hoyt
Ich verstehe gut was du meinst, wir haben es auch alle verstanden.
Es gibt hier aber einen wesentlichen Unterschied:
Der Beschuß von Feuerwaffen ist gesetzlich geregelt und darf
nur von den Beschußämtern durchgeführt werden.
Die Leistungsprüfung (wenn wir mal bei dem Begriff bleiben wollen)
und anschließende Kennzeichnung mit dem F darf auch von den
Beschußämtern durchgeführt werden. In der Regel obliegt die
Kennzeichnung mit dem F aber dem Hersteller bzw. Importeur.