Hahahaha!
Der Gesetzgeber ist wieder klasse! Da, wo ich mir sicher war, dass es geht, geht es nicht und da, wo ich ein eindeutiges "Nein" erwartet hab, krieg ich eine komplette Zusage! Na gut, "learning bei doing".
Ich habe jedoch aus dem Gesetz nicht ganz klar verstanden, ob ich denn gar kein Holzgriff bauen darf oder darf ich nur an dem Alurahmen nichts abfeilen? Wenn eigener Holzgriff anstelle von dem hässlichen Plastikteil, was auf dem oberen Bild rechts neben der Waffe zu sehen ist, möglich ist, kann ich ihn immer noch aus 2 Hälften fertigen. Muss dann natürlich beim Tausch der CO2-Kapsel immer die Schrauben lösen, die beide Schalen zusammen halten würden, aber was solls, wenn der Gesetzgeber es nicht anders möchte.
Entschuldigung für`s gefährliche Halbwissen.
Keine Sorgen, so schnell hätt ich es ja eh nicht machen können XD.
Um jetzt ganz sicher zu sein, frag ich mal über weitere Kleinigkeiten, wo ich mir bisher sicher war.
Ich habe das ober Bild mal erweitert, die Waffe besitzt über 3 Plastikteile:
1: Ein Stäg, der BBs in das Trommelmagazin reindrückt.
2: Bewegliche Achse, die das Trommelmagazin festhält und die Entnahme des Magazins aus der Waffe ermöglicht
3: Plastikteil, welches die Zielvorrichtung hält und die Pistolenmechanik von oben abdeckt.
Alle 3 würde ich gerne ebenso aus Metall ausführen. So weit ich weiss, waren alle diese Teile ursprünglich aus Metall, jedoch hat man sie auf den späteren Modellen aus Kostengründen aus Plastik hergestellt. Sind aus meiner sicht keine wesentliche Teile der Waffe. Was meint Ihr dazu?
Noch ein Punkt:
Bei mir sind die Waffenbezeichnung und Waffennummer auf dem Aluguss platziert, wie auf dem letzten Bild. Auch das F-Zeichen befindet sich hier, etwas über der Waffennummer. Kaliber und Hersteller sind auf dem Laufmantel und sind beim Manteltausch halt weg. Muss ich die umbedingt aufbringen? Ist für mich kein Problem, möchte ungerne einen zusätzlichen Aufwand treiber, vor allem beim nachbilden vom Hersteller-Logo xD
Ich bedanke mich wie immer im Voraus =)
Gruß. CYR.