Es sind 6,5mm Mindestgeschossdurchmesser auf Hoch und Schwarzwild.
Wenn man in der Stadt wohnt ist es vlt. was anderes, hier auf dem Land wird das Gewehr eigtl. immer lose auf den Sitz gelegt ohne dass sich einer dran stören würde.
Gute Zusammenfassung, einige Details unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern.
Für Hoch- und Schwarzwild sind die Mindestbedingungen Kal. 6 mm und 2000 J in 100 m. Damit will man den waidgerechten Abschuss sicherstellen.
Ein Jagdschein beinhaltet auch einen Waffenschein, denn der Jäger darf im und außerhalb seines Revieres eine Waffe führen. Außerhalb seines Revieres allerdings ungeladen und nur im unmittelbaren Zusammenhang der Jagdausübung. Daher dürfte er seine Kurzwaffe schon zu Hause ungeladen holstern oder offen auf dem Rücksitz seines Autos legen um dann ins Revier zu fahren. Ob das allerdings sinnvoll ist, sollte jedem zu denken anregen.