Keine Gutschrift der Einstellgebühr von Egun nach Nichtzahlung durch Käufer?

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 2.042 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Oktober 2013 um 11:50) ist von Blacktimberwolf.

  • Hallo zusammen!

    Ich habe vor etwa zwei Wochen bei Egun Schreckschusswaffenzubehör verkauft (daher hab ich den Thread auch mal in diesen Bereich des Forums gepostet, ich hoffe da ist OK :-D).

    Heute Morgen habe ich nachdem der Käufer nicht gezahlt und auf eine Mahnung nicht reagiert hat die Gutschrift der Verkaufsprovision beantragt. Dies war auch kein Problem.

    Was Egun mir aber nicht gutgeschrieben hat, war die Einstellgebühr. Hat jemand ähliche Erfahrungen gemacht? Schreibt Egun grundsätzlich nur die Verkaufsprovision, nicht aber die Einstellgebühr gut?

    Egun habe ich natürlich eben direkt angeschrieben und warte nun auf Antwort, mich würden jedoch auch mal eure Erfahrungen interessieren.

    Gruß
    Knallebum/Sascha

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Hallo,

    Ja das kenne ich auch so!

    eGun Zahlt nur die Provision zurück, die Einstellgebühr hat ja nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun, ist zwar Ärgerlich aber auch Nachvollziehbar.

    Dein Artikel wurde ja Angeboten und das Kostet nun mal. Egal was danach ist.

    Habe auch schon meine Erfahrung mit den "Spaßbietern" gehabt und auch mit den Verhaltensweisen von eGun. :eeeevil:

    Gruß Martin

    All mein Wissen verdanke ich meiner Unwissenheit. ^^

  • Danke für dein Feedback Martin.

    Naja, ich finde das irgendwie halbherzig.

    Klar, Egun hat den Artikel angeboten Aber, sieht man es so, kam auch ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Das der Käufer ihn nicht eingehalten hat, ist ja nicht das Problem von Egun. Die Vermittlung Käufer/Verkäufer war erfolgreich.

    Irgendwie finde ich das inkonsequent.

    Klar, besser die Provision wird gutgeschrieben wie gar nichts, aber kundenfreundlich wäre beides gutzuschreiben. Letztlich biete ich den Artikel ja nochmal an (was vermutlich die Regel sein wird) und Egun wird dann verdienen.

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  • Das ist schon richtig so. Wenn du den Artikel nicht verkauft hättest (kein Gebot) bekommst du die Einstellgebür ja auch nicht wieder.
    Du könntest die Einstellgebühr vom Käufer einklagen da ein Kaufvertrag (und somit Kosten) zustande kam. Es ist aber fraglich ob sich der Aufwand lohnt.

    MfG Kolibri

    Einmal editiert, zuletzt von Kolibri (28. September 2013 um 17:10)

  • Das ist schon richtig so. Wenn du den Artikel nicht verkauft hättest (kein Gebot) bekommst du die Einstellgebür ja auch nicht wieder.

    MfG Kolibri

    Da hat mir aber auch kein "böser" Spaßbieter das Angebot kaputt gemacht, wenn ich z.B. aus eigener Unfähigkeit nen falschen Startpreis/Sofortkaufpreis auswähle. Das bin ich selber Schuld. Ich sehe da also einen Unterschied.

    Das Egun die Provision nicht gutschreiben muß ist mir klar - siehe vorheriger Post - ich, erkenne ich ja sogar die Gutschrift der Provision als Service und nicht als Verpflichtung an.

    Trotzdem ist die Unterscheidung für mich eine Art Doppelmoral. Stehe ich da etwa alleine mit der Meinung? :D

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    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (28. September 2013 um 17:24)

  • eGun stellt Dir keine Verkaufsprovision in Rechnung, soweit so gut. Die Einstellgebühr wird selbstverständlich nicht erstattet, denn die Leistung des Einstellens für eine gewisse Laufzeit wurde erbracht. Daß da ein Spaßbieter am Werk war, ist sicherlich ärgerlich, aber nicht die Schuld der Anbieterplattform, in diesem Falle also nicht die Schuld von eGun. Rein rechtlich gesehen, nach BGB, kam das Geschäft zustande. Will der Spaßbieter nicht zahlen, mußt Du rechtliche Schritte gegen diesen einleiten. Das ist selbstverständlich alles nur graue Theorie, denn jeder muß für sich selbst entscheiden, ob das bei einer billigen SSW oder einem günstigen LG überhaupt lohnt. Aber man kann m.M. nach nicht von eGun erwarten, dass man die Einstellgebühr zurückerstattet bekommt. Wenn Du ein Auto in der Zeitung inserierst und der Käufer betrügt Dich in irgend einer Art und Weise, bekommst Du dann vom Wochenblatt das Geld für Deine Zeitungsanzeige zurück... :?:

  • Derringer, dass alles ist mir doch auch klar. ;^)

    Aber, ich wie schon geschrieben haben:

    Streng genommen macht es auch keinen Sinn das Egun die Verkaufsprovision gutschreibt. Wie du selber schon feststellst besteht zwischen mir und dem Käufer ein wirksamer Kaufvertrag, den Egun vermittelt hat. Durch diese Vermittlung könnte Egun also die Verkaufsprovision beanspruchen.

