Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 13.982 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Oktober 2014 um 09:14) ist von Caemi.

  • hoyt
    Ich verstehe gut was du meinst, wir haben es auch alle verstanden.

    Es gibt hier aber einen wesentlichen Unterschied:
    Der Beschuß von Feuerwaffen ist gesetzlich geregelt und darf
    nur von den Beschußämtern durchgeführt werden.

    Die Leistungsprüfung (wenn wir mal bei dem Begriff bleiben wollen)
    und anschließende Kennzeichnung mit dem F darf auch von den
    Beschußämtern durchgeführt werden. In der Regel obliegt die
    Kennzeichnung mit dem F aber dem Hersteller bzw. Importeur.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • deshalb schreibe ich hier fast nix mehr :rolleyes:
    man gibt nen sinnvollen Tip und sofort wird wieder was oberschlaues dazugeschrieben obs passt oder nicht
    :


    Nun, was du in Bezug auf Beschuss von Druckluftwaffen geschrieben hast war eben falsch. Das wollte ich richtig stellen. Das Problem von solchen falschen Informationen im Netzt ist nämlich das andere Leser die nicht wissen was du gemeint hast son Qlatatsch dann einfach weiter geben u.s.w.
    Ich bin nicht daran interessiert Dich irgendwie anzugreifen oder Blöd darstellen zu lassen.



    mann kanns auch Leistungsprüfung nennen,jetzt kommt der Nächste und erzählt was von nem Leistungsprüfstand,mit wasserbremse usw


    Warum sollte man das tun, so wird die Leistung der Druckluftwaffen ja nicht ermittelt. Warum manche Leute nicht mal versuchen etwas richtig zu erklären, und einfach nur falsches weiter Plappern ist mir auch ein Ränzel. Schlimmer finde ich jedoch wenn man sie drauf hinweist das sie dann total aus der Haut fahren.

    .. ohh mann Gottes ich schreib hier nix mehr :thumbup:


    Gott gab dem Menschen den Freien Willen, ja das ist richtig.


    Gruß Daniel

    p.s. Chill mal deine Base

  • hoyt
    Ich verstehe gut was du meinst, wir haben es auch alle verstanden


    Definiere mal "wir". Seit wann bist du Fürsprecher?
    Ne, ich habs mir überlegt, lass es lieber.

  • Macht mal bitte kein Fass auf ,wegen den letzten Zeilen,ich fühle mich auch nicht beleidigt oder sonstwas :thumbsup:
    es war halt irgendwie falsch verstanden worden,kommt vor gerade bei schreiben im i net

    Bleibt sachlich zwecks eventuellem Import und gut,denn darum geht es ja hier

    nicht über beschussämter usw dafür könnte mann nen neuen tread starten der sich darum dreht

    geht lieber n bischen Plinken und habt Spass :thumbsup:

  • Dann schlage ich vor die beiden Posts (#43 und #45) zu löschen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich sehe nur in einem Post eine Beleidigung.
    In #43 habe ich nur gefragt seit wann er den der Fürsprecher sei. Damit wollte ich zum Ausdruck bringen das er für sich alleine spricht und nicht für "wir" bzw. uns. Von Beleidigung ist das weit entfernt.
    Ich kann das mit ihm leider nicht persönlich klären da er mich ignoriert. Mehr habe ich zu dem Thema allerdings auch nicht mehr zu sagen.

    Edit: der ursprüngliche post #45 von NC9210 ist gelöscht worden. Das ist auch gut so. Beleidigungen bringen einen nicht weiter.

    3 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (29. Mai 2014 um 22:44)

  • @ hoyt .. ich fand deine Beiträge sehr Interessant und möchte mich an dieser Stelle bei dir Bedanken. Auch wenn mal was nicht korrekt ausgedrückt wird, wissen wir doch alle was du meinst. Ich persönlich würde mich freuen wenn du dich weiter hier beteiligst und deine Meinung und Vorschläge mit einbringst. Durch deinen Post scheint die Sache endlich in die richtige Richtung zu gehen.

    @ all.. vielleicht findet sich eine kleine Gruppe an Interessenten die eine Hatsan Pressluftplempe Ihr eigenen nennen wollen und man kann sich die Import kosten teilen.

