Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht

Es gibt 931 Antworten in diesem Thema, welches 207.279 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2022 um 22:22) ist von Esti.

  • Hallo zusammen,

    Raum Duisburg/Moers: 13 Wochen Bearbeitungsdauer mit Hausbesuch durch die Polizei. Dazu persönliche Abholung des KWS beim Sachbearbeiter in der Dienststelle nach vorheriger Banküberweisung der Gebühren in Höhe von 55 EUR.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

  • Kreis Olpe (NRW)

    Beantragt am 26.02.2016 durch Ausfüllen des Formulares und Abschicken per Post, heute kam Post von der Polizei, dass mir der KWS ausgestellt werden kann. Somit betrug die Dauer 2 Monate, Kosten werden bei 55 € liegen. Es fand kein Hausbesuch statt, alles wurde per Post geregelt. :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

  • Hallo an alle,

    hier ist der berühmt-berüchtigte Hausbesuch der Polizei einmal in einem Zeitungsartikel benannt:

    "Die zuständige Waffenbehörde in Bochum prüft etwa, ob der Antragsteller volljährig und zuverlässig – also z. B. nicht vorbestraft und nicht drogenabhängig ist. Außerdem, so die Polizei, werde jeder Antragsteller besucht, um seine „persönliche Eignung“ festzustellen."
    Quelle: WAZ Online, Immer mehr Wittener beantragen „kleinen Waffenschein“, Artikel vom 06.01.2016, 15:39 Uhr, http://www.derwesten.de/staedte/witten…id11437978.html

    Manch einer mochte es nicht glauben und/oder hielt die einschlägigen Erfahrungsberichte der Besuchten gar für "Wichtigtuerei".

    Damit dürfte dann auch ganz klar sein, warum es diesen Hausbesuch überhaupt gibt und welchen Zweck er genau erfüllt. Der Prüfungsumfang ergibt sich aus dem Gesetz:

    "Waffengesetz (WaffG)
    § 6 Persönliche Eignung
    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

    1. geschäftsunfähig sind,
    2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
    3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

    Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
    (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
    (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.
    (4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen."

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (4. Mai 2016 um 21:19)

  • Letztens meinen KWS von der Polizei erhalten. Der Polizist belehrte mich, was ich mit dem KWS alles machen darf und was nicht. Laut dem Polizisten sei das Schießen (unabhängig vom KWS) auf befriedetem Grundstück rechtlich erlaubt, aber da man nicht sicherstellen könne, dass das, was vorne aus der SSW rauskommt, nicht das eigene Grundstück verlässt, könnte einem das verboten werden. Und ich dachte mir nur: "was?" :huh: Was soll bei Knallmunition vorne denn rauskommen, was sich bis auf andere Grundstücke fortbewegen kann? :S

  • Wir haben zwar erst Mai, aber vielleicht hat Er ja auch schon an Silvester gedacht. - Pyrotechnik aus dem Abschussbecher z.B.
    (Vielleicht ist Er ja genau so knallgeil wie unsereins und fiebert dem 31.12. auch schon entgegen. :^) )

  • Guten Tag, ein paar Beiträge vorher wurde von einen Hausbesuch seitens der Polizei im Raum Bochum/ Witten berichtet.

    Ich komme aus Dortmund, und habe meinen Antrag Anfang Februar gestellt und vermute das der pos./neg. Bescheid Ende Juni Anfang Juli kommt.

    Hat jemand schon Erfahrungen gemacht mit den Dortmunder Behörden? Kommen die Herren dort auch auf einen Kaffee vorbei oder wird man auf der Wache vorstellig?

    Beste Grüße

  • Hallo Zusammen,

    habe meinen Antrag bereits Mitte Januar 2016 per Post abgeschickt. Anfang März erhielt ich dann ein Schreiben von der Kreispolizeibehörde, dass mein Antrag eingegangen ist und das die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen würde, als ursprünglich angegeben. Eigentlich sollte die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern, aufgrund der grossen Nachfrage beträgt diese nun 4 Monate.