    Machen sie nicht, nennen wir es mal aus Kulanzgründen. Die Leistung der Vermittelung durch ihre Plattform wurde aber von Egun erbracht.

    Bei der Einstellgebühr ist es genau das gleiche. Egun erbringt die Leistung. Nur das Ergebnis ist anders: Egun verlangt die Einstellgebühr auch wenn man an einen Spaßbieter gelangt.

    Sorry, ich kann diese Logik/Doppelmoral von Egun echt nicht nachvollziehen. Ich kriegs nicht in meinen Kopf rein wo hier der Unterschied sein soll, tut mir leid. Entweder man verlangt alle Gebühren vom Verkäufer wenn er an einen Spaßbieter gelangt, oder gar keine. Alles dazwischen macht für mich keinen Sinn. :S:S:S Das ein Verzicht rein aus Kulanzgründen erfolgt ist mir klar.

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  • Eben reine Kulanz, gibt es auch bei anderen Unternehmen, dass sie Kosten erstatten obwohl sie nicht verpflichtet wären, ist doch bessere als nichts, kein Grund sich zu ärgern.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!


  • Ihr habt zwar einen rechtsgültigen Kaufvertrag nach BGB aber das Geschäft ist noch nicht abgeschlossen, die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Vielleicht will eGun nur die Verkaufsgebühren, wenn ein Geschäft abgeschlossen ist, also der "Tausch" Ware gegen Geld auch tatsächlich vollzogen wurde.

    Ärgere Dich nicht über den Spaßbieter, solches Spackos wird´s immer wieder geben, man kann´s nur hinnehmen oder rechtlich dagegen vorgehen. Dazwischen gibt´s nix, aber lohnen tut sich´s auch nicht, also einfach entspannen, der eine oder andere €, der dabei tatsächlich flöten geht ist zwar ärgerlich aber macht einen auch nicht wiklich ärmer oder reicher... Schlag´ sie einfach beim Wiedereinstellen auf den Kaufpreis drauf und gut ist.

  • Ne, ärgern bringt nichts. Und freuen das Egun nicht auch noch die Provision haben will ist sicherlich der bessere Weg. ;^)

    Mal eine kleine Anekdote zum Thema Spaßbieter:

    Vor mehr 10 Jahren bin ich mal gegen nen Spaßbieter vorgegangen, der hat bei Riccardo.de einen Smith&Wesson Revolver von mir gekauft. Das Ganze ging vor Gericht (hätte ich keine Rechtsschutz-Deckung gehabt hätte ich das nicht gemacht).

    Was dann kam war der Knüller:

    Der Typ meinte - ohne die Waffe je in der Hand gehabt zu haben - sie sei manipuliert.Dies deshalb, weil ich geschrieben hatte das sie mit Schwarzpulverpatronen eine große Stichflamme erzeugt. Das ging angeblich nur wenn sie aufgebohrt war, meinte der Käufer. Manipuliert war sie natürlich nicht. Ich hab mich dennoch über die Unterstellung maßlos geärgert. Da gerät man einen I*ioten der seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, und der unterstellt einem anderen dann noch ohne jegliche Grundlage eine Straftat.

    Ende von der Geschichte: Käufer wurde nach gerichtlicher Verhandlung zur Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Aushändigung der Ware verpflichtet. Leider war er Arbeitslos und konnte nur Raten in Höhe von 5 DM (!) anbieten. Gebracht hat es also nichts.

    Ich halte ja echt nichts von diesem "alles ist doof in diesem Land" geflame, aber darüber das jeder Schuldner praktisch "Narrenfreiheit" hat nervt mich gewaltig. Als Gläubiger bist du echt der Dumme... :S

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  • ...Ich halte ja echt nichts von diesem "alles ist doof in diesem Land" geflame, aber darüber das jeder Schuldner praktisch "Narrenfreiheit" hat nervt mich gewaltig. Als Gläubiger bist du echt der Dumme... :S

    Jupp, so ist das. Meine Frau bekommt auch von jemanden noch 2.500 €, weil er mal mutwillig ihr geparktes Auto demoliert hatte und ermittelt wude. Nun haben wir seit Jahren einen vollstreckbaren Titel, also gerichtlich schwarz auf weiß, dass er zahlen muß, aber er hat halt die Hand gehoben und eidesstattlich versichert, daß er nix hat, außer dem, was sich in seiner Geldbörse befindet. Nun können wir über unsere Rechtsschutzversicherung einen Anwalt beauftragen, der immer wieder mal den Gerichtsvollzieher hinschickt, aber ich wette, von der Type kriegen wir auch in den nächsten 10 Jahren nix... Um den Sinn des Wortes "arbeiten" herauszubekommen, braucht der nämlich ein Lexikon :thumbdown:

  • Ist schon frustrierend, ich kann mir vorstellen wie man sich dann fühlt. Man ist völlig machtlos und derjenige grinst sich dann noch einen ab.

