Von der Wohnung in den Garten schiessen

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 3.984 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Februar 2014 um 16:46) ist von Helmut - ein Bär.

  • ...über einen Garten mit der Größe über den Gefahrenbereich eines LG-Geschosses hat.

    Ihr Lieben.
    Kann uns denn Jemand erzählen, wie weit dieser Gefahrenbereich definitiv ist. Ich denke, hier kann man sich schnell verschätzen. Der Kurt hat ein Video eingestellt, wie man mit 7,5 Joule auf 100 m schießen kann. Und wer dem begegnet ist, hat keine Zweifel an dem, was er erzählt: https://www.youtube.com/watch?v=6iGSqMXsITU

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ihr Lieben.
    Kann uns denn Jemand erzählen, wie weit dieser Gefahrenbereich definitiv ist. Ich denke, hier kann man sich schnell verschätzen. Der Kurt hat ein Video eingestellt, wie man mit 7,5 Joule auf 100 m schießen kann. Und wer dem begegnet ist, hat keine Zweifel an dem, was er erzählt: https://www.youtube.com/watch?v=6iGSqMXsITU

    L.G. Udo


    Hallo Udo,

    wie weit der Gefahrenbereich im Allgemeinen bei 7,5 Joule ist, kann ich Dir nicht mit Sicherheit bestimmen, jedoch kann ich dir den Gefahrenbereich in diesem Forum Dir benennen ab welcher Weite es gefählich wird.

    Diese liegt bei > 180????m glaub ich mich zu erinnern. Ab dieser Entfernung trifft Dich der Donnerkeil von Paramags. Es gab da mal in einem Post eine Tabugrenze einer maximal gemessenen Weite unter notarieller Aufsicht...etc. p.p.

    Die richtigen Freaks kennen sicher noch den Post. :D

    Gruß, Volker

    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

  • Ab dieser Entfernung trifft Dich der Donnerkeil von Paramags.


    Das wäre aber Blödsinn. Motto: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Außerdem wurde das erwähnte Video auf einem Schießstand aufgenommen.

    Diese liegt bei > 180????m glaub ich mich zu erinnern.


    Na das ist ja schonmal was und könnte durchaus möglich sein.

    L.G. Udo

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  • Darf unter keinen Umständen das Diabolo das eigene Grundstück verlassen so heißt es ;^) ,also auch nicht wenn sich unbeabsichtigt ein schuss lösen würde und aus einem F Gewehr fliegt ein Dia 180m weit!

    Da braucht man schon mal einen 400X400m großen Garten


    Das stand so in post 11 in genau diesem Fred

  • Aber nur, wenn man dann tatsächlich nur aus der Mitte schießt.

    De facto ist ohne "bauliche Voraussetzungen" und/oder viel goodwill der Nachbarschaft draußen im Privatbereich kaum was garantiert problemlos möglich.

  • Ihr Lieben.
    In fast allen Lebenslagen ist es unabdingbar, aus Gründen der Unfallpräventation, Gefahren- und Grenzbereiche zu kennen. Warum ich mit der bloßen Frage danach für Verärgerung sorgen sollte, kann/will sich mir nicht erschließen. Eine Absicht steckt jedenfalls nicht dahinter, sondern lediglich die Bitte um eine Information.

    Liebe Grüße Udo.

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  • In fast allen Lebenslagen ist es unabdingbar, aus Gründen der Unfallpräventation, Gefahren- und Grenzbereiche zu kennen.


    Hallo Udo,

    da kann ich dir unbedingt beipflichten. Es ist wichtig über solche Dinge zu reden. Tabuisierungen und Totschweigen hat noch niemandem etwas genützt.

    Und was den Schießsport betrifft, so hat das Ganze doch eher etwas mit Verantwortung zu tun, wenn man den Grenzbereich des Schießens mit :F: -Waffen auslotet ( vorausgestzt,es geschieht unter rechtlich legalen Bedingungen ). Diese Ergebnisse anderen dann mitzuteilen, verstehe ich persönlich eher unter dem Aspekt der Aufklärung im respektvollem und verantwortlichen Umgang mit der Waffe.

    "Wo kämen wir hin, wenn alle sagten: wo kämen wir hin; und niemand ginge um einmal nachzuschauen, wohin man käme, wenn man ginge?" (Albert Einstein)

    Volker

    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

  • So wie ich es lese ist der gebaute "Wintergarten" direkt am Haus dran, sprich man sieht keinen Himmel dazwischen. Somit sollte es
    gewährleistet sein aus KEINER MÖGLICHEN Position außerhalb des Kugelfangholzkasten (Sprich selbstgebauter Wintergarten)
    zu schießen, sprich, der Diabolo könnte auf keinen fall das Gelände verlassen und somit sollte es den Anforderungen auch genügen.
    Evtl. dann noch den Kugelfang Dämmen damit der Diabolo nicht so einen Krach veranstaltet und dann sollte es gut sein (bin kein RA und kann somit
    auch keine Rechtliche Aussage dazu treffen).

    Zu den Punkt mit den 180m so gilt dies für Field Target mit Luftgewehren von E-Max 16,3J, wie weit dabei ein F-Gewehr schießt ist unerheblich
    da dies zur Zulassung von FT-Ständen dienlich war/ist.

