MP-651K Optische Modifikation: Rechtliches

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.109 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Oktober 2013 um 13:23) ist von tomtom1965.

  • Guten Tag meine Damen und Herren.

    Ich würde gerne zwei sachen an meiner Pistole ändern, möchte aber nichts tun, was laut gesetzgeber verboten ist.

    Erste Modifikation: Anotomischer Holzgriff. Hier habe ich fast kein Zweifel dran, sollte erlaubt sein. Jedoch möchte ich ein Griff bauen, der den Metallrahmen komplett umschließt und nicht wie beim Original, dass die Forderseite offen bleibt. Dabei stört mich unten am Rahmen ein Stück, was ich gerne weg feilen würde. Auf der Skizze hab ich es mal grob dahin gepaintet.


    Zweite Modifikation ist etwas langfristiger: Ich würde gerne den hässligen Laufmantel aus Kunsstoff durch einen aus Metall ersetzen. Das Plastikteil sieht nich nur hässlich aus, das ist außerdem äußerst unstabiel und lässt sich sehr leich biegen, vor allem axial. Der originallauf würde aber bleiben. Wäre das erlaubt? Optional, wenn die erste Variante verboten ist, würde ich um den Plastikmantel einen Edelstahlmantel "bauen". Wohlgemerkt äußerst ungerne, aber was solls. Ist diese Variante laut Gesetzgeber zulässig? Auf dem Bild habe ich meine Ideen mal skizziert...

    Für Eure Beiträge bedanke ich mich im Voraus.

    Gruß. Ich.

  • Genau genommen ist bei Kurzwaffe das Griffstück ein Wesentliches Waffenteil und darf nur vom Büma o.ä. bearbeitet werden ( da unterscheidet das WaffG leider nicht zwischen scharfen und freien Waffen )
    Den Laufmantel darfst Du wechseln.
    Wenn dort aber Beschusszeichen drauf stehen ( :F:, Kaliber, Hersteller bzw. in deinem Fall Importeur ) sieht das wieder anders aus.
    das Kaliber und den Hersteller / Importeur dürftest Du zwar selbst aufbringen, das :F: aber nicht.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Wie man sich doch irren kann. Hätte ich nie im Leben gedacht, dass der Griff ein relevantes Teil ist. Aber Tatsache: "1.3.4

    bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit

    sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind. "
    Praktisch gesehen, eigentlich in diesem Falle, total unsinnig, aber es ist wie es ist. Hier ist das Thema auch schonmal genauer behandelt worden: waffenwesentliche teile an einer co2 pistole?

    Entschuldigung für`s gefährliche Halbwissen.

    Gruß

  • Hahahaha!

    Der Gesetzgeber ist wieder klasse! Da, wo ich mir sicher war, dass es geht, geht es nicht und da, wo ich ein eindeutiges "Nein" erwartet hab, krieg ich eine komplette Zusage! Na gut, "learning bei doing".

    Ich habe jedoch aus dem Gesetz nicht ganz klar verstanden, ob ich denn gar kein Holzgriff bauen darf oder darf ich nur an dem Alurahmen nichts abfeilen? Wenn eigener Holzgriff anstelle von dem hässlichen Plastikteil, was auf dem oberen Bild rechts neben der Waffe zu sehen ist, möglich ist, kann ich ihn immer noch aus 2 Hälften fertigen. Muss dann natürlich beim Tausch der CO2-Kapsel immer die Schrauben lösen, die beide Schalen zusammen halten würden, aber was solls, wenn der Gesetzgeber es nicht anders möchte.

    Entschuldigung für`s gefährliche Halbwissen.

    Keine Sorgen, so schnell hätt ich es ja eh nicht machen können XD.


    Um jetzt ganz sicher zu sein, frag ich mal über weitere Kleinigkeiten, wo ich mir bisher sicher war.

    Ich habe das ober Bild mal erweitert, die Waffe besitzt über 3 Plastikteile:

    1: Ein Stäg, der BBs in das Trommelmagazin reindrückt.
    2: Bewegliche Achse, die das Trommelmagazin festhält und die Entnahme des Magazins aus der Waffe ermöglicht
    3: Plastikteil, welches die Zielvorrichtung hält und die Pistolenmechanik von oben abdeckt.

