Guten Tag meine Damen und Herren.
Ich würde gerne zwei sachen an meiner Pistole ändern, möchte aber nichts tun, was laut gesetzgeber verboten ist.
Erste Modifikation: Anotomischer Holzgriff. Hier habe ich fast kein Zweifel dran, sollte erlaubt sein. Jedoch möchte ich ein Griff bauen, der den Metallrahmen komplett umschließt und nicht wie beim Original, dass die Forderseite offen bleibt. Dabei stört mich unten am Rahmen ein Stück, was ich gerne weg feilen würde. Auf der Skizze hab ich es mal grob dahin gepaintet.
Zweite Modifikation ist etwas langfristiger: Ich würde gerne den hässligen Laufmantel aus Kunsstoff durch einen aus Metall ersetzen. Das Plastikteil sieht nich nur hässlich aus, das ist außerdem äußerst unstabiel und lässt sich sehr leich biegen, vor allem axial. Der originallauf würde aber bleiben. Wäre das erlaubt? Optional, wenn die erste Variante verboten ist, würde ich um den Plastikmantel einen Edelstahlmantel "bauen". Wohlgemerkt äußerst ungerne, aber was solls. Ist diese Variante laut Gesetzgeber zulässig? Auf dem Bild habe ich meine Ideen mal skizziert...
Für Eure Beiträge bedanke ich mich im Voraus.
Gruß. Ich.