    Gruß
    Thomas

  • In meiner frühen Jugend war es noch üblich und auch erlaubt, mit Luftgewehren im Garten zu schießen. Logisch, dass es bei diesem oft unbekümmerten Umgang mit den Waffen auch zu Unfällen durch verirrte Geschosse kam.

    So gesehen ist die Vorgabe im Waffengesetz, dass kein Geschoss das Grundstück verlassen können darf, durchaus sinnvoll.

    Schade nur, dass der Gesetzgeber sich da nicht detaillierter festgelegt hat. Denn wie ich schon in einem vorherigen Kommentar schrieb, muss man nicht unbedingt einen hermetisch abgeschlossenen Raum haben, um die nötige Sicherheit gewährleisten zu können.

    Ich muss allerdings ehrlich gestehen, dass auch mir nicht immer ganz wohl dabei war, wenn einer meiner Nachbarn, da wo ich bis vor 5 Jahren noch wohnte, mal draußen geschossen hat. Unsere Terrassentür hatte nämlich (schon vor unserem Einzug dort) ein Loch, das m.E. nur durch einen Schuss aus einem Luftgewehr entstanden sein konnte.

  • Ich denke, hier ist Kleinlichkeit nich falsch. Lieber etwas mehr oder versteckt, wie das ganze ausreizen. Denn das muss nachher wieder die ganze Innung ausbaden...

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  • Schade nur, dass der Gesetzgeber sich da nicht detaillierter festgelegt hat. Denn wie ich schon in einem vorherigen Kommentar schrieb, muss man nicht unbedingt einen hermetisch abgeschlossenen Raum haben, um die nötige Sicherheit gewährleisten zu können.


    Ich denke, es ist eher ein nicht hoch genug einzuschätzendes Glück, dass der Gesetzgeber die Formulierung gerade so gewählt hat wie sie ist. Man sollte mit dem letzten Stück privater "Schießfreiheit" sehr vorsichtig umgehen.

    BMP I : Ich habe mit der HW 100 :F: mit den JSB Exact Heavy vor längerem die effektive Schussweite (legal) austesten können. Diese liegt bei gut 150m, vorausgesetzt die Munitionssorte spielt dabei mit! Chairgun rechnet mit deutlich größeren Weiten....theoretisch!...aber in der Praxis ist bei ca. 150m Feierabend. Ab dieser Entfernung ist alles andere eher Segelflug, weil das Pellet spiralförmig kreiselt und über Kopf purzelt.

    L.G. Volker

    Ein Weg entsteht, wenn man ihn geht.

  • Na immerhin. Unser Aschenplatz ist 90 m, der gut 1 1/2 Mal... Alle Achtung! Zu einem solchen Thema gab es hier einmal einen interessanten Beitrag, puh lange gesucht: Sind Schüsse in die Luft tödlich?

    Im Beitrag 34 von Gilmore wird mit Hinweis auf "Kneubuehl" erwähnt, dass ein 4,5er Diabolo, abgeschossen aus einem 75° Winkel eine Fallgeschwindigkeit von 26 - 38 m/Sekunde hat. Das wären dann ja mindestens 93,6 km/h. Und der Motorradfahrer, der bei der Geschwindigkeit schonmal ein Insekt ins Gesicht bekommen hat, weiß wie schmerzhaft das ist...

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
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  • ...Ich denke, es ist eher ein nicht hoch genug einzuschätzendes Glück, dass der Gesetzgeber die Formulierung gerade so gewählt hat wie sie ist. Man sollte mit dem letzten Stück privater "Schießfreiheit" sehr vorsichtig umgehen...


    Das sehe ich genau anders herum. Denn im Zweifelsfalle wird die Formulierung so ausgelegt werden, dass unter keinen Umständen ein Geschoss das Grundstück verlassen können darf, also ein hermetisch abgeschlossener Bereich gefordert wird, bei dem von "draußen" schießen nicht mehr wirklich die Rede sein kann.

  • Man muß das eigentlich nicht so kompliziert machen. ;^)

    Zum einen gibt es einen Gefährdungsbereich - das ist grob gesagt die physikalische Maximalreichweite eines Geschosses bzw. einer bestimmten Patrone.
    Also die Distanz bei der das Geschoss in keinem Falle mehr Schaden anrichtet, bzw. kraftlos zu Boden fällt.

    Mal ein paar Werte aus der Sachkunde:

    1000 m - .22 kurz
    1500 m - .22 lfb / 7,65mm / .38 Special
    2000 m - 9mm Luger / .357 Magnum / .44 Magnum / .45 ACP
    5000 m - .308 Win

    Wirklich wichtig ist das in erster Linie für den Jäger.
    Dem Sportschützen kann das in gewisser Weise egal sein, da er eh nur dort schießen darf, wo der "Gefährdungsbereich baulich bedingt begrenzt ist"


    Es gibt natürlich auch noch genügend "teiloffene Schießstände" - hier erreicht man die bauliche Begrenzung z.B: durch Hochblenden .
    Da es nur eine Position gibt, an der die Waffe geladen und geschossen werden darf, und die Hochblenden dafür sorgen das man von dieser Position
    "kein Stück offenen Himmel sehen kann" - so ist sichergestellt das kein Geschoss das befriedete Gelände verlassen kann.

    Wenn das also für offizielle Schießstände genügt, so sollte das für den privaten Bereich auch völlig ausreichen.


    Hier mal ein etwas älterer Thread zum Thema.