    Alle 3 würde ich gerne ebenso aus Metall ausführen. So weit ich weiss, waren alle diese Teile ursprünglich aus Metall, jedoch hat man sie auf den späteren Modellen aus Kostengründen aus Plastik hergestellt. Sind aus meiner sicht keine wesentliche Teile der Waffe. Was meint Ihr dazu?

    Noch ein Punkt:

    Bei mir sind die Waffenbezeichnung und Waffennummer auf dem Aluguss platziert, wie auf dem letzten Bild. Auch das F-Zeichen befindet sich hier, etwas über der Waffennummer. Kaliber und Hersteller sind auf dem Laufmantel und sind beim Manteltausch halt weg. Muss ich die umbedingt aufbringen? Ist für mich kein Problem, möchte ungerne einen zusätzlichen Aufwand treiber, vor allem beim nachbilden vom Hersteller-Logo xD

    Ich bedanke mich wie immer im Voraus =)

    Gruß. CYR.

  • Da die Griffschalen ja nicht die Mechanik des Auslösers beinhaltet, darf man die selber machen und tauschen. Wird auch zu genüge gemacht. z.B. hier: Crosman Gemeinschaft

    1. 2. und 3. kann ich nicht mit Gewissheit beantworten, ich selber hätte aber kein schlechtes Gewissen.

    Gruß

  • Waffenrechtlich relevante Teile wären der Lauf, der Verschluss und bei Kurzwaffen eben das Griffstück welches die bla bla bla... Alles andere kann man nach belieben verändern.

    Und ja, du darfst an dem Griffstück wirklich nix abfeilen. So ist zumindest meine Interpretation des Waffengesetzes.

  • Nach meinem dafür halten darfst Du die 3 Teile tauschen.
    Das Kaliber muss auf der Waffe stehen und der Hersteller / Importeur auch.
    Wichtig ist in deinem Fall der Importeur bzw. sein Logo.
    Wie ich schon schrieb darfst Du das auch selbst aufbringen. ( zumindest nach dem WaffG )
    Inwieweit dann irgendwelche Markenrechte betroffen sind weis ich allerdings nicht ( das wäre mir aber recht egal )


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • ...der Lauf, der Verschluss und bei Kurzwaffen eben das Griffstück welches die bla bla bla... Alles andere kann man nach belieben verändern.

    Das halte ich für ein Gerücht! Durchlassventil ersetzen, Vorkammer einbauen, stärkere Feder, schwererer Hammer einbauen, würde alles zum Verbrechen hier in deutschland Führen!

  • Das kannst du für das halten was du willst. Genau genommen sind die Teile die du aufgeführt hast nicht waffenrechtlich relevant. Du kannst das Ventil kaufen, aufbohren, durchflexen, zusammendrücken, anzünden was auch immer du willst. Es ist kein Verschluss, es ist kein Lauf und es ist kein Griffstück einer Schusswaffe.

    Was du nicht darfst, eine Waffe herstellen oder umbauen so das sie mehr als 7,5J Energie erteilt. Das sind waffenrechtlich erst mal 2 Paar Schuhe und die solltest du nicht durcheinander bringen. Du sprichst vom austauschen eines Korns und nicht von irgendwelchen Teilen die die Leistung beeinflussen. Also spreche ich von den selben Teilen, ebenfalls nicht von welchen die die Leistung beeinflussen.

    Beispiel:
    Selbst wenn du bei einem CO²-Gewehr 2 Joule weniger hättest wenn du den Lauf absägst.. Du darfst es nicht, weil du keinen Lauf bearbeiten darfst.

  • Solange du die Oberfläche nicht spanabhebend bearbeitest und Beschuss- bzw. Zulassungsrelevante Zeichen dabei erhalten bleiben, ist deiner Phantasie keine Grenze gesetzt.

    Du kannst polieren, brünieren, bräunieren, lackieren, pulverbeschichten, bekleben, wassertransferbedrucken, vergolden, vernickeln, verchromen, versilbe...sagen wir einfach mal galvanisch beschichten, all das kannst du machen , solange Hersteller/Importeur, Kaliber und/oder F/PTB-Stempel+Beschusszeichen sichtbar bleiben.


    Wobei du Hersteller und Kaliberangabe imho selbst neu anbringen darfst. Nur amtliche Zeichen nicht (F bzw PTB-Zeichen, Beschussstempel).
    Das sage ich aber ohne Gewähr, man möge mich korrigieren, sollte ich falsch liegen.