Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.039 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Februar 2014 um 16:51) ist von Mark65.

  • Moin,
    Ich wollte mal fragen, ob irgendjemand hier eine Ahnung hat, inwiefern ein Beil waffenrechtlich irgendwie relevant ist, außer im sinne von "nicht dazu bestimmt, kann aber als Waffe eingesetzt werden".
    Wenn ich im Waffg. "Klinge" suche oder ähnliches, kommen immer nur messer zum vorschein, stumpfer Gegenstand ist es nun auch nicht, also irgendwie garnichts so richtig.

    Nun hab ich aber grade beim Zelten etc. gerne ein kleines selbstgeschmiedetes Beil dabei, um stöcker anzuspitzen und anschließend als heringe in den boden zu schlagen. find ich praktischer als mit messer und hammer herumzulaufen, aber darf ich das auch?
    Keine ahnung, inwiefern irgendwer meint Zelten wäre ein gesellschaftlich anerkannter Grund ein Beil zu führen, schließlich kommen sehr viele ohne aus. da würde ich mich also sehr ungerne drauf verlassen.

    Ich weiß, das keine gültige rechtsberatung etc. dazu stattfinden darf, aber vllt. erinnert sich jemand ja an einen artikel, ein geruchtsurteil oder irgendwas diesbezüglich, oder hat selbst erfahrungen gemacht.
    Ich mag genausowenig aus bequemlichkeit meinen job riskieren wie grundlos aufs beil verzichten.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Beim Beil und der Axt gibt es einen Festellungsbescheid vom BKA.
    Da steht in etwa das Äxte und Beile ihrer bestimmung nach beurteilt werden.
    Demnach dürfte man wohl eine Streitaxt nicht führen da sie eine Waffe dastellt.
    Eine Holzapaltaxt aber schon, weil es vom Wesen her ein Werkzeug ist.
    Interessant sind in dieser Sache auch die Tomahawks die wie Pilze aus dem Boden spriessen zur zeit.

    Gruß Christian

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  • Ich denke das ist Auslegungssache. Je nachdem, wie du es mit dir führst. Wenn du im Wald bist und es nicht gleich griffbereit hast, also schön in nem Rucksack drin, dann wird das vermutlich niemand stören, wenn du damit aber offen am Gürtel hängend rumläufst, dann kann das schon etwas komisch wirken. Ich denke, das es nicht erlaubt sein wird, es offen mit sich rum zu tragen. Denn es kann eindeutig als Waffe dienen.

  • Beil würd ich als Gegenstand des täglichen Gebrauchs ansehen und ist somit Waffenrechtlich nicht erfasst...


    Das würde ich auch bei den meisten Messern, was da im WaffG zu steht ist ne ganz andere Geschichte...

    Beim Beil und der Axt gibt es einen Festellungsbescheid vom BKA.
    Da steht in etwa das Äxte und Beile ihrer bestimmung nach beurteilt werden.
    Demnach dürfte man wohl eine Streitaxt nicht führen da sie eine Waffe dastellt.
    Eine Holzapaltaxt aber schon, weil es vom Wesen her ein Werkzeug ist.
    Interessant sind in dieser Sache auch die Tomahawks die wie Pilze aus dem Boden spriessen zur zeit.

    Hm, da es selbst geschmiedet ist, müsste ich als "Hersteller" doch auch den Zweck festlegen können, oder? Von der Form her lässt es sich leider wenig feststellen, hat keine typische Keilform (dazu reichten meine Schmiedekünste nicht...), allerdings joa... halt einhändig, und kleiner als ich von einer "Streitaxt" oder auch nur der einhändigen Variante vermuten würde. Passende Wikingergewandung und Schild in der anderen Hand, da könnte es aber schon wieder anders aussehen.
    Hast du zufällig einen Link zu dem entsprechenden Bescheid, oder gibt es irgendwelche Merkmale, nach denen sowas beurteilt wird? Oder ist das so eine "sieht für den zuständigen Beamten wie eine Waffe aus, also ist es eine" Geschichte?

    Gruß Christian

    Ich denke das ist Auslegungssache. Je nachdem, wie du es mit dir führst. Wenn du im Wald bist und es nicht gleich griffbereit hast, also schön in nem Rucksack drin, dann wird das vermutlich niemand stören, wenn du damit aber offen am Gürtel hängend rumläufst, dann kann das schon etwas komisch wirken. Ich denke, das es nicht erlaubt sein wird, es offen mit sich rum zu tragen. Denn es kann eindeutig als Waffe dienen.

    Das kann auch ein Messer mit einer 11cm Klinge, oder ein beliebig zweihändig zu öffnendes Messer oder ein Bogen oder ein Blasrohr oder eine Zwille oder ein Gehstock oder ein Ziegelstein.
    Das Problem ist ja, das ich wenn, dann halt während der Benutzung Bedenken hätte. Inwiefern in einer Rucksacktasche nicht griffbereit ist, ist dann auch nochmal ne Frage... grade weil ich solche Dinge, die zum Zeltaufbau nötig und einigermaßen sperrig sind sehr viel lieber in die Außentaschen packe oder einfach dran festbinde.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • grade weil ich solche Dinge, die zum Zeltaufbau nötig und einigermaßen sperrig sind sehr viel lieber in die Außentaschen packe oder einfach dran festbinde.

    Man muss es ja aber nicht provozieren, bei Gegenständen die man vom Gesetz her nicht einschätzen kann. Dann muss man auch nichts befürchten.

  • Wer führt denn schon freiwillig dauernd eine Axt? In Sachen Camping und ähnlich ist das kein Problem, da dort ohne Frage die Anwendung gegeben ist. Zudem dürfte es keinem auf einem Campingplatz interessieren.
    Weiterhin gilt ein Beil oder Axt nicht als Messer. Bei Waffenausprägung sieht das ein wenig anders aus, aber deswegen gilt das Führverbot für Waffen und nicht alleinig für Messer. Dennoch kann jeder Gegenstand von der Polizei konfisziert werden, wenn es nach deren Einschätzung sich eine Gefahrenlage ergeben könnte. Da wird auch das Sportgerät "Baseballschläger" nicht anders angesehen.