Welches 9 mm PAK-Magazin paßt in ZVI Night Hawk?

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 3.387 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2013 um 10:19) ist von Nordwolf84.

  • Laut Deinem Profil bestitzt Du: 2 x RG 88, 2 x RG 90, ZVI Night Hawk
    Du willst also ein größeres Magazin für eine Dekowaffe, die Du nicht besitzt und deshalb nicht benutzt, aber auf Deiner EWB eingetragen ist ? :D Hm, das wird schwierig.
    Wenn Du uns die Abmessungen des jetzigen kleinen Magazins genannt hättest, würden vielleicht einige hier ihre Magazine nachmessen und vielleicht etwas passendes finden.

    PS: In diesem Forum nach Erfahrungen mit einer Waffe zu fragen, die in Deutschland verboten ist, ist genau so logisch, wie einen Moslem zu fragen, wie ihm das Schweinefleisch geschmeckt hat - ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg. :rolleyes:

    Gruß Thorsten

    4 Mal editiert, zuletzt von Toddy123 (13. November 2013 um 15:30)

  • Es gibt hier viele Waffen die für normalsterbliche verboten sind.
    Trotzdem kennen sich viele damit aus und haben geballtes Fachwissen darüber.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Wenn aber niemand sich den Schuh anziehen will und deswegen auf AT-Foren oder auf PN´s an AT-User verweist ist Ihm vielleicht besser geholfen.
    BtW. Er hat übrigens nen neuen Thread gestartet und fragt erneut wegen der Night Hawk (unbelehrbar?) nebenbei aber auch wegen der RG90.

  • Wenn aber niemand sich den Schuh anziehen will und deswegen auf AT-Foren oder auf PN´s an AT-User verweist ist Ihm vielleicht besser geholfen.
    BtW. Er hat übrigens nen neuen Thread gestartet und fragt erneut wegen der Night Hawk (unbelehrbar?) nebenbei aber auch wegen der RG90.


    Nein, diesmal frage ich in der Hauptsache nach RG90 und nur nebenbei nach ZVI, weil noch nicht beantwortet und sachlich zulässig.

    Nein, ich kenne keine AT-Foren.

    Nein, ich kenne auch keine AT-User und würde jetzt auch nicht 100 mit PN anschreiben.

    Nein, die ZVI ist in Deutschland nicht verboten und auch nicht "nicht vorhanden". Man kann sie mit EWB ganz normal besitzen.

    Abgesehen davon... was hier ein Riesengetue abgeht, weil sich ein paar Dorfpolizisten als Forenwacht aufspielen müssen, Junge Junge... ich hätte eine Literaturempfehlung dazu: "Handbuch für den Forentroll" aus dem Röhrig-Verlag, da werden diese Abläufe sehr genau beschrieben.

    Schade: klare Frage, aber was für Antworten. Wo bitte geht's denn zu den AT-Foren? ?(

    Nichts ist so klar, daß es nicht von irgendwem falsch verstanden werden könnte.

  • Wer soll den deiner Meinung nach der Forentroll sein? Doch allerhöchstens du. Mit welcher EWB willst du den eine nicht PTB-zugelassene Schreckschusswaffe besitzen? Glaubst du den hier sind alles nur Deppen die keinen Plan von der Materie haben?

    So schlau dir die Plempe zu besorgen warst du, aber ein Magazin findest du kein passendes dafür? Klar. Klingt logisch. Erklärt zumindest deine patzige Art.

    Viel Glück bei der weiteren Suche nach einem passenden Magazin und der Benutzung von Google.

  • Bemühe mal Tante Google ist das denn so schwer?
    Siehst doch anhand Deiner Frage zu Pfefferkartuschen / Umarex bekommste direkt ne gescheite Antwort.
    Wenn sich aber niemand mit der ZVI beschäftigt bzw. Dir aus welchen Gründen auch immer nicht antworten will oder kann dann belasse es doch einfach dabei.
    Ich meine Du hast doch nun Feddback wegen der ZVI hier schon gehabt (in diesem Fall negativ) meinste das ändert sich daran wenn Du in nem neuen Thread auch wenn es nur nebensächlich ist danach erneut fragst.