    Trotzdem toi toi toi das du bzw. deine Frau irgendwann dann doch nochmal ein paar €€€ seht. Die Hoffnung stirbt zuletzt! :rolleyes: ;^)

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  • Heh Knallebum, die Sache kannst Du etwa mit folgender Situation vergleichen. Wenn Du als Verkäufer auf einen professionellen Trödelmarkt gehst, musst Du eine Standgebühr entrichten. Standgebühr hier vergleichbar mit Einstellgebühr. Gesetzt den Fall, Du verkaufst an diesem Tag nichts, bekommst Du auch die Standgebühr nicht zurück. Egun bietet Dir nur die Plattform wie eben die Stadt den Standplatz bietet, - gegen Gebühr, die bei Nichtverkauf auch nicht erstattet wird. Komprie ?

  • Schön, dass alle eGun so in Schutz nehmen obwohl es eigentlich kein karitativer Verein, sondern ein kommerzielles Unternehmen ist, das für seine Leistungen gutes Geld verlangt..

    Ja, es ist wohl die einzig, effektive Möglichkeit, dort Waffen zu kaufen und verkaufen (da z.B. Gundoo leider tote Hose ist).

    Nein, ich sehe hier nicht unbedingt dass es ok ist, bei Spaßbietern nur die Verkaufsprovision zu erstatten (was übrigens nicht automatisch, sondern nur auf Anfrage geschieht).

    Wenn ich auf einen Markt gehe, sehe ich die Käufer und kann das Geschehen eigenverantwortlich steuern, bin also voll für mein Verkaufsergebnis verantwortlich.

    Bei eGun habe ich keine Möglichkeit den Käuferkreis einzuschränken (so wie das z.B. bei eBay möglich ist), bin also irgendwelchen Hirnies ausgeliefert und darf dafür dann jedesmal die Startgebühr von neuem bezahlen (was nicht zum Schaden von eGun ist).

    Ich denke, es wäre nur fair/korrekt wenn das Wiedereinstellen in solchen Fällen kostenlos wäre oder wenn eGun endlich eine Möglichkeit bieten würde, den Bieterkreis einzuschränken.

    Aber was rede ich da, es ist ja auch voll ok, Betrüger (z.B. der_biker alias Apache) weiter agieren zu lassen, berechtigte Negativbewertungen zu löschen wenn es sich um Verkäufer mit einer gewissen Mindestanzahl an Bewertungen handelt, Verkäufer ohne Info und Angaben von Gründen einfach mal inaktiv setzt (wobei die Auktionen immer noch aktiv sind und nicht beeinflusst werden können) und letztendlich Anfragen mit Standardsätzen zu beantworten.

    Naja, bin bestimmt mal wieder in einer Negativphase und kann das Positive nicht erkennen...

    Grüßle Namil

    Herr, bitte gib mir Geduld - ABER SOFORT!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Namil (30. September 2013 um 20:50)

  • Nein, ich sehe hier nicht unbedingt dass es ok ist, bei Spaßbietern nur die Verkaufsprovision zu erstatten (was übrigens nicht automatisch, sondern nur auf Anfrage geschieht).

    Ich hatte schon öfters mit Spaßbietern zu tun und die Verkaufsprovision wurde jedes mal erstattet ohne das ich mit eGun in Kontakt getreten bin. Man muss dem Käufer eine Frist setzen (blaues Ausrufezeichen) und ihm am Ende negativ bewerten. Dann wird er automatisch auf "inaktiv" gesetzt und die Verkaufsprovision gutgeschrieben.

    Bei eGun habe ich keine Möglichkeit den Käuferkreis einzuschränken

    Doch, da gibt es z.B. die "Schwarzen Liste".

    MfG Kolibri

  • na in der schwarzen liste landen ja die leute,mit denen es "schiefging". fürs nächste mal kann man die somit sperren,aber der mist ist dann ja eh schon gelaufen. und der macht sich einfach nen neuen account.

    kannst ja bedingungen stellen wie zb "käufer unter 25 bewertungen sind für meine auktion ausgeschlossen,ebenso käufer mit unter 95 % positiven bewertungen". klar gibt es auch neulinge die vll in ordnung sind. als verkäufer muss ich aber sehen was für mich das beste und sicherste ist....nicht für andere. da bin ich egoist.

    wahrscheinlich hab ich deshalb in 9 jahren egun,mit 450 bewertungen wirklich nicht EINMAL irgend nen scheixx gehabt :thumbsup: . ich kaufe auch selber nur von leuten,die über 25 bewertungen haben,und dann müssen auch noch 95% positiv sein. einzige ausnahme...wenn ich es selber abholen kann. das biete ich auch bei so ziemlich jeder auktion von mir an. selbstabholer werden immer mehr hab ich das gefühl.

  • Namil, du sprichst mir aus der Seele! :D:D:D

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Die schwarze Liste bei Egun ist das unbrachbarste überhaupt, genauso wie sie nicht in der Lage sind ausländische Bieter auszuschließen obwohl man das ausdrücklich angegeben hat.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!