Moin,
Ich wollte mal fragen, ob irgendjemand hier eine Ahnung hat, inwiefern ein Beil waffenrechtlich irgendwie relevant ist, außer im sinne von "nicht dazu bestimmt, kann aber als Waffe eingesetzt werden".
Wenn ich im Waffg. "Klinge" suche oder ähnliches, kommen immer nur messer zum vorschein, stumpfer Gegenstand ist es nun auch nicht, also irgendwie garnichts so richtig.
Nun hab ich aber grade beim Zelten etc. gerne ein kleines selbstgeschmiedetes Beil dabei, um stöcker anzuspitzen und anschließend als heringe in den boden zu schlagen. find ich praktischer als mit messer und hammer herumzulaufen, aber darf ich das auch?
Keine ahnung, inwiefern irgendwer meint Zelten wäre ein gesellschaftlich anerkannter Grund ein Beil zu führen, schließlich kommen sehr viele ohne aus. da würde ich mich also sehr ungerne drauf verlassen.
Ich weiß, das keine gültige rechtsberatung etc. dazu stattfinden darf, aber vllt. erinnert sich jemand ja an einen artikel, ein geruchtsurteil oder irgendwas diesbezüglich, oder hat selbst erfahrungen gemacht.
Ich mag genausowenig aus bequemlichkeit meinen job riskieren wie grundlos aufs beil verzichten.