  • Wenn Du uns die Abmessungen des jetzigen kleinen Magazins genannt hättest, würden vielleicht einige hier ihre Magazine nachmessen und vielleicht etwas passendes finden.

    Schade, klares Hilfsangebot und keine Reaktion... :S

    PS: Du bekommst die Waffe nur auf die WBK, wenn Du das Bedürfnis nachweisen kannst - versuche das mal mit eine SSW ohne PTB - viel Glück... :whistling:

    Gruß Thorsten


  • Wer soll den deiner Meinung nach der Forentroll sein? Doch allerhöchstens du. Mit welcher EWB willst du den eine nicht PTB-zugelassene Schreckschusswaffe besitzen? Glaubst du den hier sind alles nur Deppen die keinen Plan von der Materie haben?

    So schlau dir die Plempe zu besorgen warst du, aber ein Magazin findest du kein passendes dafür? Klar. Klingt logisch. Erklärt zumindest deine patzige Art.

    Viel Glück bei der weiteren Suche nach einem passenden Magazin und der Benutzung von Google.

    MarcKA: Ist nicht nur hier patzig. Ist auch in seinem andern Thread passiert obwohl im da geholfen wurde X(
    Suche Quelle für Walther Pro Secur 9mmPAK
    Manchen Menschen ist halt leider nicht zuhelfen.


    Ein letzter Versuch.

    In die ZVI Night Hawk passt das der Night Hawk. Wenn die das große zuteuer ist schade drum. Bleibt Dir nix anderes als sparen oder zubasteln aber bitte mit Eigeninitative!

    Einmal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (13. November 2013 um 16:09)

  • na den verband möchte ich sehen, der dir ein bedürfnis für ne schreckschuss plempe ausstellt :D

    und das gesicht de SB möcht ich auch gern sehen, wenn du mit dem wisch aufs amt gehst und ne WBK verlangst :deal:

    wenn du glaubst, du hast es hier mit nem haufen idioten zu tun die sich die hose mit der kneiffzange anziehen, bist du genau richtig :klo:


    Grüßle Torro

  • Danke für die beiden hilfreichen Antworten, ich kann aber das Magazin leider nicht messen, weil ich keines habe. Aber ich frage mal bei den Ösis, hoffentlich verstehen die mich...

    Ich habe aber trotzdem gut und reichlich gelacht, vielen Dank für die rege Beteiligung.

    Und NEIN, in dem Munitionsthread war ich NICHT patzig. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil (ups, war das patzig) :n23:

    Nichts ist so klar, daß es nicht von irgendwem falsch verstanden werden könnte.

  • Ja Arachnophobia,

    das war zu patzig.

    Patzig darf man in diesem Forum erst ab mindestens 500 Beiträgen sein.
    Wenn du die erreicht hast, dann darfst du auch Leute anraunzen.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • ich fasse nochmal zusammen:
    wenn Du in AT wohnst, bleibt Dir der Gang zum Händler, um dort direkt nachzuschauen - kein Problem.
    Wenn Du in D wohnst, ist das nicht zu empfehlen. Zum einen ist es wenig wahrscheinlich, daß man in D eine WBK für ne SSW bekommt aus den genannten Gründen. Zum anderen haben die Händler in D keine Magazine für die Nighthawk, weil sie in D nicht frei erhältlich ist und sie demnach keiner am Lager hat - allenfalls deren scharfe Schwester, die Micro Desert Eagle in .380 Browning.
    Übrigens: selbst wenn Du sie Nighthawk in D auf ne WBK erwerben könntest, gilt dann dasselbe wie für ihre scharfen Verwandten - Schießen nur auf nem Schießstand (auch mit Platzmunition), eben weil keine freie SSW! das ist eben die Crux - in D gelten die SSW-spezifischen Bestimmungen NUR für SSWs mit :ptb: - alles ohne PTB ist gleichgestellt mit echten Bleiwerfern und unterliegt den entsprechenden Regularien. Da haben sich bestimmt schon einige in die Nesseln gesetzt, weil sie sich im Ausland eine SSW gekauf und hierher verbracht haben, weil sie dachten, SSW sind frei ab 18. Stimmt ja auch - nur eben nicht alle...
    Ich hoffe, Du konntest die für Dich wichtigen Infos heraussuchen.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Ja Arachnophobia,

    das war zu patzig.