    @ NC9210 und @jollyhoker.. nach meinen Wissen sind: Waffenhersteller, Importeuer, PTB und BKA für Luftdruckwaffen zuständig. Was natürlich bei einzelnen Modellen der Fall ist kann ich nicht sagen, ob da ein anderes Amt mitmischt oder ob generell die selben Ämter / Behörden dran beteiligt sind.

    @ NC9210 @jollyhoker MarcKA  hoyt würde vielleicht zu gegebener Zeit mal mit euch in Kontakt treten ! nicht im Internet sondern Real..

    zudem möchte ich mich hier für alle Beiträge bedanken von jeden einzelnen..

    Zündnadel.. ich hoffe doch sehr das es ohne persönliche Beleidigungen weiter geht.. wie Hoyt schon sagt; ich finde es unter aller Kanone ständig ein Fass auf zu machen wenn mal was nicht 100 Prozent korrekt ist und man sich immer deswegen gleich angreifen lassen muss..

    @jollyhoker .. natürlich kann man die Sache richtig Stellen, aber auch ich habe gemerkt das man oft überempfindlich reagiert in gewissen Bezügen..

    Mein Gott keiner weis alles, aber wir wollen doch alle das selbe Ziel.. Waffen mit denen wir Spaß haben, egal von welchen Hersteller und aus welchen Land.. Jeder hat eben einen anderen Geschmack und andere Interessen !!! der eine liebt seine Weihrauch.. der andere seine Diana.. ich finde die Brocock, Walther, Hatsan und Steyr Waffen super.. Der eine schießt lieber auf Papp-Zielscheiben, der andere auf Dosen.. ich sage immer jedem das seine.. :^)

  • PCPAirgunFan

    wenn du wirklich einen Import durchführen willst kannst du mich mal anmailen.
    So etwas geht schon, es wird aber einige Arbeit machen!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • ... @ NC9210 und @jollyhoker.. nach meinen Wissen sind: Waffenhersteller, Importeuer, PTB und BKA für Luftdruckwaffen zuständig. Danke, aber das ist mir nicht neu. Was natürlich bei einzelnen Modellen der Fall ist kann ich nicht sagen, der eine oder andere User hier im Forum könnte dir das beantworten.ob da ein anderes Amt mitmischt oder ob generell die selben Ämter / Behörden dran beteiligt sind.

    @ NC9210 @jollyhoker MarcKA  hoyt würde vielleicht zu gegebener Zeit mal mit euch in Kontakt treten ! nicht im Internet sondern Real..ich wüste gerne zu welchem Anlass. Jedenfalls müsstest du da weit fahren.

  • Meine Aussage zum Thema Beschussamt bezog sich rein auf den Eigenimport via Büchsenmacher. Die Waffe wird dorthin eingeschickt, die erteilte Energie festgestellt und das F gestempelt. Die Kosten habe ich ebenfalls bereits genannt. Ich kenne sie und muss nicht irgendwelche falschen Zahlen aus einem uralten Artikel im Internet erzählen. Hier ist kein BKA, keine PTB, das LKA, das FBI oder der Mossad beteiligt.

    Was beim Eigenimport großartig anders sein soll als bei einem Kauf einer anderen, auch vielleicht bei uns WBK-pflichtigen Waffe, aus dem Ausland erschliesst sich mir nicht. Die Fa. Holden Custom Guns macht das, inkl. Umbau auf 7,5J wie von hoyt schon erwähnt. Das ist keine Magie, kein Hexenwerk das man nur Privat und/oder per PN klären kann oder bei Vollmond runterbeten muss, auch wenn es vielleicht einige so erscheinen lassen wollen.

    Wie die konkreten Papiere dazu heißen könnte ich auch noch aufzählen, sogar in welches Feld man was eintragen muss. Aber das alles braucht einen nicht interessieren, den bei Holden (oder jedem anderen interessierten Büchsenmacher) bezahlt man Geld und erhält dafür Gegenleistung. Ganz einfach, ohne Klugschei...., ohne Wichtigtun.

    Die Frage die ich mir nur immer stelle, war es der Thread wert? Kommt am Ende etwas dabei raus?

