. Vielen Dank an alle für die schnelle Antwort! :thumbsup:


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    Manfred Hinrich *1926

    Ein schlechtes Gewehr - schiesst ohne Gewähr
    Erhard Bellermann *1936

  • Ich habe vor 2 Jahren einmal ein Luftgewehr geschenkt bekommen, und damit immer im Sommer auf Zielscheiben etc. geschossen.

    Der Besitz eines Luftgewehrs ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt. Wer dir ein Luftgewehr schenkt, macht sich damit strafbar. Ab dem 14. Lebensjahr kannst du für den Besitz ebenfalls bestraft werden.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Yoda: Man kann's aber auch uebertreiben. Wenn er den richtigen Umgang gelernt hat ist doch alles gut. :lol:


    Hm, ich wollte ihm halt dezent mitteilen dass er sich mal besser nicht erwischen lässt. Es ist halt nicht gerade klug sich in einem öffentlichen Forum darüber auszutauschen, wie man am kreativsten gegen das WaffG verstößt. :whistling:

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Mein Opa schenkte mir auch ein Luftgewehr als ich 11 war.
    Solange es wie in meinen Fall verschlossen ist und nur unter Aufsicht benutzt wird sehe ich da kein Problem


    .

    Egal wie dicht du bist Goethe war Dichter

  • Ich war auch neun oder zehn. War ein Diana Mod. 16. Zum Glück hat sich Mitte der Siebziger niemand dafür interessiert.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich habe als Minderjähriger zwar kein LG geschenkt bekommen, aber das ein oder andere Messer. Dafür gibts zwar keine Beschränkung, aber war auch nur unter Aufsicht zu benutzen und wurde unter Verschluss gehalten. Also sind eigentlich die Eltern die "Besitzer", das Kind nur "Eigentümer" und das dürfte mit dem WaffG sogar einigermaßen konform sein. Und ausserdem: Wo kein Kläger...

    mfG,
    schousta

  • 1. Durch Kinder und Jugendliche wird ja relativ häufig "geschenkt" mit "zur Nutzung überlassen" verwechselt, zumal wenn die"Gabe" durch die Eltern erfolgt. Ich denke, sollten sich Probleme abzeichnen, wird eine Richtigstellung die Angelegenheit schon in Ordnung bringen. Wichtiger als der "Eigentumsaspekt" ist hier die korrekte Aufsicht. Und damit sind wir bei

    2. Schießen im Verein. Dies ist ein Ort, wo man Schießen in diesem Alter gut lernen kann. Wenns eine Jugendabteilung gibt, findet man sogar Gleichgesinnte, woraus sich neben dem Schießen durchaus noch anderes Interessante ergeben kann. Man lernt die Abläufe und kann LG mit einer Treffsicherheit nutzen, welche für viele privat nicht zu erreichen ist, auch in finanzieller Hinsicht.

    Die Zeiten, wo man in diesem Alter mit dem Knicker in der Hand durch die Gärten stromerte, sind leider vorbei.

  • Ich habe als Minderjähriger zwar kein LG geschenkt bekommen, aber das ein oder andere Messer. Dafür gibts zwar keine Beschränkung, aber war auch nur unter Aufsicht zu benutzen und wurde unter Verschluss gehalten.
    schousta


    Irrtum. Denn wenn Kampfmesser, Dolch oder dergleichen sind es definitionsgemäß Waffen. Auch bei diesen gelten die gleichen Umgangsregeln, wie für Luftgewehre. Minderjährigen ist der (komplette) Umgang verboten. Das gilt auch zu Hause.

  • Floppyk, da gings mir auch speziell um DAS Messer, was ich damals bekommen hatte. Schönes Trachtenmesser, denke mal so 9-10 cm Klinge ;)
    Dass es Messer gibt, die Regeln unterliegen ist mir bewusst. Hab mich vielleicht schlecht ausgedrückt, Sorry dafür ;)

    mfG,
    schousta

  • Seit meinem13. Geburtstag besitze ich ein Diana 27. Niemanden kümmerte es wenn ein Junge mit einem LG durchs Dorf ging.

    Ich habe gemeint da draußen wäre ein ganz großes Licht .
    ( Georg Danzer / Fieber )

  • Er hat sich bestimmt nur verschrieben. :^) Gerade bei den Zahlen... ;^)

    LG Andreas :^)

    Das LG wurde "offiziell" meinem Vater geschenkt, aber es war für mich gedacht.

    Stimmt, ich habe mch verschrieben, ich meinte 24  :whistling:



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    Manfred Hinrich *1926

    Ein schlechtes Gewehr - schiesst ohne Gewähr
    Erhard Bellermann *1936

  • Wollte er nicht ursprünglich wissen ob er einem Schützenverein beitreten kann und was er dort schießen darf ? ?(

    if you really love your country, you're gonna have to love moonshine !