    Patzig darf man in diesem Forum erst ab mindestens 500 Beiträgen sein.
    Wenn du die erreicht hast, dann darfst du auch Leute anraunzen.

    Wie Du siehst, arbeite ich daran... an der Menge... :johnwoo:

    Nichts ist so klar, daß es nicht von irgendwem falsch verstanden werden könnte.

  • selbst wenn Du sie Nighthawk in D auf ne WBK erwerben könntest, gilt dann dasselbe wie für ihre scharfen Verwandten - Schießen nur auf nem Schießstand


    Sorry, wenn ich dich verbesser.
    Aber im WaffG steht das so nicht.
    Dort steht das es mit Schusswaffen die eine E0 unter 7,5 Joule erteilen, mit Schusswaffen die nach §7 Beschussgesetz zugelassen sind ( das sind keine SSW ) und mit Waffen die nur Kartuschenmunition verschießen erlaubt ist.
    Die PTB spielt hierbei keine Rolle.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ich verstehe das ganze Theater hier nicht?

    In Deutschland gibt es die Waffe noch nicht bzw. halt noch nicht freiverkäuflich und deshalb kann oder will hier niemand aussagen.

    @ TS:

    wenn dir hier niemand helfen kann/will,wie schon geschrieben,warum gehst du nicht in einen Waffenladen in Österreich und frägst nach??Nein du willst auf biegen und brechen hier eine Antwort,WARUM???

    Bsp.

    Wenn ich Hilfe für eine Tapete brauche und mir im "Tapetenforum" niemand eine für mich ausreichende Antwort geben kann/will,dann geh ich doch lieber zu dem nächsten Tapetengeschäft hin und erkundige mich,bevor ich hier versumpfe..
    Wo ist den das Problem?? (Minderjährig,Wohnsitz doch nicht in Österreich...)

    Tut mir ja leid für dich,aber bevor ich tagelang mich Rechtfertige usw. hätte ich den Hörer in die Hand genommen,mit Waffenläden telefoniert bzw. wäre ich vorbeigefahren oder sonstiges und wäre jetzt schlauer,weil die mit sicherheit darüber Auskunft geben können...

    Man kann sich auch anstellen und sich selbst das Leben schwer machen...

    Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

    2 Mal editiert, zuletzt von SKYY (15. November 2013 um 16:31)

  • Also, das Theater habe ja nicht ich angefangen. Was mich aufregt, ist auch nicht, ob jemand keine Antwort weiß. Geschenkt! Mich regt auf, daß Leute, die eigentlich ganz aufgeklärt wirken, eine Riesenangst bekommen, wenn es darum geht, ob eine Frage vom Wohnsitz des Fragestellers her überhaupt beantwortet werden DARF.

    Da sitzt der alte deutsche Untertanengeist in den Köpfen. Einer fragt: Was paßt hier hinein oder dort. Und alle bekommen Luftnot, weil sie Angst haben, daß im nächsten Moment das SEK die Tür eintritt. Das finde ich nicht nur ärgerlich, sondern sogar würdelos.

    Einfach sagen: Keene Ahnung, frag woanders -- und das Ding wäre nach fünf Minuten erledigt gewesen.

    Außerdem ärgern mich Metadiskussionen, sinnfreie Abschweifungen und die ewige unerwünschte Rechtsauskunft. Vielleicht stimmt mir jemand zu, aber ich denke, wir könnten alle sehr viel Zeit sparen, wenn man sich beim Antworten bemühen könnte, die Frage zu beantworten. Ich bin aber zu neu, um hier irgendwen zu maßregeln, und werde mir halt überlegen, wo meine persönliche Behaglichkeitsschwelle liegt.

    Nichts ist so klar, daß es nicht von irgendwem falsch verstanden werden könnte.