  • Hallo und sry aber ich kann das so nicht stehen lassen wie kommst du bitte darauf das alle Hatsan mit :F: iligal sind :wogaga: ? Man kann so fasst jede Pcp oder Federdruckwaffe einführen wenn ein Bü mit seinen Namen dahinter bürgt, und sie dann zum Beschussamt gibt! Sobald sie dann dort abgenommen wird (kreterien für das :F: erfüllt) darf sie auch legal in Deuschland erworben werden und ein :F: tragen !
    Ma müsste sich halt nur eine Bü suchen :) der das tut!

    Gruß

    Caemi :roll:

  • Ein Zitat in deinem post würde einen hinweis darauf geben auf welchen Beitrag du dich berufst.

  • Sry
    Der post bezieht dich auf diesen !

     ;^) 

  • Is so wie Büroklammer sagt, das F reicht nicht. Is ähnlich wie bei den ASG Airsofts, die haben auch alle ein F aberdas reicht eben nicht.

  • Also die Hatsan Galatian 2 mit Holzschaft ist schon ein echt leckeres Stück. Vor allem mit der starken offenen Visierung.
    Aber gibt es die überhaupt in "F" oder wäre es überhaupt möglich, die Waffe auf 7,5J (oder 16J) zu drosseln, ohne ganze Baugruppen neu erfinden zu müssen?
    Soweit ich das gesehen habe soll das doch ein "vollwertiges" Jagdgewehr sein.

    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." [Sokrates.]

  • Ich dachte eig das ich das Geschrieben hätte aber das F und dein Dokument vom Beschlussamt reicht! Wenn das Gewehr nämlich durch den Beschupstest gekommen ist etc dann sagt das wiederum aus, das man es nicht einfach wieder auf höher Energien umbauen kann! Und sobald ein Bü sowas Drosselt muss er seinen Namen draufprägen so steht dieser dann mit seinem Namen für die von ihm umgebaute Waffe! So hab ich mich Beraten lassen und wenn ich mich nicht recht irre macht das auch custom........s so!

    Also entweder mir wurden Falsche Informationen zugetragen und das von mehreren unabhängig voneinander stehen den Personen die ich kenne oder du irrst dich !


    Aber man könnte ja einfach nochmal beim Beschussamt anrufen etc!


    Ist nicht böse gemeint aber mir wurde das so bestätigt von einem Bü!


    Gruß

    Caemi ;^) 

  • Beide haben recht.
    Aber ohne die Herstellerbescheinigung vom Büchsenmacher ist eine Hatsan mit F illegal.
    Soweit ich informiert bin muss ein Muster beim Beschussamt hinterlegt sein.
    Man braucht also 2 Gewehre wenn man eines F en lassen will.

  • Caemi: Sicher, ich glaube Dir das gerne :)

    Ich habe die Hatsan-Gewehre nur immer im Ausland (und dann auch nur im NICHT-europäischen Ausland) gesehen. Muss jede Waffe einzeln abgenommen werden, oder wird der Umbau (bzw die Schritte dahin) danach "öffentlich" gemacht und
    bekommen andere BüMa's dann eine "Maske" oder "Anleitung", wie sie die Waffe entsprechend umzubauen haben?


    EDIT: Danke Büroklammer, DAS war der Zweck meiner Frage :)

    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." [Sokrates.]

  • Im Forum ist irgendwo mehr zu finden.

    Ich kann nur sagen wie ich es verstanden habe.
    Ein Hersteller kann eine Waffe in Verkehr bringen.
    Daß er das darf muss er beweisen.

    Also kann nicht der Büchsenmacher B eine Waffe "herstellen" die ein Büchsemacher A schon in Verkehr gebracht hat.
    B muss die gleiche Waffe wieder umbauen, die Legalität des Umbaus amtlich machen, und dann kann er sie anbieten.

  • Also kann BüMa A eine umgebaute Waffe in den Verkehr bringen, wenn er sich vom Amt die nötigen Info's zum Umbau besorgt hat und sie NACH dem Umbau nochmals dort vorgestellt hat.

    BüMa B darf sich dann aber NICHT eine "originale" Waffe besorgen und diese "einfach" umbauen und in Verkehr bringen, weil er (salopp gesagt) "mal eine umgebaute Waffe zur Ansicht hatte",
    sondern muss sich ebenfalls vom Amt die "Anleitung" besorgen, darf die Waffe dann umbauen und muss sie ebenfalls DANACH nochmals dort prüfen lassen (bevor er sie in Verkehr bringt).

    ??

    Gruß, Michael.

    "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." [Sokrates.]