Jein.
Das Muster verbleibt beim Beschussamt.
Büchsenmacher B kann die Waffe exakt so bauen wie Büchsemacher A, muss aber als eigenständiger Umbauer auftreten,
außer Büchsemacher A erlaubt ihm seinen guten Namen dafür zu benutzen, und das wird nicht passieren oder wird ihm nicht erlaubt.
Es sei denn er ist Rechtsnachfolger.