    Es ist für mich völlig verständlich, dass die Bearbeitung aufgrund der grossen Nachfrage länger dauert, aber 4 Monate??? Damit breche ich hier doch wahrscheinlich den Rekord?

    Naja, jedenfalls habe ich seit der Empfangsbestätigung nichts mehr gehört. Die 4 Monate sind inzwischen auch schon rum...

    Hat sonst noch jemand Erfahrungen mit den Behörden aus dem Rhein-Erst-Kreis (NRW) gemacht? Wie lange hat es bei euch gedauert?

    Gruß
    Alex

  • Ebenfalls Hallo zusammen,

    Raum Bochum: 3 Monate Bearbeitungsdauer mit Hausbesuch durch die Polizei und da berufstätig noch telefonische Kontaktaufnahme / Befragung.


    Dazu persönliche Abholung des KWS beim Sachbearbeiter in der Dienststelle nach vorheriger Banküberweisung der Gebühren in Höhe von 50 EUR.


    Sonnige Pfingsten ! :thumbup:

  • Hallo Zusammen,

    habe meinen Antrag bereits Mitte Januar 2016 per Post abgeschickt. Anfang März erhielt ich dann ein Schreiben von der Kreispolizeibehörde, dass mein Antrag eingegangen ist und das die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen würde, als ursprünglich angegeben. Eigentlich sollte die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern, aufgrund der grossen Nachfrage beträgt diese nun 4 Monate.


    Es ist für mich völlig verständlich, dass die Bearbeitung aufgrund der grossen Nachfrage länger dauert, aber 4 Monate??? Damit breche ich hier doch wahrscheinlich den Rekord?

    Naja, jedenfalls habe ich seit der Empfangsbestätigung nichts mehr gehört. Die 4 Monate sind inzwischen auch schon rum...

    Hat sonst noch jemand Erfahrungen mit den Behörden aus dem Rhein-Erst-Kreis (NRW) gemacht? Wie lange hat es bei euch gedauert?

    Gruß
    Alex

    Hallo Zusammen,

    habe bis jetzt noch immer meinen KWS nicht erhalten. Habe bereits mit der Sachbearbeiterin telefoniert die meinte, dass ich in den nächsten zwei Wochen etwas bekommen sollte. Das war bereits vor drei Wochen und noch immer warte ich auf auf den KWS.
    Am Sonntag habe ich auch schon eine Mail an die zuständige Kreispolizeibehörde geschickt, leider aber bis heute noch keine Antwort bekommen.

    Kann es echt soooo lange dauern? Wie soll ich mich verhalten? Was würdet ihr machen?

    Gruß
    Alex

  • Hey Axel, das sieht schon nach einen Eignungstest aus.... :D

    Ich würde an deiner Stelle, wenn's nicht so weit ist, direkt persönlich
    im Amt/Bearbeitungsstelle vorsprechen.

  • Hallo zusammen,

    beantragt in Bonn am 27.05., der Antrag ging dann wahrscheinlich am Montag den 30.05. ein und wurde nach genau einer Woche, nämlich am 06.06. bewilligt. Kein Hausbesuch und keine Vorladung ins Präsidium. Der KW lag zusammen mit dem Gebührenbescheid dann gestern (10.06.) in meinem Briefkasten. Zahlungsfrist liegt bei 14 Tagen, die Kosten bei 55,- Euro.

  • Ich hab meinen KWS gegen Weihnachten rum beantragt, bis heute habe ich nichts von denen gehört. Ich habe allerdings auch schon in vier verschiedenen Städten gewohnt, k.A. ob die alle Polizeidienststellen anschreiben. Ich habe keinerlei Vorstrafen und wurde noch nie zu irgendetwas verurteilt! Sollte ich den KWS nicht genehmigt bekommen, schreiben die mich dann auch an? z.B. Ihrem Antrag wurde nicht stattgegeben etc.?